Herstellung der Oberfläche mit Busbahnhof und Entwässerung am U-Bahnhof Gebersdorf
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 751305-2026
- Verfahrensnummer
- 4e132c4a-5f4b-4029-be83-3840fd9a7d46
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, lässt nach dem Bau der U-Bahn die Oberfläche am Bahnhof Gebersdorf einschließlich Busbahnhof und Entwässerung herstellen. Der Bauauftrag betrifft Nürnberg in Bayern; eine Größenordnung oder Ausführungsdauer ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
U3 SW, Bf Gebersdorf; Herstellung der Oberfläche samt Busbahnhof einschließlich Entwässerung nach dem Bau der U-Bahn.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · U3 SW, Bf. Gebersdorf, Oberfläche
U3 SW, Bf Gebersdorf; Herstellung der Oberfläche samt Busbahnhof einschließlich Entwässerung nach dem Bau der U-Bahn.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · U3 SW, Bf. Gebersdorf, Oberfläche
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."
Änderungen und Bieterfragen
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