Gutachterleistungen Zwickauer Mulde Zwickau-Crossen M45
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- CPV-Codes
- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 392029-2026
- Verfahrensnummer
- 019ea67e-fcfb-4bc6-9816-aaf3d0546dde
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen sucht Gutachter für Wertermittlungen im Zusammenhang mit dem Projekt Zwickauer Mulde in Zwickau-Crossen. Die Leistungen umfassen drei Lose: Ermittlung von Verkehrswerten und Kaufpreisen für Grundstücke und Aufbauten, Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs sowie Ermittlung von Substanzverlusten für landwirtschaftliche Grundstücke. Die Ausschreibung wird mit EU-Mitteln gefördert und die Frist endet am 13. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
13-2026-40 Zwickauer Mulde, Zwickau-Crossen M45 - F-km 82+765 bis 84+500 - Gutachterleistungen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten
Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Kauf-preise und/oder Entgelte für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs
Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19
Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Kaufpreise und/oder Entgelte für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19 für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.
- 100 %
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.2 zu entnehmen.
- 100 %
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.3 zu entnehmen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 588727-2026
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