Installation von Blitzschutzanlagen für Labor- und Verwaltungsneubau des Landesamts für Verbraucherschutz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2025, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
19.08.2025
CPV-Codes
Blitzschutzarbeiten (45312310)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
541884-2025
Verfahrensnummer
ae89f92f-e8a5-425c-90f0-55b95d0a4c65

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt schreibt die Installation einer Erdungs- und Blitzschutzanlage für einen Labor- und Verwaltungsneubau in Halle aus. Das Gebäude umfasst ein Untergeschoss sowie drei Obergeschosse mit einer Grundfläche von ca. 41 x 106 Metern. Die Ausführung erfolgt gemäß Blitzschutzklasse III.

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Leistungsbeschreibung

KG 446 - Blitzschutzanlagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäude für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle - KG 446 - Blitzschutzanlagen (SHL 436-25)

    Im LAV Halle soll eine Erdungs- und Blitzschutzanlage nach Blitzschutzklasse III installiert werden. Beim Gebäude handelt es sich um einen Neubau mit folgenden Ausdehnungen: H/B/L=19,76m/41,65m/106,35m. Das Untergeschoss soll als Teilunterkellerung, die drei Obergeschosse als Vollgeschosse ausgeführt werden. Der westliche Gebäudeteil soll in Stahlbetonskelettbauweise, der östlicher Gebäudeteil überwiegend in Holzbauweise und dessen Gebäudemitte in Stahlbetonbauweise ausgeführt werden. Das Gebäude soll mit einer weißen Wanne ausgestattet werden. Deshalb soll unter dem Gebäude soll ein Ringerdermaschennetz installiert werden. In allen Bodenplatten der Geschosse KG-3.OG sollen maschenartig Potentialausgleichleiter als Potentialausgleichnetz-werk installiert werden. Mittels in Betonstützen verlegten Ableitungen soll die Fanganlage des äußeren Blitz-schutzes mit den Potentialausgleichleitern und der äußeren Erdungsanlage verbunden werden. Die Fanganlage des äußeren Blitzschutzes soll auf dem Dach des 2.OG und 3.OG installiert werden. Eine Kombination aus Fang-stangen und Fangpilzen verhindern direkte Blitzeinschläge in die Gebäudeoberfläche. Diese Fangeinrichtungen sollen mittels Auffangleitungen miteinander verbunden werden.

    Frist: 23.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 521735-2026

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