Heizungsinstallation für Gebäude 6 der Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- CPV-Codes
- Installation von Zentralheizungen (45331100)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 424565-2026
- Verfahrensnummer
- 588b820d-480e-4148-8035-a7532f0218d0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt schreibt die Heizungsinstallation für das Gebäude 6 der Landesaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Stendal aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für technische Gebäudeausrüstung. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Heizungsinstallation Gebäude 6
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Heizungsinstallation (NSL 283-24)
Heizungsinstallation Gebäude 6
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.