Erneuerung der Gebäudeautomation der Realschule Traunstein
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Traunstein
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- CPV-Codes
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- Elektrotechnikinstallation (45315100)
- Installation von Schaltanlagen (45315700)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 282789-2025
- Verfahrensnummer
- 336b3621-2cf2-481d-a6c8-456f17080d4c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Traunstein lässt im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der Realschule Traunstein die Gebäudeautomation erneuern. Zum Auftrag gehören unter anderem sieben Schaltschränke, 35 Kohlendioxid-Raumfühler, 98 Stellantriebe, 43 Steuer- und Regelmodule sowie mehrere Kilometer Leitungen; die Angebotsfrist endet am 30. Mai 2025.
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Leistungsbeschreibung
Erneuerung der gesamten Gebäudetechnik im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Realschule Traunstein 7 x Schaltschrank, 35 x CO2-Raumfühler, 98 x Thermoelektrische Stellantriebe 0-10 V, 43 x Steuer- und Regelmodule, ca. 1.520 m Starkstromleitung, halogenfrei, ca. 2.450 m Installationskabel, ca. 160 m Kuparohr, halogenfrei, ca. 70 m Kabeltrasse
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gebäudeautomation
Erneuerung der gesamten Gebäudetechnik im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Realschule Traunstein 7 x Schaltschrank, 35 x CO2-Raumfühler, 98 x Thermoelektrische Stellantriebe 0-10 V, 43 x Steuer- und Regelmodule, ca. 1.520 m Starkstromleitung, halogenfrei, ca. 2.450 m Installationskabel, ca. 160 m Kuparohr, halogenfrei, ca. 70 m Kabeltrasse
Frist: 30.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gebäudeautomation
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 30.09.2026AuftragsänderungBekanntmachung 672588-2026
- 14.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 457251-2025
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