10 - Sicherheitsfibel_Fremdfirmen_Kurzfassung.pdf

Inspektion und Wartung von Feuerschutztüren und Feststellanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 15:30 (Europe/Berlin)

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Kurzfassung für Vergaben -

Sicherheitsfibel

Original wird nach Zuschlag zur

für Fremdfirmen Verfügung gestellt

www.uni-siegen.de

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeitsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der Sie alle mitwirken können. Dies gilt insbesondere im innerbetrieblichen Bereich. Durch einen Arbeitsunfall sind nicht nur Leib und Leben gefährdet, sondern es können daraus auch erhebliche soziale Nachteile für Sie und Ihre Familien entstehen.

Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber weitreichende Arbeitsschutzvorschriften erlassen. Die Gesetze, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften und technische Regeln haben das Ziel, Sie darüber zu informieren, welche Schutzvorkehrungen Sie zu treffen haben, um sich vor den Gefährdungen bei Ihrer Arbeit innerhalb der Hochschule zu schützen. Sie sind sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität, als auch von Ihnen, dem Personal der Fremdfirmen, die an der Universität ihre Arbeit verrichten, zu beachten und einzuhalten. Als Kanzler der Universität Siegen bin ich gesetzlich verpflichtet, die Verantwortung im Arbeitsschutz wahrzunehmen und Ihnen gegenüber meiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

In der Ihnen vorliegenden Sicherheitsfibel werden Verhaltensregeln sowie Informationen aufgezeigt, durch deren Beachtung Sie mithelfen können, den Arbeitsschutz an unserer Universität effektiver zu gestalten, um hierdurch Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Ich bitte Sie, diese Sicherheitsfibel zu beachten und Ihr Verhalten innerhalb der Universität danach auszurichten.

Mit freundlichen Grüßen

(Iris Litty) Kanzlerin

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Inhalt Verhalten bei Notfällen Seite 4 Presseinformationen nach Notfällen Seite 5 Notruftafel Seite 6 Erste-Hilfe-Einrichtungen Seite 7 Brandschutzordnung Teil A Seite 8 Vorbeugender Brandschutz Seite 9 Besondere Hinweise für Bauteile mit linearen Rauchmeldern Seite 10 Besondere Hinweise für Bauteile mit Rauchschutzvorhängen Seite 10 Besondere Hinweise für Bauteile mit Sprinkleranlagen Seite 10 Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten Seite 11 Brandmeldeanlagen Seite 11 Evakuierung im Brandfall Seite 11 Sicherheitskennzeichnung Seite 12 Gefahrstoffe Seite 15 Befahren des Universitätsgeländes Seite 15 Beachten von Vorschriften zum Arbeitsschutz Seite 15 Absicherung Gefahrenbereiche Seite 16 Ordnung und Sauberkeit/Abfälle Seite 16 Untersagungen Seite 16 Abschalten von Anlagen und Versorgungseinrichtungen Seite 16 Beschädigung von Einrichtungen der Universität Seite 17 Eingesetzte Maschinen und Geräte Seite 17 Benutzung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der Universität Seite 17 Schutzpflicht gegenüber anderen Personen Seite 17 Zugang zu gefährlichen Bereichen Seite 17 Gefährliche Arbeiten Seite 17 Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe in der Gebäudesubstanz Seite 18 Ansprechpartner der Universität Seite 19 Lageplan Campus Adolf-Reichwein-Straße Seite 22 Lageplan Campus Hölderlinstraße Seite 24 Lageplan Campus Paul-Bonatz-Straße/Wilhelm-von-Humboldt-Platz Seite 25 Lageplan Emmy-Noether-Campus Seite 26 Lageplan Campus Unteres Schloss Seite 27 Lageplan Campus Herrengarten Seite 28 Lageplan Am Eichenhang (Artur-Woll-Haus) Seite 29 Lageplan Brauhaus Seite 30 Lageplan Breite Straße Seite 31 Lageplan Friedrichstraße/Sandstraße Seite 32 Lageplan Löhrtor/Spandauer Straße Seite 33 Lageplan Campus Buschhütten Seite 34 Muster-Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten Seite 35

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Verhalten bei Notfällen (Feuer, Erste Hilfe, Gefahrstoffaustritt)

(Zentrale Leittechnik (ZLT) der Universität, nach Dienstschluss Wachdienst)

Uni-interner NOTRUF

2111

0271 740 -

Kontakt zum Speichern im Smartphone

Wenn nicht erreichbar: Feuerwehr/Rettungsdienst per Mobiltelefon: 112 Polizei: per Mobiltelefon: 110

Wo ist Was passiert (kurz und bündig)?

Welche Verletzungen sind erkennbar?

Wie viele Verletzte?

Wer meldet (eigener Name)?

Warten auf Rückfragen!

Technische Störungen:

Zentrale Leittechnik der Universität: Telefon 0271 740-4321

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Die ZLT bzw. der beauftragte Wachdienst informiert im Gefahrfall die erforderlichen Hilfskräfte (Rettungssanitäter, Feuerwehr, Rettungsdienst) bzw. bei technischen Störungen die Mitarbeiter des Dezernates 5.

Zusätzlich werden ggf. die Schranken in den Zufahrtswegen für die Einsatzkräfte geöffnet.

