Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage für ein neues Waffenkammergebäude
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- CPV-Codes
- Blitzschutzarbeiten (45312310)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 256717-2026
- Verfahrensnummer
- 17d50d74-0219-49ec-b653-af693aa334a4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt die Installation einer Blitzschutz- und Erdungsanlage für einen Neubau aus. Die Arbeiten umfassen sowohl den erdverlegten Ringerder als auch den äußeren Blitzschutz für Dach und Fassade. Das Projekt ist als Einzelauftrag konzipiert und wird rein über den Preis vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Blitzschutzanlagen (DIN 18 384);
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Blitzschutz- und Erdungsanlage Neubau zentrales Waffenkammergebäude
Der äußere Blitzschutz und die Erdungsanlage werden in zwei Schritten gebaut. Als erstes wird im Rahmen der Tiefbauarbeiten die Erdungsanlage (Ringerder, Fundamenterder) ausgeführt. Dabei sind alle erforderliche bauliche und terminliche Abstimmungen mit dem Gewerk Tiefbau rechtzeitig zu treffen. Bei der Errichtung des Daches und der Fassade wird die äußere Blitz-schutzanlage gebaut. Das Gebäudedach und die Vordächer werden mit einer Metalldeckung gedeckt. Die Außenwandbekleidung wird auf eine Metallunterkonstruktion gebaut. Zur Reduzierung bzw. Vermeidung des Trennungsabstandes wird äußere Blitzschutzanlage mit hochspannungsfester, isolierter Ableitung ausgeführt. Das Gebäude wird vor direktem Blitzeinschlag mit Fangstangen geschützt. Es werden für hochspannungsfeste, isolierte Ableitung geeignete Fangstangen verwendet. Alle Ableitungen erhalten oberhalb des Erdreichs eine Trennstelle. Der Abstand zwischen den Trennstellen beträgt unter 15 m. Die Trennstellen werden unterhalb der Fassade auf einer Höhe von ca. 0,2 m. ausgeführt. Aus Korrosionsschutzgründen muss kein bestimmter Abstand zur Geländeoberkante bestehen. Die HVI-Leitungen werden am Übergang zu den Trennstellen mit NIRO-Anschlusselementen versehen. Der Übergang von der HVI-Leitung zum Anschlusselement ist mit einem Schrumpfschlauch versehen. Die Trennstellen werden von 1 bis n durchnummeriert.
Frist: 18.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft. Keine
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LOT-0000 · Blitzschutz- und Erdungsanlage Neubau zentrales Waffenkammergebäude
- Zuschlagskriterium Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 435377-2026
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