Generalplanungsleistungen für Erweiterung und Sanierung der Justizvollzugsanstalt Regensburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.08.2026, 09:40 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Regensburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 499602-2026
- Verfahrensnummer
- 5f74b300-44e7-429e-b87b-05634e825ef0
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Regensburg sucht ein Planungsteam für den zweiten Bauabschnitt der Justizvollzugsanstalt Regensburg. Der Auftrag umfasst die Planung der denkmalgerechten Sanierung zweier Bestandsgebäude, den Abbruch von Nebengebäuden, einen Neubau mit Hafträumen und Sporthalle sowie die Außenanlagen; die Leistungen reichen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Arbeiten müssen bei laufendem Betrieb und unter hohen Sicherheits- und Denkmalschutzanforderungen erfolgen; die Vorlage der Haushaltsunterlage Bau ist voraussichtlich für August 2030 und der Baubeginn für September 2032 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Titel: JVA Regensburg, Erweiterung, Umbau, Instandsetzung 2. Bauabschnitt – Generalplanerleistung Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Generalplanerleistung LPH 1-9 HOAI mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Bauphysik (Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik), Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Baustellenlogistik, Baufeldfreimachung, Schadstoff- und Altlastenmanagements sowie ein Projektkommunikationssystem. Nach Abwägung durch die Vergabestelle ist die Zusammenfassung der Planung verschiedener Leistungsbilder zur Erreichung der Funktionalität und Sicherheitsanforderungen technisch erforderlich. Der 2. Bauabschnitt der Erweiterung, des Umbaus und der Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Regensburg umfasst die denkmalgerechte Sanierung von zwei Bestandsgebäuden, den Abbruch von Nebengebäuden einschließlich erforderlicher Schadstoffsanierungs- und Rückbaumaßnahmen, die Errichtung eines Neubaus mit Hafträumen und integrierter Sporthalle sowie die Herstellung und Anpassung der Außenanlagen einschließlich Stellplätze, Erschließungsflächen und sicherheitsrelevanter Außenmauer. Die Umsetzung erfolgt bei laufendem Justizvollzugsbetrieb unter hohen Anforderungen an Sicherheit, Betriebsaufrechterhaltung, Denkmalschutz und Baustellenlogistik. Es sind umfangreiche Provisorien und Übergangsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie die Planung und Integration komplexer sicherheitstechnischer Systeme einer Justizvollzugsanstalt erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Schnittstellen zu den im ersten Bauabschnitt errichteten Gebäuden und technischen Anlagen sowie die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu berücksichtigen. Sicherheitsrelevante Systeme müssen während sämtlicher Bauphasen ohne Unterbrechung funktionsfähig bleiben; notwendige Umschluss-, Migrations- und Übergangskonzepte sind frühzeitig zu entwickeln und umzusetzen. Die Planung hat unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau), der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, der Vorgaben des Denkmalschutzes sowie der Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten zu erfolgen. Für den zu sanierenden Bestand ist der energetische Standard EGB 55, für den Neubau der energetische Standard EGB 40 einzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt die beschriebenen Leistungen in mehreren Leistungsstufen zu beauftragen. Vorgesehen ist die Vergabe der Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI einschließlich der erforderlichen besonderen Leistungen. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 für die Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Bestand BGF: 4.942 m2 BRI: 17.096 m3 NUF (R) 1-6: 2. 410 m2 NRF (R) Gesamt: 4.111 m2 Neubau: NUF (R) 1-6: 1.374m2 NRF (R) Gesamt: 2.604 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Termine: Vorlage HU-Bau: voraussichtlich August 2030 Baubeginn: voraussichtlich September 2032 Leitplanungen: voraussichtlich April 2031 Interne Kennung: 26-057854 Verfahrensart: offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 26D Generalplanerleistung
Titel: JVA Regensburg, Erweiterung, Umbau, Instandsetzung 2. Bauabschnitt – Generalplanerleistung Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Generalplanerleistung LPH 1-9 HOAI mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Bauphysik (Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik), Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Baustellenlogistik, Baufeldfreimachung, Schadstoff- und Altlastenmanagements sowie ein Projektkommunikationssystem. Nach Abwägung durch die Vergabestelle ist die Zusammenfassung der Planung verschiedener Leistungsbilder zur Erreichung der Funktionalität und Sicherheitsanforderungen technisch erforderlich. Der 2. Bauabschnitt der Erweiterung, des Umbaus und der Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Regensburg umfasst die denkmalgerechte Sanierung von zwei Bestandsgebäuden, den Abbruch von Nebengebäuden einschließlich erforderlicher Schadstoffsanierungs- und Rückbaumaßnahmen, die Errichtung eines Neubaus mit Hafträumen und integrierter Sporthalle sowie die Herstellung und Anpassung der Außenanlagen einschließlich Stellplätze, Erschließungsflächen und sicherheitsrelevanter Außenmauer. Die Umsetzung erfolgt bei laufendem Justizvollzugsbetrieb unter hohen Anforderungen an Sicherheit, Betriebsaufrechterhaltung, Denkmalschutz und Baustellenlogistik. Es sind umfangreiche Provisorien und Übergangsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie die Planung und Integration komplexer sicherheitstechnischer Systeme einer Justizvollzugsanstalt erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Schnittstellen zu den im ersten Bauabschnitt errichteten Gebäuden und technischen Anlagen sowie die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu berücksichtigen. Sicherheitsrelevante Systeme müssen während sämtlicher Bauphasen ohne Unterbrechung funktionsfähig bleiben; notwendige Umschluss-, Migrations- und Übergangskonzepte sind frühzeitig zu entwickeln und umzusetzen. Die Planung hat unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau), der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, der Vorgaben des Denkmalschutzes sowie der Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten zu erfolgen. Für den zu sanierenden Bestand ist der energetische Standard EGB 55, für den Neubau der energetische Standard EGB 40 einzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt die beschriebenen Leistungen in mehreren Leistungsstufen zu beauftragen. Vorgesehen ist die Vergabe der Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI einschließlich der erforderlichen besonderen Leistungen. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 für die Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Bestand BGF: 4.942 m2 BRI: 17.096 m3 NUF (R) 1-6: 2. 410 m2 NRF (R) Gesamt: 4.111 m2 Neubau: NUF (R) 1-6: 1.374m2 NRF (R) Gesamt: 2.604 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Grundstück: 3370/2: 8.131 m2 Grundstück 3372: 924 m2 Termine: Vorlage HU-Bau: voraussichtlich August 2030 Baubeginn: voraussichtlich September 2032 Leitplanungen: voraussichtlich April 2031 Interne Kennung: 26-057854 Verfahrensart: offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/299865
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Vergabeunterlagen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 736537-2026
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