Name und Anschrift des Erklärenden Unternehmens:
Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Vergabestelle
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Erklärung zur Eignung
zum Vergabeverfahren
„Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Grafikdienstleistungen für die KBV in sechs Losen"
Vergabe-Nr. 25-09-2
1
Nachfolgend erklären wir[1] unsere Eignung, im Hinblick auf unsere Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrages.
2
Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann.
3
Anlagen zu dieser Erklärung[2]:
Für alle Lose:
[ ] Vordruck 1: Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
[ ] Vordruck 2: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
[ ] Vordruck 3: Erklärung nach § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
[ ] Vordruck 4: Erklärung nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
[ ] Vordruck 5: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
[ ] Vordruck 6: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsätze)
[ ] Vordruck 7: Erklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
[ ] Vordruck 8: Unternehmensreferenzen
Mindeststandard: Angabe von mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktdaten.
[ ] Vordruck 9 (soweit erforderlich): Unterauftragnehmer / Sonstige Dritte
[ ] Selbst verfasste Verfügbarkeits-/Verpflichtungserklärung des/der zum Nachweis der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen(s) (Unterauftragnehmer/Sonstiger Dritter) i. S. d. § 47 VgV
[ ] Vordruck 10 (soweit erforderlich): Bietergemeinschaftserklärung
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile der Erklärung. Dies umfasst auch alle vorstehend aufgeführten Anlagen. Eine Unterzeichnung der Erklärung (in Schriftform) ist nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass im Unterzeichnungsfeld der Namen des Unternehmens und die Person angegeben werden, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Durch die elektronische Angebotseinreichung gelten alle Erklärungen auch ohne Unterschriften als abgegeben, ausgenommen die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck 10) und Vollmachten.
| Ort | Datum |
| Unternehmen: | |
| Name des Erklärenden: |
Vordruck 1: Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
[ ] Einzelbieter
[ ] Bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft
[ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft
[ ] Unterauftragnehmer des Bieters / der Bietergemeinschaft
[ ] Sonstiges eignungsverschaffendes Unternehmen
| Name und Adresse: | |
| Ansprechpartner für das Vergabeverfahren: | |
| Kontaktdaten (Telefon/Fax/E-Mail): | |
| Rechtsform und Registerangaben: | |
| Gesellschafterverhältnisse: | |
| Hauptsitz: | |
| Zuständige Niederlassung im Auftragsfall: |
Ausfüllhinweise Vordruck 1
Der Vordruck ist von allen an dem Angebot beteiligten Unternehmen (siehe Kopf des Vordrucks) mit dem Angebot abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Vordruck 2: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB
| Name des erklärenden Unternehmens: |
Hiermit erklären wir, dass
(bitte durch Ankreuzen bestätigen oder – soweit dies nicht möglich ist – in einer Anlage erläutern, warum gleichwohl, etwa aufgrund einer sog. Selbstreinigung i. S. d. § 125 GWB die erforderliche Eignung zur Durchführung des Auftrags gegeben ist)
[ ] in Bezug auf unser Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. d. § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegen,
[ ] in Bezug auf unser Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. § 124 GWB vorliegen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Ausfüllhinweise Vordruck 2
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Im Hinblick auf die vorstehend geforderten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB wird auf folgenden Text der §§ 123, 124 GWB verwiesen:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
-
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
-
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
-
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
-
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
-
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
-
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
-
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
-
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
-
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
-
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
-
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
-
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
Vordruck 3: Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
| Name des erklärenden Unternehmens: |
Wir erklären,
[ ] dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen.
§ 19 MiLoG Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
(2) Die für die Verfolgung oder Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 21 zuständigen Behörden dürfen öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse führen, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte geben.
(3) Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Absatz 1 nicht vorliegen. Im Falle einer Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern.
(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
(5) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist die Bewerberin oder der Bewerber zu hören.
Ausfüllhinweise Vordruck 3
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Vordruck 4: Erklärung nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
| Name des erklärenden Unternehmens: |
Hiermit erklären wir, dass
(bitte durch Ankreuzen bestätigen oder – soweit dies nicht möglich ist – in einer Anlage erläutern, warum gleichwohl, etwa aufgrund einer sog. Selbstreinigung i. S. d. § 125 GWB die erforderliche Eignung zur Durchführung des Auftrags gegeben ist)
[ ] in Bezug auf unser Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
Ausfüllhinweise Vordruck 4
Die vorgenannte Erklärung ist nur abzugeben, sofern das erklärende Unternehmen seinen Hauptsitz oder satzungsmäßigen Sitz im Inland hat und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigt.
Sofern das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Im Hinblick auf die vorstehend geforderte Erklärung wird auf folgenden Text des § 22 LkSG verwiesen:
§ 22 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen.
(2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend von Satz 1 wird
-
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
-
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
-
in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
(3) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist der Bewerber zu hören.
Vordruck 5 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
| Name des erklärenden Unternehmens: |
Hiermit erklären wir, dass
(bitte durch Ankreuzen bestätigen)
[ ] ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
[ ] ich/wir am Auftrag keine Unternehmen im vorgenannten Sinne als Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf diese Unternehmen entfallen).
