Instandsetzung von maritimem Rettungs-, Einsatz- und Schadensabwehrmaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.11.2026
CPV-Codes
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen (50240000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
766268-2026
Verfahrensnummer
1dbf6445-c68d-4f71-9431-9c9f0fcc269e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Instandsetzung von maritimem Rettungs-, Einsatz- und Schadensabwehrmaterial aus. Die Arbeiten sollen im Werk des Auftragnehmers erfolgen; als Region ist DEB11 (Koblenz) angegeben. Ein Zeitraum ist nicht genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Instandsetzungsrahmenvereinbarung für maritimes Rettungs-, Einsatz- und Schadensabwehrmaterial im Werk des Auftragnehmers

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Q/S2AV/R4386 - IRV Werk Fa. Wildhagen Marine-Service

    1 LE

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Q/S2AV/R4386 - IRV Werk Fa. Wildhagen Marine-Service

niedrigster Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.