Werftinstandsetzung und Zwischenbesichtigung des Schiffs „Jade“
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
- Instandsetzung von Schiffen oder Booten (50244000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 684276-2026
- Verfahrensnummer
- 76cb6e81-306a-41fe-aabb-11c77ca8f055
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben sind die turnusmäßige Werftliegezeit sowie Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am Schiff „Jade“. Auftraggeber ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee; die Leistung ist der Region Wilhelmshaven zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 3. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Turnusmäßig durchzuführende Werftliegezeit des VS "Jade" für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · VS Jade - Werftinstandsetzung und Zwischenbesichtigung
Turnusmäßig durchzuführende Werftliegezeit des VS "Jade" für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auszuag aus dem Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025) Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - unzulässige Interessenwahrnehmung ( § 108f StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 260 KB | |
| Sonstiges | 613 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Formular | 51 KB | |
| Sonstiges | 101 KB | |
| Anschreiben | 79 KB | |
| Sonstiges | 412 KB | |
| Anschreiben | 87 KB | |
| Formular | 148 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 52 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 60 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Sonstiges | 69 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Sonstiges | 85 KB | |
| Sonstiges | 94 KB | |
| Formular | 528 KB | |
| Formular | 82 KB | |
| Formular | 82 KB |
Anforderungen
Auszuag aus dem Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025) Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - unzulässige Interessenwahrnehmung ( § 108f StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
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