PKI-SPNV_Dokumentation_Index.pdf

Fahrplanmäßige Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:37 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Anlage 14 BVB

Unteranlage 14/1

Dokumentation PKI SPNV

MDSB-II_4141_Dokumentation_PKI-SPNV

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Dokumentation

Personalkostenindex für den

Schienenpersonennahverkehr

Beschreibung der Prozesse und der Modellierung

Gesamtdokumentation

KCW GmbH Bernburger Straße 27 10963 Berlin

IVU Traffic Technologies AG Bundesallee 88 12161 Berlin

07.03.2022 – Version 2022

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Autorinnen und Autoren

KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG

Urheberrechtshinweis

Diese Dokumentation unterliegt den Bestimmungen des deutschen Urheber- rechts. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe, auch in Auszügen, nicht zulässig.

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Inhaltsverzeichnis

1 Fragen und Antworten / Zusammenfassung .............................. 9

2 Ausgangslage ........................................................................... 24

3 Projektidee und Projektverlauf ................................................ 25

4 Grundlagen der Modellierung ................................................... 27

4.1 Grundsätzlicher Aufbau ........................................................... 27

4.2 Modellprämissen .................................................................... 30

4.3 Dokumentation wichtiger Entscheidungen im Zusammenhang mit den Modellprämissen ........................................................ 32

5 Teilmodell A: erweiterter Tarifindex ......................................... 35

5.1 Grundsätzlicher Aufbau ........................................................... 35

5.2 Auswahl der Parameter ........................................................... 37

5.3 Berücksichtigung von Einmalzahlungen .................................... 39

5.4 Auswahl und Gewichtung der berücksichtigten Verträge ............ 40

5.5 Kombination / Berechnung ...................................................... 41

5.6 Technische Beschreibung ........................................................ 41 5.6.1 Grundsätzlicher Aufbau .............................................. 41 5.6.2 Eintragungsblatt ........................................................ 42 5.6.3 Blatt „Entwicklung“ .................................................... 56 5.6.4 Blatt „Marktdaten_alle“ .............................................. 59 5.6.5 Blatt „Arbeitszeit“ ...................................................... 59 5.6.6 Blatt „Globals“ ........................................................... 59 5.6.7 Anpassungen ............................................................ 60 5.6.8 Prüfung .................................................................... 62

6 Teilmodell B: Dienstplanungsmodell ........................................ 62

6.1 Grundsätzlicher Aufbau ........................................................... 63

6.2 Regelsets .............................................................................. 65

6.3 Auswahl und Gewichtung der berücksichtigten Verträge ............ 68

6.4 Musternetz und Musterfahrplan ............................................... 70

6.5 Umlaufplanung ...................................................................... 77 6.5.1 Umlaufvorgaben ........................................................ 77 Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 3

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6.5.2 Umlaufbildung ........................................................... 78

6.6 Dienstplanung ........................................................................ 80 6.6.1 Genereller Aufbau von Diensten .................................. 80 6.6.2 Dienstvorgaben ......................................................... 81 6.6.3 Nachtschichten und Sitzbereitschaften ......................... 90 6.6.4 Dienstnummerierung ................................................. 92 6.6.5 Dienstoptimierung ..................................................... 92

6.7 Dienstreihenfolgevorgaben ...................................................... 94 6.7.1 Dienste ..................................................................... 95 6.7.2 Verfügertypen ........................................................... 95 6.7.3 Abwesenheitstypen .................................................... 96 6.7.4 Frei-Typen ................................................................ 96 6.7.5 Festlegungen zu Dienstreihenfolgeregeln ..................... 97

6.8 Betriebskalender .................................................................. 100

6.9 Einsatzpläne ........................................................................ 100

6.10 Mitarbeiter ........................................................................... 100 6.10.1 Aufbau des Personalkörpers ..................................... 101 6.10.2 Urlaubsvergabe ....................................................... 103 6.10.3 Nachturlaub ............................................................ 103 6.10.4 Automatische Urlaubsvergabe ................................... 104

6.11 Automatische Dienstreihenfolgeplanung ................................. 104

6.12 Modellierungsänderungen für Nachfolgeprojekt ...................... 105 6.12.1 Nachtschichten an Heiligabend und Silvester .............. 105 6.12.2 Feiertage in der Urlaubsberechnung und Arbeitszeitbewertung ............................................... 105 6.12.3 Die Wochenenden um den Urlaub ............................. 105 6.12.4 Pflichtruhen in Verbindung mit Urlaub ....................... 106 6.12.5 Neue Freitypen ........................................................ 106 6.12.6 Jubiläum ................................................................. 106 6.12.7 Interpretationsspielraum der Regelsets ...................... 107

6.13 Reduzierung der Vollzeitäquivalente aufgrund der separaten Berechnung der beiden Linien ............................................... 107

6.14 Deckelung in Teilmodell B ..................................................... 108

6.15 Anlagen Teilmodell B ............................................................ 110 6.15.1 Dienstreihenfolgeplanung ......................................... 110 Anlage 1: Nachtminuten-Berechnung ..................................... 110

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 4

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Anlage 2: Verfügerberechnung .............................................. 112

7 Kombination der beiden Teilmodelle ...................................... 114

7.1 Erläuterungen zur Auswahl der Verknüpfung .......................... 114

7.2 Schnittstelle Wahlmodell ....................................................... 119

7.3 Vorgehen bei der Kombination .............................................. 121

7.4 Wichtungsverhältnis PKI SPNV (roh) / Tarifindex Destatis („Dämpfungsfaktor“) ............................................................ 124

8 Turnus Aktualisierung / Prozesse ........................................... 127

8.1 Stichtage und Veröffentlichungsmodus ................................... 127

8.2 Informationslieferungen ........................................................ 128 8.2.1 Rohdaten EVU ......................................................... 128 8.2.2 Tagesganglinie DB Netz ........................................... 133

8.3 Berechnungen...................................................................... 133

8.4 Reviews .............................................................................. 133

8.5 Warenkörbe ......................................................................... 138

8.6 Rückwirkung ........................................................................ 138

8.7 Sanktionen bei Nichtlieferung, verspäteter Lieferung ............... 138

8.8 Entfall von Tarifverträgen während der Warenkorbperiode ....... 139

8.9 Vorzeitige Anpassungen („Revision“) ...................................... 139

8.10 Hinweise zur Erstveröffentlichung 2020 / 2021 ....................... 139

8.11 Übersicht Prozesse / grafische Zusammenfassung ................... 140

9 Änderungen gegenüber der Vorjahresversion ........................ 145

9.1 2022 (Ursprungsversion: 2021, veröffentlicht am 01.07.2021) . 145

10 Abkürzungsverzeichnis ........................................................... 146

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Grundsätzlicher Aufbau Teilmodell A ...................................... 18

Abbildung 2: Teilmodell A, Berechnungen, Minibeispiel (max. Informationsniveau) ........................................................... 19

Abbildung 3: Schematischer Aufbau Teilmodell B ....................................... 20

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Abbildung 4: Zusammenführung Teilmodelle, Minibeispiel mit 10 Verträgen . 21

Abbildung 5: Entwicklung der Kostenentwicklung ohne Tabellenentgelterhöhungen in verschiedenen EVU; Quelle: EVU .................................................................................. 25

Abbildung 6: Gesamtmodell PKI SPNV (roh), Schema. ................................ 28

Abbildung 7: Grundsätzlicher Aufbau Teilmodell A ...................................... 36

Abbildung 8: Minibeispiel Berechnungsbasis Teilmodell A ............................ 37

Abbildung 9: Eintragungsblatt, hellgrüner Bereich (Ausschnitt) .................... 43

Abbildung 10: Eintragungsblatt, Berechnungszeilen (roter Bereich; ab Spalte HO, Ausschnitt) ........................................................ 44

Abbildung 11: Eintragungsblatt, Mengendaten (dunkelgrüner Bereich) ......... 56

Abbildung 12: Auswahlmöglichkeiten Blatt „Entwicklung“ ............................ 57

Abbildung 13: Schematischer Aufbau Teilmodell B...................................... 64

Abbildung 14: Tagesganglinie SPNV; Quelle: DB Netz AG ............................ 71

Abbildung 15: Netzmodell (Farbgebung: Haltestellen und Linienstrecken, Abstellpunkte und Rangierstrecken) ..................................... 73

Abbildung 16: Fahrplan, Übersicht (v6: 22.06.2020) ................................... 74

Abbildung 17: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag MoDo ............ 75

Abbildung 18: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag Fr ................. 75

Abbildung 19: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag Sa ................. 75

Abbildung 20: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag SoF ............... 75

Abbildung 21: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag MoDo ........... 76

Abbildung 22: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag Fr ................. 76

Abbildung 23: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag Sa ................ 76

Abbildung 24: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag SoF .............. 77

Abbildung 25: Umläufe (Beispiel: Umläufe am Betriebstag MoDo; Farbgebung: Linienfahrten, Rangierfahrten, Standzeiten) ...... 79

Abbildung 26: Grafische Darstellung von Diensten ...................................... 93

Abbildung 27: Tabellarische Darstellung von Diensten ................................ 94

Abbildung 28: Nachtminuten Berechnung für angerechnete Minuten .......... 111

Abbildung 29: Nachtminuten Berechnung mit angerechneten Nachtstunden .................................................................. 112

Abbildung 30: Verfügerberechnung Beispiel ............................................. 113

Abbildung 31: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf .......................... 140 Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 6

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Indexentwicklung (Vergleich 2016 u. 2020) ................................ 10

Tabelle 2: Indexentwicklung H.49, unterschiedliche Varianten (Vergleich 2016 u. 2020) .................................................................... 11

Tabelle 3: Beispiel Indexentwicklung, Veröffentlichung ............................... 12

Tabelle 4: Berücksichtigte Verträge: Teilmodell A / Verknüpfung Teilmodelle („Vollerhebung“), 34 Verträge ............................................. 16

Tabelle 5: Erfasste Verträge: Teilmodell B („2 x 75 %“-Regel), 8 bzw. 2 Verträge ............................................................................ 16

Tabelle 6: Erfasste bzw. berücksichtigte Verträge Warenkorbperiode 2020 – 2024 (durchgestrichen = erfasst, aber nicht berücksichtigt) ... 29

Tabelle 7: Gewichtung Verträge Teilmodell A / Gesamtindex, Minibeispiel .... 41

Tabelle 8: Vertragsspezifische und vertragsübergreifende Regeln, Teilmodell B ....................................................................... 65

Tabelle 9: Warenkörbe, laufende Periode (2020 – 2024) ............................. 68

Tabelle 10: rechnerischer Personalkörper ................................................ 102

Tabelle 11: abgebildeter Personalkörper .................................................. 102

Tabelle 12: Reduzierung der VZÄ, Beispiel (Output Teilmodell B) ............... 107

Tabelle 13: Erfasste Effekte in den beiden Teilmodellen ............................ 116

Tabelle 14: Erfasste Effekte in den beiden Teilmodellen, Doppelungen ....... 117

Tabelle 15: Minibeispiel Kombination, Output Teilmodell A ........................ 121

Tabelle 16: Minibeispiel Kombination, Output Teilmodell B ........................ 121

Tabelle 17: Minibeispiel Kombination, zusammengefasste Outputgrößen .... 122

Tabelle 18: Minibeispiel Kombination, Berechnungsbasis Gesellschaft / Vertrag ............................................................................ 122

Tabelle 19: Minibeispiel Kombination, Zusammenführung ......................... 123

Tabelle 20: Indexwerte und Wachstumsraten PKI SPNV (roh), H.49, fiktives Beispiel ........................................................................... 125

Tabelle 21: Berechnung PKI SPNV aus den Wachstumsraten von PKI SPNV (roh) und H.49, fiktives Beispiel ......................................... 126

Tabelle 22: Auswirkungen einer Umbasierung, fiktives Beispiel .................. 126

Tabelle 23: Beispiel Indexentwicklung, Veröffentlichung ........................... 128 Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 7

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Tabelle 24: Zulieferungen EVU ............................................................... 130

Tabelle 25: Zulieferung DB Netz AG ........................................................ 133

Tabelle 26: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf, jährliche Anpassungen ................................................................... 141

Tabelle 27: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf, Anpassungen alle 5 Jahre (Warenkorbaktualisierung) ....................................... 143

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 8

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Versionierung

Diese Dokumentation wird einmal pro Jahr aktualisiert. Die Veröffentlichung der angepassten Dokumentation erfolgt parallel zum Personalkostenindex SPNV am ersten Montag im März auf der Homepage des Bundesverbandes SchienenNah- verkehr. Stichtag für die Aufnahme von Änderungen ist jeweils der 31. Januar des Veröffentlichungsjahres. Zwischen den Stichtagen werden beschlossene Änderungen gesammelt. Listen mit den jeweiligen Änderungen befinden sich in Abschnitt 9.

Änderungen in der Version 2022 gegenüber der 2021 veröffentlichten Version sind in dieser Schriftfarbe gehalten.

1 Fragen und Antworten / Zusammenfassung

Warum wird ein neuer Personalkostenindex speziell für den SPNV in Deutschland benötigt?

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV haben festgestellt, dass die Kos- ten im Bereich Personal seit einigen Jahren deutlich schneller steigen als die Indizes, die die Erstattung bemessen (Tarifindizes des Statistischen Bundesam- tes, z. B. H.49, H.49.1/2). Dabei handelt es sich um ein sehr spezifisches Prob- lem, das andere Wirtschaftsbereiche nicht in dieser Form und auch nicht in die- sem Ausmaß betrifft (Ursachen sind u. a. steigende monetäre Forderungen der Gewerkschaften (auch beflügelt durch die Konkurrenz der Gewerkschaften) so- wie indirekt monetäre Effekte durch Wahlmodelle, betriebliche Altersvorsorge oder Anforderungen an die Dienstplanung). Ausgehend vom Jahr 2011 stiegen die Personalkosten – ohne Berücksichtigung der Kostenentwicklung durch Ta- bellenentgelterhöhungen – bis zum Jahr 2019 nach Angaben der Unternehmen um bis zu 15 Prozent. Da die Indizes in Verkehrsverträgen zur mittel- bzw. langfristigen Fortschreibung der von den EVU in ihrem Angebot kalkulierten Kosten verwendet werden, führt dies nach Auffassung der Unternehmen zu ei- nem systematischen Unterausgleich und damit zu einer nicht sachgerechten Kompensation. Aus diesem Grund haben mehrere Unternehmen angeregt, ge- meinsam mit der damaligen BAG-SPNV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufga- benträger des SPNV; seit Juli 2021: Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN); im weiteren Verlauf wird ausschließlich der aktuelle Name verwendet, auch bei der Beschreibung älterer Sachverhalte) einen spezifischen Personalkostenindex für den Schienenpersonennahverkehr (im Folgenden: PKI SPNV) zu entwickeln, der die künftige Personalkostenentwicklung besser abbilden kann. Die Entwick- lung wurde von der Arbeitsgruppe Indizierung mit Vertretern beider Seiten ver- antwortet; von April 2019 an erfolgte die Indexentwicklung mit gutachterlicher

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 9

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Unterstützung. Als Dienstleister waren die KCW GmbH und die IVU Traffic Tech- nologies AG beteiligt.

Was ist das Anwendungsgebiet des PKI SPNV?

Der BSN empfiehlt ihren Mitgliedern, den PKI SPNV in neuen Verkehrsverträgen zu verwenden, bei denen der Start des Vergabeverfahrens nach dem 24. März 2021 (Beschluss der Mitgliederversammlung) erfolgt. Die Empfehlung umfasst ausschließlich die Berufsgruppen Triebfahrzeugführer (inkl. Rangierlokführer, Lehrlokführer etc.) und Zugbegleiter. Methodisch und mathematisch könnte der PKI SPNV grundsätzlich auch in bestehenden Verkehrsverträgen verwendet werden – es gibt jedoch keine entsprechende Empfehlung.

Wie stark weicht der PKI SPNV von bestehenden Tarifindizes ab?

Im Zuge der Indexerstellung wurde die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2020 untersucht. Dabei zeigte sich, dass der PKI SPNV (roh, d. h., ohne „Dämp- fungsfaktor“; s. u.) mit 23,9 Prozent deutlich stärker angestiegen ist als der Destatis-Index H.49 (hier in der Variante Monatsverdienste mit Sonderzahlun- gen). Der mittlere Wachstumsfaktor liegt bei 5,5 Prozent (zum Vergleich H.49: 2,9 Prozent).1

Tabelle 1: Indexentwicklung (Vergleich 2016 u. 2020)

20162020
PKI SPNV (roh)100123,9
PKI SPNV (ohne100111,4
Zeiteffekte bzw.
Dienstplanungs-
restriktionen)
H.49 (Destatis)100112,1

Anmerkung zum Tarifindex H.49:

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht unterschiedliche Varianten:2

Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen

1 In Teilmodell B (zur Erläuterung s. u.) wurden bei diesem Vergleich für 2016 nur drei Tarifverträge berück- sichtigt: LfTV, FGr 5 (für DB Regio) und BuRa-ZugTV (für sämtliche NE-Bahnen), für 2020 sind aber alle künftig erforderlichen Tarifverträge gemäß „2 x 75 %“-Regel berechnet worden (zur Erläuterung s. u.).

2 Quelle: GENESIS; Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Monate, Wirtschaftszweige; WZ08-49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen (Code: 62231-0001; Zugriff am 2. Februar, 17:21 Uhr). Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 10

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Index der tariflichen Stundenverdienste mit Sonderzahlungen

Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen

Index der tariflichen Monatsverdienste mit Sonderzahlungen

Die Entwicklung weist leichte Unterschiede auf (hier Jahreswerte):

Tabelle 2: Indexentwicklung H.49, unterschiedliche Varianten (Vergleich 2016 u. 2020)

20162020
Stundenverdienste100112,0
ohne Sonderzah-
lungen
Stundenverdienste100112,4
mit Sonderzahlun-
gen
Monatsverdienste100111,6
ohne Sonderzah-
lungen
Monatsverdienste100112,1
mit Sonderzahlun-
gen

Aufgrund der Beschaffenheit des PKI SPNV eignet sich der Vergleich mit der Variante Monatsverdienste mit Sonderzahlungen am besten (Berücksichtigung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, tariflich festgelegte Einmalzahlungen). Auf- grund der jährlichen Betrachtungsweise mit Mittelwerten fällt auch die Tatsa- che, dass der Index mit Sonderzahlungen im November aufgrund der Auszah- lung von Weihnachtsgeld einen Sprung aufweist, nicht ins Gewicht.

Wann und in welcher Form wird der Index veröffentlicht?

Der PKI SPNV wird jährlich auf der Homepage des BSN veröffentlicht. Veröf- fentlichungsdatum ist der erste Montag im März.3 Der veröffentlichte Index be- zieht sich auf das Vorkalenderjahr (Beispiel: Veröffentlichung des Index 2026 im Jahr 2027). Die Veröffentlichung erfolgt erstmalig im Jahr 2022 (Indexwert für das Jahr 2021). Für das Jahr 2020 wird der Index auf 100 festgelegt (Basis- jahr).