Eine Einweisung der Rettungskräfte ist durch den Anrufer vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

Die Information von Brandschutzbeauftragten, Strahlenschutzbeauftragten, Gefahrgutbeauftragten etc. kann auf entsprechende Anforderung ebenfalls über die ZLT erfolgen.

1.Ruhe bewahren

2.Eigenschutz beachten

3.Gefahrenbereich absichern bzw.

Verletzte aus Gefahrenbereich bringen

4.NOTRUF (wenn nicht vorher schon durch eine

weitere Person erfolgt)

5.Lebensrettende Sofortmaßnahmen

(Herz-Lungen-Wiederbelebung,

Stillen lebensbedrohlicher Blutungen)

6.Erste Hilfe, Betreuung der Verletzten

7.Einweisung weiterer Hilfskräfte

Presseinformation nach Notfällen

Informationen an die Presse oder andere außenstehende Stellen dürfen bei Notfällen grundsätzlich nur durch die Kanzlerin bzw. deren Vertreter im Amt oder ausdrücklich damit beauftragte Personen weitergegeben werden!

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Notruftafel Notruf bei allen Unfällen Zentrale Leittechnik (ZLT) der Universität Interner Notruf 2111 0271 740 - (Unfall/Verletzung)
Diese Rufnummer wird nach Dienstschluss der ZLT auf den Wachdienst umgeleitet.
Falls nicht erreichbar, sind folgende Alternativnummern zu wählen: Feuerwehr 0 - 112 (per Mobiltelefon: 112) Polizei 0 - 110 (per Mobiltelefon: 110)
Bei allen Verletzungen ist ein Ersthelfer hinzuzuziehen! Name Raum Telefon
Nächster Erste-Hilfe-Kasten:
Standort des nächsten Notfallterminals:
Alle Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen (auch kleine Schnittverletzungen)! Andernfalls kann bei eventuellen Spätfolgen (z. B. Entzündungen) durch den Unfallversicherungsträger der Leistungsanspruch abgelehnt werden.
Schwerer Verletzte nicht im Privat-KFZ befördern!
6 Stand:08.03.2024

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In allen Bereichen der Universität hängt die nebenstehende Notruftafel aus. Hierin sind die Namen der Ersthelfer in den jeweiligen Arbeitsbereichen vermerkt. Die Ersthelfer können im Notfall auch über die Notrufnummer 2111 angefordert werden.

Erste-Hilfe-Einrichtungen Die meisten Ersthelfer sind mit mobilen Erste-Hilfe-Koffern ausgestattet. Verbandmaterial ist auch bei den Pförtnern, in den Erste-Hilfe-Räumen (siehe unten) sowie in vielen Laboren und Werkstätten erhältlich.

Notfallterminals

Notfallterminals mit Automatischem Externen Defibrillator (AED), Erste-Hilfe-Kasten und automatischer Notrufeinrichtung befinden sich an den folgenden Stellen:

Campus Adolf-Reichwein-Straße Bauteil D Ebene 0 (neben Eingang), Bauteil M Ebene 0 (Mensafoyer), Bauteil NA Ebene 0 (Haupteingang) Bauteil NL Ebene 0 (Haupteingang), Emmy-Noether-Campus Bauteil HB Ebene 0 (Foyer), Bauteil A Ebene 0 (Foyer Mensa), Bauteil P Ebene 1 (Haupt-Treppenraum) Bauteil D Ebene 1 (vor großem Hörsaal) Bauteil SSC Ebene 0 (Eingangsbereich), Campus Herrengarten Campus Hölderlinstraße Bauteil A Ebene 0 (Flur zwischen Bauteil A Ebene 3 (Haupteingang), Raum 027 und 028) Bauteil E Ebene 0 (Flur) Artur-Woll-Haus Campus Paul-Bonatz-Straße Bauteil A Ebene 0 (Haupteingang) Bauteil A Ebene 0 (Haupteingang) Brauhaus Campus Unteres Schloss Ebene 1 Bauteil B Ebene 0 (B 009, Bibliothek) Bauteil C Ebene 1 (vor Hörsaaltrakt) Campus Friedrichstraße Bauteil D Ebene 0 (Eingangsbereich) Bauteil S Eingangsbereich Ebene 0

Erste-Hilfe- und Liegeräume

An den folgenden Stellen der Universität sind Räume eingerichtet, welche als Erste-Hilfe- bzw. Liegeräume, sowie als Eltern-Kind-Räume zum Stillen und Wickeln genutzt werden können: Adolf-Reichwein-Straße Unteres Schloss Emmy-Noether-Campus Bauteil E Raum 9227 Bauteil B Raum 080 Bauteil B Raum 017 Bauteil HB Raum 024 Bauteil C Raum 108 Bauteil K Raum 220 Bauteil G Raum 213 Hölderlinstraße Bauteil M Raum 0201 Bauteil G Raum 105 Bauteil NL Raum 005 Paul-Bonatz-Straße Bauteil S Raum 0132 Bauteil A Raum 005 Friedrichstraße Bauteil UB Raum 023 Bauteil S Raum 008

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Brandschutzordnung Teil A

Brände verhüten

Feuer und offenes Licht verboten. Rauchen nur in den zulässigen Bereichen.

