Generalausbauplanung für das Bezirksklinikum Ansbach

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
73179-2026
Verfahrensnummer
d71d2297-b2c6-4c08-ae22-a5c61fd67d4c

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bezirkskliniken Mittelfranken schreiben eine Generalausbauplanung für den Standort Ansbach aus. Das Projekt umfasst die Planung für den ersten Bauabschnitt mit 150 stationären und 12 tagesklinischen Plätzen sowie die Gesamtplanung für das Projekt inklusive Funktionsbereiche wie Sporthalle und Logistik. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur geplanten Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Jahr 2032.

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Leistungsbeschreibung

Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. . Aktueller Status: - Standorte in Ansbach, Feuchtwangen, Roth und Weißenburg. - In Ansbach: 336 stationäre Plätze, 10 Plätze StäB, 30 teilstationäre Plätze - Bedarfsfeststellung des StMGP aus dem Jahre 2021: 300 vollstationäre Plätze für Psychiatrie und Psychotherapie. . Konzeptionelle Umsetzung: - Zwölf störungsspezifische Stationen mit jeweils 25 Plätzen. - Fünf klassische Stationen, sieben Track-Stationen mit angegliederten, tagesklinischen Plätzen . Planung für ersten Bauabschnitt: - Sechs Stationen, davon drei als Track-Stationen (zu betreiben) - 150 stationäre und 12 tagesklinische Plätze . Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2026; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · TNW_BKA_GAP FA

    Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen § 56 Abs. 2 S. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 381472-2026

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