Der PKI SPNV wird jährlich aktualisiert. Stichtag für alle relevanten Zulieferun- gen ist der 31. Juli des Jahres vor der jeweiligen Veröffentlichung – die von den

3 Der Veröffentlichungstermin verschiebt sich, wenn und solange der für den „Dämpfungsfaktor“ erforderliche Tarifindex noch nicht veröffentlicht worden ist (s. u.). Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 11

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Eisenbahnverkehrsunternehmen zugelieferten Mengendaten beziehen sich da- bei auf das Vorjahr (ausgehend vom Stichtag 31. Juli), Anpassungen der Tarif- verträge werden bis zum Stichtag 31. Juli berücksichtigt. Die Veröffentlichung erfolgt in Form einer Zahl, die den relativen Anstieg der Personalkosten gegen- über dem Basisjahr ausdrückt (siehe Tabelle 3, die fettgedruckte Zahl wird ver- öffentlicht).

Der Index wird abschließend auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerun- det.

Tabelle 3: Beispiel Indexentwicklung, Veröffentlichung

BasisjahrBetrachtungsjahr
Personalkosten /600750
Berechnungsbasis
Index100125,0

Welches Basisjahr wird verwendet?

Die aktuelle Basis ist das Jahr 2020 (Veröffentlichungsjahr für die Basis: 2021; erstmalige Veröffentlichung einer „echten“ Indexzahl ist 2022 (Indexwert für das Jahr 2021)).

Wie oft werden die „Warenkörbe“ aktualisiert?

Die Aktualisierung der sogenannten Warenkörbe erfolgt alle 5 Jahre. Die nächste Anpassung ist für das Jahr 2025 vorgesehen (Veröffentlichungsjahr: 2026).

Hinweis: Es gibt mehrere „Warenkörbe“ (weitere Erläuterungen: s. u.).

Personalmengen-Warenkorb: enthält sämtliche Verträge / Gesellschaften, die im PKI SPNV erfasst sind

Warenkörbe „DB“ und „NE“: relevant für die Auswahl der Tarifverträge in Teilmodell B

Wichtig: alle Warenkörbe beziehen ihre Elemente aus derselben Grundgesamt- heit.

Wie setzt sich der Index zusammen?

Der PKI SPNV besteht aus drei Komponenten:

Teilmodell A PKI SPNV (roh) Teilmodell B

Index des Statistischen Bundesamtes (Tarifindex H.49)

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 12

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Die sachlogisch miteinander verknüpften Outputs von Teilmodell A und Teilmo- dell B ergeben den Rohindex PKI SPNV (roh). Im Anschluss an die Berechnun- gen wird dieser Rohindex mit dem Tarifindex H.49 des Statistischen Bundesam- tes („Landesverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“, Variante Monatsver- dienste mit Sonderzahlungen) vermischt („Dämpfungsfaktor“, weitere Erläute- rungen s. u.).

Teilmodell A orientiert sich dabei bzgl. der Berechnung an der bei Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes verwendeten Ermittlungsmethodik, enthält aber deutlich mehr Parameter. In Teilmodell B werden indirekte Kosteneffekte mo- delliert, die sich aus tarifvertraglichen Bestimmungen zu Einsatzplanung bzw. Dienstplanung ergeben. Dieses Teilmodell ist eine methodische Neuentwick- lung.

Was genau ist der „Dämpfungsfaktor“ und wie wird er umgesetzt?

Der PKI SPNV ist eine Mischung aus dem PKI SPNV (roh) und dem Tarifindex H.49 des Statistischen Bundesamtes in einem bestimmten Wichtungsverhältnis. Die Berechnung des Gesamtindex erfolgt mittels der jeweiligen jährlichen Wachstumsraten (bezogen auf das Vorjahr).

Es gilt:

WR 𝑃𝐾𝐼 𝑆𝑃𝑁𝑉 = WR 𝑃𝐾𝐼 𝑆𝑃𝑁𝑉 (r𝑜ℎ) ∗ 𝑥 + WR 𝑇𝑎𝑟𝑖𝑓𝑖𝑛𝑑𝑒𝑥 ∗ 𝑦,

wobei WR für die jeweiligen Wachstumsraten steht und x das Gewicht des PKI SPNV (roh) sowie y das Gewicht des ausgewählten Destatis-Tarifindex ist (y liegt zwischen 0 und 1, x = 1 - y).

Der Wert von y wird vom BSN festgelegt. An der Mitgliederversammlung am 24. März 2021 wurde beschlossen, dass für den PKI SPNV ein Wichtungsverhältnis von 70/30 verwendet werden soll. Somit liegt x bei 0,7; y bei 0,3. Der Tarifindex H.49 wird in der Variante Monatsverdienste mit Sonderzahlungen verwendet. Es erfolgte keine methodische Herleitung oder anderweitige Begutachtung durch die beauftragten Dienstleister.

Durch die Beimischung eines Tarifindex des Statistischen Bundesamtes wird die Wirkung des Personalkostenindex technisch ein Stück weit von der Personal- kostenentwicklung im SPNV entkoppelt. Der „Dämpfungsfaktor“ soll unbescha- det der Tatsache, dass BSN und die EVU dazu unterschiedliche Auffassungen haben, angewendet werden.

Welche Inputdaten werden verwendet?

Tarifvertragliche Regelungen

Gesellschaftsspezifische Daten (Mengendaten etc.) der EVU

Gesetzliche Regelungen

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 13

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Arbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz

Ausgeschlossen sind:

Betriebsvereinbarungen

Ausbildungs- und Rekrutierungskosten

Direkte Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation

Welche Daten / Informationen müssen die Eisenbahnverkehrsunter- nehmen an die Dienstleister liefern, damit der PKI SPNV berechnet werden kann?

Tarifverträge (alle relevanten Tarifverträge für die berücksichtigten Berufs- gruppen)

Mitarbeiterverteilung bei Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung

Anzahl der Mitarbeiter pro Vertrag, getrennt nach Tf und Zub

Anzahl der Mitarbeiter pro Funktionsgruppe und Erfahrungsstufe

Anteile Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

Anteile Wahlmodell(e)

Daten zu weiteren Einsatzorten und persönlicher Nachtarbeitszulage / schichtbasierter Nachtzulage

Angaben zu Erholungsbeihilfe und tariflichen Sozialleistungen4

Tagesganglinie der DB Netz AG

Die Lieferung der Tarifverträge und Mengendaten erfolgt jährlich zum Stichtag 31. Juli. Davon ausgenommen sind die Anzahl der Mitarbeiter pro Vertrag und die Anzahl der Mitarbeiter pro Funktionsgruppe u. Erfahrungsstufe. Diese müs- sen nur alle 5 Jahre im Zuge der Warenkorbaktualisierung geliefert werden.

Bei nicht fristgerechter Lieferung wird für den entsprechenden Tarifvertrag eine Entwicklung mit Faktor 1,0 unterstellt.

Welche Personale werden erfasst?

Es werden die Fahrpersonale bei den teilnehmenden EVU erfasst:

4 Tarifliche Sozialleistungen: Hierbei handelt es sich um tarifvertraglich festgelegte Zahlungen an Sozialwerke (z. B. Fonds für soziale Sicherung oder FairnessBahNEn), die pauschal pro VZÄ von den EVU gezahlt werden. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 14

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Triebfahrzeugführer (inkl. Rangierlokführer, Lehrlokführer etc.)

Zugbegleiter

Nicht: Disponenten

Durch den aktuellen Teilnehmerkreis ist EVU-seitig sichergestellt, dass mindes- tens 75 Prozent aller Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter im SPNV in Deutsch- land erfasst werden.

Auszubildende werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Erfassung kann allerdings erfolgen, wenn sie den berücksichtigten Funktionsgruppen (siehe Ab- schnitt 4.2) zugeordnet sind und entsprechend entlohnt werden.

Welche Tarifverträge werden grundsätzlich berücksichtigt?

DB Regio

EVG: DB-TVe (bspw. FGr 5-TV, FGr 4-TV, FGr 2-TV)

GDL: DB-TVe (bspw. BuRa-ZugTV, LfTV, ZubTV; LrfTV)

NE-Bahnen

EVG: Mantel-, Entgelt- und Sondertarifverträge bzw. Tarifvereinbarungen

GDL: Konzernrahmentarifverträge (KoRa-ZugTV), Haustarifverträge (HausTV)

Der Begriff Vertrag wird hier aus Vereinfachungsgründen verwendet. Berück- sichtigt werden jeweils auch weitere tarifvertragliche Regelungen.

Sollte ein Tarifvertrag in einer laufenden Warenkorbperiode nicht mehr fortge- führt werden (etwa dann, wenn die entsprechende Gesellschaft bzw. das ent- sprechende Unternehmen den Markt verlässt), hat dies folgende Auswirkungen:

Teilmodell A: automatische Neugewichtung der vorhandenen Verträge, keine Veränderung des Warenkorbes

Teilmodell B: der direkte Nachfolger in der Rangreihung (aus dem gültigen Warenkorb) rückt zum nächsten Stichtag nach

Welche Verträge werden in der laufenden Warenkorbperiode berück- sichtigt?

Für die Warenkorbperiode 2020 – 2024 sind 47 Verträge erfasst worden – je- doch werden nur 34 tatsächlich verwendet, da bei den übrigen nicht alle rele- vanten Informationen bereitgestellt worden sind (Gründe hierfür: Verträge lau- fen aus, eigener Verzicht etc.).

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 15

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Tabelle 4: Berücksichtigte Verträge: Teilmodell A / Verknüpfung Teilmodelle („Vollerhebung“), 34 Verträge

VertragGewichtVertragGewicht
1DB-TVe GDL Lokführer46,51 %18Netinera_DLB_GDL1,05 %
2DB-TVe EVG Zugbegleiter17,83 %19Keolis_D_EVG0,96 %
3DB-TVe GDL Zugbegleiter3,79 %20Transdev_NWB_EVG0,91 %
4DB-TVe EVG Lokführer2,61 %21Transdev_BRB_EVG0,84 %
5Abellio_ABRM_GDL2,55 %22Abellio_WFB_GDL0,78 %
6Abellio_ABRN_GDL2,20 %23Transdev_TDM_GDL0,78 %
7HLB_Hessenbahn_GDL1,94 %24Netinera_erixx_GDL0,69 %
8Keolis_D_GDL1,82 %25Transdev_TDRO_GDL0,67 %
9Netinera_metronom_GDL1,66 %26BeNEX_cantus_GDL0,48 %
10Transdev_NWB_GDL1,65 %27HLB_Hessenbahn_EVG0,45 %
11Netinera_ODEG_GDL1,53 %28BeNEX_nordbahn_GDL0,31 %
12DB-TVe EVG Lokrangierfüh.1,43 %29Transdev_TransRegio_GDL0,30 %
13Netinera_DLB_EVG1,24 %30DB-TVe GDL Lokrangierfüh.0,25 %
14BeNEX_agilis_GDL1,14 %31Transdev_TDRL_EVG0,13 %
15Netinera_vlexx_GDL1,09 %32Netinera_vlexx_EVG0,12 %
16Go_Ahead_BaWü_GDL1,06 %33Netinera_erixx_EVG0,09 %
17Transdev_BOB_EVG1,06 %34HLB Basis AG_GDL0,08 %

Tabelle 5: Erfasste Verträge: Teilmodell B („2 x 75 %“-Regel), 8 bzw. 2 Verträge

Warenkorb NE-BahnenWarenkorb DB Regio
VertragGewichtVertragGewicht
1Abellio_ABRM_GDL17,49 %1DB-TVe GDL Lokführer72,29 %
2Abellio_ABRN_GDL15,09 %2DB-TVe EVG Zugbegleiter27,71 %
3HLB_Hessenbahn_GDL13,30 %
4Keolis_D_GDL12,48 %
5Netinera_metronom_GDL11,36 %
6Transdev_NWB_GDL11,33 %
7Netinera_ODEG_GDL10,48 %
8Netinera_DLB_EVG8,48 %

Das Gewicht bezieht sich auf Vollzeitäquivalente pro Vertrag / erfasste Vollzeit- äquivalente gesamt (im Warenkorb).

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 16

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Der begründete Ausfall einer bestimmten Anzahl von Verträgen ist vertretbar, solange mindestens 75 Prozent5 aller Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter im deutschen SPNV über die verwendeten Verträge abgedeckt sind; ein entspre- chender Abgleich wird durch den für Teilmodell A zuständigen Dienstleister vor- genommen.

Wie funktioniert – kurz erklärt – das Teilmodell A?

Grundsätzlich werden in Teilmodell A Vergütungs- und Zeitparameter berück- sichtigt. Zu den Vergütungsparametern zählen alle Größen, die den Lohn eines Mitarbeiters direkt verändern (monatliche Grundvergütung, Zuwendungen und Zulagen); zu den Zeitparametern zählen alle Größen, die seine Arbeitszeit direkt beeinflussen (Referenzarbeitszeit, Erholungsurlaub und Zusatzurlaub). Die für die Berechnung erforderlichen Informationen werden direkt aus den Tarifver- trägen entnommen und ggf. durch zusätzliche Mengeninformationen der Eisen- bahnverkehrsunternehmen ergänzt.

Die relevante Ergebnisgröße von Teilmodell A ist der Gesamtlohn eines Mitar- beiters6 in einem bestimmten Tarifvertrag – zumindest dann, wenn beide Teil- modelle bei der Indexbildung berücksichtigt werden. Zeiteffekte werden in die- sem Fall ausgeklammert, da diese vollständig in Teilmodell B erfasst sind und nicht doppelt gezählt werden dürfen.

5 Angelehnt an die bei Tarifindizes angewendete 75 %-Regel des Statistischen Bundesamtes (mindestens 75 Prozent aller Beschäftigten, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, sind abgedeckt; siehe auch Sta- tistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste, Methodische Erläuterungen, Wiesbaden, 2018).

6 In beiden Teilmodellen werden ausschließlich Vollzeitäquivalente (VZÄ) erfasst. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 17

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Abbildung 1: Grundsätzlicher Aufbau Teilmodell A

Die Berechnung der Outputgrößen erfolgt monatsscharf. Der Gesamtlohn eines Vollzeitäquivalents pro Monat ergibt sich, indem zum (gemittelten) Monatsta- bellenentgelt die (durchschnittlichen) Zuwendungen und Zulagen addiert wer- den, die zuvor ggf. auf Monatswerte umgerechnet worden sind. Die Höhe leis- tungsabhängiger Zulagen bestimmt sich aus von den EVU zu liefernden Men- gendaten. Die Stundenlöhne (entweder auf die Nettoarbeitszeit oder auf die Referenzarbeitszeit bezogen) ergeben sich dann, indem der Gesamtlohn pro Monat durch den entsprechenden Monatswert (Arbeitszeit pro Monat) geteilt wird.

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Abbildung 2: Teilmodell A, Berechnungen, Minibeispiel (max. Informationsniveau)

Wie funktioniert – kurz erklärt – das Teilmodell B?

Das zweite Teilmodell des PKI-Gesamtmodells wurde entwickelt, um Effekte ab- zubilden, die sich aus tarifvertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Dienstplanung ergeben. Da es sich hierbei um indirekte Kosteneffekte han- delt, deren Ursprung im Regelfall Textstellen sind, die die Flexibilität des Mitar- beitereinsatzes beschränken, ist die Erfassung – anders als in Teilmodell A – nur über einen Umweg möglich: Auf Grundlage eines fiktiven marktrepräsenta- tiven Musternetzes und Musterfahrplans wird mittels Planungssoftware ermit- telt, wie viele Mitarbeiter erforderlich sind, um den Musterfahrplan personalsei- tig abzubilden – unter Berücksichtigung der jeweiligen tarifvertraglichen (und gesetzlichen) Bedingungen. Aus der allfälligen Entwicklung des Mitarbeiterbe- darfs werden dann die Kosteneffekte neuer bzw. angepasster tarifvertraglicher Bestimmungen abgeleitet.

Da der Berechnungsaufwand hoch ist, werden in Teilmodell B nur die mitarbei- terstärksten Verträge der Eisenbahnverkehrsunternehmen berücksichtigt. Hier gilt die Regel, dass mindestens 75 Prozent der Mitarbeiter (Tf und Zugbegleiter) der DB Regio AG (einschl. Tochtergesellschaften) und mindestens 75 Prozent der Mitarbeiter (Tf und Zugbegleiter) der NE-Bahnen durch die berücksichtigten Verträge repräsentiert werden sollen („2 x 75 %“-Regel). Zugleich gilt jedoch aus Aufwandsgründen die Nebenbedingung, dass pro Warenkorb (DB und NE, s. o.) nicht mehr als 8 Verträge berücksichtigt werden sollen. Dies kann insbe- sondere im Fall der NE-Bahnen dazu führen, dass das Quorum von 75 Prozent nicht erreicht wird. In der laufenden Warenkorbperiode 2020 – 2024 werden durch die berücksichtigten Verträge aus dem NE-Warenkorb lediglich 52,9 Pro- zent aller Mitarbeiter erfasst. Zu beachten ist jedoch, dass insgesamt (zählt man die berücksichtigten Mitarbeiter aus beiden Warenkörben zusammen) fast 79 Prozent der Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter abgedeckt sind.

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Die Ausgabe erfolgt, anders als in Teilmodell A, nicht monatsscharf. Stattdessen wird der relevante Outputwert, der Mitarbeiterbedarf (in Vollzeitäquivalenten) zum Betrieb des Musternetzes, pro Vertrag einmal im Jahr berechnet, sofern im betreffenden Tarifvertrag in den vergangenen 12 Monaten Veränderungen auf- getreten sind (jeder neue Zustand bzw. Berechnungsschritt wird dabei als „Ite- ration“ bezeichnet). Stichtag für die Informationslieferungen bzw. Schlusspunkt eines Erfassungszeitraums (von jeweils 12 Monaten) ist der 31. Juli (s. u.). So- fern bei einem Vertrag zwischen dem 1. August des Vorjahres und dem 31. Juli keine relevanten Regeländerungen vorgenommen worden sind, ist keine neue Berechnung erforderlich.

Abbildung 3: Schematischer Aufbau Teilmodell B

Zu den Inputs zählen neben Musternetz und Musterfahrplan auch die allgemei- nen Annahmen / Prämissen, die bei der Planerstellung beachtet werden müs- sen. Hinzu kommen die tarifvertragsspezifischen Regeln. Aus diesen Informati- onen werden in einem sequenziellen Modellierungsverfahren Umlaufpläne (Schritt 1), Dienstpläne (Schritt 2) und Dienstreihenfolgepläne (Schritt 3) er- stellt. Letztere sind für die Outputgrößen (benötigte Vollzeitäquivalente, tat- sächliche Arbeitszeit und Referenzarbeitszeit) maßgeblich.

Wie werden die beiden Teilmodelle miteinander verknüpft?