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren

Interner NOTRUF

Brand melden 0271 740 -2111

(Zentrale Leittechnik der Universität; und nach Dienstschluss Wachdienst)

Druckknopfmelder betätigen (in Gebäuden mit Brandmeldeanlage)

In Sicherheit

Gefährdete Personen warnen,

bringen

Hilflose mitnehmen Türen + Fenster schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen

Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten

Sammelplätze aufsuchen

Löschversuch

Feuerlöscher benutzen

unternehmen

Wandhydrant benutzen (nur in einzelnen Gebäuden vorhanden) Löschdecke benutzen (nur in einzelnen Bereichen vorhanden)

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Vorbeugender Brandschutz

Alle Fremdfirmenangehörige sind (genau wie Beschäftigte und Studierende) verpflichtet, Brände zu verhüten. Deshalb: -Rauchverbote (generelles Rauchverbot in allen Gebäuden der Universität Siegen!) beachten, -Flucht- und Rettungswege immer in voller Breite freihalten, auch nicht kurzzeitig mit Materialien verstellen, -Notausgänge müssen jederzeit zugänglich (nicht durch Materialien verstellt) und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein, -Rauchabschluss- und Brandschutztüren geschlossen halten, insofern sie nicht mit einer automatischen Haltefunktion ausgestattet sind. Niemals mit Keilen, Möbeln etc. offenhalten! -keine Lagerung von brennbaren Materialien oder Gasflaschen in Fluren und Treppenhäusern, -Zugang zu Feuerlöschern, Wandhydranten etc. freihalten, -beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen Sicherheitsvorschriften beachten, -Schweiß- und Lötarbeiten nur nach vorheriger Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen und mit Schweißerlaubnisschein durchführen (außer in den dafür vorgesehenen Werkstattbereichen), -ausschließlich regelmäßig nach VDE 0701-02 geprüfte und intakte Elektrogeräte ohne sichtbare Beschädigungen verwenden, -nicht benötigte Elektrogeräte nach Gebrauch vom Stromnetz trennen, -Feuerwehrzufahrten immer freihalten. Vor vielen Gebäuden sind Sperrflächen markiert, die als Aufstellflächen für die Feuerwehr (Drehleiter, Löschfahrzeuge) zwingend erforderlich sind. Diese Flächen dürfen auch nicht kurzzeitig (z. B. durch Handwerkerfahrzeuge) verstellt werden! Die Universität behält sich vor, Falschparker kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Alle Personen auf dem Gelände der Universität haben sich bei Aufnahme ihrer Tätigkeit über die Lage der nächstgelegenen Flucht- und Rettungswege sowie Feuerlösch- einrichtungen zu informieren.

Weitere Informationen zum Brandschutz sind der Brandschutzordnung Teil A/B der Universität zu entnehmen. Diese ist bei der Abteilung 1.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz erhältlich.

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Besondere Hinweise für Bauteile mit linearen Rauchmeldern In den Bauteilen AR-NA, AR-W, ENC-B sowie im Flurbereich des Übergangs zwischen AR-B und D sind lineare Rauchmelder vorhanden, die ähnlich einer Lichtschranke funktionieren und hierdurch eine Rauchentwicklung auf einer längeren Strecke entlang der Decke von Atrium bzw. Flurbereich erkennen können. In diesen Bereichen ist darauf zu achten, dass der Lichtstrahl nicht durch Personen (z. B. Handwerker auf Leiter) oder transportierte höhere Gegenstände (höher als 2,2 m) unterbrochen wird, um Fehlalarme zu vermeiden.

Besondere Hinweise für Bauteile mit Rauchschutzvorhängen Im Bauteil AR-NA werden die einzelnen Ebenen des Atriums bei Auslösung der Brandmelde- anlage mit automatisch herabfahrenden Rauchschutzvorhängen gegenüber dem offenen Innenbereich abgeschirmt. Damit diese wirksam werden können, muss der Bereich rund um das Geländer jederzeit frei von Gegenständen gehalten werden. Gleiches gilt für den Rauchschutzvorhang vor dem Bistro AR-M.

Besondere Hinweise für Bauteile mit automatischen Sprinkleranlagen Im Bauteil AR-H/K und Teilen von M ist eine Sprinkleranlage verbaut. Bei Temperaturen von mehr als 68°C an den Sprinklerdüsen platzen die dortigen roten Ampullen, so dass in diesem Bereich Löschwasser heraussprühen kann. Gleichzeitig wird die Brandmeldeanlage ausgelöst. Hohe Temperaturen an der Decke/den Sprinklerdüsen (z.B. durch Kochdämpfe) sind unbedingt zu vermeiden, um Fehlauslösungen vorzubeugen. Die Sprinklerampullen dürfen auch auf keinen Fall beschädigt werden!

Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten Vor Beginn von Schweiß- und Lötarbeiten sowie Arbeiten mit Funkenflug ist bei der Bauleitung (BLB oder Dezernat 5) ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten einzuholen. Die hierin aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung wird die verantwortliche Firma im Schadensfall in Regress genommen!

