Festmacherdienst an den Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.10.2025
CPV-Codes
Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste (63721000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
679900-2025
Verfahrensnummer
d0be27aa-595f-46ea-a977-442ab055630e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle schreibt Festmacherdienstleistungen für drei große Schleusen am Wesel-Datteln-Kanal aus. Die Tätigkeit umfasst das manuelle An- und Ablegen von Schiffstauen während des Schleusenvorgangs sowie die Bereitstellung von Aufenthaltscontainern für das Personal. Der Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2026 und ist in drei Lose unterteilt, die jeweils eine Schleusenkammer abdecken.

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Leistungsbeschreibung

Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Die Festmachertätigkeit soll bis zum 31.10.2026 vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 - Große Schleuse Friedrichsfeld

    Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Friedrichsfeld Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Friedrichsfeld

    Frist: 14.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Große Schleuse Hünxe

    Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Hünxe Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Hünxe

    Frist: 14.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Große Schleuse Flaesheim

    Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Flaesheim Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Flaesheim

    Frist: 14.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale Ausschlussgründe: Informationen zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) – diese werden mittels Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ (Formblatt 133/333b-L/F) überprüft (siehe Punkte 4, 5.1 und 5.2 im Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘). Die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen kann alternativ auch über die EEE erfolgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Hierzu haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben: "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" (Formblatt 140 V1.1) Die "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" liegen den Vergabeunterlagen bei. Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 430244-2026

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