Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu KI-nativen Betriebssystemen

Status
Offen
Angebotsfrist
10.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
6.500.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Innovationspartnerschaft
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
745428-2026
Verfahrensnummer
6f4b6d02-74f0-4fb5-a9ef-22c8a91fc9d1

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Kurzbeschreibung

Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) mit Sitz in Halle (Saale) sucht Forschungs- und Entwicklungsbeiträge zu Betriebssystemen, in denen Künstliche Intelligenz (KI) zentrale Funktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Systemsicherheit übernimmt. Das Vorhaben umfasst Architekturkonzepte, KI-basierte Kernmechanismen sowie Untersuchungen zu Sicherheit und Stabilität; der geschätzte Auftragswert beträgt 6,5 Millionen Euro. Angebote sind bis zum 10. Dezember 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · [AI-as-OS] Artificial Intelligence as Operating System

    Die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) dringen seit Jahren in immer neue Anwendungsbereiche vor. KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben mit gesteigerter Autonomie zu übernehmen – etwa durch agentische Ansätze, die einen KI-Agenten auf einem Rechner betreiben, um beliebige Aufgaben automatisiert oder sogar autonom auszuführen, teils ohne explizite menschliche Anweisung, sondern anhand identifizierter Absichten (siehe u.a. die Open-Source Software OpenClaw, die etwa Kalenderpflege oder Dateiverwaltung übernehmen kann). Wie tiefgreifend KI-Algorithmen und Modelle inzwischen in alltägliche Anwendungen integriert werden, zeigt sich auch daran, dass Endgeräte zunehmend vollständig ohne sichtbare Applikationen und ausschließlich per Sprachsteuerung bedienbar sind, was die Art und Weise, wie wir mit ihnen interagieren, grundlegend neu denkt (etwa das KI-Phone der Deutschen Telekom). Auch die zentralen Steuerungseinheiten solcher Endgeräte – die Betriebssysteme selbst – werden zunehmend um neue KI-Funktionalitäten erweitert, um die Systemeffizienz kontinuierlich zu steigern. Dazu zählen erste theoretische und teils bereits praktische Ansätze zur Nutzung neuester KI-Technologien für das File-System- oder Storage-Management. Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel: KI wird nicht mehr nur als Add-on verstanden, sondern zunehmend als native Architekturkomponente des Betriebssystems selbst. Das Programm AI-as-OS will untersuchen, wie Künstliche Intelligenz nicht länger als separat gekapselte, durch das Betriebssystem lediglich ausführbare Funktionalität begriffen wird, sondern als das Betriebssystem selbst – Artificial Intelligence as Operating System. Dahinter steht die Vision einer KI, die nicht nur einzelne Anwendungen unterstützt, sondern als zentrales Steuersystem des gesamten Computer-Ökosystems agiert und Systemressourcen (u.a. CPU, Arbeitsspeicher, Systemsicherheit) datenbasiert, lernfähig, adaptiv und kontextbewusst verwaltet. Ziel des Programms sind Grundlagenbeiträge zur Entwicklung KI-basierter Betriebssysteme als Steuerungseinheit eines Rechnersystems. Durch die umfängliche Integration von KI-Technologien in tiefliegende Betriebssystemschichten soll ein solches System Systemressourcen verwalten, kontextbewusste Betriebsentscheidungen ermöglichen und die Systemsicherheit durch adaptive Gefahrenerkennung und -abwehr erhöhen. Da sich die zugrunde liegende Technologie größtenteils noch in einem spekulativen Stadium befindet, reicht das Spektrum der Entwicklungsarbeiten von der generellen Architektur eines solchen Betriebssystems über die Integration KI-basierter Kernmechanismen bis hin zu neuen Überlegungen zu den Sicherheits- und Stabilitätsanforderungen an ein solches Betriebssystem, abhängig von Zielplattform (z.B. Desktop, Rechenzentrum, Edge-Device) und Anwendungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte des Programms umfassen: • KI-zentrierte Betriebssystemarchitekturen: Konzepte für den grundlegenden Aufbau eines Betriebssystems, in dem KI nicht als Zusatzfunktion, sondern als integraler Bestandteil der Architektur verstanden wird. • KI-native Kernmechanismen: Integration KI-basierter Verfahren in zentrale Betriebssystemfunktionen wie Ressourcenverwaltung, Prozesssteuerung und Speicherorganisation. • Kontrolle, Sicherheit und Stabilität: Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Steuerbarkeit und Robustheit eines KI-gestützten Betriebssystems sowie Ansätze zur adaptiven Gefahrenerkennung und -abwehr. Ob und in welchem Umfang sich die Vision eines KI-nativen Betriebssystems technisch realisieren lässt, ist aus heutiger Sicht offen. Gerade darin liegt der Erkenntnisgewinn des Programms: AI-as-OS bearbeitet ein noch weitgehend spekulatives Zukunftsfeld an der Schnittstelle von KI-Forschung und Systemsoftware, dessen Ergebnisse grundlegende Weichen für die Betriebssysteme von morgen stellen können.