Herrichtungsarbeiten für sonstige Maßnahmen 2027–2028

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 00:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
  • Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachungsnummer
25950896

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München schreibt Herrichtungsarbeiten für sonstige Maßnahmen aus und wird dabei durch die MRG vertreten. Die Ausschreibung bezieht sich auf München; die Bezeichnung nennt den Zeitraum 2027–2028, macht aber keine Angaben zu Umfang oder konkreten Arbeiten. Angebote können bis zum 16. November 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

7076.219.04 Herrichten sonst. JV 2027-28

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 7076.219.04 Herrichten sonst. JV 2027-28

    7076.219.04 Herrichten sonst. JV 2027-28

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25950896

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.