Gerüstbauarbeiten für einen Labor- und Verwaltungsneubau in Halle (Saale)

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Gerüstarbeiten (45262100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
734785-2026
Verfahrensnummer
2fc2188e-90b4-4308-bf27-c11f4e41e854

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg schreibt Gerüstbauarbeiten für den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes des Landesamts für Verbraucherschutz in Halle (Saale) aus. Zum Umfang gehören unter anderem rund 9.200 m² Fassadengerüst, etwa 4.500 m Belagverbreiterungen, ein Treppenturm und ein Bauaufzug für einen viergeschossigen Stahlbeton- sowie einen angeschlossenen dreigeschossigen Holzbaukörper. Die Angebotsfrist endet am 26. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gerüstbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gerüstbauarbeiten - GNUE Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle An der Fliederwegkaserne 20, 06130 Halle (Saale) (SLB-2026-0426)

    Gerüstarbeiten an einem 4-geschossigem Stahlbetonbaukörper mit angeschlossenem 3-geschoßigem Holzbaukörper als Neubau eines Labor- und Bürogebäudes Stahlbetonbaukörper B x L x H ca. 27 x 105 x 20 m Holzbaukörper B x L x H ca. 15 x 107 x 13 m auszuführende Arbeiten: • Fassadengerüst LK4, SW09, ca. 9.200 m2, • Belagverbreiterungen in verschiedenen Breiten, ca. 4.500 m • Treppenturm, 1 Stück • Bauaufzug am Fassadengerüst, mit Etagenübergängen, 1 Stück • Raumgerüste im Treppenhaus und Treppenhauskopf, ca. 750 m3

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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