Heizungsinstallation mit rund 169 Flachheizkörpern und 2.840 Metern Heizungsrohr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Traunstein
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- CPV-Codes
- Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden (45315000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 760089-2024
- Verfahrensnummer
- 970c7fbb-fd74-4978-b4cd-eafba646104c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Traunstein beauftragt Heizungsarbeiten mit Fernheizung über ein bestehendes Nahwärmenetz. Vorgesehen sind rund 169 Flachheizkörper und etwa 2.840 Meter Heizungsrohr. Die Arbeiten finden in der Region Traunstein statt und sind mit einer Dauer von 365 Tagen angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
- Fernheizung über ein bestehendes Nahwärmenetz - Circa 169 Flachheizkörper zur Beheizung - Circa 2840m Heizungsrohr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Heizung
- Fernheizung über ein bestehendes Nahwärmenetz - Circa 169 Flachheizkörper zur Beheizung - Circa 2840m Heizungsrohr
Frist: 23.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Heizung
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 07.10.2026AuftragsänderungBekanntmachung 689584-2026
- 10.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 478016-2026
- 20.02.2026AuftragsänderungBekanntmachung 121647-2026
- 09.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 229625-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.