Instandsetzung von Bauwerken in der Saonestraße 2–4 in Frankfurt am Main
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Sanierungsarbeiten (45453100)
- Mit Instandsetzungsarbeiten verbundene Arbeiten (45454100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 866866
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit hat Bauarbeiten zur Instandsetzung von Bauwerken an der Saonestraße 2–4 in Frankfurt am Main vergeben. Beauftragt wurde die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG; die Leistungserbringung ist für den 13. Juli 2026 angegeben, ein genauer Umfang wird nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
b) Zuschlag Auftragsgegenstand: Frankfurt am Main, Saonestraße 2 - 4, 310-Instandsetzung von Bauwerken Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe Verfahrensart: National Beschränkte Ausschreibung ohne TW Vertragsart: Bauauftrag Geschäftszeichen: 170120-011 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma: Wayss & Freytag Ingenieurbau AG; Zeitraum der Leistungserbringung: 13.07.2026
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.