Die Outputgrößen von Teilmodell A und Teilmodell B müssen zusammengeführt werden, um eine Berechnungsbasis für den PKI SPNV (roh) zu erhalten. Aus Teilmodell A wird für alle berücksichtigten Verträge jeweils der mittlere Gesamt- monatslohn (bezogen auf ein Vollzeitäquivalent) entnommen, wobei hierbei Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 20

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zum Stichtag 31. Juli jeweils die Monatswerte des Zeitraums August (Vorjahr) – Juli zu einem 12-Monats-Mittel zusammengefasst werden. Aus Teilmodell B kommt die Anzahl der Vollzeitäquivalente, die für den Betrieb des Musternetzes erforderlich ist. Da in diesem Teilmodell, anders als in Teilmodell A, nicht alle Verträge erfasst sind, werden die VZÄ der berücksichtigten Verträge, die sich jeweils für den Betrieb des Musternetzes ergeben, zu einem Mittelwert zusam- mengefasst, der dann für alle Verträge gilt – auch für die, für die in Teilmodell B keine Berechnungen vorgenommen werden.7

Die Zusammenführung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Monatslöhne pro Vertrag werden mit den sich je Warenkorb durch- schnittlich ergebenden VZÄ multipliziert  Berechnungsbasis für ein kon- kretes Jahr

Schritt 2: Vertragsspezifische Indexwerte werden berechnet

Schritt 3: Berechnung PKI SPNV (roh) (gewichtete vertragsspezifische In- dexwerte werden zusammengefasst)

Abbildung 4: Zusammenführung Teilmodelle, Minibeispiel mit 10 Verträgen

Der PKI SPNV ergibt sich aus der Mischung des PKI SPNV (roh) mit dem Tarifi- ndex H.49 des Statistischen Bundesamtes („Dämpfungsfaktor“, s. o.).

7 Bei den Verträgen von DB Regio gelten hier besondere Regelungen. Zum Auswahlverfahren siehe Abschnitt 7. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 21

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Die Konstruktion mit zwei Teilmodellen erscheint aufwändig: Warum weicht sie so stark von Standardindizes in diesem Bereich (etwa den Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes) ab?

Im Projektverlauf hat sich gezeigt, dass auch ein SPNV-optimierter Standardin- dex, der ausschließlich direkte Kosten- und Zeiteffekte erfasst (also etwa den Monatslohn, Zulagen, die Arbeitszeit und Urlaubstage), die Kostensteigerungen der Unternehmen bezogen auf einen längeren Zeitraum nicht in der wünschens- werten Genauigkeit abbilden kann und in seiner Dynamik dem Tarifindex H.49 des Statistischen Bundesamtes stark ähneln würde (verglichen wurde die Ent- wicklung im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2020). Unternehmen und BSN stimmten darin überein, dass hierfür zu einem erheblichen Teil die umfassenden tarifvertraglichen Vorschriften zur Dienstplanung der Fahrpersonale ursächlich sind – die sich mit Standardmodellen nicht abbilden lassen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, das Indexmodell zu erweitern und Dienstplanungsaspekte in einem separaten Teilmodell zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Varianten geprüft – mit dem Ziel, den Modellierungsauf- wand möglichst gering zu halten.

Es gibt andere Spezialindizes, etwa den „Hessenindex“. Warum kön- nen entsprechende Ansätze nicht verwendet werden?

Der sogenannte Hessenindex (offiziell: Preisgleitfaktor für den hessischen Om- nibusverkehr (PGF-O)) wurde in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt, um fi- nanzielle Mehrbelastungen, die durch Tarifabschlüsse im hessischen Omnibus- gewerbe entstanden sind (und künftig weiterhin entstehen können), besser zu berücksichtigen, als dies mit bis dahin verfügbaren Standardindizes möglich war. Es liegt also grundsätzlich eine ähnliche Ausgangssituation wie im SPNV vor.

Im „Hessenindex“ werden Arbeitszeitverkürzungen (bezogen auf die Nettoar- beitszeit) zum Teil berücksichtigt – allerdings nur die direkten Effekte (ein zu- sätzlicher Urlaubstag bewirkt, dass die Nettoarbeitszeit sinkt). Indirekte Effekte, die für die Kostensteigerungen „über Plan“ im SPNV verantwortlich sind, erfasst der Hessenindex systematisch nicht, insbesondere keine, die sich aus Dienst- planungsvorschriften ergeben.

Teilmodell A des PKI SPNV enthält bereits alle wesentlichen Parameter, die auch im Hessenindex erfasst sind. Dass die Steigerungen beim Hessenindex in den vergangenen Jahren deutlich höher waren als beim H.49, ist – so zumindest die Einschätzung der Gutachter – vor allem auf Lohnsteigerungen und damit auf andere Ursachen als im SPNV zurückzuführen.

Wo sind noch Anpassungen in späteren Iterationen zu erwarten?

Der PKI SPNV hat im März 2021 einen Stand erreicht, der aus Sicht der Gutach- ter / Dienstleister sowie der beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen und

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dem BSN veröffentlichungsfähig und verwendbar ist. Dennoch ist nicht auszu- schließen, dass in den kommenden Jahren Anpassungsbedarfe identifiziert wer- den. Hierfür ist vorgesehen, dass methodische Anpassungen alle fünf Jahre, parallel zur Aktualisierung des Warenkorbes vorgenommen werden können, so- fern beide Seiten dies für erforderlich halten. Bei unvorhergesehenen externen Entwicklungen mit erheblichen Auswirkungen auf den PKI SPNV (roh) können die Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der BSN unter Darlegung konkreter Gründe um ein gemeinsames Vorgespräch bitten. Ggf. können anschließend – in gegenseitigem Einvernehmen – etwaige Anpassungsbedarfe konkretisiert und umgesetzt werden.

Mögliche exogene Entwicklungen sind

Exogene Schocks (Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen etc.)

Umfassende gesetzliche Anpassungen

Zwingender und akuter technischer Anpassungsbedarf

Wie wird sichergestellt, dass die Daten und Modelle richtig sind?

Sowohl die Eingangsdaten als auch die Modellergebnisse werden von externen Gutachtern bzw. von den Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem BSN selbst geprüft. Beide Seiten entscheiden unabhängig voneinander über die Ausgestal- tung der Überprüfung. Eine Ausnahme gibt es bei Daten, die die Eisenbahnver- kehrsunternehmen zuliefern. Hier erfolgt jährlich eine Begutachtung durch Wirt- schaftsprüfer.

Stand der Dokumentation: 7. März 2022

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2 Ausgangslage

In Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird die Ent- wicklung der Personalkosten während der Vertragslaufzeit derzeit in der Regel mittels folgender Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fortge- schrieben:

H.49 „Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“

H.49.1/2: „Eisenbahnverkehr (ohne Personennahverkehr)“

H.49.3 „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“

Obschon diese Indizes nicht explizit die SPNV-Branche abbilden, konnten sie die Personalkostenentwicklung im SPNV über einen langen Zeitraum hinweg adä- quat nachzeichnen – seit einigen Jahren stellen die Eisenbahnverkehrsunter- nehmen (EVU) jedoch starke Abweichungen fest: Die tatsächlichen Ausgaben im Personalbereich steigen nach Angaben der EVU deutlich schneller als die Indizes – was dazu führe, dass die in Verkehrsverträgen festgelegten Kosten- fortschreibungen, die in der Regel an die oben genannten Indizes des Statisti- schen Bundesamtes gekoppelt sind, nicht mehr die Kosten decken.

Außerordentliche Kostensteigerungen ergeben sich zunächst durch steigende monetäre Forderungen der Gewerkschaften (Tabellenentgelte, Zulagen, Prä- mien, Sonderzahlungen etc.), die in Teilen so spezifisch sind, dass sie von den Destatis-Indizes nur unzureichend erfasst werden. Hinzu kommen indirekt mo- netäre Effekte, die etwa durch die Einführung von Wahlmodellen entstehen, die den Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich zwischen zusätzlichen Urlaubsta- gen, einer Arbeitszeitreduzierung oder einem (zusätzlichen) Lohnplus zu ent- scheiden. Auch Veränderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge und bei der Dienstplanung (Flexibilitätsbeschränkungen und deren Folgen, z. B. erhöhter Ausbildungsbedarf) tragen erheblich zu der speziellen Dynamik im SPNV bei.

Hinzu kommt schließlich auch Personalknappheit aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland, der Arbeitsmarktsituation und der zahlreichen Wechselmöglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmer (und dementsprechend Personalengpässe und hohe Ausbildungskosten). Für die Jahre 2011 bis 2019 gehen die Unternehmen von einer nicht erfassten Steigerung von bis zu 15 Prozent aus (siehe Abbildung 5), wobei hier Steigerungen der Monatstabel- lenentgelte (MTE), die in der Vergangenheit über den Indexsteigerungen lagen, nicht berücksichtigt sind.

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Abbildung 5: Entwicklung der Kostenentwicklung ohne Tabellenentgelterhöhungen in verschiedenen EVU; Quelle: EVU

3 Projektidee und Projektverlauf

Ausgehend von ihren (im Wesentlichen ähnlichen) Beobachtungen haben sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio, BeNEX, DB Regio, Go-Ahead, Hes- sische Landesbahn, Keolis, National Express (seit Ende 2019), Netinera und Transdev (im Folgenden EVU oder G9) gemeinsam mit dem BSN im Jahr 2018 zu einer Arbeitsgruppe („Arbeitsgruppe Indizierung“, im weiteren: AG) zusam- mengeschlossen, die das Ziel hatte, die Entwicklung eines spezifischen Perso- nalkostenindex für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland mit drei zentralen Merkmalen voranzutreiben:

Der zu erarbeitende Index soll langfristig die Entwicklung der Personalauf- wendungen besser abbilden, als dies mit den bisher verwendeten Indizes möglich war; zugleich soll er so konstruiert sein, dass er von keiner Tarif- partei einseitig maßgeblich beeinflusst werden kann (Neutralitätsgebot).

Der BSN empfiehlt die Anwendung ausschließlich für Neuverträge; eine rückwirkende Berücksichtigung in Altverträgen ist nicht vorgesehen, sofern der Altvertrag nicht ausnahmsweise vertraglich die Möglichkeit eröffnet. Technisch besteht die Möglichkeit, bilateral entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

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Die Pflege des zu erarbeitenden Index soll durch das Statistische Bundesamt erfolgen (dieses Ziel wurde im Projektverlauf nach Gesprächen mit dem Sta- tistischen Bundesamt nicht weiterverfolgt, u. a. wegen fehlender Zuständig- keit der Behörde).

Im April 2019 wurde das Berliner Beratungsunternehmen KCW als Gutachter hinzugezogen, der die Indexentwicklung begleiten bzw. die Entwicklung eines Indexmodells sowie eines Excel-Tools übernehmen sollte.

Der Personalkostenindex SPNV sollte ähnlich aufgebaut sein wie die Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes, jedoch deutlich mehr Parameter berücksichti- gen und zudem als Grundgesamtheit (bezogen auf die erfassten Personale) die in Deutschland aktiven SPNV-Unternehmen bzw. die Gesellschaften der G9 (da- mals noch G8) haben.8 Das Vorhaben war von vornherein als Forschungs- und Entwicklungsprojekt angelegt, stand aufgrund der in Abschnitt 2 geschilderten Sachlage jedoch zugleich unter einem erheblichen Zeit- und Erfolgsdruck. Als Zeitraum für alle maßgeblichen Analysen im Entwicklungsprojekt wurde die Spanne von Januar 2016 bis Dezember 2020 festgelegt (5 Jahre). Der zentrale Erkenntnisgewinn sollte aus einem Vergleich der tatsächlichen Kostenentwick- lung in diesem Zeitraum (bezogen auf den SPNV-Bereich und jedes einzelne Unternehmen bzw. jede einzelne Gesellschaft) mit der PKI-SPNV-Entwicklung bzw. der Entwicklung des H.49 generiert werden.

Der Projektverlauf war insgesamt von zahlreichen Herausforderungen geprägt, die zum Teil zu erheblichen Verzögerungen geführt haben. Ursprünglich war die Fertigstellung für November 2019 geplant, schließlich erfolgte sie im Dezember 2020 (bezogen auf alle wesentlichen inhaltlichen Arbeiten, nicht auf die Ent- scheidungsprozesse bei G9 und BSN). Am 24. März 2021 sprach die Mitglieder- versammlung des BSN eine Empfehlung für die Verwendung des PKI SPNV in neuen Verkehrsverträgen aus.

In der Gesamtschau waren drei – sachliche begründete – Planänderungen ur- sächlich für die substanziellen Verzögerungen:

1.) Das ursprünglich geplante, an den Indizes des Statistischen Bundesamtes orientierte Modell bildete nicht annähernd die von den EVU dargestellte Kosten- entwicklung bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Daher wurde im No- vember 2019 beschlossen, zusätzliche Einflussfaktoren, insbesondere aus dem Bereich der Dienstplanung, zu berücksichtigen. Hierfür war ein neuer Modellan- satz erforderlich, der – anders als der bisher ausschließlich verwendete Ansatz – keinen Vorläufer hatte („Dienstplanungsmodell“, später „Teilmodell B“ als Ab- grenzung zum Ursprungsmodell („Teilmodell A“)). Für die Modellentwicklung

8 Der „Beitritt“ zur AG steht grundsätzlich allen SPNV-Unternehmen offen. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 26

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und die erforderlichen Berechnungen wurde die IVU Traffic Technologies AG als weiterer Gutachter hinzugezogen.

2.) Bei ersten Testrechnungen mit dem neuen Dienstplanungsmodell im April 2020 wurde deutlich, dass die Kostenentwicklung weiterhin nicht adäquat ab- gebildet wird. Daher hat eine Unterarbeitsgruppe der Eisenbahnverkehrsunter- nehmen („UAG“) gemeinsam mit dem BSN und den Gutachtern KCW und IVU entsprechende Anpassungen entwickelt.

3.) Im September 2020 haben Planungsexperten mehrerer Eisenbahnverkehrs- unternehmen nach der Begutachtung der Modellergebnisse im Bereich der Dienstreihenfolgeplanung, dem letzten und aufwändigsten Berechnungsschritt (zu den Einzelheiten siehe Abschnitte 4 und 6), Anpassungsbedarfe beim Um- gang mit Verfügern (faktisch einsatzbereiten „Backup“-Mitarbeitern, die im Be- darfsfall einspringen können) gesehen, die nach ihrer Einschätzung zwingend vorgenommen werden mussten. Kernfrage war hier: In welchem Umfang bzw. in welcher Form können Verfüger eingesetzt werden? In diesem Zusammen- hang wurden die Berechnungen unterbrochen, entsprechende Regeln entwi- ckelt und schließlich die Berechnungen zur Dienstreihenfolgeplanung neu be- gonnen.

4 Grundlagen der Modellierung

4.1 Grundsätzlicher Aufbau

Das Modell zur Berechnung des PKI SPNV besteht aus zwei Teilmodellen (Teil- modell A und Teilmodell B), deren Outputs zusammengeführt werden und so die Berechnungsbasis für den Gesamtindex bilden. In Teilmodell A werden di- rekte Kosteneffekte erfasst, die sich aus der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben.9 In Teilmodell B werden indirekte Kosteneffekte er- fasst, die zum einen aus der Arbeitszeit resultieren (inkl. Urlaub), zum anderen aus Dienstplanungsregelungen, die in Tarifverträgen festgeschrieben sind.10

Der für die Berechnungsbasis relevante Output von Teilmodell A ist der gemit- telte Monatslohn pro Vollzeit-Arbeitnehmer (eine detaillierte Beschreibung ein- schließlich des Aufbaus der Excel-Datei folgt in Abschnitt 5), der Output von

9 Hinweis: Grundsätzlich können in Teilmodell A auch Zeiteffekte erfasst werden, ausgenommen sind Effekte, die aus der Dienstplanung / Dienstreihenfolgeplanung resultieren. Um Dopplungen auszuschließen, wer- den diese Effekte im Kombinationsfall in Teilmodell A jedoch nicht berücksichtigt (wohl aber mitberech- net). Siehe hierzu Abschnitt 7).

10 Hinweis: In beiden Teilmodellen gibt es ausschließlich Vollzeitmitarbeiter. Sobald ein Wahlmodell eingeführt worden ist, können diese Vollzeitmitarbeiter jedoch – abhängig von ihrer Wahlentscheidung – unter- schiedliche Referenzarbeitszeiten aufweisen. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 27

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Teilmodell B ist die Anzahl der benötigten Vollzeitäquivalente, bezogen auf ein vorab definiertes Musternetz (siehe hierzu Abschnitt 6).

Abbildung 6: Gesamtmodell PKI SPNV (roh), Schema.

Die Zusammenführung beider Teilmodelle erfolgt, indem beide Outputgrößen miteinander multipliziert werden. Dies geschieht letztlich für jeden einzelnen Fall bzw. jede Gesellschaft / jeden Vertrag, wobei es sich bei den Outputgrößen von Teilmodell B um Warenkorb-Mittelwerte handelt (siehe oben). Aus dem je- weiligen Produkt wird zunächst der fallspezifische PKI gebildet, der Gesamtin- dex ergibt sich durch die Gewichtung (und Addition) der einzelnen Produkte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine „Vollerhebung“ nur in Teilmo- dell A vorgenommen wird – in Teilmodell B ist die Anzahl der berücksichtigten Verträge zur Begrenzung des Berechnungsaufwands geringer (zur Auswahl in Teilmodell B siehe Abschnitt 6.3, zur Kombination siehe Abschnitt 7).

In seinen Grundzügen ist der PKI SPNV (roh) aufgrund der grundsätzlich ähnli- chen Fragestellung methodisch an die Tarifindizes des Statistischen Bundesam- tes angelehnt.11 Der Index soll die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung ab- bilden und als Orientierungshilfe bei Ausschreibungen dienen. Er hat somit die Funktion einer Preisgleitklausel bzw. einer Wertsicherungsklausel.

11 Vgl. Index der Tarifverdienste – Methodische Erläuterungen, Basisjahr 2015. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 28

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Wie auch die Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes ist der PKI SPNV ein Laspeyres-Festbasisindex. Die Entwicklung bei den einzelnen Verträgen / Ge- sellschaften fließt mit festen Gewichten in die Berechnung des PKI SPNV ein, eine Warenkorbaktualisierung erfolgt alle 5 Jahre.

Im Hinblick auf die Grundgesamtheit gilt, dass mindestens 75 Prozent des Fahr- personals (Lokomotivführer und Zugbegleiter) im SPNV in Deutschland erfasst sein sollen – dies entspricht den Anforderungen des Statistischen Bundesamtes bei Tarifindizes. Destatis legt für seine Tarifindizes fest, dass für jede Abteilung (WZ-2-Steller) jeweils so viele Tarifverträge in das Wägungsschema aufgenom- men werden, bis mindestens 75 Prozent aller Beschäftigten, die nach Tarifver- trägen bezahlt werden, abgedeckt sind.

Anders als bei den Tarifindizes des Statistischen Bundesamtes werden beim PKI SPNV anforderungsbedingt ausschließlich jährliche Ergebnisse verwendet, die sich aus den Monatsergebnissen zusammensetzen (arithmetisches Mittel).

Im PKI SPNV sind (bezogen auf die Warenkorbperiode 2020 – 2024) insgesamt 47 Verträge von 28 Gesellschaften erfasst, wobei eine vollständige Berücksich- tigung nur in Teilmodell A erfolgt. Berücksichtigt werden davon letztlich jedoch nur 34 Verträge, da für die anderen nicht alle erforderlichen Informationen vor- liegen.