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Brandmeldeanlagen In fast allen Bereichen der Universität sind Brandmeldeanlagen (BMA) mit Rauchmeldern installiert. In einigen Bauteilen sind auch Sprinkleranlagen vorhanden. Vor Beginn von Arbeiten, bei denen mit einer erhöhten Entwicklung von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen oder höheren Temperaturen zu rechnen ist, ist sicher zu stellen, dass die entsprechenden Teile der Anlage abgeschaltet sind. Manipulationen an den Rauchmeldern oder Sprinklerdüsen sind strengstens verboten! Die Abschaltung erfolgt grundsätzlich nur durch die Zentrale Leittechnik (ZLT) bzw. die Hausmeister. Nach Abschluss der Arbeiten ist die ZLT (-4321) unverzüglich wieder zu informieren, damit die Brandmeldeanlage wieder vollständig in Betrieb genommen werden kann. Kosten für Feuerwehreinsätze, die aufgrund fehlender oder falscher Informationen und somit nicht abgeschalteter Brandmeldeanlage entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Evakuierung im Brandfall Allgemein Bei Feueralarm müssen alle Personen das Gebäude sofort über die ausgeschilderten Fluchtwege verlassen. Dabei ist darauf zu achten, dass mobilitätseingeschränkte oder ortsunkundige Personen mitgenommen bzw. bei der Flucht unterstützt werden. Im Außenbereich sind die gekennzeichneten Sammelplätze aufzusuchen.

Besondere Hinweise für die Evakuierung der Bauteile AR-H/K Aufgrund der vorhandenen Sprinkleranlage und weiteren Brandschutzmaßnahmen ist im Gebäudeteil H/K im Brandfall zunächst nur die Evakuierung der betroffenen Ebene sowie der jeweils direkt darunter bzw. darüber liegenden Ebene vorgesehen. Die Brandmelde- anlage löst auch nur entsprechend in diesen Ebenen einen Alarm aus. Die Feuerwehr kann nach ihrem Eintreffen bei Bedarf gezielt zusätzliche Etagen alarmieren.

Weitere Informationen zum Brandschutz sind der Brandschutzordnung Teil A/Teil B der Universität zu entnehmen. Diese ist bei der Abteilung 1.1 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ erhältlich.

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Sicherheitskennzeichnung Bedingt durch Änderungen in den Normen für Sicherheitskennzeichnungen werden in den nächsten Jahren sowohl neue, als auch alte Zeichen verwendet. Daher sind hier bei relevanten Unterschieden beide Zeichen aufgeführt. Brandschutzzeichen (Auszug) „alte“, aber weit verbreitete Zeichen

Einrichtung zur Wandhydrant/ Brandmelde- Brandmelder Feuerlöscher Brandbekämpfung Löschschlauch telefon manuell (z. B. Löschdecke)

„neue“ Zeichen Rettungszeichen (Auszug)

Erste-Hilfe- Augenspül- Notdusche Krankentrage Sammelstelle Einrichtung einrichtung

AED Flucht-/Rettungswege (Automatischer externer Defibrillator)

Alle Wege und Einrichtungen, die mit den oben aufgeführten Brandschutz- und Rettungszeichen gekennzeichnet sind, müssen dauerhaft frei zugänglich und benutzbar gehalten werden! Auch ein kurzzeitiges Verstellen kann im Notfall zu einer Gefährdung von Menschenleben führen!

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Warnzeichen (Auszug)

Ätzende Gefährliche Giftige Brandfördernde Feuergefährliche Stoffe biologische Stoffe Stoffe Stoffe Stoffe

Explosions- Gesundheits- Gefahren durch Gefahr von Quetsch- gefährdeter gefährliche Aufladen von Hand- gefahr Bereich Stoffe Batterien verletzungen

Stolpergefahr Rutschgefahr Gasflaschen Einzug- Heiße gefahr Oberfläche

Laserstrahlung Radioaktive Magnetische Nicht-ionisierende Elektrische Strahlung Felder Felder Spannungen

Verbotszeichen (Auszug)

Berührung Essen und Kein Rauchen Mobilfunk verboten Trinken Trinkwasser verboten verboten verboten

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Verbotszeichen (Fortsetzung)

Kein Zutritt Feuer, offenes Mit Wasser Zutritt für Schutzhand- für Personen Licht und löschen Unbefugte schuhe mit Herzschritt- Rauchen verboten verboten tragen machern verboten verboten

Keine Aufzug im Kein Zutritt Für Schalten Materialien Brandfall für Personen Fußgänger verboten abstellen nicht mit Implantaten verboten oder lagern benutzen aus Metall

Gebotszeichen (Auszug)

Schutz- Schutzbrille Gehörschutz Schutzkleidung Schutzhelm handschuhe tragen benutzen tragen benutzen tragen

Auffanggurt Druckgasflasche Gesichts- Warnweste Schutzhaube anlegen durch Kette schutzschild tragen tragen sichern benutzen

Atemschutz Schutzschürze Schutzschuhe Hautschutz- Hände benutzen tragen tragen mittel benutzen waschen

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Umgang mit Gefahrstoffen Beim Umgang mit Gefahrstoffen können schwerwiegende Gesundheitsschäden entstehen. Zudem wird bei vielen Stoffen die Brandgefahr deutlich erhöht. Daher sind beim Umgang mit Gefahrstoffen immer Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere ist die Betriebsanweisung zu beachten, die durch die/den Vorgesetzte(n) anhand des Sicherheitsdatenblattes zu erstellen ist. Zusätzlich haben Vorgesetzte ihre Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung jährlich mündlich über den sachgerechten Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen.

