I. EVB-IT Rahmenvereinbarung inkl. Kaufvertrag.docx

Hardware für die Einführung eines Closed-Loop-Systems, darunter Handscanner und Etikettendrucker

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 06:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Teil A Allgemeine Regelungen 1

1 Gegenstand 1

2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung 1

3 Einzelaufträge 1

4 Geschätztes Auftragsvolumen 1

5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme 1

6 Höchstvolumen 1

7 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen 1

8 Berichtswesen (Reporting) 1

9 Vergütung der Leistungen 1

10 Preisanpassungen 1

11 Rechnungen 1

12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) 1

13 Zentrale Hotline* 1

14 Remoteservice* 1

15 Haftpflichtversicherung 1

16 Haftungsregelungen 1

17 IT-Sicherheit 1

18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz 1

19 Vertraulichkeit und Datenschutz 1

20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen 1

21 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte 1

22 Textform 1

23 Anwendbares Recht, Gerichtstand 1

24 Sonstige Vereinbarungen 1

Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf) 1

1 Geltung der AGB 1

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 1

3 Gegenstände 1

4 Produktstabilität 1

5 Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware 1

6 Vergütung 1

7 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 1

8 Mängelhaftung (Gewährleistung) 1

9 Garantien 1

10 Regelung entfällt. 1

11 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 1

12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 1

13 Erfüllungs- und Lieferort 1

14 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 1

15 Sonstige Vereinbarungen 1

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Hardware zur Einführung von Closed Loop

Vertragsparteien

Vergabestelle

AGACare IT gGmbH

Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

Jeweilige Auftraggeber

  • AGAPLESION Ev. Bathildiskrankenhaus Bad Pyrmont Maulbeerallee 4, 31812 Bad Pyrmont;
  • AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg gGmbH Hohe Weide 17, 20259 Hamburg;
  • AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL gGmbH, Herkulesstraße 34, 34119 Kassel;
  • AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH, IT-Abteilung, Landgraf-Georg-Straße 100, 64287 Darmstadt;
  • AGAPLESION EV. KRANKENHAUS MITTELHESSEN gGmbH, Paul-Zipp-Straße 171, 35398 Gießen;
  • AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS (FDK/BKF), Im Prüfling 21-25, 60389 Frankfurt am Main;
  • AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS (FDK/MKF), Wilhelm-Epstein-Straße 4, 60431 Frankfurt am Main;
  • AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gGmbH, Rohrbacher Straße 149, 69126 Heidelberg;
  • AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG gGmbH, Zum Schaumburger Klinikum 1, 31683 Obernkirchen;
  • AGAPLESION Krankenhaus Neu Bethlehem gGmbH, Humboldtallee 8, 37073 Göttingen.

Auftragnehmer

_____

_____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

Teil A Allgemeine Regelungen

Gegenstand

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen:

Die Lieferung von Hardware zur Einführung von Closed Loop (Krankenhauszukunftsgesetz), FTB 05 Los 1: Handscanner (kabellos und kabelgebunden), Los 2: Etikettendrucker (groß und klein)

 _____

Bestandteile der Rahmenvereinbarung

Es gelten als Vertragsbestandteile:

dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:

Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung

Anlage Nr.BezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
1Vergabeunterlagen
2Leistungsverzeichnis; DOKUMENT C. Leistungsverzeichnis

Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.

für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:

AuswahlAGBErläuterung
[x]EVB-IT Kauf-AGBKauf von Hardware

Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

[ ] sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____.

sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwe.bund.de zur Einsichtnahme bereit.

Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmen­vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen.

Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.

Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.

Einzelaufträge

Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.

Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.

Abrufe und Bestätigung

Der Einzelauftrag erfolgt

[x] Per Mail durch die jeweilige Einrichtung, siehe auch Anlage Nr. 2.

[ ] mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen.

[ ] mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers.

[ ] wie nachfolgend beschrieben: _____

[ ] Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt

[ ] nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang).

[ ] nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen

[x] einer Woche

[ ]  Kalendertagen

wie folgt zu bestätigen:

[ ] wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen

[ ] in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____

[ ] in Textform an: _____.

Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].

Geschätztes Auftragsvolumen

Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)

[ ] ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung]

[x] ergibt sich aus Anlage Nr. 2.

[ ] beträgt _____ Euro (netto).

[ ] beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen].

[ ] ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)

Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit

[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.

[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[ ] wie folgt: _____.

Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme

Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.

[x] Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. 2.

[ ] Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto).

[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).

Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit

[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.

[x] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[ ] Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.

Höchstvolumen

Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge

[ ] ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung]

[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).

Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit

[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.

[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____

Mitteilungspflicht des Auftragnehmers

[ ] Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen.

[ ] Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

Folgen des Erreichens von Höchstvolumina

Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.