Tabelle 6: Erfasste bzw. berücksichtigte Verträge Warenkorbperiode 2020 – 2024 (durchgestrichen = erfasst, aber nicht berücksichtigt)

Teilmodell ATeilmodell B (WarenkorbTeilmodell B (Warenkorb
DB)NE)
1BeNEX_nordbahn_GDLDB-TVe GDL LokführerAbellio_ABRM_GDL
2BeNEX_agilis_GDLDB-TVe EVG ZugbegleiterAbellio_ABRN_GDL
3BeNEX_cantus_GDLHLB_Hessenbahn_GDL
4BeNEX_cantus_EVGKeolis_D_GDL
5Abellio_ABRB_GDLNetinera_metronom_GDL
6Abellio_ABRB_EVGTransdev_NWB_GDL
7Abellio_ABRM_GDLNetinera_ODEG_GDL
8Abellio_ABRM_EVGNetinera_DLB_EVG
9Abellio_ABRN_GDL
10Abellio_ABRN_EVG
11Abellio_WFB_GDL
12Abellio_WFB_EVG
13Netinera_DLB_GDL
14Netinera_DLB_EVG
15Netinera_erixx_GDL
16Netinera_erixx_EVG
17Netinera_metronom_GDL

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 29

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Teilmodell ATeilmodell B (WarenkorbTeilmodell B (Warenkorb
DB)NE)
18Netinera_ODEG_GDL
19Netinera_OHE_EVG
20Netinera_vlexx_GDL
21Netinera_vlexx_EVG
22DB-TVe GDL Lokführer
23DB-TVe GDL Lokrangierführer
24DB-TVe GDL Zugbegleiter
25
DB-TVe GDL Disponenten (n. v.)
26DB-TVe EVG Lokrangierführer
27DB-TVe EVG Lokführer
28DB-TVe EVG Zugbegleiter
29
DB-TVe EVG Disponenten (n. v.)
30HLB_Hessenbahn_GDL
31HLB_Hessenbahn_EVG
32HLB Basis AG_GDL
33HLB Basis AG_EVG
34Go_Ahead_BaWü_GDL
35Transdev_NWB_GDL
36Transdev_NWB_EVG
37Transdev_TDM_GDL
38Transdev_TDRO_GDL
39Transdev_TransRegio_GDL
40Transdev_BOB_EVG
41Transdev_BRB_EVG
42Transdev_WEG_EVG
43Transdev_TDRL_EVG
44Transdev_TDPS_EVG
45Keolis_D_GDL
46Keolis_D_EVG
47National Express

4.2 Modellprämissen

Für das Gesamtmodell gelten folgende Prämissen:

1.) Berücksichtigt werden grundsätzlich nur gesetzliche und tarifvertragli- che Regelungen – sowie gesellschaftsspezifische Daten (Mengendaten etc.). Betriebsvereinbarungen werden nicht erfasst. Gleiches gilt auch für Ausbildungs- und Rekrutierungskosten sowie die Situation auf dem Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 30

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Arbeitsmarkt12. Gesetzliche Regelungen, die berücksichtigt werden, kön- nen folgenden Gesetzen entstammen: Arbeitszeitgesetz, Bundesur- laubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz. 2.) Berücksichtigt wird ausschließlich das Fahrpersonal bei den teilnehmen- den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hierzu zählen Triebfahrzeugführer (inkl. Rangierlokführer, Lehrlokführer etc.) und Zugbegleiter. Disponen- ten werden (derzeit) nicht berücksichtigt und daher auch nicht erfasst. Erfasst werden ausschließlich Vollzeitäquivalente (VZÄ). Relevant sind somit derzeit folgende Funktionsgruppen:

DB Regio, GDL:

KategorieTfTfTfTfTfTf/ZubZubZubZub
Funktions-LF 4LF 5LF 6LF 7LAZAZF 2ZF 1ZF 0
gruppe

DB Regio EVG:

KategorieTfTfTfTfTfTfTfZubZubZubZub
Funktions-277288443444445446447505508509510
gruppe

NE-Bahnen, GDL:

KategorieTfTfTfTfZubZubZubTf*
Funktions-1.11.21.31.42.12.22.33.1
gruppe

*Lehrlokführer, Lehrkundenbetreuer

NE-Bahnen, EVG:

KategorieZubZubZubTfTf
Funktions-123456
gruppe

3.) Grundsätzlich werden sämtliche Tarifverträge erfasst, die für die ge- nannten Berufsgruppen in den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunterneh-

12 Es erfolgt keine direkte Berücksichtigung. Indirekt werden Arbeitsmarkteffekte über die Anpassungen der Tarifverträge im Zeitverlauf abgebildet. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 31

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men relevant sind. Die Vertragswelten von GDL und EVG werden gleich- ermaßen berücksichtigt. Bei DB Regio sind dies jeweils die einschlägigen DB-TVe für die Lokführer, die Lokrangierführer und die Zugbegleiter (z. B. FGr 2, 4, und 5-TV, BranchenTV SPNV etc. hinsichtlich der EVG sowie LfTV, LrfTV, ZubTV, BuRa-ZugTV etc. hinsichtlich der GDL). Bei den NE- Bahnen sind bei der GDL grundsätzlich die Konzernrahmentarifverträge (KoRa-ZugTV) und die Haustarifverträge (HausTV) relevant; bei der EVG die Mantel-, Entgelt- und Sondertarifverträge bzw. Tarifvereinbarungen mit den Gesellschaften sowie der BranchenTV SPNV. Zu beachten ist, dass es bei DB Regio funktionsgruppenspezifische Verträge gibt (ge- trennte Verträge für Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter), während bei den NE-Bahnen Mischverträge üblich sind. 4.) Im Rahmen der eigentlichen Modellierung erfolgt keine Mischung mit anderen Indices. Der BSN gibt allerdings einen „Dämpfungsfaktor“ der- gestalt vor, dass der PKI SPNV (roh) in einem bestimmten Wichtungs- verhältnis mit dem Tarifindex H.49 des Statistischen Bundesamtes ver- mischt wird (siehe hierzu Abschnitt 7.4). 5.) Die Aktualisierung erfolgt jährlich zu bestimmten Stichtagen. Hierbei werden Veränderungen der Parameterwerte (Parametertabelle Teilmo- dell A und Regelsets Teilmodell B) berücksichtigt. Davon zu unterschei- den ist die Warenkorbanpassung (Neugewichtung und ggf. Austausch der Verträge und ggf. methodische Anpassungen / Erweiterungen des Parametersets, Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen). Sie erfolgt turnusmäßig alle 5 Jahre. Eine vorzeitige Revision bei gravieren- den Veränderungen ist allerdings möglich (zu den Prozessen siehe Ab- schnitt 8).

4.3 Dokumentation wichtiger Entscheidungen im Zusam- menhang mit den Modellprämissen

Prüfung Gleichbehandlung von Zugbegleitern und Lokführern

In Teilmodell A werden Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter separat erfasst, allfällige Unterschiede werden somit berücksichtigt. In Teilmodell B ist eine ge- trennte Betrachtung grundsätzlich ebenfalls möglich, allerdings ist hier der Auf- wand (zumindest im Fall der Mischverträge) deutlich höher, da – ausgehend von unterschiedlichen tarifvertraglichen Regelungen sowie allgemeinen Annah- men – zwei getrennte Berechnungspfade eingeschlagen werden müssten. Da- her wurde diskutiert, ob in Teilmodell B eine Trennung erfolgen soll – oder die Modellierung auf die Triebfahrzeugführer (als insgesamt größte und zudem „knappste“ Berufsgruppe) beschränkt wird.

Maßgeblich waren in diesem Zusammenhang im Wesentlichen zwei Fragen:

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1.) Kann angenommen werden, dass die Entwicklung in Teilmodell B bei Lokführern und Zugbegleitern in (annähernd) gleichen Relationen ver- läuft? 2.) Wie wird bei funktionsgruppenspezifischen Verträgen verfahren?

Zunächst wurde befürwortet, dass die Berechnungen in Teilmodell B grundsätz- lich nur für die Triebfahrzeugführer vorgenommen werden und dass angenom- men wird, dass bei Zugbegleitern die gleichen Effekte auftreten (Triebfahrzeug- führer werden somit zum Proxy für die Zugbegleiter).

Auf Empfehlung der Gutachter, gestützt auf eine Beispielrechnung, wurde je- doch abschließend entschieden, dass bei funktionsgruppenspezifischen Verträ- gen funktionsgruppenspezifische Annahmen verwendet werden sollen. Das heißt: Bei den Zub-Verträgen der DB Regio greifen spezifische Annahmen im Hinblick auf Dienstplanung und Dienstreihenfolgeplanung. Ferner werden (wie bei allen anderen Verträgen auch) die vertragsspezifischen Regelsets verwendet (siehe hierzu Abschnitt 6).

Für diese Vorgehensweise spricht, dass so – ohne weiteren Aufwand – das Ma- ximum an Informationen abgeschöpft wird. Zugbegleiter sind effektiver zu ver- planen und es gibt Arbeitsschritte, die nur für Lokomotivführer relevant sind. Hinzu kommt, dass mögliche Inkonsistenzen zwischen Annahmen und tarifver- traglichen Regelungen vermieden werden. Das Verfahren an sich wird durch diese Vorgehensweise nicht komplexer – es muss lediglich darauf hingewiesen werden, dass es funktionsgruppenspezifische Annahmen gibt und dass bei funk- tionsgruppenspezifischen Verträgen auch die spezifischen Annahmen verwen- det werden. Bei Mischverträgen gelten hingegen die Annahmen der Triebfahr- zeugführer. Hier greift also das Proxy-Prinzip, um Doppelrechnungen zu ver- meiden. Eine gewisse Unschärfe hinsichtlich der Modellergebnisse wird an die- ser Stelle akzeptiert.

Berücksichtigung von „tarifvertragsgleichen Betriebsvereinbarun- gen“

Die Berücksichtigung von Betriebsvereinbarungen ist bereits zu Projektbeginn grundsätzlich ausgeschlossen worden. Betriebliche Regelungen, die für alle EVU gelten (branchentypische Betriebsvereinbarungen) könnten allerdings das Kri- terium der Marktrepräsentativität erfüllen und somit „wesensgleich“ mit TV-Ver- einbarungen und gesetzlichen Bestimmungen sein. Falls sich die Ausprägungen unterscheiden, könnten prinzipiell Mittelwerte (gewichtet mit der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens bzw. des jeweiligen Vertrages) ver- wendet werden.

Im Zusammenhang mit der Frage, ob solche Betriebsvereinbarungen in den Teilmodellen A und B berücksichtigt werden sollten, kamen die Gutachter zu folgender Einschätzung: Grundsätzlich ist es richtig, dass Regelungen, die in sehr ähnlicher Form für alle oder zumindest die überwiegende Mehrheit der Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 33

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Betriebe gelten, vor dem Hintergrund der Marktrepräsentativität wie tarifver- tragliche Regelungen behandelt werden können. Allerdings werden in Betriebs- vereinbarungen Aspekte geregelt, die das unternehmerische Risiko betreffen – und daher nicht mit der „Indexlogik“ zu vereinbaren sind. Hinzu kommt, dass nicht gesichert ist, dass aktuell repräsentative Regelungen auch in Zukunft re- präsentativ sind. Dies schafft erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Kon- tinuität des Index.

Unabhängig von diesen formalen Einwänden gibt es praktische Probleme, die gegen eine Berücksichtigung sprechen. Hierzu zählt insbesondere der hohe Er- hebungs- und Pflegeaufwand. So wäre es erforderlich, die Repräsentativität der Regelungen und ihrer Ausprägungen regelmäßig zu überprüfen. Hinzu kommt, dass unklar ist, wie die Nachprüfbarkeit für Dritte sichergestellt werden soll – und ob dies überhaupt in einem durchgehend akzeptierten Maße möglich ist.

Vor dem Hintergrund der Defizite bei Repräsentativität(sbeständigkeit) und Praktikabilität wurde beschlossen, dass „tarifvertragsgleiche Betriebsvereinba- rungen“ nicht berücksichtigt werden.

Berücksichtigung gesetzlicher Veränderungen

Gesetzliche Bestimmungen (beispielsweise Arbeitszeitbestimmungen) werden indirekt im Gesamtmodell und direkt in Teilmodell B berücksichtigt, sofern sie in den Regelsets bzw. in den vorgeschalteten Annahmen enthalten sind. Ände- rungen könnten grundsätzlich auch zu neuen Iterationen führen (wie bei tarif- vertraglichen Änderungen). Neue gesetzliche Aspekte werden nur aufgenom- men, wenn sich das Setting aufgrund von Vereinbarungen der AG ändert (ana- log Warenkorb); das gilt auch für tarifvertragliche Bestimmungen (neue Para- meter).

Rundung

Im Zuge der Berechnungen des PKI SPNV (roh) erfolgen keine Rundungen. Der Index wird abschließend kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.

Bei der Mischung von PKI SPNV (roh) und Tarifindex H.49 wird folgende Vorge- hensweise gewählt: Sowohl der PKI SPNV (roh) als auch der Tarifindex H.49 werden als eigenständige Indizes behandelt und daher vor der Mischung ent- weder auf eine Stelle gerundet oder mit einer Nachkommastelle übernommen (weitere Erläuterungen zur Mischung siehe Abschnitt 7.4).

Tarifeinheitsgesetz

Eine Berücksichtigung entsprechender Änderungen in der Grundgesamtheit in beiden Modellen ist technisch unproblematisch. Es gibt allerdings keinen Anpas- sungsautomatismus; ggf. finden Gespräche über das weitere Vorgehen statt.

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5 Teilmodell A: erweiterter Tarifindex

5.1 Grundsätzlicher Aufbau

Grundsätzlich werden in Teilmodell A Vergütungs- und Zeitparameter berück- sichtigt (siehe hierzu auch Abbildung 7). Zu den Vergütungsparametern zählen alle Größen, die den Lohn eines Mitarbeiters direkt verändern (monatliche Grundvergütung, Zuwendungen und Zulagen); zu den Zeitparametern zählen alle Größen, die seine Arbeitszeit beeinflussen (Referenzarbeitszeit, Erholungs- urlaub und Zusatzurlaub13). Zentrale Parameter sind der Monatslohn laut MTE und die in den Tarifverträgen festgelegte Referenzarbeitszeit. Alle übrigen Pa- rameter ergänzen diese zentralen Größen.

Als Output sind grundsätzlich drei Größen denkbar: der Gesamtlohn eines Voll- zeitäquivalents (ausschließliche Betrachtung der Vergütungsfaktoren), der Stundenlohn bezogen auf die Referenzarbeitszeit (ohne Berücksichtigung von Urlaub und Zusatzurlaub) sowie der Stundenlohn bezogen auf die Nettoarbeits- zeit (mit Berücksichtigung von Urlaub und Zusatzurlaub).

Die für die Berechnung erforderlichen Informationen werden direkt aus den Ta- rifverträgen entnommen und ggf. durch zusätzliche Mengeninformationen er- gänzt (siehe hierzu Abschnitt 5.2).

Der maximale Informationsgewinn aus Teilmodell A lässt sich mit der Output- größe Stundenlohn pro Nettoarbeitszeit erreichen. Hier werden neben sämtli- chen Vergütungsparametern auch alle direkten Zeitparameter berücksichtigt, also nicht nur die Referenzarbeitszeit, sondern auch die Entwicklung bei Urlaub und Zusatzurlaub. Sofern Teilmodell A und Teilmodell B für die Indexbildung verwendet werden, muss das Informationsniveau allerdings reduziert werden, um Effektdopplungen zu vermeiden. Hier wird aus Teilmodell A der Gesamtlohn eines VZÄ pro Monat verwendet (siehe hierzu Abschnitt 7).

13 Überstunden sind nur im Hinblick auf die Vergütung relevant und zählen nicht zu den Zeitparametern. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 35

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Abbildung 7: Grundsätzlicher Aufbau Teilmodell A

Die Berechnung der Outputgrößen erfolgt monatsscharf. Der Gesamtlohn eines VZÄ pro Monat ergibt sich, indem zum (gemittelten) Monatstabellenentgelt die (durchschnittlichen) Zuwendungen und Zulagen addiert werden, die zuvor ggf. auf Monatswerte umgerechnet worden sind. Die Stundenlöhne (entweder be- zogen auf die Nettoarbeitszeit oder bezogen auf die Referenzarbeitszeit) erge- ben sich, indem der Gesamtlohn pro Monat durch den entsprechenden Monats- wert (Arbeitszeit pro Monat) geteilt wird. Die entsprechenden Outputgrößen könnten grundsätzlich direkt als Berechnungsbasis für einen Personalkostenin- dex verwendet werden (siehe Abbildung 8). Die Berechnungsformel für einen Indexwert im Monat t+x lautet (Basis=t):

(𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑙𝑜ℎ𝑛 −𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑙𝑜ℎ𝑛 ) 𝑡+𝑥 𝑡 𝐼𝑛𝑑𝑒𝑥𝑤𝑒𝑟𝑡 = (( )+1)∗100 𝑡+𝑥 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑙𝑜ℎ𝑛 𝑡

bzw.

(𝑆𝑡𝑢𝑛𝑑𝑒𝑛𝑙𝑜ℎ𝑛 −𝑆𝑡𝑢𝑛𝑑𝑒𝑛𝑙𝑜ℎ𝑛 ) 𝑡+𝑥 𝑡 𝐼𝑛𝑑𝑒𝑥𝑤𝑒𝑟𝑡 = (( )+1)∗100 𝑡+𝑥 𝑆𝑡𝑢𝑛𝑑𝑒𝑛𝑙𝑜ℎ𝑛 𝑡

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Abbildung 8: Minibeispiel Berechnungsbasis Teilmodell A

5.2 Auswahl der Parameter

Vorbemerkung: Ob ein Faktor für das Indexmodell relevant ist oder nicht, wurde in einem iterativen Diskussionsprozess von der AG festgelegt.

Eine wesentliche Voraussetzung für ihre Verwendung ist, dass sich die Parame- ter bzw. ihre konkreten Werte direkt aus den Tarifverträgen ablesen lassen. Zusätzliche Informationen (Mengendaten, die für die Indexberechnung erfor- derlich sind), müssen zusätzlich von den EVU bereitgestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Überstundenzuschlag: Damit die Information „5 Euro pro Über- stunde“, die im Tarifvertrag steht, bei der Indexbildung sinnvoll genutzt werden kann, muss zusätzlich bekannt sein, wie viele Überstunden pro Monat pro Mit- arbeiter (im Durchschnitt) anfallen.

Bei der Auswahl der Parameter sind darüber hinaus folgende Aspekte beachtet worden:

Der Parameter ist ableitbar aus den Tarifverträgen (siehe oben)

Der Parameter weist eine hohe Relevanz für die Personalkosten auf; und zwar in der gesamten Branche (die Auswahl entsprechender Parameter er- folgte im Rahmen mehrerer Diskussionen der AG)

Der Einbau des Parameters ist handhabbar (auch hinsichtlich der Pflege)

Die benötigten Inputdaten (zusätzlich zum Tarifvertrag  Beschäftigungs- struktur, Tagesgang SPNV-Angebot, Überstundenanzahl etc.) sind verfüg- bar

Der Parameter weist eine signifikante Dynamik auf (bzw. hat dies in der Vergangenheit getan)

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 37

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Im Folgenden werden die in Teilmodell A erfassten Parameter aufgeführt.