Aufgrund einer weltweiten Harmonisierung hat sich die Kennzeichnung der Gefahrstoffe in den letzten Jahren geändert.

Gefahrstoff-Symbole (nach GHS-/CLP-Verordnung)

Akut giftig, Verursacht schweren Verursacht leichten Verätzt Augen ggf. tödlich Gesundheitsschaden Gesundheitsschaden und Haut (z. B. Krebs) (u. a. Reizungen)

Entzündlich Brand- Explosions- Umwelt- Gas unter fördernd fähig schädlich Druck

Befahren des Universitätsgeländes Das Befahren des durch Schranken abgesperrten Universitätsgeländes ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten. Das Abstellen von Fahrzeugen in diesen Bereichen ist außerhalb der entsprechend gekennzeichneten Parkflächen verboten, da es sich hierbei um Feuerwehrzufahrten bzw. Feuerwehraufstellflächen handelt. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt! In den Bereichen der öffentlichen Parkplätze sind ebenfalls nur die gekennzeichneten Parkflächen zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bereichen von Anwohner- parkzonen und Halteverboten verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsbehörden durchgeführt werden.

Beachtung von Vorschriften zum Arbeitsschutz Bei allen Arbeiten auf dem Gelände der Universität sind die gültigen Arbeitsschutz- vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften etc.) zum Schutz der eigenen Gesundheit und zum Schutz weiterer Personen zu beachten. Diese können bei Bedarf beim Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesehen werden.

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Absicherung Gefahrenbereiche Alle Bereiche, in denen andere Personen durch die durchgeführten Arbeiten gefährdet werden können, sind deutlich als Gefahrenbereiche zu kennzeichnen und ggf. (nach Rück- sprache mit dem Bau- und Betriebsdezernat) abzusperren. Dies gilt insbesondere auch bei Arbeiten an Dächern oder in Treppenräumen, wo Gefährdungen durch herabfallende Baumaterialien oder Werkzeuge bestehen und diese Gegenstände nicht gegen Herabfallen gesichert werden können. Falls erforderlich, sind Maßnahmen zu treffen, die eine Freisetzung von Gefahrstoffen, Fasern oder Stäuben verhindern bzw. auf einen engen, definierten Raum begrenzen, so dass keine Personen gefährdet werden.

Ordnung und Sauberkeit/Abfälle Die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der Arbeiten bzw. längerer Unterbrechung auf- zuräumen und zu reinigen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten in Verkehrswegen. Später benötigte Materialien sind sicherheitsgerecht zu lagern. Alle Abfälle sind sachgemäß zu entsorgen.

Untersagungen Die Universität behält sich vor, bei sicherheitswidrigen Tätigkeiten eine Fortsetzung der Arbeiten zu untersagen, bis ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Kosten für den Arbeitsausfall trägt die Firma, deren Mitarbeiter sich sicherheitswidrig verhalten hat.

Abschalten von Anlagen und Versorgungseinrichtungen Vor dem Abschalten von Anlagen und Versorgungseinrichtungen sind die Nutzer frühzeitig zu informieren, so dass z. B. in Laborbereichen Versuche entsprechend gesichert werden können. Die Abschaltung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Dezernates 5.

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Beschädigung von Einrichtungen der Universität Alle Beschädigungen an Maschinen, Geräten und Einrichtungen der Universität sind unverzüglich dem Dezernat 5 zu melden.

Eingesetzte Maschinen und Geräte Es dürfen nur solche mitgebrachte Maschinen und Geräte verwendet werden, die den gültigen Vorschriften entsprechen und die regelmäßig geprüft und gewartet werden. Seitens der Universität wird keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Maschinen oder Geräte übernommen.

Benutzung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen der Universität Maschinen, Geräte und Einrichtungen der Universität dürfen nur verwendet werden, wenn hierfür eine dienstliche Erfordernis besteht, die/der BedienerIn eine Unterweisung über den sachgerechten Umgang mit dem betreffenden Gerät etc. erhalten hat und die Benutzung durch den Besitzer der Einrichtung/Maschine genehmigt wurde. Die Benutzung der Geräte hat ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung zu erfolgen.

Schutzpflicht gegenüber anderen Personen §15 Arbeitsschutzgesetz: Pflichten der Beschäftigten „Die Beschäftigten [also auch die von Fremdfirmen] sind verpflichtet, nach ihren Möglich- keiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftig- ten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.“

Zugang zu gefährlichen Bereichen Zu Bereichen, die mit Zutrittsverboten gekennzeichnet sind (Strahlenschutzbereiche, Gefahrstofflager, Laborräume, Technikräume etc.), haben nur Personen Zutritt, die in diesen Bereichen beschäftigt sind! FremdfirmenmitarbeiterInnen haben zu diesen Räumen nur Zutritt, wenn dies zur Erfüllung ihrer Tätigkeit erforderlich und mit dem Raumverantwortlichen eine Absprache erfolgt ist. Die jeweils gültigen Laborordnungen sind zu beachten. Sie sind bei den Raumverant- wortlichen erhältlich.

Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten (z. B. Tätigkeiten in engen Behältern oder unter Atemschutz, Arbeiten in gasgefährdeten Räumen, Umgang mit besonders gefährlichen Maschinen, Gefahrstoffen, Strahlenquellen oder Röntgeneinrichtungen, Arbeiten an frei zugänglichen, gefährlichen elektrischen Spannungen) dürfen nur bei Anwesenheit einer 2. Person durchgeführt werden, die nicht mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt ist und somit im Gefahrfall Hilfe leisten kann. In Laborbereichen sind hierzu auch die jeweiligen Laborordnungen zu beachten.

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Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe in der Gebäudesubstanz

In den älteren Gebäuden sind in der Gebäudesubstanz (Wände, Fugen, Decken, Fenster) teilweise noch Schadstoffe verbaut, die im Normalbetrieb zumeist unkritisch sind, bei Arbeiten an den entsprechenden Gebäudekomponenten jedoch freigesetzt werden und somit zu Gesundheitsschäden für die Handwerker und andere Personen in der Umgebung führen können.

Insbesondere sind folgende Schadstoffe zu nennen: -künstliche Mineralfasern (z. B. als Dämmaterial oberhalb von abgehängten Decken oder in GK-Wänden) -PCB (Polychlorierte Biphenyle, z. B. als Weichmacher in Dehnungsfugen, Fenster- abdichtungen) -Asbest (an vereinzelten Brandschutzwänden/-abschottungen, ggf. auch in Verputzmaterial, Estrich, Fliesenklebern, Fensterkitt)

Daher müssen vor allen Arbeiten, bei denen abgehängte Decken geöffnet oder Arbeiten an der Gebäudesubstanz erfolgen (Bohrungen, Stemmarbeiten etc.), bei der Bauleitung (BLB bzw. Dezernat 5) Informationen über mögliche Schadstoffbelastungen eingeholt werden. Für weitere Informationen steht auch die Abteilung 1.1 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ zur Verfügung.

Unabhängig von einer bekannten Schadstoffbelastung sind bei allen Arbeiten mit erhöhter Staubentwicklung oder möglicher Freisetzung von Mineralfasern zwingend folgende Schutzmaßnahmen zu beachten: -Für Arbeiten an schadstoffbelasteten Gebäudekomponenten dürfen nur entsprechend geschulte Beschäftigte eingesetzt werden. -Der Arbeitsbereich ist so (mit Folien etc.) abzudichten, dass kein Staub in andere Bereiche eindringt. -Es sind möglichst staubarme Arbeitsverfahren zu verwenden. -Stäube sind möglichst mit einem geeigneten Staubsauger (Filterklasse M oder H) direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen. -Bei den Arbeiten ist eine Staubmaske (mindestens Klasse P2) zu tragen. -Bei höherer Staubentwicklung ist entsprechende Schutzausrüstung erforderlich. -Der Arbeitsbereich ist nach Arbeitsende gründlich zu reinigen (zur Vermeidung von Staubaufwirbelungen möglichst nicht fegen, sondern saugen und/oder feucht wischen).

Bei Arbeiten an bekannten Schadstoffquellen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen zu beachten!

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Zentrale Leittechnik (ZLT): (Störungsmeldungen, Nutzerinformation bei Störungen, interne Notrufannahme) Telefon: (0271) 740-4321 Nur in Notfällen (Unfall, Feuer, Gefahrstoffaustritt): Telefon: (0271) 740-2111

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Abteilung 1.1, Arbeits- und Gesundheitsschutz Intranet: https://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Zentrale E-Mail-Adresse für Anfragen, Problemmeldungen etc.:

arbeitsschutz@zv.uni-siegen.de

Aufgaben: -Brandschutzbeauftragter/vorbeugender Brandschutz, -Koordinationsstelle für alle Fragen der Arbeitssicherheit, -Koordinationsstelle Strahlenschutz, Bio- und Gentechnik -Beratung Laserschutz, Mutterschutz, Gefahrstoffe, Gebäudeschadstoffe -Planung von Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, -Führen der Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, -Gesundheitsschutz + Gesundheitsvorsorge

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Pförtner/Hausmeister

Campus Adolf-Reichwein-Straße (AR) Zentrale Information/Pforte: AR-M 003, Bauteile A-E,

HB, IF, L, SSC, SK, T, UB, X, Z: Hausmei s t e r I n : Raum AR-E 8007,

Bauteile NA, NB, NC, S: Hausmeister: Raum AR-NA 001,

Bauteile F, G, H, K M, P: HausmeisterIn Raum AR-M 0214,

Campus Hölderlinstraße (H) PförtnerIn: Raum H-A 3101, HausmeisterIn: Raum H-C 3312,

Campus Paul-Bonatz-Straße (PB) PförtnerIn: Raum PB-A 005/2, HausmeisterIn: Raum PB-A 005,

Emmy-Noether-Campus (ENC) HausmeisterIn: Raum ENC-E 001

Campus Unteres Schloss (US) PförtnerIn: Raum US-C 001, HausmeisterIn: Raum US-G 010,

Herrengarten (AH), Sandstraße/Friedrichstraße (F) HausmeisterIn: Raum AH-A 029,

Am Eichenhang (AE)/Artur-Woll-Haus HausmeisterIn: Raum AE-C 003,

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[Seite 22: gedrehter Text]

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[Seite 23: gedrehter Text]

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Legende

1 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor 16 Gebäudeeingang für Rettungsdienst Lageplan Campus 14 Tür / Fluchttür Hölderlinstraße Überflurhydrant

