Herstellung und Lieferung von drei Weichen für die Strecke Filderstadt-Bernhausen–Neuhausen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- CPV-Codes
- Weichen (34941800)
- Bekanntmachung
- tender24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 524896-2026
- Verfahrensnummer
- 3fd5392a-686e-4bd4-b94f-c956897768d9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beauftragt die Herstellung und Lieferung von drei Weichen: zwei einfache Weichen und eine Außenbogenweiche. Der Auftrag betrifft die Region Stuttgart in Baden-Württemberg. Angebote können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Herstellen und liefern von 3 Weichen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung 3 Weichen S3 Fikderstadt Bernhausen - Neuhausen
Herstellen und Liefern von Weichen eine einfache Weiche herstellen und liefern (Weichennummer 1) eine Außenbogenweiche herstellen und liefern (Weichennummer 2) eine einfache Weiche herstellen und liefern (Weichennummer 3)
Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
-
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
-
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 717904-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.