Zeitparameter

ParameterEinheitInformationsbe-Parametertyp
darf*
ArbeitszeitStunden pro Jahr,TarifvertragZeitparameter
Monat, Woche und
Tag
Urlaub – Stufe 1**Tage/JahrTarifvertrag, spezifi-Zeitparameter
(Standard)sche Mengendaten
Urlaub – Stufe 2**Tage/JahrTarifvertrag, spezifi-Zeitparameter
sche Mengendaten
Urlaub – Stufe 3**Tage/JahrTarifvertrag, spezifi-Zeitparameter
sche Mengendaten
Zeitzuschlag Nachtar-Tage/JahrTarifvertrag, spezifi-Zeitparameter
beit (Zusatzurlaub)sche Sektordaten
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich ** Stufen sind abhängig von der Betriebszugehörigkeit, in wenigen Fällen auch von der Berufs- erfahrung

Vergütungsparameter

ParameterEinheitInformationsbe-Parametertyp
darf*
Grundvergütung, Mo-EUR/MonatTarifvertragVergütungspara-
natstabellenentgeltemeter
(MTE)
Jahressonderzah-EUR/Jahr oder % MTETarifvertragVergütungspara-
lung/Weihnachtsgeldmeter
UrlaubsgeldEUR/JahrTarifvertragVergütungspara-
meter
Erholungsbeihilfe14EUR/JahrTarifvertragVergütungspara-
meter
EinmalzahlungenEUR/Monat (gemit-Tarifvertrag / Son-Vergütungspara-
telt)dervereinbarungmeter
Tarifliche Sozialleistun-EUR/JahrTarifvertragVergütungspara-
gen13meter

14 Erholungsbeihilfe und Tarifliche Sozialleistungen können berücksichtigt werden, obligatorisch ist die Erfas- sung aber nicht. Die EVU überprüfen, welche Ausprägung jeweils berücksichtigt werden soll (Erholungs- beihilfe in Höhe von 156 Euro, keine Erholungsbeihilfe etc.; tarifliche Sozialleistungen in Höhe von 150 Euro, 300 Euro, keine tariflichen Sozialleistungen etc.) und melden das Ergebnis am Stichtag.

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ParameterEinheitInformationsbe-Parametertyp
darf*
Betriebliche Altersvor-EUR/Jahr oder % MTETarifvertrag (sofernVergütungspara-
sorge (nur Bestimmun-keine AN-spezifi-meter
gen, die für alle ANschen Bestimmun-
gelten)15gen beachtet wer-
den)
ÜberstundenzuschlagEUR/h, %/Stunden-Tarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
lohnfische Unterneh-meter
mensdaten
FahrentschädigungEUR/SchichtTarifvertragVergütungspara-
(Schicht)meter
Zulage weitere Ein-EUR/MonatTarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
satzortefische Unterneh-meter
mensdaten
Nachtzulage (Stan-EUR/hTarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
dard)fische Sektordatenmeter
Nachtzulage (weitereEUR/Monat,Tarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
Ausprägungen: Zusatz,EUR/Schichtfische Unterneh-meter
persönliche Nachtar-mensdaten
beitszulage / schicht-
basierte Nachtzulage)
SonntagszulageEUR/hTarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
fische Sektordatenmeter
FeiertagszulageEUR/hTarifvertrag, spezi-Vergütungspara-
fische Sektordatenmeter
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

5.3 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Vorbemerkung: Einmalzahlungen wurden zunächst nicht direkt berücksichtigt. Stattdessen wurde angenommen, dass die in den MTE bzw. in den entspre- chenden Tarifverträgen genannten Entgelterhöhungstermine gelten. Um die Wirkung einer Einmalzahlung unabhängig vom Stichtag adäquat abzubilden, wurde abweichend davon jedoch schließlich festgelegt, dass Einmalzahlungen in Teilmodell A einfließen, sofern sie zur Kompensation von „Einfrierungen“ in der Folge von Tarifverhandlungen dienen sollen und ein Kompensationszeit- raum bekannt ist. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag auf die entsprechenden Monate umgelegt. Voraussetzung: die entsprechenden Regelungen müssen

15 Optionsmodelle bAV: Es werden keine Optionsmodelle im Index berücksichtigt; eine spätere Berücksichti- gung ist allerdings grundsätzlich nach Absprache der AG-Mitglieder möglich. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 39

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zum Stichtag bekannt sein. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist grundsätz- lich bis zu einem Jahr ausgehend vom Stichtag 31. Juli möglich (siehe hierzu auch Abschnitt 8.1). Beispiel: wenn zum Stichtag 31. Juli in t eine Einmalzahlung übermittelt wird, kann sie bis zum August t-1 berücksichtigt werden, da die Mittelwerte, die maßgeblich für die Berechnungsbasis aus Teilmodell A sind, aus den Monaten August t-1 bis Juli t berechnet werden.

Der Stichtag 31. Juli ist in jedem Fall eine harte Grenze: Kommt es beispiels- weise im September des Jahres t zu einem Tarifabschluss, der u. a. beinhaltet, dass rückwirkend im Zeitraum Februar t bis Dezember t monatlich 500 EUR als Einmalzahlung / Prämie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt wer- den (also 6 Einheiten im Berechnungszeitraum für den Indexwert des Jahres t und 5 Einheiten im Berechnungszeitraum für den Indexwert des Jahres t+1), werden die Werte für die Monate Februar bis Juli des Jahres t nicht nachträglich im Indexwert t berücksichtigt. Damit die Werte für die Monate Februar bis Juli des Jahres t nicht unberücksichtigt bleiben, wird der entsprechende Betrag auf die Monate August bis Dezember verteilt (im Beispiel also 3.000 Euro auf fünf Monate = 600 Euro pro Monat zusätzlich).

Aus Sicht des Unternehmens ist maßgeblich, dass der Index, neben der Wert- höhe, auch die Zahlungstermine bestmöglich berücksichtigt. Bei einem Ab- schluss im September ergibt sich, dass Zahlungsansprüche der Arbeitnehmer folglich auch nicht vor September bzw. eher im Oktober in den Gehaltszahlun- gen berücksichtigt werden können, da die formale Grundlage (Tarifabschluss) vorher noch nicht vorliegt. Somit ist klar, dass das Unternehmen in den Vormo- naten auch keine Kostensteigerungen erfahren hat – auch wenn die Ansprüche der Mitarbeiter so argumentiert werden (Sonderzahlung als Ausgleich für Ver- zögerungen beim Tarifabschluss). Daher ist die beschriebene Vorgehensweise sachgerecht.

5.4 Auswahl und Gewichtung der berücksichtigten Ver- träge

Grundsätzlich werden alle Gesellschaften berücksichtigt, für die die Eisenbahn- verkehrsunternehmen Verträge übermitteln („Vollerhebung“). Die Gesamtheit der Verträge bildet einen sogenannten Warenkorb. Der Begriff wird hier analog zu Indizes des Statistischen Bundesamtes verwendet. Neue Verträge können grundsätzlich alle 5 Jahre im Zuge der Warenkorbanpassung aufgenommen werden. Für jede Gesellschaft bzw. jeden Vertrag wird eine Berechnungsbasis in Form von Euromonatsbeträgen erstellt (siehe hierzu auch Abschnitt 5.1). Die Zusammenführung mit den Ergebnissen aus Teilmodell B wird in Abschnitt 7 erläutert.

Die Gewichtung der Verträge ist von maßgeblicher Bedeutung für den Personal- kostenindex, da mit unterschiedlichen Entwicklungen zu rechnen ist. Sie erfolgt

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mittels der Personalmengen (Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter), für die der jeweilige Vertrag gilt. Sie wird alle 5 Jahre im Zuge der Warenkorbanpassung vorgenommen. Eine Aufteilung in Deutsche Bahn und NE-Bahnen erfolgt nicht (zur abweichenden Vorgehensweise in Teilmodell B siehe Abschnitt 6.3).

Tabelle 7: Gewichtung Verträge Teilmodell A / Gesamtindex, Minibeispiel

Gesellschaft / VertragJahr Men-AnzahlAnzahl Zug-Anzahl ge-Gewicht Wa-
genbasisTriebfahr-begleitersamtrenkorb 2020
zeugführer– 2024
TV 1 (DB), Lokführer2019300--30042,25 %
TV 2 (DB), Zugbegleiter2019--20020028,17 %
TV 3 (NE)2019406010014,08 %
TV 4 (NE)20191010011015,49 %
gesamt2019350360710100 %

Alle Verträge werden gemäß ihren jeweiligen Gewichten getrennt berücksich- tigt. Das Günstigkeitsprinzip (parameterscharfer Abgleich EVG- und GDL-Aus- prägung bei Tarifpluralität, die für die AN günstigere Ausprägung wird genom- men) wird nicht angewendet.

5.5 Kombination / Berechnung

Siehe Abschnitt 7.

5.6 Technische Beschreibung

5.6.1 Grundsätzlicher Aufbau

Vorbemerkungen:

Im Folgenden werden die in Teilmodell A verwendeten Excel-Tabellen be- schrieben. Die Beschreibungen sind in erster Linie für Personen gedacht, die das Modell fortschreiben bzw. seine Funktionsweise im Detail nachvollziehen möchten. Die Erläuterungen können nur zusammen mit den Excel-Tabellen sinnvoll nachvollzogen werden.

In den Excel-Dateien für Teilmodell A werden Makros verwendet, die beim Start aktiviert werden müssen bzw. nicht deaktiviert werden dürfen.

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Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf folgende Version: PKI_Master_v6_Template_Master_11112020.xlsm. Anonymisierte oder un- ternehmensbezogene Varianten dieser Mutterdatei können vom Gutachter auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

In den Excel-Dateien16 für Teilmodell A gibt es zwei wesentliche Blätter bzw. Blatttypen: Entwicklung und das jeweilige Eintragungsblatt (blau hinterlegt; da- von gibt es im Regelfall mehrere (jeweils eines pro Gesellschaft / Vertrag, z. B. „DB_Regio_GDL_BuRa-ZugTV_LfTV“ oder „Abellio_WFB_GDL“), technisch ist aber immer die Zweier-Beziehung Entwicklung – Eintragungsblatt von Bedeu- tung). Zusätzlich sind noch die Blätter Marktdaten_alle, Arbeitszeit und Globals vorhanden.

5.6.2 Eintragungsblatt

Das Eintragungsblatt ist folgendermaßen aufgebaut:

Im hellgrünen Bereich (im Regelfall Zeile 1 – 159 (endet bei „Weitere Aspekte / Fahrtätigkeit (Verpflegungsmehraufwand)“) werden die relevanten Parameter eingetragen, im roten Bereich finden automatische Berechnungen statt (im Re- gelfall Zeile 1 – 159, die Spalte variiert, grundsätzlich beginnt der rote Bereich ab Eintrag „Monatsbetrachtung für die Indexbildung“ in Zeile 1)17, im dunkel- grünen Bereich (im Regelfall ab Zeile 160) werden die Personalmengen, die Betriebszugehörigkeit, ein Überstundenwert, die Anteile der Wahlmodellausprä- gungen sowie Angaben zu weiteren Einsatzorten und der persönlichen Nacht- arbeitszulage / schichtbasierten Nachtzulage eingetragen. Diese Mengen- bzw.

16 Neben einer Mutterdatei hat der Gutachter Einzeldateien für jedes Unternehmen erstellt, die wiederum Blätter für die jeweiligen Gesellschaften bzw. Verträge enthalten. Die Mutterdatei wurde in anonymisierter Form dem BSN zugänglich gemacht (siehe hierzu Abschnitt 8.4).

17 Da hier keine Eintragungen erforderlich sind, wird der rote Bereich im Folgenden nicht gesondert behandelt. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 42

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Anteilswerte werden von den EVU übermittelt und jährlich aktualisiert (siehe hierzu Abschnitt 8.2).

Erfassung der Parameter (Eintragungsblatt, hellgrüner Be- reich)

Der hellgrüne Bereich besteht – von links nach rechts – aus den Parametervor- gaben / Parameterinformationen (Spalten C – I) und den sogenannten Eintra- gungsblöcken (J – Beginn des roten Bereichs / „Monatsbetrachtung für die In- dexbildung“; der erste Eintragungsblock in Abbildung 9 reicht von Spalte J bis Spalte X).

Abbildung 9: Eintragungsblatt, hellgrüner Bereich (Ausschnitt)

In Spalte C wird den berücksichtigten Parametern eine Farbe zugewiesen: grüne Parameter werden derzeit berücksichtigt, rote nicht. Orangefarbene Parameter sollen grundsätzlich berücksichtigt werden, jedoch sind hierfür im konkreten Fall (bezogen auf die Gesellschaft bzw. den jeweiligen Vertrag) nicht alle erforderli- chen Informationen verfügbar. Sofern entsprechende Daten übermittelt wer- den, werden diese Parameter in der darauffolgenden Warenkorbperiode auto- matisch berücksichtigt. Bei den roten Parametern würde hingegen eine Berück- sichtigung (ab der darauffolgenden Warenkorbperiode) nur erfolgen, wenn sich Eisenbahnunternehmen und BSN zuvor darauf geeinigt haben (siehe hierzu ins- besondere auch Abschnitt 8).

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 43

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Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, können die roten und orangen Parameter ausgeblendet werden (Filter in Zelle C4; Auswirkungen beim Kopieren etc. be- achten!). Pinkfarbene Parameter (Spalte D) werden direkt in das Blatt Entwick- lung übernommen (daher ist hier auch zwingend eine Berechnungszeile im ro- ten Bereich des Eintragungsblattes erforderlich).

Abbildung 10: Eintragungsblatt, Berechnungszeilen (roter Bereich; ab Spalte HO, Ausschnitt)

Hierbei handelt es sich im Regelfall um Mittelwerte, die im Eintragungsblatt be- rechnet werden. Durch die Kennzeichnung in Spalte F wird deutlich, ob ein Pa- rameterwert allgemein gültig ist – oder abhängig von einer bestimmten Wahl- modellausprägung („Alle“ vs. „Grundmodell“, „Arbeitszeit“, „Urlaub“). Die Ein- tragungen sind wichtig, damit die Berechnung im Blatt Entwicklung unter Ein- beziehung der Wahlmodelleffekte erfolgen kann. Der Name des Parameters in Spalte G ist grundsätzlich frei wählbar, muss allerdings mit dem entsprechenden Namen im Blatt Entwicklung übereinstimmen. In Spalte H wird die entspre- chende Einheit, in Spalte I (sofern vorhanden) die Fundstelle der jeweiligen Regelung eingetragen (z. B. § 75 Abs. 2 LfTV). Auch zusätzlich erforderliche Bemerkungen oder Hinweise zur Eintragung / Berechnung können hier aufge- führt werden. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 44

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Ab Spalte J beginnen die sogenannten Eintragungsblöcke. In einem Eintra- gungsblock werden alle relevanten Parameterwerte pro Funktionsgruppe er- fasst, die ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten (die Tabellenköpfe / berück- sichtigten Funktionsgruppen unterscheiden sich abhängig von Gewerkschaft bzw. Vertrag / Gesellschaft). Zellen, in die Werte eingetragen werden müssen, sind grundsätzlich gelb hinterlegt. Grundsätzlich gilt: Bei jeder Parameterände- rung muss ein vollständiger neuer Eintragungsblock erstellt werden. In der Re- gel ist dies der Fall, wenn ein neuer bzw. angepasster Tarifvertrag in Kraft tritt – es kann allerdings auch sein, dass in den Verträgen weitere konkrete Daten für Parameteränderungen genannt werden (beispielsweise die Erhöhung des Überstundenzuschlags ab einem bestimmten Datum). Auch in diesem Fall ist ein neuer Eintragungsblock erforderlich. Werte, die sich nicht verändern, kön- nen direkt aus dem vorgelagerten Block übernommen werden.

In Zeile 6 wird zunächst der Monat (+Jahr) eingetragen, ab dem der neue Pa- rameterwert gilt bzw. die neuen Parameterwerte gelten (z. B. Juni 2019).18 Da- runter folgen die Mitarbeiterdaten, die aus dem dunkelgrünen Bereich übernom- men werden („Personalmengen“; Details zu diesen Eintragungen finden sich in Abschnitt 5.6.2.2). Es folgen – angefangen mit den Monatstabellenentgelten (MTE) und der Arbeitszeit – die jeweils gültigen Werte, die den jeweiligen Ta- rifverträgen entnommen werden. Während bei den MTE sowohl Funktionsgrup- pen als auch Erfahrungsstufen berücksichtigt werden (hier wird im Regelfall einfach die in den Verträgen aufgeführte Tabelle übernommen), gibt es bei den übrigen Parametern hinsichtlich der Erfahrungsstufen nur in bestimmten Fällen (z. B. beim Urlaub) Unterschiede. Unterschiedliche Funktionsgruppen werden allerdings durchgehend berücksichtigt. Die letzten fünf Spalten in einem Eintra- gungsblock sind Berechnungsfelder, hier muss nichts eingetragen werden.

Die für den Index relevanten Parameter sind in verschiedenen Clustern ange- siedelt. Cluster I enthält die grundlegenden Größen Monatslohn und Referenz- arbeitszeit (für die monatsscharfen Berechnungen ist hier der Monatswert rele- vant, in den Tarifverträgen wird üblicherweise die Jahresarbeitszeit angege- ben). In Cluster II sind Zuwendungen erfasst, die entweder regelmäßig (in der Regel jährlich) oder sporadisch / einmalig an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Cluster III enthält Kostenpositionen, die der sozialen Absicherung der Mitarbei- ter dienen. Im Unterschied zu den jährlichen Zuwendungen (Cluster II) und den Zulagen (Cluster IV) erhalten die Mitarbeiter die Gelder (zunächst) nicht direkt. In Cluster V sind urlaubsbezogene Parameter verortet (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), in Cluster VI weitere Aspekte.

18 Wichtig: Es ist nicht erforderlich, für jeden Monat einen neuen Eintragungsblock zu erstellen, sondern immer nur dann, wenn es Änderungen gibt. Die Folgemonate (ohne Änderungen) werden in der monatsscharfen Betrachtung im Blatt Entwicklung automatisch berücksichtigt. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 45

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Anmerkung: Es müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden. Wenn ein Vertrag beispielsweise kein Weihnachtsgeld oder keine Erholungsbeihilfe vorsieht, blei- ben die entsprechenden Felder leer. Zu Beginn einer Warenkorbperiode müssen die Unternehmen alle relevanten Parameterdaten (Tarifverträge und ggf. spe- zifische Informationen) übermitteln. Im Verlauf der Warenkorbperiode können Parameterwerte nur neu hinzugefügt werden, wenn sie das Ergebnis von An- passungen der Tarifverträge sind (Beispiel: Wenn bei einer Gesellschaft in Jahr 3 der Warenkorbperiode ein Beschluss zur Einführung von Urlaubsgeld gefasst wird, kann der Parameter nach entsprechender Übermittlung berücksichtigt werden; nicht jedoch, wenn es das Urlaubsgeld schon zu Beginn der Waren- korbperiode gab, der entsprechende (Sonder-)tarifvertrag aber nicht übermit- telt wurde). Eine rückwirkende Erfassung von Werten ist möglich, allerdings nur innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums, ausgehend vom Stichtag 31. Juli.

Neue Parameter können nur alle 5 Jahre im Zuge der Warenkorbanpassung aufgenommen werden (dies gilt sowohl für solche, die bereits rot markiert in den Eintragungsblättern aufgeführt sind, als auch für gänzlich neue Eingangs- größen).