Unterflurhydrant S1 Schranke Feuerwehrzufahrt

1 Parkfläche Sammelplatz Notfallterminal/ AED

e ß a tr S r- e ür ht- D 7 C c bre 6 H Al ö ld C e rlin stra ß e

H-S4 5 D R 25 1 eßartS-ßotS-tieV 8 D,R B 9 10 11 4 3 16 Ebene 3 H-S1 1 1 E (H in a g u a p n t g - 17 H-S3 G Glückauf-Straße A,B,C A 12 18 2

15 13 H-S2 H 14 19

20 Gebäude: A,E,F, Ebene 0 A: Elektrotechnik G,H B : S U t n u i d p i r e in re t ndenwerk, 3 21 C : F In a f c o h r b m ib a l t io ik t , h M ek u E si l k e , k G tr e o s t c e h c i h c n h i t k e , , 23 22 E Theologie E D : : E Z l I e M kt T r , o S te tu ch d n ie i r k e ( n H d a e lb n l w ei e t r e k r) 24 G: Elektrotechnik, H-S5 F Technischer Betriebsdienst

H: Technischer Betriebsdienst, E-Lab

R: New Data Center

W ilhelm v. Humbold Platz

Stand: 04.04.2024/AMZ 24

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Legende A M Fa a c s h c b h ib in li e o n t t h e e c k hnik, Bautechnik, Architektur, 51 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor Lageplan Campus B Architektur, Bautechnik 6 Gebäudeeingang für Rettungsdienst Paul-Bonatz-Straße/ C Hörsaalgebäude, Cafeteria 14 Tür / Fluchttür D Halle Maschinentechnik Wilhelm-von-Humboldt-Platz Überflurhydrant Unterflurhydrant F Bürogebäude S1 Schranke H Institutgebäude (ZESS) H-F Feuerwehrzufahrt I Hörsaalgebäude 1 Parkfläche M Wirtschaftsgebäude Sammelplatz V Personalräte Notfallterminal / AED W Wasserturm

Rampe

16 3, 15 1 2 3 FeG 4 Wilhelm-von-Humboldt-Platz Rampe

Garagen 15 5 14 13 Rampe 12 6

11 epmaR 7 10 Rampe 8 PB-S3

Paul-Bonatz-Straße 3 H 1 11

H 4 2 1 PB-S1 C,H,I 20 K 5 V 6 2 N I 7 PB- C 8 S2 sta U n n d ter- WB,F,N,V F Setzer Weg

J 10 9 9a

A 18 19

B Garagen 21

A I , , C J, , K D, Ebene 0 ha ng

12 11

m Eic he n

B,D,E,M A B 62 17 16 3 23 15 D 24 M 13 L

25 14 E

Stand: 27.04.2022/AMZ 25

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e ß a Str x- Lageplan Fl e Emmy-Noether-Campus alt er- W (Walter-Flex-Straße 3) Tor E 116

Legende 12 11 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor 16 (im Ke G ller) 16 Gebäudeeingang (für Rettungsdienst) 17 1 14 Tür / Fluchttür 18

Überflurhydrant 2 A Unterflurhydrant 11

Feuerwehrzufahrt

Parkfläche Ebene 0 A Cafeteria, Physik 3 B Physik, Mathematik 4 C Physik

D Hörsäle, Fachbibliothek, Physik, Mathematik

E Pförtner

G Haupthahn Gasversorgung

Sammelplatz

Notfallterminal / AED

B 5

6 D Ebene 1 9

8 10 15 13

14 7 C

Gaslager

Stand: 26.04.2022/AMZ

26

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Legende Feuerwehrzufahrt

öffentliche Parkfläche 11 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor

2

14

Ü T G

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14 A Durchgang n 31

19 17 15 15 Spiel- 16 platz zur Koblenzer Straße 20

Martini- Kirche Kölner Tor Sandstraße zur Koblenzer Straße Stand: 26.02.2024/AMZ

27

[Seite 28]

Legende

1 Gebäudeeingang für Rettungsdienst

51 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor 2 Tür / Fluchttür Lageplan (Zusatz : EG = Erdgeschoss, UG = Untergeschoss ZG = Zwischengeschoss Treppenhaus) Campus Herrengarten Einbahnstraße

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Bürgerpark U 5 G 4 EG 3

2 Heeserstraße A+B Brüder-Busch-Straße

Sieg Cam pus U S zur Sandstraße/

Stand: 07.11.2025/AMZ

28

[Seite 29]

Legende

11 Gebäudeeingang (für Rettungsdienst)

3 Tür / Fluchttür

Unterflurhydrant Lageplan S1 Schranke Artur-Woll-Haus Feuerwehrzufahrt 1 Parkfläche (Am Eichenhang 50) Notfallterminal/ Sammelplatz AED 1 Schlüsseltresor Feuerwehr

g n a h n e h c Ei m A 2 3 4 5 6 E 1 A 1 Ebene 0

7

9 8 D B C AE- S1

Stand: 26.04.2022/AMZ

29

[Seite 30]

Legende

11 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor

Lageplan „Brauhaus“

16 Gebäudeeingang für Rettungsdienst

(Zum Wildgehege 25 )

