Ingenieurleistungen zur Umgestaltung der Bolongarostraße
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 687077-2026
- Verfahrensnummer
- be086c8a-e0f3-4119-bc85-0be6e08cfe77
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, beschafft Ingenieurleistungen für die Umgestaltung der Bolongarostraße im Stadtteil Höchst. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3, 5, 6, 8 und 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen. Angebote können bis zum 4. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Ingenieurleistungen (Lph. 3, 5, 6, 8, 9 gem. §47 HOAI sowie diverse Besondere Leistungen)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ingenieurleistungen
Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst, Umgestaltung Bolongarostraße: - Lph. 3, 5, 6, 8 und 9 gemäß §47 HOAI, - Örtl. Bauüberwachung zzgl. diverser Besonderer Leistungen
Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Ingenieurleistungen
- Dieses Kriterium wird anhand von 2 Referenzprojekten je vorgesehener Person entsprechend der vorgegebenen Funktionen bewertet. Die Referenzen werden anhand von 3 Unterkriterien gewertet, wobei je Referenz der Mittelwert aus den Unterkriterien gebildet wird. Der Mittelwert aus allen Referenzen fließt in die finale Wertung ein. Abschließend wird die Punktzahl mit 50% gewichtet (max. 2,5 Pkt.).
- 50 %
- Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit der vollen Punktzahl (5 Punkte) bewertet. Alle weiteren Angebote erhalten eine um folgenden Faktor von 5 Punkten abgeminderte Punktzahl (Faktor = niedrigstes Angebot / jeweiliges Angebot). Abschließend wird mit 50% gewichtet (max. 2,5 Pkt.).
- 50 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.