Fertigungsbegleitung für 77 Urbanliner-Straßenbahnen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Dienstleistungen im technischen Bereich (71356000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 769010-2026
- Verfahrensnummer
- aa09f6eb-7ce9-4074-96ef-320b5c9da3d5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe beauftragen die Fertigungsbegleitung von insgesamt 77 Straßenbahnen des Typs Urbanliner. Dazu gehören Prüfungen an Wagenteilen, die Prüfung der Herstellerunterlagen sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse; die Angebotsfrist endet am 11. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner Verkehrsbetriebe
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner Verkehrsbetriebe
Insgesamt beauftragen wir die Fertigungsbegleitung von 77 Straßenbahnfahrzeuge.
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung_ITD2-0531-2026") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Der Bewerber hat mindestens fünf (5) Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen Leistungen im Bereich der Fertigungsbegleitung, Qualitätsüberwachung oder Baubegleitung von Straßenbahnfahrzeugen betreffen und nachweisen, dass der Bewerber Leistungen erbracht hat, die hinsichtlich Art, Umfang und technischer Anforderungen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestanforderungen: • mindestens zwei (2) Referenzen müssen Fertigungsbegleitung bzw. Baubegleitung von Niederflur-Straßenbahnen betreffen, • mindestens zwei (2) Referenzen müssen Leistungen an stahlbasierten Fahrzeugstrukturen beinhalten, insbesondere Rohbau-, Schweißnaht- oder Strukturprüfungen, • jede eingereichte Referenz muss Leistungen an mindestens fünf (5) Straßenbahnfahrzeugen umfassen, • mindestens eine (1) Referenz muss abgeschlossen sein. 14. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass mindestens acht (8) festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Mitarbeiterstamms sind mindestens folgende Qualifikationen nachzuweisen: • mindestens zwei (2) Mitarbeiter mit Qualifikation als Sichtprüfer VT2 nach DIN EN ISO 9712 oder gleichwertig, • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Schweißfachingenieur oder Schweißtechniker nach DVS-IIW/EWF1170 oder gleichwertig, • mindestens zwei (2) Mitarbeiter mit Qualifikation als Beschichtungsinspektor (z. B. FROSIO Inspector Level II, AMPP CIP Level 2, DIN CERTCO Certified Coating Inspector oder gleichwertig), • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Klebfachingenieur (EAE) bzw. Klebfachtechnologe (ABT) nach DVS-EWF 3309 / EWF 662 oder gleichwertig, • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Klebfachkraft (EAS) bzw. Klebfachpraktiker nach DVS-EWF 3309 / EWF 662 oder gleichwertig. Eine Person kann mehrere der geforderten Qualifikationen gleichzeitig erfüllen. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner Verkehrsbetriebe
- Der Bieter hat ein Projektkonzept einzureichen, in dem die vorgesehene Vorgehensweise zur Fertigungsbegleitung beschrieben wird. Das Konzept soll insbesondere die Projektorganisation, die Zusammenarbeit mit dem Hersteller und der BVG, die Prüfstrategie, die Termin- und Meilensteinplanung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellen. Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Vorgehenskonzepts. Berücksichtigt werden insbesondere das Verständnis der Aufgabenstellung, die Strukturierung der Leistungserbringung, die Einbindung der BVG, die Berücksichtigung projektspezifischer Risiken sowie die Eignung der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Durchführung der Fertigungsbegleitung. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr überzeugendes, vollständiges und für das Projekt besonders geeignetes Konzept. 5-7 Punkte: Überwiegend überzeugendes Konzept mit kleineren Schwächen. 3-4 Punkte: Grundsätzlich geeigneter Ansatz mit erkennbaren Lücken. 0-2 Punke: Kein oder ungeeignetes Konzept.
- 9 %
- Der Bieter hat ein Personaleinsatz- und Ressourcenkonzept einzureichen. Darzustellen sind insbesondere das vorgesehene Projektteam, die Rollenverteilung, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Vertretungsregelungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten über die gesamte Vertragslaufzeit. Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit des Personaleinsatzes, die Eignung der vorgesehenen Organisation, die Kapazitätsabsicherung sowie die Belastbarkeit des Vertretungs- und Eskalationskonzepts. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr überzeugendes und belastbares Ressourcenkonzept. 5-7 Punkte: Geeignetes Konzept mit wenigen Schwächen. 3-4 Punkte: Grundsätzlich geeigneter Ansatz mit erkennbaren Lücken. 0-2 Punke: Kein oder ungeeignetes Konzept.