Die Cluster beinhalten folgende Parameter (ursprünglich erfasste, nach AG-Be- schluss aber nicht berücksichtigte Parameter sind in roter Schriftfarbe aufge- führt):

Cluster I: Basics

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Grundvergütung,EUR/MonatjaTarifvertragVergütungspara-Monatstabel-
Monatstabel-meterlenentgelte pro
lenentgelte (MTE)Funktionsgruppe /
Erfahrungsstufe,
ggf. differenziert
nach Wahlmodell;
bei DB Regio:
12,5er Modell
ArbeitszeitStundenjaTarifvertragZeitparameterJahresarbeitszeit,
ggf. differenziert
nach Wahlmodell
(i. d. R. 1984,
2036 oder 2088
Stunden)
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 46

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Cluster II: Jährliche Zuwendungen

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Jahressonderzah-EUR/Jahr oder %jaTarifvertragVergütungspara-Fixer Geldbetrag
lung/Weihnachts-MTEmeteroder Produkt aus
geldAnteil am MTE (i.
d. R. 50 Prozent)
und MTE-Durch-
schnittswert pro
Funktionsgruppe,
ggf. differenziert
nach Wahlmodell
UrlaubsgeldEUR/JahrneinTarifvertragVergütungspara-Fixer Geldbetrag
meter
Jubiläumszuwen-EURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
dung (nicht be-zifische Mengen-meter
rücksichtigt)daten
ErholungsbeihilfeEUR/JahrneinTarifvertragVergütungspara-Fixer Geldbetrag
meter
EinmalzahlungEUR/MonatneinTarifvertrag / Zu-Vergütungspara-Fixer Geldbetrag,
satzvereinbarungmeterder sich aus Ein-
malzahlung/An-
zahl Auszahlungs-
monate ergibt
(wichtig ist hier,
dass es einen Ein-
tragungsblock für
den ersten und
den letzen Monat
des Auszahlungs-
zeitraums gibt,
damit die Erfas-
sung funktioniert.
Leistungs-/Treue-EURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
prämien (nicht be-zifische Mengen-meter
rücksichtigt)daten

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 47

[Seite 49]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Sonstige Zuwen-EURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
dungen (nicht be-zifische Mengen-meter
rücksichtigt)daten
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

Cluster III: Soziale Absicherung

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
LohnfortzahlungWochenneinTarifvertrag (beiVergütungspara-
bei Krankheit (100Verwendung spe-meter
%) (nicht berück-zifische Informati-
sichtigt)onen zum Kran-
kenstand erforder-
lich)
Tarifliche Sozial-EUR/JahrneinTarifvertragVergütungspara-Fixer Geldbetrag
leistungenmeter
Betriebliche Al-EUR/Monat oderjaTarifvertrag (so-Vergütungspara-Fixer Geldbetrag
tersvorsorge (nur% MTEfern keine AN-meteroder Produkt aus
Bestimmungen,spezifischen Best-Anteil am MTE (i.
die für alle ANimmungen beach-d. R. 2 oder 3
gelten)tet werden)Prozent) und
MTE-Durch-
schnittswert pro
Funktionsgruppe,
ggf. differenziert
nach Wahlmodell;
ggf. Ergänzung
durch Verstär-
kungsfaktor oder
Berücksichtigung
eines Mindestbe-
trages, der im
Zweifel das Pro-
dukt aus Anteil
und Durch-
schnitts-MTE
überschreibt.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 48

[Seite 50]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Vermögenswirk-EUR/JahrneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
same Leistungenzifische Mengen-meter
(nicht berücksich-daten
tigt)
Tarifliches Sterbe-EURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
geld (nicht be-zifische Mengen-meter
rücksichtigt)daten
Besondere Fürsor-EUR, EUR/JahrneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
gepflicht (nichtzifische Mengen-meter
berücksichtigt)daten
Verlust der per-EUR, EUR/JahrneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
sönlichen Eignungzifische Mengen-meter
(nicht berücksich-daten
tigt)
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

Cluster IV: Zulagen

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Wegekosten fürEUR/EinsatzneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
Einsatz an Außen-zifische Mengen-meter
stelle (nicht be-daten
rücksichtigt)
OrtszuschlagEURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
(nicht berücksich-zifische Mengen-meter
tigt)daten
Krankengeldzu-EURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
schuss (nicht be-zifische Mengen-meter
rücksichtigt)daten

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 49

[Seite 51]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Überstundenzu-EUR / h, % /neinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Fixer Betrag oder
schlagStundenlohnzifische Unterneh-meterAnteil Stunden-
mensdatenlohn (z. B. 25 %)
* MTE-Durch-
schnittswert pro
Funktionsgruppe /
Monatsarbeitszeit,
ggf. differenziert
nach Wahlmodell
Geteilte DiensteEURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
(je Vorgang)zifische Mengen-meter
(nicht berücksich-daten
tigt)
Mankogeld (nichtEURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
berücksichtigt)zifische Mengen-meter
daten
DienstkleidungEURneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
(nicht berücksich-zifische Mengen-meter
tigt)daten
SitzbereitschaftEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
(nicht berücksich-zifische Mengen-meter
tigt)daten
SchichtzuschlagEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
bei Überlängezifische Mengen-meter
(nicht berücksich-daten
tigt)
ErschwerniszulageEURneinTarifvertragVergütungspara-
(nicht berücksich-meter
tigt)
Fahrentschädi-EUR/SchichtneinTarifvertragVergütungspara-Fixer Betrag (i. d.
gung (Schicht)meterR. 6,65 EUR)

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 50

[Seite 52]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Zulage weitereEUR/JahrneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Durchschnittsjah-
Einsatzortezifische Mengen-meterresbetrag pro Mit-
datenarbeiter oder Ge-
samtbetrag pro
Gesellschaft / An-
zahl der Mitarbei-
ter (wichtig: hier
entnommen aus
dem dunkelgrü-
nen Bereich)
RufbereitschaftEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-
(nicht berücksich-zifische Mengen-meter
tigt)daten
NachtzulageEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Zeitraum (von
zifische Sektorda-meterwann bis wann
tenwird die Nachtzu-
lage ausgezahlt,
jeweils ein Feld)
und Betrag pro
Stunde
Nachtzulage Zu-EUR/MonatjaTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Vertragsabhängig;
satzzifische Mengen-meterbei DB Regio: An-
datenteil der Nachtar-
beitsstunden *
Anzahl Monatsar-
beitsstunden (In-
formation)  ent-
sprechender Mo-
natsbetrag aus
Tarifvertrag; ggf.
differenziert nach
Wahlmodell
SonntagszulageEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Fixer Betrag
zifische Sektorda-meter
ten
FeiertagszulageEUR/hneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Fixer Betrag
zifische Sektorda-meter
ten

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 51

[Seite 53]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Persönliche Nacht-EUR/SchichtneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Fixer Betrag
arbeitszulagezifische Mengen-meter
(pNZ2) / schicht-daten
basierte Nachtzu-
lage
Persönliche Nacht-EUR/SchichtneinTarifvertrag, spe-Vergütungspara-Fixer Betrag
arbeitszulagezifische Mengen-meter
(pNZ3) / schicht-daten
basierte Nachtzu-
lage
  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

Cluster V: Urlaub

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Urlaub – Stufe 1Tage/JahrjaTarifvertrag, spe-ZeitparameterAnzahl der Ur-
(Standard)zifische Mengen-laubstage (zusätz-
datenlich oben: Stu-
fungsabstände, i.
d. R. 0 – 5;
5 – 10; >10); ggf.
differenziert nach
Wahlmodell
Urlaub – Stufe 2Tage/JahrjaTarifvertrag, spe-ZeitparameterAnzahl der Ur-
zifische Mengen-laubstage; ggf.
datendifferenziert nach
Wahlmodell
Urlaub – Stufe 3Tage/JahrjaTarifvertrag, spe-ZeitparameterAnzahl der Ur-
zifische Mengen-laubstage; ggf.
datendifferenziert nach
Wahlmodell
Zeitzuschlagmin/StundeneinTarifvertrag, spe-ZeitparameterAnzahl Minuten
Nachtarbeit (Zu-Nachtarbeitzifische Sektorda-
satzurlaub)ten
Schichtzusatzur-EURTarifvertrag, spe-Zeitparameter
laub (nicht be-zifische Mengen-
rücksichtigt)daten

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 52

[Seite 54]

  • für Durchschnittswerte sind grundsätzlich spezifische Mengeninformationen erforderlich

Cluster 6: Weitere Aspekte

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Vorerfahrungszei-
ten (nicht berück-
sichtigt)
Rekrutierungs-
/ Ausbildungskos-
ten (nicht berück-
sichtigt)
Qualifikationsvor-
schriften (nicht
berücksichtigt)
Altersteilzeit (nicht
berücksichtigt)
Stundenkon-
ten / Zeitwertkon-
ten (nicht berück-
sichtigt)
Neue Zulagen-
art(en),
z. B. Dienstan-
trittsprämie (nicht
berücksichtigt)
„Tarifvertraghop-
ping“ (nicht be-
rücksichtigt)
Bonus bei Über-
trag in das LzK o-
der in die bAV
(nicht berücksich-
tigt)

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 53

[Seite 55]

ParameterEinheitUnterscheidungInformations-ParametertypWas wird einge-
Wahlmodellaus-bedarf*tragen?
prägungen
Demografischer
Wandel (nicht be-
rücksichtigt)
Fahrtätigkeit (Ver-
pflegungsmehr-
aufwand) (nicht
berücksichtigt)

Die Grundvergütung wird den Tarifverträgen entnommen (Quellen in Spalte I). Gleiches gilt für die Referenzarbeitszeit und die jährlichen Zuwendungen. Das „Weihnachtsgeld“ (Jahressonderzahlung) liegt in der Regel bei 50 Prozent eines Monatslohns, das Urlaubsgeld ist regelmäßig ein jährlicher Fixbetrag (allerdings nur in wenigen Verträgen überhaupt vorhanden), die Erholungsbeihilfe und die tariflichen Sozialleistungen (Cluster III) sind ebenfalls fixe Jahresbeträge. Die Berücksichtigung von Einmalzahlungen wird in Abschnitt 5.3 erläutert. In der Regel wird hier der Gesamtbetrag für eine bestimmte Kompensationsperiode durch die Anzahl der Monate dieser Periode geteilt – und dann der entspre- chende Monatsbetrag eingetragen. Wichtig ist, dass in jedem Fall ein neuer Eintragungsblock gesetzt wird (dann ohne Einmalzahlungsteilbetrag), wenn die Kompensationsperiode endet.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es erhebliche Unterschiede in der Er- fassung. In den meisten Fällen ergibt sich der relevante Arbeitgeberanteil aus dem Produkt „bestimmter Prozentsatz * MTE“, bisweilen werden in den Tarif- verträgen aber auch konkrete Monats- oder Jahreswerte genannt (angegeben werden hier die Monatsbeträge, ggf. muss im Eintragungsblatt eine Umrech- nung erfolgen).

Der Überstundenzuschlag ergibt sich im Regelfall, indem der normale Stunden- lohn (bezogen auf die Referenzarbeitszeit) mit einem Faktor (in der Regel 1,25) multipliziert wird. In einigen Fällen werden auch absolute Werte angegeben. Die Fahrentschädigung pro Schicht ist durchgehend ein fixer Geldbetrag.

Bei der Nachtzulage, dem nachtzulagenbewährten Zeitraum, der Sonntags- und der Feiertagszulage werden die jeweiligen Werte direkt aus den Tarifverträgen übernommen. Dies gilt auch für die persönlichen Nachtarbeitszulagen pNZ2 und pNZ3 bzw. entsprechende schichtbasierte Nachtzulagen. Ob es eine „Nachtzu- lage Zusatz“ gibt, ist vertragsabhängig.

Auch die Urlaubstage können direkt aus den Tarifverträgen abgelesen werden, wobei hier pro Funktionsgruppe bzw. für alle Mitarbeiter ein Mittelwert gebildet wird, der sich aus den Anteilen der relevanten Betriebszugehörigkeitsstufen (im

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 54

[Seite 56]

Regelfall sind es 3) ergibt. Die entsprechenden Mengendaten stammen aus dem dunkelgrünen Bereich, in die Felder ab J119 wird eingetragen, ab wann die nächste Stufe greift (in der Regel nach 5 bzw. 10 Jahren Betriebszugehörigkeit). Der Zeitzuschlag Nachtarbeit (in Minuten) wird wieder direkt den Tarifverträgen entnommen.

Erfassung der Mengendaten (dunkelgrüner Bereich)19

Im dunkelgrünen Bereich (ab Zeile 160) werden zunächst die Mitarbeitermen- gendaten eingetragen, die von den EVU übermittelt worden sind (gelbe Felder, die Differenzierung erfolgt nach Funktionsgruppe und Erfahrungsstufe). Bei EVG-Verträgen (NE-Bahnen) werden die Funktionsgruppen 2 – 4 den Zugbe- gleitern zugeordnet, die Funktionsgruppen 5 und 6 den Lokführern. Die GDL- Verträge haben hier eine eindeutige Zuordnung (Triebfahrzeugführer: 1.1 – 1.4, Zugbegleiter: 2.1 – 2.3, Lehrlokführer, Lehrkundenbetreuer: 3.1). DB Regio ver- wendet eigene Differenzierungen bei GDL-Verträgen (Triebfahrzeugführer: LF4, LF5, LF6, LF7, ZA und LA; Zugbegleiter: ZF0, ZF1, ZF2 und ZA) und bei EVG- Verträgen (Triebfahrzeugführer: 277, 288, 443, 444, 445, 446, 447; Zugbeglei- ter: 505, 508, 509, 510).

19 Die Disponenten sind in der Tabelle angelegt, werden aber (bis auf weiteres) nicht erfasst. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 55

[Seite 57]

Abbildung 11: Eintragungsblatt, Mengendaten (dunkelgrüner Bereich)

Wichtig ist, dass die richtigen Werte für das entsprechende Jahr eingetragen werden (immer bezogen auf den Eintragungsblock im hellgrünen Bereich); der- zeit (Stand: November 2020) werden für die Jahre nach 2019 in der Regel die 2019er Werte verwendet, da keine aktuelleren Zahlen verfügbar sind – grund- sätzlich müssten bei den Eintragungsblöcken des Jahres 2020 auch 2020er Men- gendaten verwendet werden usw.). Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, dass die Informationen möglichst vollständig vorliegen. Dies ermöglicht, dass grundsätzlich jedes beliebige Jahr als Mengenbasis (Warenkorb) ausge- wählt werden kann. Beim Index wird grundsätzlich zwischen den Varianten YoY (year-on-year; Personalmengen ändern sich jährlich) und Basisjahr (die Perso- nalmengen bleiben über einen gewissen Zeitraum konstant) unterschieden. Die Festlegung erfolgt aber nicht in den Eintragungsblättern, sondern im Blatt Ent- wicklung. Die Anpassung in den Mengenfeldern im hellgrünen Bereich wird dann automatisch vorgenommen. Neben den Mengendaten müssen auch die unter- nehmens- bzw. gesellschaftsspezifischen Werte für Betriebszugehörigkeit, Überstunden, Wahlmodell, weitere Einsatzorte und persönliche Nachtarbeitszu- lage / schichtbasierte Nachtzulage eingetragen werden (weitere Erläuterungen, siehe unten).

Bei der Betriebszugehörigkeit handelt es sich um die prozentuale Verteilung zwischen „0 Jahren“ und „mehr als 30 Jahren“ bezogen auf die Belegschaft des Unternehmens bzw. der Gesellschaft (in der Regel werden hier unternehmens- scharfe Daten übermittelt; und es gibt auch keine Unterscheidung zwischen Be- rufs- oder Funktionsgruppen, so dass in die drei vorhandenen Eintragungsfelder jeweils die gleichen Werte eingetragen werden). Bei den Überstunden wird ein Jahreswert pro Gesellschaft / Unternehmen verwendet (prozentualer Anteil der Überstunden an der Gesamtarbeitszeit), beim Wahlmodell müssen gesell- schafts- bzw. vertragsspezifische Werte übermittelt und eingetragen werden (Anteil der Belegschaft, die die entsprechende Wahlmodellvariante gewählt hat). Beim Wahlmodell werden derzeit drei unterschiedliche Ausprägungen er- fasst („Grundmodell“, „Arbeitszeit“, „Urlaub“). Die exakte Ausprägung ist dabei unerheblich, solange die Begriffe beibehalten werden (anderenfalls wäre eine Anpassung im gesamten Dokument erforderlich) und die Eintragungen im hell- grünen Bereich mit der Ausprägung der jeweiligen Variante korrespondieren. Bei weiteren Einsatzorten bzw. einer zweiten Meldestelle sind derzeit keine Ein- tragungen erforderlich, die Berechnung erfolgt ausschließlich im hellgrünen Be- reich.

5.6.3 Blatt „Entwicklung“

Das Blatt Entwicklung dient vor allem zur Darstellung der Ergebnisse. Lediglich die Felder C1 – C4 bieten Auswahlmöglichkeiten. In C1 wird das Eintragungs- blatt ausgewählt (Gesellschaft / Vertrag), in C2 die Personengruppe (grundsätz-

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 56

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lich W_Tf+Zub, also alle berücksichtigten Funktionsgruppen20), in C3 die Men- genbasis (bestimmtes Jahr oder YoY; bei YoY werden die Mengen für das je- weilige Jahr verwendet, sofern sie verfügbar sind). Schließlich kann in C4 ange- geben werden, welche Variante des Wahlmodells im Blatt ausgegeben werden soll. Standard ist hier die Einstellung „Alle“. Diese ist letztlich auch für den ent- scheidenden Ausgabewert (Zeile 134; Vergütung – Monatbrutto, „Alle“) maß- geblich. Für Aktualisierungen muss der „Refresh“-Button gedrückt werden (Makros müssen aktiviert sein).

Abbildung 12: Auswahlmöglichkeiten Blatt „Entwicklung“

Die relevanten Zeit- und Vergütungsfaktoren werden im Tabellenblatt Entwick- lung zu einer Berechnungsbasis für den Index zusammengerechnet. Die Be- rechnung erfolgt monatsscharf. Im oberen Teil des Tabellenblatts erfolgt zu- nächst die Berechnung der Nettoarbeitszeit (Referenzarbeitszeit abzüglich Ur- laub und Zusatzurlaub) sowie die Berechnung der vergütungsrelevanten abge- leiteten Größen mit Zeitbezug. Die Namen in Spalte G im Eintragungsblatt sind immer identisch mit denen in Spalte C im Blatt Entwicklung.

Die Arbeitszeit pro Monat bzw. pro Tag ergibt sich direkt aus den tarifvertragli- chen Vorgaben, die in den jeweiligen Eintragungsblättern festgehalten sind. Gleiches gilt für den unternehmensspezifischen Urlaubsmittelwert, wobei hier neben den Vorgaben aus dem Tarifvertrag auch die übermittelten Unterneh- menswerte maßgeblich sind.