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Ausfüllhinweise Vordruck 5
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Im Hinblick auf die vorstehend geforderten Eigenerklärungen wird auf folgenden Text des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 verwiesen:
Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
Vordruck 6: Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
| Name des erklärenden Unternehmens: |
| Angaben zum Jahresumsatz (Gesamt) | 2024: | EUR | |
| 2023: | EUR | ||
| 2022: | EUR | ||
| Angaben zum Jahresumsatz in dem Tätig-keitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags | 2024: | EUR | |
| 2023: | EUR | ||
| 2022: | EUR | ||
| Anzahl festangestellter Beschäftigter | aktuell |
Ausfüllhinweise Vordruck 6
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Vordruck ist ebenfalls im Rahmen einer „Eignungsleihe“ vom eignungsverschaffenden Unternehmen abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden
Vordruck 7: Erklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
| Name des erklärenden Unternehmens: |
| Hiermit wird folgende Erklärung abgegeben (bitte das betreffende Kästchen ankreuzen, soweit Erklärung erfolgt) | |
| Ich/Wir erklären, | |
| [ ] dass wir über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: - für Personenschäden - für Vermögens- und Sachschäden verfügen und machen hierzu folgende Angaben: | |
| Angaben zur Höhe der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung in EUR | |
| Name des Versicherungsunternehmens | |
| Hinweis: Falls obige Erklärung nicht zutrifft, kreuzen Sie bitte nachfolgende an. [ ] dass wir eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben werden. |
Ausfüllhinweise Vordruck 7
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
Ausfüllhinweise Vordruck 8
Mindeststandard: Angabe von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführten, in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren, Leistungen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktdaten.
Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn ein Bezug mit den zu vergebenden Leistungen, insbesondere zur Art der Leistung und zu Umfang besteht.
Der Vordruck ist nach Bedarf zu kopieren und mehrfach einzusetzen.
Hinweis: Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV)
Vordruck 8: Referenzen
| Inhaber der Referenz (Auftragnehmer): | |
| Referenznummer: | |
| Referenzprojekt: | |
| Auftraggeber, Anschrift sowie Ansprechpartner (mit Kontaktmöglichkeit): | |
| Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend): | |
| Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen: | |
| Rechnungswert (EUR netto): |
| Inhaber der Referenz (Auftragnehmer): | |
| Referenznummer: | |
| Referenzprojekt: | |
| Auftraggeber, Anschrift sowie Ansprechpartner (mit Kontaktmöglichkeit): | |
| Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend): | |
| Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen: | |
| Rechnungswert (EUR netto): |
| Inhaber der Referenz (Auftragnehmer): | |
| Referenznummer: | |
| Referenzprojekt: | |
| Auftraggeber, Anschrift sowie Ansprechpartner (mit Kontaktmöglichkeit): | |
| Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend): | |
| Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen: | |
| Rechnungswert (EUR netto): |
Vordruck 9: Unterauftragnehmer / Sonstige Dritte
| Name des erklärenden Unternehmens: |
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beziehen wir uns auch auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen, namentlich der folgenden Unternehmen:
| lfd. Nr. | Name des Unternehmens | Anschrift | Funktion | geplanter Leistungsbereich |
| [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges | ||||
| [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges | ||||
| [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges | ||||
| [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges |
Uns ist bewusst, dass wir mit dem Angebot dem Auftraggeber nachzuweisen haben, dass uns im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Hierzu überreichen anliegend eine Verfügbarkeitserklärung des benannten Unterauftragnehmers/sonstigen Unternehmens.
Ausfüllhinweise Vordruck 9
Sofern der vorhandene Platz nicht ausreicht, kann der Vordruck kopiert und mehrfach verwendet werden.
Vordruck 10: Bietergemeinschaftserklärung
Hiermit erklären wir, dass wir für das Vergabeverfahren eine Bietergemeinschaft gegründet haben.
- Bietergemeinschaftsdaten
Unsere Daten lauten wie folgt:
| BG-Mitglied 1 | BG-Mitglied 2 | |
| Unternehmen | ||
| Postanschrift (Straße, PLZ, Ort) |
| BG-Mitglied 3 | BG-Mitglied 4 | |
| Unternehmen | ||
| Postanschrift (Straße, PLZ, Ort) |
Wir erklären, dass
- das nachfolgend bevollmächtigte Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (die Bevollmächtigung schließt rechtgeschäftliche Erklärungen im Vergabeverfahren mit ein),
- wir die Absicht haben, im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (oder gleichwertig) zusammenzuschließen und wir deshalb gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Auftragsfalle haften werden.
- dass die Bildung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Zum rechtsgeschäftlichen bevollmächtigten Vertreter der o. g. Bietergemeinschaft benennen wir:
Zuständiger Ansprechpartner (bevollmächtigter Vertreter) bei der BG für das gegenständliche Vergabeverfahren:
| Vor- und Zuname: | |
| Telefon-/Faxnummer: | |
| E-Mail-Adresse: |
Darüber hinaus erklären wir wie folgt, dass wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben:
- Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft:
| Ort, Datum: | |
| BG-Mitglied 1 (Unterschrift und ggf. Stempel) |
| Ort, Datum: | |
| BG-Mitglied 2 (Unterschrift und ggf. Stempel) |
| Ort, Datum: | |
| BG-Mitglied 3 (Unterschrift und ggf. Stempel) |
| Ort, Datum: | |
| BG-Mitglied 4 (Unterschrift und ggf. Stempel) |