- 9 %
- Der Bieter hat das vorgesehene Dokumentations- und Softwarekonzept zu beschreiben. Hierzu gehören insbesondere die Erfassung von Prüfergebnissen, die Mängelverfolgung, die Fotodokumentation, die Berichterstellung sowie die Bereitstellung der Informationen für BVG und Hersteller. Bewertet werden Funktionalität, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der vorgesehenen Lösung zur Dokumentation und Mängelverfolgung. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr leistungsfähige und projektgeeignete Lösung. 5-7 Punkte: Geeignete Lösung mit kleineren Einschränkungen. 3-4 Punkte: Eingeschränkt geeignete Lösung. 0-2 Punke: Keine oder ungeeignete Lösung.
- 2 %
- Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Punktvergabe: 8-10 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität. 5-7 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität. 3-4 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität. 0-2 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität. Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
- 10 %
- Kurzfristige ungeplante Zusatzleistungen außerhalb der regulären Fertigungsbegleitung (z. B. Sondertermine, zusätzliche Besprechungen, ungeplante Prüfungen, kurzfristige Vor-Ort-Einsätze innerhalb von 24 Stunden, technische Unterstützungsleistungen außerhalb der Standardprüfungen) Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Stundensatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Stundensatz des Bieters dividiert Punktzahl = (niedrigster Stundensatz x 10 Punkte) / angebotener Stundensatz
- 10 %
- - Prüfung von 3 Wagenteilen (3 Rohbau oder 3 FitOut1) durch 1 Prüfer - Reisekosten - Dokumentationsprüfung der Unterlagen vom Fahrzeughersteller - Dokumentation der Prüfung Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Projekttagessatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Projekttagessatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Projekttagessatz des Bieters dividiert Punktzahl = (niedrigster Projekttagessatz x 10 Punkte) / angebotener Projekttagessatz
- 30 %
- - Prüfung von 6 Wagenteilen durch 2 Prüfer (3 Rohbau und 3 FitOut1) - Reisekosten - Dokumentationsprüfung der Unterlagen vom Fahrzeughersteller - Dokumentation der Prüfung Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Projekttagessatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Projekttagessatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Projekttagessatz des Bieters dividiert. Punktzahl = (niedrigster Projekttagessatz x 10 Punkte) / angebotener Projekttagessatz
- 30 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026| Sonstiges | 689 KB | |
| Sonstiges | 312 KB | |
| Vertragsbedingungen | 162 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Sonstiges | 95 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Sonstiges | 121 KB | |
| Anschreiben | 120 KB | |
| Formular | 220 KB | |
| Sonstiges | 348 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 13 KB | |
| Anschreiben | 138 KB | |
| Formular | 122 KB | |
| Formular | 740 KB | |
| Sonstiges | 810 KB | |
| Formular | 784 KB | |
| Formular | 748 KB | |
| Sonstiges | 701 KB |
Anforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung_ITD2-0531-2026") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Der Bewerber hat mindestens fünf (5) Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen Leistungen im Bereich der Fertigungsbegleitung, Qualitätsüberwachung oder Baubegleitung von Straßenbahnfahrzeugen betreffen und nachweisen, dass der Bewerber Leistungen erbracht hat, die hinsichtlich Art, Umfang und technischer Anforderungen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestanforderungen: • mindestens zwei (2) Referenzen müssen Fertigungsbegleitung bzw. Baubegleitung von Niederflur-Straßenbahnen betreffen, • mindestens zwei (2) Referenzen müssen Leistungen an stahlbasierten Fahrzeugstrukturen beinhalten, insbesondere Rohbau-, Schweißnaht- oder Strukturprüfungen, • jede eingereichte Referenz muss Leistungen an mindestens fünf (5) Straßenbahnfahrzeugen umfassen, • mindestens eine (1) Referenz muss abgeschlossen sein. 14. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass mindestens acht (8) festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Mitarbeiterstamms sind mindestens folgende Qualifikationen nachzuweisen: • mindestens zwei (2) Mitarbeiter mit Qualifikation als Sichtprüfer VT2 nach DIN EN ISO 9712 oder gleichwertig, • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Schweißfachingenieur oder Schweißtechniker nach DVS-IIW/EWF1170 oder gleichwertig, • mindestens zwei (2) Mitarbeiter mit Qualifikation als Beschichtungsinspektor (z. B. FROSIO Inspector Level II, AMPP CIP Level 2, DIN CERTCO Certified Coating Inspector oder gleichwertig), • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Klebfachingenieur (EAE) bzw. Klebfachtechnologe (ABT) nach DVS-EWF 3309 / EWF 662 oder gleichwertig, • mindestens ein (1) Mitarbeiter mit Qualifikation als Klebfachkraft (EAS) bzw. Klebfachpraktiker nach DVS-EWF 3309 / EWF 662 oder gleichwertig. Eine Person kann mehrere der geforderten Qualifikationen gleichzeitig erfüllen. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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