Elektrophysiologie-Anlage für Forschungszwecke mit Zubehör und zugehörigen Dienstleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.000.000 SEK
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Karolinska Institutet
- Erfüllungsregion
- Sweden
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
- Mikroskope (38510000)
- Bekanntmachung
- tendsign.com
- Bekanntmachungsnummer
- 756135-2026
- Verfahrensnummer
- c8ec4dca-40a4-42cd-beb2-b8e8691828a9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Karolinska Institutet in Stockholm, Schweden, beschafft eine Elektrophysiologie-Anlage für Forschungszwecke einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen schwedische Kronen; die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Karolinska Institutet (KI) is procuring one (1) electrophysiology rig for research purposes together with accessories and associated services.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Electrophysiology rig2.000.000 SEK
Karolinska Institutet (KI) is procuring one (1) electrophysiology rig for research purposes together with accessories and associated services.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.