Beispiel:

Eine Referenzarbeitszeit von 2088 Stunden pro Jahr entspricht der klassischen 40-Stunden-Woche bzw. 174 Arbeitsstunden pro Monat, 8 Stunden pro Tag. Da die Berechnung monatsscharf erfolgt, sind auch für den Erholungsurlaub die Monatswerte maßgeblich. Bei einem Jahresdurchschnittsurlaub von 30 Tagen im Beispielunternehmen müssten von der monatlichen Referenzarbeitszeit 20 Stunden (2,5 Tage pro Monat * 8 Arbeitsstunden) abgezogen werden. Somit beträgt die monatliche Nettoarbeitszeit nunmehr 154 Stunden. Hiervon ist nun abschließend noch die zusätzliche Urlaubszeit zu subtrahieren, die sich aus der Regelung „Zusatzurlaub durch Nachtarbeit“ ergibt. Wenn „Nachtarbeit“ als der Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr definiert ist, liegen 15,4 Prozent

20 Die Disponenten werden derzeit nicht berücksichtigt und auch nicht erfasst. In den Dateien ist dennoch eine Struktur angelegt, die eine spätere Erfassung grundsätzlich ermöglichen würde.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 57

[Seite 59]

der Gesamtarbeitszeit in diesem Zeitraum (Wert für den gesamten SPNV, Quelle DB Netz AG 2019, siehe Blatt „Marktdaten_alle“). Dies entspricht 23,78 Stunden pro Monat. Geht man davon aus, dass 5 Minuten pro Nachtarbeitsstunde als „Zusatzurlaub“ anfallen, beträgt der Monatswert 118,9 Minuten bzw. 2,0 Stun- den.21 Damit sinkt die monatliche Nettoarbeitszeit auf 152,0 Stunden. Bei den Überstunden wird angenommen, dass sie sich über den Abrechnungszeitraum ausgleichen. Daher spielen sie für die Nettoarbeitszeit in Teilmodell A keine Rolle.

Vergütungsrelevante Größen mit Zeitbezug

Schichten pro Monat (für Fahrentschädigung pro Schicht): Hier wird die Net- toarbeitszeit durch die Arbeitszeit pro Tag geteilt (also beispielsweise 152 / 8 = 19). Das Ergebnis entspricht den vollen Arbeitstagen pro Monat. Hier wird zu- sätzlich vereinfachend angenommen, dass pro Arbeitstag eine Schicht anfällt. Arbeitstage pro Monat und Schichten sind also identisch.

Sonntagsstunden pro Monat (für Sonntagszulage): Um die Anzahl der Sonn- tagsstunden zu ermitteln, wird die monatliche Nettoarbeitszeit (im Beispiel 152) mit dem sektorspezifischen Anteil multipliziert (Quelle: DB Netz AG 2019, siehe Blatt „Marktdaten_alle“).

Feiertagsstunden pro Monat (für Feiertagszulage): Um die Anzahl der Feiertags- stunden zu ermitteln, wird die monatliche Nettoarbeitszeit (im Beispiel 152) mit dem sektorspezifischen Anteil multipliziert (Quelle: DB Netz AG 2019, siehe Blatt „Marktdaten_alle“).

Überstunden (für Überstundenzuschlag): Um die Anzahl der Überstunden zu ermitteln, wird die monatliche Nettoarbeitszeit (im Beispiel 152) mit dem unter- nehmensspezifischen Anteil multipliziert (Quelle: Unternehmensangaben, auf- geführt in den „Eintragungsblättern“).

Anmerkung: Für den Personalkostenindex SPNV sind die Zeitparameter nicht relevant – zumindest nicht, wenn eine Kombination mit Teilmodell B erfolgt (siehe hierzu Abschnitt 7).

Vergütung

Im unteren Teil (ab Zeile 58) werden die Vergütungsparameter berechnet. Hier- bei werden zunächst die direkt in den Eintragungsblättern erfassten Werte auf- summiert, wobei ggf. noch eine Umrechnung in Monatswerte erfolgt (dies be- trifft die Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld, Erholungsbeihilfe und tarifliche So- zialleistungen). Die gemittelten Zeitzuschläge pro Stunde (Überstundenzuschlag etc.) werden aus den Eintragungsblättern übernommen. Die indexrelevanten

21 Von der Übersetzung in Urlaubstage wird im Modell abstrahiert. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 58

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Beträge für Überstundenzuschlag, Nachtzulage, Sonntagszulage, Feiertagszu- lage ergeben sich durch Multiplikation des jeweiligen Zeitwertes (vergütungsre- levante Größen mit Zeitbezug, oben im Blatt) mit dem jeweiligen Geldwert. Der Wert für die Fahrentschädigung pro Schicht wird direkt aus dem Eintragungs- blatt entnommen und mit der bereits ermittelten Anzahl der Schichten pro Mo- nat (im Blatt „Entwicklung“) multipliziert.

Ergebnisse / Outputwerte

Die Summe aus Grundvergütung (MTE), Zuwendungen und Zulagen ergibt die gesamte Vergütung pro Monat (Vergütung – Monatbrutto, „Alle“). Dieser Wert stellt den maßgeblichen Output aus Teilmodell A für den jeweiligen Vertrag dar (zur Weiterverwendung siehe Abschnitt 7).

Teilt man die Nettoarbeitszeit durch die Gesamtvergütung ergibt sich der Stun- denlohn (bezogen auf die Nettoarbeitszeit), der bei einer isolierten Betrachtung von Teilmodell A die Berechnungsbasis für den Personalkostenindex wäre ( maximale Information mit den gegebenen Inputs).

5.6.4 Blatt „Marktdaten_alle“

Auf dem Blatt Marktdaten_alle werden die mittleren Anteile von Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit bezogen auf die Gesamtarbeitszeit berechnet. Die Ausgabewerte basieren auf Informationen der DB Netz AG und werden jähr- lich zum Stichtag 31. Juli aktualisiert (jeweils die Werte des direkt zuvor abge- schlossenen Kalenderjahres).

5.6.5 Blatt „Arbeitszeit“

Hierbei handelt es sich um Inputdaten für die Berechnungen im Blatt Marktda- ten_alle. Im Blatt Arbeitszeit wird für ein konkretes Bezugsjahr (Referenzjahr) der Anteil der Sonn- und Feiertage eines Gesamtjahres, bzw. der Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, ermittelt.

Das Referenzjahr wird im Zyklus der Neuberechnung der weiteren Warenkorb- gewichtungsanteile in diesem Blatt aktualisiert (Zelle K1).

Der so ermittelte Anteil dient als Grundlage, um die gemäß Marktdaten_alle an Sonntagen erbrachten Leistungen von den an Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, abzugrenzen.

5.6.6 Blatt „Globals“

Auf dem Blatt Globals werden alle in der Datei verwendeten Eintragungsblätter aufgeführt. Wichtig ist, dass die Eintragung in dem Blatt exakt mit dem Namen des Eintragungsblattes (bei Excel in der Auswahlleiste unten) übereinstimmt.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 59

[Seite 61]

Zur Erfassung neuer Blätter für die Berechnungen im Blatt Entwicklung, siehe Abschnitt 5.6.7.4).

5.6.7 Anpassungen

Einfügen neuer Parameter

Beispiel: Angenommen, zusätzlich zu Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld soll noch der Parameter „Nikolausbeigabe“ erfasst werden:

In den Eintragungsblättern muss zunächst eine neue Zeile an der gewünschten Stelle im hellgrünen Bereich eingefügt werden (beispielsweise unterhalb der Zeile für die Jahressonderzahlung). Anschließend erhält der neue Parameter eine eindeutige Bezeichnung in Spalte G („Nikolausbeigabe“). Alle übrigen Ein- tragungen sind optional. Im Berechnungsfeld (roter Bereich) muss in der ent- sprechenden Zeile ggf. eine Berechnungszeile (hellgrau) hinzugefügt werden. Hier reicht es, eine vorhandene Berechnungszeile eines anderen Parameters in die Zeile des neuen Parameters zu kopieren, die Anpassungen erfolgen auto- matisch. Wichtig ist, dass die Berechnungszeile den gesamten Betrachtungs- zeitraum abdeckt. Anschließend müssen konkrete Werte in die Eintragungsblö- cke eingetragen werden. Zudem müssen die Berechnungsfelder der Eintra- gungsblöcke (die letzten fünf Spalten) ausgefüllt werden – hierfür werden die Werte aus einer anderen Zeile in die entsprechenden Felder kopiert.

Im Blatt Entwicklung muss der neue Parameter ebenfalls eingefügt werden. Hier muss zunächst die entsprechende Zeile hinzugefügt werden (die genaue Posi- tion ist nicht wichtig, lediglich der Name muss mit dem im Eintragungsblatt übereinstimmen), anschließend muss die Berechnungszeile eines anderen Pa- rameters in die noch leere Berechnungszeile des neuen Parameters kopiert wer- den (Spalten G – BZ, sofern der Betrachtungszeitraum zwischen 1.15 und 12.20 liegt). Abhängig von der Funktion des neuen Parameters sind ggf. weitere Ver- änderungen vorzunehmen – im konkreten Fall sind keine weiteren Schritte er- forderlich, da die „Nikolausbeigabe“ (sofern sie unterhalb des Urlaubsgeldes eingefügt wurde) automatisch mitgezählt wird (=Summe; hier wird angenom- men, dass es bei der „Nikolausbeigabe“ keine wahlmodellspezifischen Ausprä- gungen gibt).

Erweiterung des Betrachtungszeitraums

Derzeit ist in den Tabellenblättern der Zeitraum von Januar 2015 (1.15) bis Dezember 2020 (12.20) abgedeckt. Wenn der Zeitraum erweitert werden soll, müssen folgende Schritte vorgenommen werden:

1.) Neuen Eintragungsblock kopieren (in den Eintragungsblättern; nicht zwin- gend erforderlich, Beschreibung siehe oben).

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 60

[Seite 62]

2.) Zeitreihe in den Eintragungsblättern verlängern. Hierfür im roten Bereich bis zur Eintragung „12.20“ scrollen und die gesamte Spalte markieren. Dann rechts die benötigte Spaltenanzahl einfügen (die Einträge passen sich automatisch an).

3.) Im Blatt Entwicklung den zweiten Schritt analog vornehmen. Hier geht es um die Spalte BZ, die vollständig markiert und dann nach rechts kopiert werden muss (die Anzahl der neuen Spalten muss der in Schritt 2 entsprechen). Zusätz- lich muss nun allerdings noch im Namensmanager (STRG+F3) die Matrix, in der gesucht wird, vergrößert werden (Data_Blattname) – und zwar bis zur letzten hinzugefügten Spalte im Eintragungsblatt. Schließlich müssen auch die Zahlen in Zeile 2 im Blatt Entwicklung (ausgegraut) manuell fortgeschrieben und die Diagramme entsprechend aktualisiert werden.

Einbindung neuer Faktoren im Blatt Entwicklung

Um beispielsweise den Roh-Index mit dem Tarifindex H.49 des Statistischen Bundesamtes in einem bestimmten Wichtungsverhältnis zu mischen („Dämp- fungsfaktor“) oder die bezahlten Stunden pro Jahr (Ausfluss des Dienstpla- nungsmodells) zu implementieren, genügt es, im Blatt Entwicklung eine ent- sprechende Zeile einzufügen, einen passenden Namen zu vergeben und eine Berechnungszeile eines anderen Parameters in die neue Zeile zu kopieren. Alle Werte können grundsätzlich auch händisch in die Berechnungszeile eingetragen werden. Die Verknüpfung mit dem bestehenden Index oder der Vergütung muss in jedem Fall händisch erfolgen.

Einfügen neuer Eintragungsblätter

Grundsätzlich können Eintragungsblätter einfach kopiert werden. Jedes neue Eintragungsblatt muss zunächst im Blatt Globals in Spalte B eingetragen werden (direkt unter den bereits vorhandenen oder in B2, falls noch kein Blatt vorhan- den ist). Gleiches gilt ggf. auch für eine neue Mengenbasis.

Anschließend müssen im Blatt Entwicklung folgende Schritte vorgenommen werden:

1.) Namens-Manager mit STRG+F3 aufrufen.

2.) Drei Einträge mit „NEU“ anlegen:

Data_NAME_DES_TABELLENBLATTES (z. B. Data_DB_Regio_GDL_Lf_TV)

items_NAME_DES_TABELLENBLATTES

Wahlmodell_NAME_DES_TABELLENBLATTES

Wichtig: Keine Leerzeichen bei Blattnamen; im Zweifel Unterstriche verwenden.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 61

[Seite 63]

3.) Für die Platzhalter müssen anschließend passende Datenbereiche im neuen Eintragungsblatt definiert werden (unten im entsprechenden Feld; wahrschein- lich steht dort: =Entwicklung!$C$1): Für Data quasi das rote Berechnungsfeld im Eintragungsblatt, für items die Parameterspalte (ab G4 bzw. Eintrag „Para- meter“) und für Wahlmodell die Spalte F. Wichtig ist, dass beide Bereiche „gleichlang“ sind, am besten jeweils von Zeile 4 bis 300.

Beispiel für Suchbereiche:

Data --> =DB_Regio_GDL_Lf_TV!$GW$4:$JP$300

items --> =DB_Regio_GDL_Lf_TV!$G$4:$E$300

Wahlmodell --> = DB_Regio_GDL_Lf_TV!$F$4:$F$300

Danach sollten eventuell vorhandene Bezugsfehler nicht mehr erscheinen.

5.6.8 Prüfung

Die Tabellen für Teilmodell A wurden von den Gutachtern im Rahmen der In- dexentwicklung in einem mehrstufigen Verfahren intern geprüft. Nach jeder methodischen Anpassung bzw. Anpassung des Parametersets erfolgte eine technische Überprüfung anhand eines Beispielvertrags. Die Eintragungen in ei- nem Eintragungsblatt wurden von mindestens einem Mitarbeiter geprüft, der die Eintragungen nicht vorgenommen hat. Hierbei wurde zumindest geprüft, ob die Werte plausibel sind, insbesondere, ob sie sich plausibel entwickeln. Kon- krete Zahlen wurden stichprobenartig anhand der Tarifverträge überprüft. So- fern eine Zahl nicht plausibel erschien, erfolgte die vollständige Überprüfung der Parameterzeile in dem betroffenen Eintragungsblatt.

Inwieweit eine externe Überprüfung bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem BSN erfolgt, ist grundsätzlich diesen Institutionen überlassen – eine entsprechende Routine ist in Abschnitt 8.4 beschrieben.

6 Teilmodell B: Dienstplanungsmodell

IVU Traffic Technologies AG hat in der Entwicklungsphase auf Basis von durch die Arbeitsgruppe vorgegebenen fiktiven Fahrplandaten eines fiktiven Muster- netzes und von aus den bestehenden Tarifverträgen entnommenen Vorgaben für die Dienst- und Dienstreihenfolgeplanung für konkrete Tarifverträge Pläne und Kennzahlen berechnet („Teilmodell B“). Wesentliche Kennzahlen sind die Anzahl der benötigten Vollzeitäquivalente für den Fahrplanbetrieb sowie die pro- duktiven und bezahlten Stunden pro eingesetztem Mitarbeiter. Die Verknüpfung

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dieser Kennzahlen mit weiteren Kennzahlen aus dem Teilmodell A (siehe Ab- schnitt 5) und darauf aufbauend die Ermittlung des PKI SPNV hat KCW über- nommen.

Die Basis für die Berechnungen stellt ein fiktives Liniennetz mit einem entspre- chenden repräsentativen Musterfahrplan dar (siehe Abschnitt 6.4). Im Umfang dieses Projekts sind auf den Umläufen aufbauende Berechnungen von ausge- wählten Tarifverträgen der DB Regio und einiger NE enthalten. Diese wurden anhand der prozentualen Anteile an Mitarbeitern ausgewählt („2 x 75 %“-Ver- fahren, siehe Abschnitt 6.3). Alle pro Tarifvertrag und Stichtag anfallenden Be- rechnungen werden unter dem Stichwort „Iteration“ zusammengefasst. Vorbe- reitend werden Fahrzeugumläufe auf Basis des Fahrplans erstellt, welche un- verändert in jeder Iteration als Planungsmasse dienen und bei allen Verträgen identisch sind. Auch hierfür werden Basisregeln abgestimmt und eingestellt.

In Abschnitt 6 werden die Methodik zur Kennzahlenberechnung beschrieben sowie fachliche Annahmen, Absprachen und Ausgestaltungsspielräume der ein- zelnen Iterationen in Teilmodell B aufgelistet. Die einzelnen Regelwerke der Dienstvorgaben und Dienstreihenfolgevorgaben werden näher beschrieben. Diejenigen Parameter, welche durch tarifvertragliche Regelungen und somit in- dividuell für jede Iteration eingestellt werden, werden gesondert durch das At- tribut <tarifvertragsabhängig> hervorgehoben. Die Tarifvorgaben wurden für alle zu berechnenden Tarifverträge gesammelt und jeweils in einem vertrags- spezifischen Regelset zusammengetragen.

Der Kenntnisstand als Basis für die Erstellung dieses Dokumentationsteils ent- spricht dem Informationsstand und den Abstimmungen bis zum 15. Dezember 2020.

6.1 Grundsätzlicher Aufbau

Das zweite Teilmodell des PKI-Gesamtmodells wurde entwickelt, um Effekte ab- zubilden, die sich aus tarifvertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Dienstplanung ergeben. Da es sich hierbei um indirekte Kosteneffekte han- delt, deren Ursprung im Regelfall Textstellen sind, die die Flexibilität des Mitar- beitereinsatzes beschränken, ist die Erfassung – anders als in Teilmodell A – nur über einen Umweg möglich: Auf Grundlage eines marktrepräsentativen Musternetzes bzw. Musterfahrplans soll mittels Planungssoftware geprüft wer- den, wie viele Mitarbeiter erforderlich sind, um das Musternetz bzw. den Mus- terfahrplan zu betreiben – unter Berücksichtigung der jeweiligen tarifvertragli- chen (und gesetzlichen) Bedingungen. Aus dem allfälligen Anstieg des Mitarbei- terbedarfs werden dann die Kosteneffekte neuer bzw. angepasster tarifvertrag- licher Bestimmungen abgeleitet.

Die hierbei berücksichtigten Regeln lassen sich in zwei Bereiche untergliedern: Einerseits gibt es sogenannte Globalregeln, die für alle erfassten Verträge Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 63

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gleichermaßen gelten (etwa zum Umgang mit Verfügern oder Nachtschichten). Diese Regeln werden im Zuge der Warenkorbaktualisierung alle 5 Jahre über- prüft und ggf. angepasst. Andererseits gibt es vertragsspezifische Regelsets (siehe Abschnitt 6.2). Hier sind zwar die Parameter für alle Verträge identisch, die konkreten Ausprägungen können sich jedoch grundsätzlich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Grundsätzlich ist es – im Rahmen einer Warenkorban- passung – möglich, globale Bestimmungen in die vertragsspezifischen Regelsets aufzunehmen und eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen.

Die Ausgabe erfolgt nicht monatsscharf. Stattdessen wird der relevante Output- wert, der Mitarbeiterbedarf (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) zum Betrieb des Mus- ternetzes,22 pro Vertrag einmal im Jahr berechnet, sofern in den vergangenen 12 Monaten Veränderungen aufgetreten sind (jeder neue Zustand bzw. Berech- nungsschritt wird als „Iteration“ bezeichnet). Stichtag für die Informationsliefe- rungen bzw. Schlusspunkt eines Erfassungszeitraums (von jeweils 12 Monaten) ist der 31. Juli (siehe hierzu Abschnitt 8.1). Sofern bei einem Vertrag zwischen dem 1. August des Vorjahres und dem 31. Juli keine relevanten Regeländerun- gen vorgenommen worden sein sollten, ist keine neue Berechnung erforderlich.

