Herstellung von Stark- und Schwachstromanlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.11.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
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- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689777-2026
- Verfahrensnummer
- 01a10b39-32bb-4fed-b879-3e302e767b2c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG lässt in Leipzig Stark- und Schwachstromanlagen herstellen. Zum Umfang gehören unter anderem ein Netzersatzaggregat mit 500 Kilovoltampere Leistung, eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit rund 780 Leuchten, zahlreiche Gebäudeverteilungen sowie Kabeltrassen, Fußbodenkanäle und Kabel. Die angegebene Ausführungsdauer beträgt 1.460 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Elektroanlagen Stark- und Schwachstrom
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Elektroanlagen Stark- und Schwachstrom
Herstellung Stark- und Schwachstromanlagen, u.a.: - 1 St. Netzersatzaggregat 500 KVA - 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 1 St. Zentralbatterieanlage, 19 St. Unterstationen und ca. 780 St. Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten - 1 St. Gebäudehauptverteilung AV - 1 St. Gebäudehauptverteilung SV - 35 St. Etagenverteilungen - 30 St. Labor- und Unterverteilungen - ca. 5000 m Kabeltrassen bis 600 mm - ca. 1200 m Fußbodenkanal mit ca. 350 St. Unterflurdosen - ca. 13000 m Kabel bis 240 mm² - ca. 120000 m Kabel und Leitungen bis 2,5 mm² - ca. 2500 St. Leuchten - 1 St. Baustromanlage - 1 St. Blitzschutzanlage mit isolierten Ableitungen - 1 St. Brandmeldeanlage mit ca. 850 St. Meldern - 1 St. Türsprechanlage - 50 St. DV-Schränke mit ca. 95000 m Datenkabel
Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Nicht geeignete Unternehmen werden ausgeschlossen. Geeignet sind Unternehmen, die über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen. Die Eignung wird nachgewiesen durch: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. siehe Vergabeunterlagen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Elektroanlagen Stark- und Schwachstrom
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
- 1 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Nicht geeignete Unternehmen werden ausgeschlossen. Geeignet sind Unternehmen, die über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen. Die Eignung wird nachgewiesen durch: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. siehe Vergabeunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
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