Gutachterleistungen Zwickauer Mulde Zwickau-Crossen M45

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
392029-2026
Verfahrensnummer
019ea67e-fcfb-4bc6-9816-aaf3d0546dde

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen sucht Gutachter für Wertermittlungen im Zusammenhang mit dem Projekt Zwickauer Mulde in Zwickau-Crossen. Die Leistungen umfassen drei Lose: Ermittlung von Verkehrswerten und Kaufpreisen für Grundstücke und Aufbauten, Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs sowie Ermittlung von Substanzverlusten für landwirtschaftliche Grundstücke. Die Ausschreibung wird mit EU-Mitteln gefördert und die Frist endet am 13. Juli 2026.

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Leistungsbeschreibung

13-2026-40 Zwickauer Mulde, Zwickau-Crossen M45 - F-km 82+765 bis 84+500 - Gutachterleistungen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten

    Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Kauf-preise und/oder Entgelte für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten

    Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs

    Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs

    Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19

    Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Kaufpreise und/oder Entgelte für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19 für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

    Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.
100 %
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.2 zu entnehmen.
100 %
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.3 zu entnehmen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 588727-2026

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