14 Tür / Fluchttür

Überflurhydrant

Unterflurhydrant

Feuerwehrzufahrt

1 Parkfläche

Sammelplatz

Notfallterminal / AED

2

5

B 5 4 /H T S -A u 1 ffa h Ebene 1 rt

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Stand: 25.04.2022/AMZ 30

[Seite 31]

31 eßartS etierB Firmen-Parkplätze

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1 Tür / Fluchttür Unterflurhydrant Lageplan Feuerwehrzufahrt Breite Straße 1 Parkfläche

Sammelplatz

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6

Schneider CNC-Technik 8 7

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2

Trafo

Windsurfing 9 Siegerland

1

Fa. Wahl Reifenservice

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10 E Stand: 15.02.2022/AMZ

[Seite 32]

Legende

51 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor Lageplan Gebäude 6 Gebäudeeingang für Rettungsdienst Friedrichstraße / Sandstraße 14 Tür / Fluchttür

Überflurhydrant W eidenau S1 S U

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Feuerwehrzufahrt zur HTS 1 Parkfläche Freudenberger Sammelplatz Straße Juliusstraße Notfallterminal / AED

38 43 41 42 36

34 38

32 36 Sandstraße 3

22 0

88 Friedrichstraße 34

27 F-IF 26 F-IS Durchgang Durchgang

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Gehwege der den Haupteingängen gegenüberliegenden Straßenseite ZOB/Bahnhof Kölner Tor

Stand: 27.05.2024/AMZ

Koblenzer Straße 32

[Seite 33]

Legende

16 Gebäudeeingang (für Rettungsdienst) 14 Tür / Fluchttür Unterflurhydrant Lageplan Feuerwehrzufahrt

Parkfläche Löhrtor (LR)/

Sammelplatz

Spandauer Straße

Notfallterminal / AED

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Zufahrt Parkhaus Hallenbad S p a n

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Stand: 19.11.2025/AMZ

33

[Seite 34]

Legende

11 Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor Feuerwehrzufahrt Lageplan 16 Gebäudeeingang für Rettungsdienst 1 Parkfläche Campus Buschhütten Sammelplatz 14 Tür / Fluchttür (Siegener Straße 152) Überflurhydrant Notfallterminal / AED Unterflurhydrant Schranke

Mattenbachstraße

Feuerwehr

EDEKA

e ß artS re n e g e iS

Campus

Pförtner

34 Stand: 30.06.2023/AMZ

[Seite 35]

Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

Aussteller: Arbeitsort (Campus/ Bauteil): Arbeitsstelle (Raum): Zeit: Beginn/Datum: Uhrzeit: G epl. Ende/Uhrzeit: Durchführung durch: Firma: Verantwortlicher des Name: Auftragnehmers:

Arbeitsauftrag:
Art der Arbeiten:SchweißenSchneidenTrennschleifen
LötenAuftauenVerkleben mit offener Flamme
Sonstige:
Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten:
Gefordert (Auftraggeber)Maßnahmen
Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe (auch Staubablagerungen) im Umkreis von m um die Arbeitsstelle
Abdecken von gefährdeten brennbaren Gegenständen (z. B. Holzbalken, Kunststoffteile), die nicht entfernt werden können
Abdichten von Öffnungen, Fuge n, Ritzen und sonstigen Durchlässen mit nichtbrennbaren Stoffen
Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen
Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen
Absperrung des Arbeitsbereiches gegen Zutritt Unbefugter
Bereitstellung von geeigneten Feuerlöscheinrichtungen an der Arbeitsstelle (zusätzlich zu normaler Ausstattung der Räume): Pulverfeue rlöscher Brandklasse ABC, 6 kg Pulverfeuerlöscher Brandklasse ABC, 12 kg CO 2 –Löscher, Brandklasse B, 6 kg Wassereimer 10 l, mit Wasser gefüllt Angeschlossener Wasserschlauch (Wandhydrant)
Veranlassung der Abschaltung der Rauchmelder/Brandmeldeanlage im Arbeitsbereich Ansprechpartner für die Abschaltung: Zentrale Leittechnik, Tel. 0271/740-4321

Ansprechpartner für die Abschaltung: Zentrale Leittechnik, Tel. 0271/740-4321

Sicherheitsvorkehrungen während/nach den Arbeiten:
Sichern der Arbeitsmittel und -geräte, auch bei kurzen Arbeitsunterbrechungen (z. B. Gasflaschen zudrehen, elektrische Geräte spannungslos schalten usw.).
Veranlassung der Wiederinbetriebnahme der Rauchmelder/Brandmeldeanlage im Arbeitsbereich nach Beendigung der Arbeiten. Ansprechpartner für Wiederinbetriebnahme: Zentrale Leittechnik, Tel. 0271/740-4321

Ansprechpartner für Wiederinbetriebnahme: Zentrale Leittechnik, Tel. 0271/740-4321

Alarmierung:
Nächster Feuermelder:
Notrufnummer:2111 Uni-Intern, 0271/740-2111 per Handy

Hinweis: Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der auf die Arbeiten zutreffenden Unfallverhütungs- und gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Quelle: In Anlehnung an VdS 35

[Seite 36]

Erstellt durch: Arbeitsmedizinisches Zentrum Siegerland e. V. in Zusammenarbeit mit der Universität Siegen

www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Druck: UniPrint

21.geänderte Auflage © Januar 2026

Wir hoffen, dass Sie allzeit sicher

und gesund arbeiten!

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