Flexibler Werkschutz für Forschungsstandorte in Darmstadt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
- Empfangsdienste (79992000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 697310-2026
- Verfahrensnummer
- a9dafa5e-5fff-438c-8305-af435f4197fd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH schreibt Werkschutz für die Liegenschaften der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH und der FAIR aus. Dazu gehören unter anderem Personen- und Objektschutz, Zutrittskontrollen, Empfangsdienst sowie Alarmbearbeitung und Unterstützung bei Notfällen. Die Leistungen werden von 2027 bis 2033 je nach Bedarf abgerufen; der genaue Umfang ist wegen der laufenden Bau- und Betriebsentwicklung noch nicht abschließend festgelegt. Einsatzgebiet ist der Forschungscampus in Darmstadt.
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Leistungsbeschreibung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag. Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033
Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf Grundprinzip und Einzelabrufe Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3). Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken. Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden. Leistungsebenen Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG. Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen. Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend. Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht. Abrufverfahren und Reaktionszeiten Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an. Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen. Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen. Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform. Flexibilität und Leistungsänderungen Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann: - FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus), - die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben, - Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6, - Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert. Zusatz- und Sonderleistungen Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3). Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat. GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 09.10.2026| Anschreiben | 53 KB | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 548 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 550 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 1 B | |
| Anschreiben | 272 KB | |
| Sonstiges | 115 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Formular | 93 KB | |
| Formular | 90 KB | |
| Sonstiges | 219 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Vertragsbedingungen | 183 KB | |
| Sonstiges | 172 KB | |
| Sonstiges | 155 KB | |
| Sonstiges | 145 KB | |
| Sonstiges | 198 KB | |
| Sonstiges | 5 MB |
Anforderungen
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat. GSI behält sich eine Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vertragsspartner können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden nicht bezuschlagt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXS0YYEDY6JPYT0J
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