Unabhängig davon

[ ] hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist

[ ] von maximal 3 Monaten

[ ] von maximal _____ Monaten

zu kündigen.

Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

[ ] endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist

[ ] von maximal 3 Monaten

[ ] von maximal _____ Monaten

zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Einzelauftrag genannten Produkte zu liefern. Die Lieferung erfolgt an den Sitz des Bezugsberechtigten, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr. _____ nicht anders vereinbart.

Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angemessener Verpackung und wird nicht gesondert vergütet.

Konkrete Lieferadresse(n) ergeben sich aus

[ ] Anlage Nr.

[x] dem Einzelauftrag.

[ ] Die Lieferung von Hardware und anderen Gegenständen erfolgt wie folgt (hier auch Regelungen zu Anlieferung, ggf. Incoterms etc.): _____ siehe Anlage Nr. _____

[ ] Die Lieferung von Software* erfolgt

[ ] durch Download

[ ] wie folgt _____

[x] Die Lieferung muss bis spätestens 31.01.2026 an die jeweilige Einrichtung erfolgen.

[ ] Der Bezugsberechtigte ist rechtzeitig, mindestens aber _____ Arbeitstage vor Lieferung, unter Angabe der Uhrzeit von der geplanten Lieferung zu benachrichtigen.

[ ] Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat er dem Bezugsberechtigten die Gründe für die Verzögerung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Ansprüche des Bezugsberechtigten aus der nicht fristgemäßen Lieferung bleiben unberührt.

[x] Allen Lieferungen sind Lieferscheine beizufügen, die die Bestellnummer, das Bestelldatum sowie die Artikel­nummer so ausweisen, dass eine Zuordnung der gelieferten Produkte unmissverständlich möglich ist.

[ ] Teillieferungen sind ausgeschlossen, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr. _____ nicht anders vereinbart.

[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Regelungen zu umweltbezogenen und sozialen Aspekten sowie zur Nachhaltigkeit gemäß Anlage Nr. _____ einzuhalten.

Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

[ ] Die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen erfolgt gemäß Anlage Nr. _____ [z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen]

[ ] Die Entsorgung bzw. das Recycling der Hardware erfolgt gemäß Anlage Nr. _____ [z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen]

Unabhängig davon hat die Entsorgung bzw. das Recycling jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.

Berichtswesen (Reporting)

[ ] Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn

[ ] 100 % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] 100 % des Höchstvolumens

[ ] 75 % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] 75 % des Höchstvolumens

[ ] _____ % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] _____ % des Höchstvolumens

erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____.

[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

[ ] Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

[ ] Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Vergütung der Leistungen

Grundsätzliches

Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist.

Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Vergütung nach Aufwand

Soweit in Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____erbracht.

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden

[ ] Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Fälligkeit und Zahlungsfristen

Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.

Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt.

[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist.

[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.

Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:

[ ] monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] _____

Abweichend gilt:

[ ] Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen.

[ ] Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] _____

Preisanpassungen

Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.

Preisanpassungsklausel mit Index

[ ]  Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____

[ ] Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %]

Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.

Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.

[ ] Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

[ ] Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Preisanpassungen anhand von Preislisten

Preiserhöhungen anhand von Preislisten

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste

_____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als

_____ % höher ist,

als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

[ ] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Preissenkungen anhand von Preislisten

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen.

Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt:

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die

[ ] der/die in Anlage Nr. _____ angegebene(n) Rabatt(e)

[ ] ein Rabatt in Höhe von _____ %

angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt.

Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge.

[ ] Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.

Rechnungen

[x] Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen

[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV

[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]

[ ] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder

_____

gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr.

[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.

Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

[x] Rechnungen sind an die jeweilige Einrichtung zu richten: siehe Einzelauftrag.

[x] Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigen abgerechnet.

[ ] Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)

[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:

NameRolle/LeistungsbereichOrganisationseinheitTelefonnummerE-Mail

[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:

NameRolle/LeistungsbereichOrganisationseinheitTelefonnummerE-Mail

[x] Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus den Einzelaufträgen.

Zentrale Hotline*

Gegenstand der Hotline

[ ] Gegenstand der Hotline ist die Aufnahme von Störungs- und Mängelmeldungen per Telefon. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* bzw. den gemeldeten Mangel durch telefonische Anleitung noch während des Telefonats beseitigen. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung zur Störungs- bzw. Mangelbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Beseitigung vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Bezugsberechtigten ein Angebot zur Beseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen.

[ ] Die Störungs- bzw. Mangelbeseitigung gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Remoteservice*

Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung nebst erläuternden Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Meldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht.

[ ] Gegenstand der Hotline ist die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die Fragen telefonisch noch während des Telefonats beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail an den Bezugsberechtigten zu übermitteln.

[ ] Die Beantwortung der Fragen gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Erläuterung per Remoteservice*.