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Self-declaration by the applicant that the applicant is not insolvent, that no insolvency proceedings or comparable proceedings have been applied for or opened against the applicant's assets, that the opening of such proceedings has not been rejected for lack of assets, that the applicant is not in liquidation proceedings or has ceased its activities, § 124 (1) No. 2 GWB. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any conflict of interest in the performance of the procurement procedure that could affect the impartiality and independence of a person acting on behalf of the contracting authority in the performance of the procurement procedure. Self-declaration that there is no prohibition on awarding a contract to the applicant pursuant to Article 5k of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine. A self-declaration that, in the event of being awarded the contract, the applicant will not engage any subcontractors, suppliers, or third parties lending their qualifications for which Article 5k(1)(a) – c) of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine, and to whom more than 10% of the contract value is attributable. Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Applicants, members of an applicant consortium and subcontractors who have their registered office in countries according to the "List of Countries" of the Federal Ministry of the Interior and Community of Germany within the meaning of § 13 (1) No. 17 of the Security Clearance Act (SÜG - Sicherheitsüberprüfungsgesetz) are excluded from the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Self-declaration by the applicant that the applicant has not demonstrably committed serious misconduct in the course of his/her professional activity which calls into question the integrity of the applicant, § 124 (1) No. 3 GWB; the conduct of a person convicted by final judgment is to be attributed to a company if this person has acted as the person responsible for the management of the company; this also includes the supervision of the management or the other exercise of supervisory powers in a managerial position, § 123 (3) GWB accordingly. Self-declaration that there are no mandatory grounds for exclusion pursuant to § 123 GWB. If there are grounds for exclusion, the client will take into account information provided by the applicant on self-cleaning in accordance with § 125 GWB and the permissible period for exclusions in accordance with § 126 GWB. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Self-declaration by the applicant that the applicant has not been sentenced to more than three months imprisonment or a fine of more than 90 daily rates or a fine of more than EUR 2,500 in the last two years due to a violation of regulations (e.g. § 23 AEntG, § 21 MiLoG or regulations due to illegal employment of workers) that has led to an entry in the central trade register. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has demonstrably not violated applicable social and environmental obligations in the execution of public contracts. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Self-declaration by the applicant that the applicant has not entered into any agreements with other companies or coordinated any practices that have as their object or effect the prevention, restriction or distortion of competition. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung hat, die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any distortion of competition resulting from the fact that its company was already involved in the preparation of the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has not significantly or persistently failed to comply with any material requirement in the performance of a previous public contract or concession contract and that this has led to early termination, damages or a comparable legal consequence. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. Self-declaration by the applicant that the applicant has not committed serious fraud or withheld information in relation to exclusion grounds or selection criteria or is able to provide the required evidence. Self-declaration by the applicant that the applicant has not (a) attempted to improperly influence the decision-making of the contracting authority, (b) attempted to obtain confidential information that could give it an improper advantage in the award procedure, or negligently or intentionally provided misleading information that could significantly influence the award decision of the contracting authority, or attempted to provide such information. Alle Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. All documents as part of the participation competition

