Herstellung der Oberfläche mit Busbahnhof und Entwässerung am U-Bahnhof Gebersdorf

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bekanntmachungsnummer
751305-2026
Verfahrensnummer
4e132c4a-5f4b-4029-be83-3840fd9a7d46

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, lässt nach dem Bau der U-Bahn die Oberfläche am Bahnhof Gebersdorf einschließlich Busbahnhof und Entwässerung herstellen. Der Bauauftrag betrifft Nürnberg in Bayern; eine Größenordnung oder Ausführungsdauer ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

U3 SW, Bf Gebersdorf; Herstellung der Oberfläche samt Busbahnhof einschließlich Entwässerung nach dem Bau der U-Bahn.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · U3 SW, Bf. Gebersdorf, Oberfläche

    U3 SW, Bf Gebersdorf; Herstellung der Oberfläche samt Busbahnhof einschließlich Entwässerung nach dem Bau der U-Bahn.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."

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LOT-0001 · U3 SW, Bf. Gebersdorf, Oberfläche

Preis
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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."

Änderungen und Bieterfragen

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