Kommunalfahrzeug mit Streuer, Schneepflug und Kehrsaugaufbau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
330.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
05.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kipplastwagen (34134200)
  • Fahrzeuge für den Winterdienst (34143000)
  • Reinigungsmaschinen (42995000)
  • Schneepflüge (43313100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
543319-2026
Verfahrensnummer
4a3720b8-c746-49a2-abcc-e2fea87885ff

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald beschafft ein Geräteträgerfahrzeug für Transport, Winterdienst und Reinigungsarbeiten in den Verbandsgemeinden. Zum Zubehör gehören ein Salzstreuer mit mindestens 1,5 m³ Fassungsvermögen, ein variabler Schneepflug sowie ein Kehrsaugaufbau zur Reinigung und Wildkrautentfernung; Ersatzteile müssen mindestens zehn Jahre nach der Auslieferung verfügbar sein. Der geschätzte Auftragswert beträgt 330.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 3. September 2026.

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Leistungsbeschreibung

Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden: - Transport - Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug) - Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern) Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden. Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen. Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung. Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden. Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Geräteträger / Fahrzeug mit folgenden Anbauteilen: Streuer, Pflug und Kehrsauger330.000 EUR

    Angeschafft werden soll ein Geräteträger / Kommunalfahrzeug mit Zubehör zur Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Verbandsgemeinden: - Transport - Winterdienst (Zubehör Streuer und Pflug) - Reinigungsaufgaben (Zubehör Kehrsaugaufbau mit Wildkräutern) Der Transport von Schüttgütern sowie Stückgut soll mit entsprechenden Zurrpunkten durchgeführt werden. Der Winterdienst soll mit einem Vario-Schneepflug durchgeführt werden. Dieser sollte auf empfindlichen Pflaster-Oberflächen keine Spuren hinterlassen und zusätzlich ohne großen Aufwand mit Stahlschürfleisten betrieben werden, um die Verbindungsstraßen der Ortsteile zu räumen. Der Steuer soll für Feststoffen (Salz) eingesetzt werden und muss mindestens 1,5 m³ Füllvolumen aufweisen und eine möglichst flache Bauweise haben. Die Mindestanforderung der Füllmenge resultiert aus der Streckenplanung. Die Reinigungsaufgaben beziehen sich auf die Wildkrautentfernung im Bereich der Bordsteinkante mit saugender Aufnahme in einem Arbeitsgang. Desweiteren sollen Plätze und Straßen mit dem Prinzip Kehrsaugend gereinigt werden. Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sind (K.O.-Kriterium. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung[CH1.1]: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.

    Frist: 03.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Leistungsverzeichnis ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Bewertung mit 70 Punkten
70 %
Verfügbarkeit von Ersatzteilen
20 %
Reaktionszeit während der Arbeitszeiten
5 %
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten
5 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Leistungsverzeichnis ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 744165-2026

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