[ ] Der Gegenstand der Hotline ergibt sich ergänzend aus Anlage Nr. _____.

[ ] Gegenstand und Umfang der Hotline (z.B. 1st Level Support und eine Abgrenzung zu weiteren Supportleveln wie 2nd und 3rd-Level-Support) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Zeiten und Sprache der Hotline

[x] Der Auftragnehmer gewährt eine Hotline in deutscher Sprache zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
_____ bis _____von  _____ bis  _____ Uhr
An Sonntagenvon  _____ bis  _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon  _____ bis  _____ Uhr

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der o. g. Zeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicherzustellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeitenden des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeitendenwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht.

Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen.

[ ] Zu folgenden Zeiten kann die Hotline statt in deutscher auch in englischer Sprache angeboten werden: _____.

[ ] Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.

Personelle Besetzung der Hotline

[ ] Der Auftragnehmer darf für die Hotline nur Personal einsetzen,

[ ] das sachlich und fachlich so quali­fiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung der vertraglichen Leistungen beantwortet werden können (Fachhotline).

[ ] das so quali­fiziert ist, dass auch komplexere Störungen gelöst werden können.

[ ] das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.

Nutzer der Hotline

[ ] Es besteht keine Einschränkung, welcher Personenkreis die Hotline in Anspruch nehmen darf.

[ ] Es sind lediglich geschulte Nutzende berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.

[ ] Es ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.

[ ] Der Auftraggeber verfügt über einen User-Helpdesk, der die Fragen und Meldungen der Nutzenden entgegennimmt und versucht, diese zu klären. Erfolgt durch den User-Helpdesk keine Klärung, kann dieser die Hotline in Anspruch nehmen. Näheres ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Anrufbearbeitung

Die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) ist nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist:

[ ] Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen.

[ ] Der Auftragnehmer ist nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen,

[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird,

[ ] nicht mehr als _____ Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden,

[ ] der menschliche Kontakt spätestens auf der _____. Ebene erfolgt,

[ ] der menschliche Kontakt spätestens nach _____ Minuten erfolgt.

Sonstiges

[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Remoteservice*

[ ] Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*.

[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.

Haftpflichtversicherung

[ ] Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

[ ] Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen:

Vermögensschäden _____ Euro

Sachschäden _____ Euro

Personenschäden _____ Euro

Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

Haftungsregelungen

Haftung des Auftragnehmers

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigen aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer *[im Standard Nummer 21.2]*etwas anderes vereinbart ist.

Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen

Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung

[ ] An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf

[ ] _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge.

[ ] _____ Euro

[ ] 5.000.000 Euro

Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag

[ ] Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag.

[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags.

[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.

Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1]

[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.

[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche

[ ] Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.

[ ] Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.

Haftung des Auftraggebers

[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____.

[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.

IT-Sicherheit

Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugs­berechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

[ ] sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen.

[ ] die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____

Vertraulichkeit und Datenschutz

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

[ ] Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes:

[ ] die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____.

[ ] Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt.

[ ] Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. .

Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten.

[ ] Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.

Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt

[ ]  am ____;

[x]  mit Zuschlag;

[ ]  mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;

sie endet

[ ]  am _____.

[x]  mit Ablauf von 6Monaten.

Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.

Verlängerungen der Rahmenvereinbarung

[ ] Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete.

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung _____mal um _____Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens _____ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.

Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von _____ Monaten zum _____ ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung *[im Standard geregelt in Nummer 25.2]*verlängert hat.

[ ] _____.

Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.

Ende/Kündigung von Einzelaufträgen

Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

[ ] Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.

[ ]  _____.

[ ] Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____

Außerordentliche Kündigung/Rücktritt

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmen­vereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären.
  • Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen.
  • Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
  • _____

Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.

Textform

Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.

Anwendbares Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____.

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)

Geltung der AGB

Für Einzelaufträge über den Kauf von Hardware gelten die EVB-IT Kauf AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

Sofern vorinstallierte* Betriebssystemsoftware Gegenstand des Kaufes ist, gelten zusätzlich die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung)

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

[x] Kauf von Hardware

[ ] inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware

[ ] und Aufstellung*

[ ] sonstige Leistungen _____

Gegenstände

Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber auf dessen Auftrag hin Hardware, ggf. einschließlich weiterer Leistungen, z.B. vorinstallierter* Betriebssystemsoftware, Aufstellung etc. gemäß Anlage Nr. _____.

Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware in der folgenden Rangfolge:

  • Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
  • Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Produktstabilität

Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Art und Qualität der Produkte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer wird sich gegenüber etwaigen Vorlieferanten und Unterauftragnehmern entsprechend absichern.

