Handgehaltenes Analysegerät mit Raman- und FTIR-Spektroskopie
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 5.000.000 SEK
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Myndigheten för civilt försvar
- Erfüllungsregion
- EU-weit, Schweden
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Erkennungs- und Analysegeräte (38430000)
- Spektrometer (38433000)
- Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke (48460000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 765004-2026
- Verfahrensnummer
- 5cb839f1-5b4c-4233-8c20-9ad803666db3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die schwedische Behörde Myndigheten för civilt försvar mit Sitz in Karlstad beschafft ein handgehaltenes Analysegerät mit Raman-Spektroskopie und Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie (FTIR). Der geschätzte Auftragswert beträgt 5 Millionen schwedische Kronen (SEK); ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Upphandling av Handhållet analysinstrument med Raman och FTIR.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Upphandling av handhållet analysinstrument med Raman och FTIR
Upphandling av Handhållet analysinstrument med Raman och FTIR.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Upphandling av handhållet analysinstrument med Raman och FTIR
- Lägst pris
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.