Herstellung und Lieferung von Kunststoffsicherheitsplomben
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.05.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.04.2024
- CPV-Codes
- Siegel (35121500)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 224009-2024
- Verfahrensnummer
- 68a27bbb-d970-48dd-b16b-5f8c0fe2e63b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen in Frankfurt am Main, sucht einen Vertragspartner für die Herstellung und Lieferung von zwei Typen zugelassener Kunststoffsicherheitsplomben. Die Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Juli 2024 über vier Jahre laufen; die Abrufe erfolgen quartalsweise gebündelt für 32 bundesweite Annahmestellen. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht zugesichert.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Kunststoffsicherheitsplomben
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Kunststoffsicherheitsplomben
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt in einer Rahmenvereinbarung ab dem 01.07.2024 mit einer Laufzeit von vier Jahren quartalsweise Abrufe von zwei verschiedene Plomben-Typen. (nähere Details zu den technischen Anforderungen siehe B1_Leistungsbeschreibung) Bei den Abrufen werden die Bedarfe von 32 bundesweiten Annahmestellen gebündelt übermittelt. Es besteht keine Abnehmverpflichtung des Auftraggebers. Bedingung an die Plomben ist die Zulassung durch die Deutsche Bundesbank. Bei fehlender Zulassung durch die Deutsche Bundesbank sind ein positives Prüfgutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie zehn Originalplomben, ausführliche Produktbeschreibung, Erklärung zum Verwendungsnachweis und zur Kostenübernahme von Nachprüfungen gemäß Ziffer 3.1 des "Verfahrens der Deutschen Bundesbank zur Zulassung von Kunststoffplomben", siehe Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung, zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Frist: 16.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Kunststoffsicherheitsplomben
- Angebotsvergleichspreis für die geforderten Leistungen, siehe C3_Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 430544-2024
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