[ ] Hinsichtlich Art und Qualität müssen für die Dauer des VertragesdieProdukte

[ ] mit den ggf. in einer Teststellung überlassenen und vom Auftraggeber als erfüllungstauglich befundenen Produkten identisch sein,

[ ] die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Komponenten (konkrete Bauelemente, wie z. B. bestimmte Speicher, Prozessoren, Hardwareschnittstellen, Fabrikate) aufweisen,

[ ] in folgenden Komponenten _____ identisch sein.

Produktwechsel auf Wunsch des Auftragnehmers

[ ] Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Produktwechsel vorzuschlagen. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung erklären, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

[x] das vereinbarte Produkt wird vom jeweiligen Hersteller nicht mehr hergestellt,

[x] es wurden mindestens die Funktions- und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) des Ersatzprodukts durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachgewiesen,

[x] der Preis erhöht sich durch den Produktwechsel nicht,

[x] das neue Produkt stammt von demselben Hersteller wie das bisherige Produkt,

[ ] das neue Produkt erfüllt die weiteren Anforderungen aus Anlage Nr. _____,

[ ] gleichzeitig mit der Ankündigung ist auf Kosten des Auftragnehmers die Bereitstellung eines Musterexemplars des neuen Modells für eine Teststellung erfolgt und die Tests des Auftraggebers haben ergeben, dass das Produkt die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Der Auftraggeber ist in keinem Fall verpflichtet, in mehr als _____ Produktwechsel pro Vertragsjahr einzuwilligen.

[ ] Der Auftraggeber ist in keinem Fall verpflichtet, mehr als _____ Vorschläge für Produktwechsel pro Vertragsjahr zu prüfen und ggf. einzuwilligen.

Produktwechsel auf Wunsch des Auftraggebers

[ ] Der Auftraggeber hat Anspruch auf Produktwechsel zur Anpassung der Produkte an den technischen Fortschritt.

Der Auftragnehmer kann nur dann, insoweit und in dem Umfang eine Anpassung der Vergütung verlangen, als er nachweist, dass sein Einkaufspreis in Bezug auf das neue Produkt höher ist als für das auszuwechselnde. Dabei ist höchstens ein marktüblicher Einkaufspreis maßgeblich. In diesem Fall erfolgt der Produktwechsel nur, wenn der Auftraggeber der Vergütungserhöhung zustimmt.

[ ] Der Auftraggeber kann einen Produktwechsel fordern, wenn

[ ] bei mehr als _____ %, mindestens aber _____ der bereits abgerufenen Produkte Mängel aufgetreten sind.

[ ] bei mehr als _____ %, mindestens aber _____ der bereits abgerufenen Produkte Lieferverzug aufgetreten ist.

Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, ein alternatives Produkt zu liefern, damit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt und die Funktions- und Leistungsgleichwertigkeit (insbesondere hinsichtlich Kompatibilität, Performance, Leistungsstärke und Qualität) gewahrt wird. Dies hat der Auftragnehmer durch Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Messprotokolle, Datenblätter) nachzuweisen. Ein Anspruch auf Erhöhung der Vergütung besteht nicht.

Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware

[ ] Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Vereinbarungen zur Aufstellung der Hardware* ergeben sich aus Anlage Nr. _____

Vergütung

Kaufpreis

Der jeweilige Kaufpreis ergibt sich

[x] gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen"

[ ] aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

Fälligkeit und Zahlung

[x] Die Fälligkeit und Zahlungsfrist ergeben sich aus Teil A.

[ ] Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Teil A fällig _____ Tage nach _____.

[ ] und ist abweichend von Teil A nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

[ ] Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, E-Mail oder Anlage Nr. _____

[ ] Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

[ ] Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die im Modul Instandhaltung vereinbart sind.

Garantien

Auftragnehmergarantien

[ ]  Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung)

[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie).

[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie).

[ ] Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.

Herstellergarantien

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der aus Anlage Nr. _____ ersichtlichen Hardware die dort genannten Garantien übernimmt.

Regelung entfällt.

Abweichende Vertragsstrafenregelungen

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Teil A bzw. Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Parteien treffen abweichend von bzw. ergänzend zu Teil A Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

Erfüllungs- und Lieferort

[ ] Erfüllungsort ist _____.

[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.

Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer

[ ] Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. _____ durch (Mehrfachauswahl möglich)

[ ] Beseitigung

[ ] Verwertung einschl. Recycling,

[ ] Wiederverwendung.

[ ] die Entsorgung der dort genannten Hardware erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Entsorgung der Hardware gemäß Anlage Nr. _____ erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____

[x] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, AuftraggeberDatum, Auftragnehmer

Begriffsbestimmungen

AuftragswertDer Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist.
BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeit­raum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Ser­vicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*.
RemoteserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet.
StörungBeeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag.
SystemkomponenteTeil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*.
TicketsystemEin Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung