Gefahrenstofferkundung für Ingenieurbauwerke im Zuge der A1 bei Hamburg Billstedt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Labordienste (71900000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 200948-2026
- Verfahrensnummer
- 699cdd4d-d3b7-4e4a-b2b1-adf56235cc14
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Erkundung von Schadstoffen an insgesamt acht Ingenieurbauwerken aus, darunter fünf Brücken, zwei Verkehrszeichenbrücken und ein Unterführungsbauwerk. Ziel ist die Erstellung eines Berichts als Grundlage für den geplanten Ersatzneubau im Bereich der A1 bei Hamburg Billstedt. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein nach dem Preis bewertet.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erkundung der Schadstoffe der Bauwerke und Erstellung eines Berichts im Rahmen des Ersatzneubaus der Ingenieurbauwerke (5 Brücken, 2 Verkehrszeichenbrücken, ein Unterführungsbauwerk) im Zuge der A1 im Raum Hamburg Billstedt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gefahrenstofferkundung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, plant im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) den Ersatzneubau von fünf Brückenbauwerken sowie zwei Verkehrszeichenbrücken und einem Unterführungsbauwerk für ein Gewässer. Die Bauwerke queren die A1 in Hamburg im Raum Hamburg Billstedt. Der Bauabschnitt beginnt mit dem südlichsten Bauwerk der Überführung "Billwerder Billdeich" (Glockenhausbrücke) und endet mit der nördlichsten Brücke der Überführung "Hegenredder". Der südliche Teil des Bauabschnittes beinhaltet die Überführung "Billwerder Billdeich" (Glockenhausbrücke) und die Unterführung "Billedurchlass". Der Billedurchlass befindet sich im Einzugsgebiet eines Naturschutzgebiets. Die Bauwerke weiter nördlich werden aufgrund ihrer Nähe und Abhängigkeit zueinander als nördlicher Teil des Bauabschnittes betrachtet. Der nördliche Bauabschnitt beinhaltet dabei folgende Bauwerke (von Nord nach Süd): • Überführung "Hegenredder" (Zusätzlich Neubau von einer VZB südl. des Üf's) • Verkehrszeichenbrücke zwischen Hegenredder und Glinder Straße (FaRi Lübeck) • Überführung "Glinder Straße" (Zusätzlich Neubau von einer VZB südl. & einer VZB nördl. des Üf's) • Überführung "Oststeinbeker Weg" • Verkehrszeichenbrücke zwischen Oststeinbeker Weg und An der Glinder Au (FaRi Bremen) • Überführung "An der Glinder Au" Aufgrund der Baujahre ist davon auszugehen, dass alle Bauwerke schadstoffbelastete Produkte enthalten. Da alle Bauwerke vor 1993 errichtet wurden, liegt grundlegend ein Asbest-Verdacht vor. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erkundung aller Gefahrenstoffe der Bauwerke und die Klassifizierung für ihre spätere Nutzung oder Entsorgung. Dabei ist besonders auf Schadstoffquellen, wie Abstandshalter, Fallrohre, Mauerstärken und Beschichtungen zu achten und einzugehen. Bei der Schadstofferkundung muss dabei stets ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitssicherheit gelegt werden. Bei der Arbeit unterhalb der Brücken ist ebenfalls das Antreffen von Taubenkot nicht auszuschließen. Für die Bestandsbauwerke sind Schadstoffuntersuchungen im Feld und im Labor erforderlich. Mit Hilfe einer repräsentativen Probenahme sowie der anschließenden Laboranalytik sollen die Ausbaustoffe auf bestimmte Schadstoffgehalte und -konzentrationen hin untersucht werden, um den ordnungsgemäßen und schadlosen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen planen zu können. Aufgrund der Einstufung der Ausbaustoffe in Verwertungsklassen bzw. Materialklassen können anfallende Massen ermittelt, Entsorgungswege gesucht und ggf. eine Zwischenlagerung geplant werden. Im Bereich der Bauwerke sind Probenahmen gem. LV und Beprobungskonzepten durchzuführen und zu analysieren. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: • Erarbeitung von Verkehrskonzepten und Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Durchführung der eigenen Arbeiten • Gemeinsames Anzeichnen aller geplanten Aufschlusspunkte mit der Projektleitung des AG. • Bewehrungsortung an den geplanten Entnahmestellen durchführen, um auszuschließen, dass Spannglieder bei der Probenahme beschädigt werden. • Feststellen, ob aufgrund der Position von Bewehrung und Spanngliedern die geplante Entnahe durchführbar ist. Wenn Verschiebungen erforderlich werden, sind diese zunächst mit dem "Team Nachrechnung" der Autobahn GmbH abzustimmen, so dass eine unmittelbare Probenahme nicht möglich sein wird. • nach Lage + Höhe, Darstellung in übersichtlichen Lageplan / Übersichtsplan und Konkretisierung des Untersuchungskonzeptes in Abstimmung mit dem "Team Nachrechnung" der Autobahn GmbH. • Kennzeichnung aller ausgeführten Aufschlusspunkte nach Lage + Höhe, Darstellung in übersichtlichem Lageplan / Übersichtsplan • Organisation und Durchführung der Probenahme vor Ort, Probenaufbereitung, Laboruntersuchungen und umwelttechnische Analysen gemäß Mantelverordnung (EBV, DepV, BBodSchV etc.) und Handbuch Stoffstrommanagement der AdB. • Probenahme- und Probebegleitprojekte sowie Prüf-/Laborberichte. Dabei sind an folgenden Bauteilen / Baustoffen Proben zu nehmen: • Abdichtungen auf den Bauwerken • Beschichtung bzw. Korrosionsschutz von Geländer, Schutzeinrichtungen, Lager, Berührungsschutz, Fahrbahnübergangskonstruktion und Entwässerungsleitungen • Oberflächenschutz auf Betonkappen • Fugen • Abstandshalter im Beton
Frist: 27.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gefahrenstofferkundung
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 372415-2026
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