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
ABF CA.pdfSonstiges84 KB
Anlage Zusammenarbeit und Berichtspflichten AI-as-OS.pdfSonstiges94 KB
Bewerbergemeinschaftserklärung AI-as-OS.pdfFormular53 KB
Bewerbungsbogen AI-as-OS.pdfAnschreiben349 KB
Datenschutzhinweise Vergabe.pdfSonstiges88 KB
Leistungsbeschreibung AI-as-OS.pdfLVLeistungsverzeichnis375 KB
Unterauftragnehmererklärung AI-as-OS.pdfFormular72 KB
Vereinbarung AI-as-OS_ENTWURF.pdfSonstiges444 KB
Verfahrensablauf AI-as-OS.pdfSonstiges306 KB
ZVB CA.pdfSonstiges97 KB

Anforderungen

Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Self-declaration by the applicant that the applicant is not insolvent, that no insolvency proceedings or comparable proceedings have been applied for or opened against the applicant's assets, that the opening of such proceedings has not been rejected for lack of assets, that the applicant is not in liquidation proceedings or has ceased its activities, § 124 (1) No. 2 GWB. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any conflict of interest in the performance of the procurement procedure that could affect the impartiality and independence of a person acting on behalf of the contracting authority in the performance of the procurement procedure. Self-declaration that there is no prohibition on awarding a contract to the applicant pursuant to Article 5k of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine. A self-declaration that, in the event of being awarded the contract, the applicant will not engage any subcontractors, suppliers, or third parties lending their qualifications for which Article 5k(1)(a) – c) of Regulation (EU) No. 833/2014, as amended by Council Regulation (EU) 2026/506 of April 23, 2026, on restrictive measures in response to Russia’s actions destabilizing the situation in Ukraine, and to whom more than 10% of the contract value is attributable. Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Applicants, members of an applicant consortium and subcontractors who have their registered office in countries according to the "List of Countries" of the Federal Ministry of the Interior and Community of Germany within the meaning of § 13 (1) No. 17 of the Security Clearance Act (SÜG - Sicherheitsüberprüfungsgesetz) are excluded from the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Self-declaration by the applicant that the applicant has not demonstrably committed serious misconduct in the course of his/her professional activity which calls into question the integrity of the applicant, § 124 (1) No. 3 GWB; the conduct of a person convicted by final judgment is to be attributed to a company if this person has acted as the person responsible for the management of the company; this also includes the supervision of the management or the other exercise of supervisory powers in a managerial position, § 123 (3) GWB accordingly. Self-declaration that there are no mandatory grounds for exclusion pursuant to § 123 GWB. If there are grounds for exclusion, the client will take into account information provided by the applicant on self-cleaning in accordance with § 125 GWB and the permissible period for exclusions in accordance with § 126 GWB. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Self-declaration by the applicant that the applicant has not been sentenced to more than three months imprisonment or a fine of more than 90 daily rates or a fine of more than EUR 2,500 in the last two years due to a violation of regulations (e.g. § 23 AEntG, § 21 MiLoG or regulations due to illegal employment of workers) that has led to an entry in the central trade register. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has demonstrably not violated applicable social and environmental obligations in the execution of public contracts. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Self-declaration by the applicant that the applicant has not entered into any agreements with other companies or coordinated any practices that have as their object or effect the prevention, restriction or distortion of competition. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung hat, die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Self-declaration by the applicant that the applicant is not aware of any distortion of competition resulting from the fact that its company was already involved in the preparation of the award procedure. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Self-declaration by the applicant that the applicant has not significantly or persistently failed to comply with any material requirement in the performance of a previous public contract or concession contract and that this has led to early termination, damages or a comparable legal consequence. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. Self-declaration by the applicant that the applicant has not committed serious fraud or withheld information in relation to exclusion grounds or selection criteria or is able to provide the required evidence. Self-declaration by the applicant that the applicant has not (a) attempted to improperly influence the decision-making of the contracting authority, (b) attempted to obtain confidential information that could give it an improper advantage in the award procedure, or negligently or intentionally provided misleading information that could significantly influence the award decision of the contracting authority, or attempted to provide such information. Alle Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. All documents as part of the participation competition

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