Abbildung 13: Schematischer Aufbau Teilmodell B

Zu den externen Inputs zählen neben Musternetz und Musterfahrplan (siehe hierzu Abschnitt 6.4) auch die allgemeinen Annahmen / Prämissen, die bei der

22 Es gibt weitere Outputwerte (benötigte Referenzarbeitszeit und die tatsächliche Arbeitszeit), die aber für die Indexerstellung nicht relevant sind. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 64

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Planerstellung beachtet werden müssen. Hinzu kommen die vertragsspezifi- schen Regelsets (siehe Abschnitt 6.2). Aus den externen Informationen werden in einem sequenziellen Modellierungsverfahren Umlaufpläne (Schritt 1), Dienst- pläne (Schritt 2) und Dienstreihenfolgepläne (Schritt 3) erstellt. Letztere sind für die Outputgrößen (benötigte Vollzeitäquivalente, tatsächliche Arbeitszeit und Referenzarbeitszeit) maßgeblich.

6.2 Regelsets

Im Folgenden werden die vertragsspezifischen Parameter aufgeführt, die der- zeit in Teilmodell B berücksichtigt und zu sogenannten Regelsets zusammenge- fasst werden. Anhand von Beispielen wird die Erfassung der vertragsspezifi- schen Ausprägungen in den Regelsets illustriert. Dabei wird auch aufgeführt, ob die Werte tatsächlich unterschiedlich sein können („tarifvertragsabhängig“) – oder, etwa aufgrund von gesetzlichen Regelungen, in allen Fällen identisch sind („global“). Einige Parameter sind von vornherein fix, das heißt, ihre kon- krete Ausprägung ist von vornherein festgelegt worden („fixe Ausprägung“). In diesen Fällen ist für die Berechnungen von Bedeutung, ob der betreffende Pa- rameter im konkreten Vertragsfall zur Anwendung kommt oder nicht.

Tabelle 8: Vertragsspezifische und vertragsübergreifende Regeln, Teilmodell B

Parameter / RegelAbkürzungBeispiel Ausprägung (global / tarif-Anmerkung
vertragsabhängig)
ReferenzarbeitszeitAzRef2036 Stunden pro Jahr (tarifvertragsab-
hängig)
AbrechnungszeitraumAbZr2 Monate (tarifvertragsabhängig)
maximale tägliche Arbeits-maxAz10 Stunden (tarifvertragsabhängig,
zeitüberall gleich)
SchichtsymmetrieSsymAnzurechnende Arbeitszeit beginnt und
endet am Ort des Schichtbeginns (tarif-
vertragsabhängig, überall gleich)
Ruhezeit zwischen Schich-RZ1111 Stunden (global, Arbeitszeitgesetz)
ten
Beschäftigungsfreie Sonn-min15So15 (global, Arbeitszeitgesetz)
tage pro Jahr
Ersatzruhetage für Sonn-ersRTErsatzruhetag für Sonntag innerhalb von
tagsarbeitzwei Wochen, Ersatzruhetag für Feiertag
innerhalb von acht Wochen (global, Ar-
beitszeitgesetz)
Mindestlänge KurzpausenminKP10 Minuten (tarifvertragsabhängig, Min-
destlänge allgemein gültig)

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Parameter / RegelAbkürzungBeispiel Ausprägung (global / tarif-Anmerkung
vertragsabhängig)
Erholungsurlaub (mit Mittel-UR26 / 28 / 30 (tarifvertragsabhängig)Abhängig von Betriebszuge-
wert)hörigkeit (Regelfall) oder
Berufserfahrung; zusätzli-
che Mengeninformationen
erforderlich ( EVU)
Zeitzuschlag NachtarbeitZzNacht4 Minuten (21:00 Uhr – 06:00 Uhr) (ta-
rifvertragsabhängig)
maximale Anzahl Arbeits-maxWOT5 Tage (tarifvertragsabhängig)
tage pro Woche
RuhetagsregelungenRIm Anschluss an einen Zeitraum vonPlatzhalter für Ruhetagsre-
höchstens 144 Stunden ist ein Ruhetaggelungen, die nicht zu den
(mind. 32 Stunden) zu gewähren. (tarif-spezifischen Parametern ge-
vertragsabhängig)hören; weder Anzahl noch
Länge sind vorgegeben
Ruhetage R36R3620 R36 (tarifvertragsabhängig)Anzahl R36 ist hier nicht
durch den Parameter direkt
vorgegeben
26 Ruhetage pro Kalender-26R36fixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
jahr mit 36 Stundentarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
26 Ruhetage pro Kalender-26R56fixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
jahr mit 56 Stundentarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
1 freies Wochenende pro1WE/Mfixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
Monattarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
freie Wochenenden proWE/J12 (tarifvertragsabhängig)
Jahr
Ruhetagsabstand max. 144144hRTfixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
Stundentarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
maximal 2 R36 hintereinan-max2R36fixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
dertarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
nach mehr als 120h Arbeits-120hR48fixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
phase muss ein R48 folgentarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
nach mehr als 40h in aufei-40hDR48fixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
nanderfolgenden Dienstentarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
muss ein R48 folgen.prägung

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Parameter / RegelAbkürzungBeispiel Ausprägung (global / tarif-Anmerkung
vertragsabhängig)
20 Ruhetage auf So/Feier-20RTSoFfixe Ausprägung (Berücksichtigung istParameter hat qua Defini-
tag im Jahr, 00:00-24:00tarifvertragsabhängig)tion immer die gleiche Aus-
prägung
Maximale Schichtanzahl promaxSchiAn261 (tarifvertragsabhängig)
Jahr
maximale SchichtlängemaxSchiL12 Stunden (tarifvertragsabhängig)
MindestschichtanrechnungminSchi5 Stunden (tarifvertragsabhängig)
Fahrzeiten / LenkzeitenLenkZmaximal 9 Stunden bei einer Tages-
schicht, 8 Stunden bei einer Nacht-
schicht (mindestens 3 Stunden der
Schicht im Zeitraum 23:00 bis 6:00 Uhr)
(tarifvertragsabhängig)
Vergütung von Mitfahrten--100 % (tarifvertragsabhängig)
Vergütung von Tätigkeits---100 % (tarifvertragsabhängig)
unterbrechungen
Sonderregelungen Heilig---Wird an Tagen vor Neujahr, vor Oster-
abend / Silvester / Oster-sonntag, vor Pfingstsonntag und vor
samstag / Pfingstsamstagdem ersten Weihnachtstag gearbeitet,
endet die Arbeitszeit zwei Stunden frü-
her (tarifvertragsabhängig)
WahlmodellWaMoWahlmöglichkeiten: Entgelterhöhung,Zusätzliche Mengeninforma-
zusätzliche Urlaubstage, Arbeitszeitredu-tionen (Anteile der Wahl-
zierung (tarifvertragsabhängig)möglichkeiten) erforderlich
( EVU)
DispositionszeitraumDispoZDie Anzahl der Schichten innerhalb der
Dispositionszeiträume ist auf maximal 20
Prozent aller monatlichen Schichten des
Arbeitnehmers beschränkt. (tarifver-
tragsabhängig)
Ruhetage (Haupt)urlaubRTUrBeim Jahreshaupturlaub ist das unmit-
telbar vor und nach dem Urlaub lie-
gende Wochenende als Ruhe zu gewäh-
ren. (tarifvertragsabhängig)
Bewertung der UrlaubstageBewUrErholungsurlaubstage sind die Werktage
von Montag bis Freitag. (tarifvertragsab-
hängig)

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6.3 Auswahl und Gewichtung der berücksichtigten Ver- träge

Im Unterschied zu Teilmodell A ist eine „Vollerhebung“ in Teilmodell B nicht möglich, da die Berechnungen mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sind. Es wird daher eine Auswahl getroffen, die auf folgenden Krite- rien beruht:

 Repräsentativität (bezogen auf den Gesamtmarkt): Um Wettbewerbs- verzerrungen durch eine ausschließliche Betrachtung der DB-Verträge zu vermeiden, sollen trotz ihres derzeit vergleichsweise geringen Markt- anteils auch die NE-Bahnen angemessen repräsentiert werden  Auf- teilung in zwei Warenkörbe  Handhabbarkeit: Berechnungsaufwand beim Dienstleister und daraus entstehende Kosten müssen im Rahmen bleiben  Begrenzung auf ma- ximal 8 Verträge pro Warenkorb (siehe unten) ist gemeinsam von EVU und BSN auf Grundlage von Erfahrungen in der Entwicklungsphase des PKI SPNV festgelegt worden  Einfachheit (das Gesamtmodell muss verständlich bleiben)

Die Vertragsauswahl erfolgt nach der Regel „2 x 75 %“. Hierbei werden die Mengendaten23 der DB Regio und der NE-Bahnen aus dem für Teilmodell A (und das Gesamtmodell) maßgeblichen Warenkorb getrennt und in einem Warenkorb DB und einem Warenkorb NE gesammelt. Anschließend werden sie der Größe nach sortiert – und es werden pro Warenkorb, beginnend mit dem mitarbeiter- stärksten Vertrag, so viele Verträge ausgewählt, bis durch die Vertragsauswahl 75 Prozent der jeweiligen Mitarbeiter (im Hauptwarenkorb) repräsentiert sind.

Als Nebenbedingung gilt, dass pro Warenkorb maximal 8 Verträge ausgewählt werden können. Es kann also passieren, dass weniger als 75 Prozent der Mitar- beiter in einem Warenkorb berücksichtigt werden. Im Warenkorb DB müssen beide Funktionsgruppen (Tf und Zub) jeweils mindestens mit einem Vertrag vertreten sein.

Tabelle 9: Warenkörbe, laufende Periode (2020 – 2024)

Warenkorb DBWarenkorb NE
VertragAnteilVertragAnteil
DB-TVe GDL Lokführer64,23 %Abellio_ABRM_GDL8,31 %
DB-TVe EVG Zugbegleiter24,62 %Abellio_ABRN_GDL7,16 %

23 Wie auch bei der Gewichtung in Teilmodell A bzw. im Gesamtmodell sind hier die Gesamtwerte pro Vertrag (Lokomotivführer und Zugbegleiter zusammen) relevant; die Unterscheidung in bestimmte Funktions- gruppen oder Erfahrungsstufen spielt hier keine Rolle. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 68

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Warenkorb DBWarenkorb NE
DB-TVe GDL Zugbegleiter5,23 %HLB_Hessenbahn_GDL6,34 %
DB-TVe EVG Lokführer3,60 %Keolis_D_GDL5,93 %
DB-TVe EVG Lokrangierführer1,97 %Netinera_metronom_GDL5,39 %
DB-TVe GDL Lokrangierführer0,34 %Transdev_NWB_GDL5,38 %
DB-TVe GDL Disponenten (n.0,00 %Netinera_ODEG_GDL4,97 %
v.)
DB-TVe EVG Disponenten (n.0,00 %Netinera_DLB_EVG4,03 %
v.)
BeNEX_agilis_GDL3,69 %
Summe100,00 %Netinera_vlexx_GDL3,54 %
Anteil berücksichtige Ver-88,85 %Go_Ahead_BaWü_GDL3,46 %
träge
Transdev_BOB_EVG3,44 %
Netinera_DLB_GDL3,41 %
National Express3,26 %
Keolis_D_EVG3,12 %
Transdev_NWB_EVG2,97 %
Transdev_BRB_EVG2,72 %
Abellio_WFB_GDL2,54 %
Transdev_TDM_GDL2,52 %
Abellio_ABRM_EVG2,45 %
Netinera_erixx_GDL2,26 %
Transdev_TDRO_GDL2,19 %
Abellio_ABRB_GDL2,12 %
BeNEX_cantus_GDL1,56 %
HLB_Hessenbahn_EVG1,49 %
Abellio_ABRN_EVG1,45 %
BeNEX_nordbahn_GDL1,02 %
Transdev_TransRegio_GDL0,99 %
Transdev_WEG_EVG0,64 %
Transdev_TDRL_EVG0,43 %
Netinera_vlexx_EVG0,37 %
Netinera_erixx_EVG0,28 %
HLB Basis AG_GDL0,26 %
HLB Basis AG_EVG0,24 %
Transdev_TDPS_EVG0,07 %
BeNEX_cantus_EVG0,00 %
Abellio_ABRB_EVG0,00 %
Abellio_WFB_EVG0,00 %

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Warenkorb DBWarenkorb NE
Netinera_OHE_EVG0,00 %
Summe100,00 %
Anteil berücksichtige Ver-47,51 %
träge

Für die ausgewählten Verträge werden jedes Jahr Iterationen gerechnet, so- fern, ausgehend vom 31. Juli, in den vergangenen 12 Monaten relevante Ver- änderungen aufgetreten sind. Bei Mischverträgen (NE-Bahnen) sind die Bestim- mungen für die Lokomotivführer maßgeblich, bei funktionsgruppenspezifischen Verträgen (DB Regio) gelten die spezifischen Regelungen für Triebfahrzeugfüh- rer oder Zugbegleiter, abhängig vom vorliegenden Vertrag (siehe hierzu auch Abschnitt 4.3; der Begriff Vertrag wird hier aus Vereinfachungsgründen verwen- det, berücksichtigt werden jeweils auch weitere tarifvertragliche Regelungen).

6.4 Musternetz und Musterfahrplan

Vorüberlegungen und grundsätzliches Vorgehen

Die wichtigste Grundlage für alle folgenden Planungsschritte ist das Verkehrs- netz. Ziel war es, ein möglichst marktrepräsentatives Musternetz bzw. einen marktrepräsentativen Fahrplan zu etablieren, der als Grundlage für die Berech- nungen in Teilmodell B (Dienstplanung, Dienstreihenfolgeplanung) verwendet werden kann und für alle Unternehmen bzw. Gesellschaften gleichermaßen gilt. Die Verwendung unterschiedlicher Netze für die neun beteiligten Eisenbahnver- kehrsunternehmen oder die einzelnen Gesellschaften wurde diskutiert, letztlich aber verworfen, da diese Variante zu einem erheblichen Modellierungsmehrauf- wand geführt hätte. Gleiches gilt auch für den Prüfungs- bzw. Plausibilisierungs- aufwand.

Die Arbeitsgruppe hat sich bewusst für ein „Akzeptanzverfahren“ entschieden, das vorsieht, dass sich beide Seiten auf einen „repräsentativen Musterfahrplan“ verständigen, der sowohl von den EVU als auch von den AT als Ausgangsbasis akzeptiert wird. Die ebenfalls diskutierte Variante, auf Basis des bestehenden SPNV-Angebots in Deutschland ein „Mittelwertnetz“ zu entwickeln, wurde auf- grund des enormen Recherche- und Konsolidierungsaufwands sowie hoher Hür- den im Hinblick auf Verständlichkeit bzw. Nachvollziehbarkeit sowie Pflege in den Folgejahren verworfen.

Wesentliche Prämisse ist, dass nicht die Betriebswirklichkeit einzelner Unterneh- men / Gesellschaften abgebildet werden soll, sondern vielmehr die „mittlere Betriebswirklichkeit“ in Deutschland.

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In der gewählten Form kommt der Fahrplan in der Realität vermutlich bei kei- nem Anbieter vor, er stellt aber – betrachtet über alle Anbieter hinweg – eine Art Durchschnittsangebot im deutschen SPNV dar. Dementsprechend handelt es sich um ein Netz mittlerer Größe mit einem Takt, der zwischen dem von S- Bahn-Verkehren und Angeboten im ländlichen Raum liegt.

Die Marktrepräsentativität des Fahrplans bezieht sich auf die Tagesganglinie, segmentiert nach Werktag und Wochenende, basierend auf der Anzahl der Züge im SPNV (Datengrundlage DB Netz für das Fahrplanjahr 2019):

Abbildung 14: Tagesganglinie SPNV; Quelle: DB Netz AG

Die Fahrplankonstruktion erfolgte aufbauend auf der Marktkenntnis der Gutach- ter und mehreren Prüfungen sowie Inputs durch die einzelnen Eisenbahnver- kehrsunternehmen und den BSN (iterativer Prozess). Kernfrage bei diesem Vor- gehen war, ob sich ein Fahrplan finden lässt, der in seinen Einzelbestandteilen für alle Beteiligten sachgerecht ist und obige Kriterien der Repräsentativität er- füllt. Der Fahrplan soll so konstruiert sein, dass die auf dieser Grundlage basie- rende Dienstplanung adäquat erfolgen kann und Ansatzpunkte für tarifvertrag- liche Regelungen liefert, die eine Bewertung von Änderungen in der Dienstpla- nung möglich macht.

Der Fahrplan enthält eine Reihe realistischer Elemente, etwa einen 60-Minuten- Grundtakt, eine Taktverstärkung während der Hauptverkehrszeit oder den spä- teren Betriebsschluss am Freitag und Sonnabend (mehr Freizeitverkehre). Er soll zudem so konstruiert sein, dass Veränderungen von Einzelregelungen in ihrer Gesamtwirkung auf die Dienstplanung sachgerecht den zu erwartenden Effekt des Gesamtmarktes SPNV widerspiegeln. Im Fahrplan wird ein Risiko zur Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 71

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Über-/Unterbewertung von Effekten aus Einzelregelungen vor allem darin ver- mutet, dass ein fixes Taktmuster (Grundtakt, Verstärkertakt vollständig syn- chron), inkl. der sich hieraus ergebenden konstanten Wendezeiten, bei ver- meintlich kleinen Regeländerungen (z. B. wird die Mindestpausenlänge um 5 Minuten erhöht) überproportionale Effekte in der Personalmenge verursacht. Diesem Aspekt wird Rechnung getragen, indem bspw. bei einem Grundtakt von 60 Minuten im Intervall von +/-10 Minuten per Zufallszahl um diesen Grundtakt variiert wird. Somit wird das rigide Grundmuster aufgehoben, da unterstellt wird, dass im Gesamtmarkt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wendezeiten vor- liegt.

Netzplanung

Zunächst wird das Streckennetz definiert, das der Planung zugrunde liegt – be- stehend aus Haltestellen, Abstellungen und Streckenverläufen (Abbildung 15). Das vorliegende abstrahierte Streckennetz umfasst die zwei sich kreuzenden Linien A-C-E und G-C-H mit den jeweiligen Haltestellen A, C, E, G und H. Wäh- rend an der Haltestelle C nur Linienfahrten erlaubt sind, befinden sich die Hal- testellen A, E, G und H jeweils in komplexeren Bahnbetriebsstellen. Diese besit- zen neben der Haltestelle weitere Abstellnetzpunkte (A.AB, E.AB, G.AB und H.AB). Letztere repräsentieren Abstellgleisgruppen. Die Abstellpunkte ermögli- chen in der Planung, sowohl Linienfahrten als auch Rangierfahrten an diesen Punkten beginnen und enden zu lassen. Alle Orte werden mit jeweils zwei Stre- cken verbunden, um sowohl Linienfahrten als auch Rangierfahrten planen zu können. Eine Auswertung der Streckenlängen ist für das Teilmodell B nicht re- levant, weshalb auf entsprechende topologische Festlegungen verzichtet wurde.

Die Anzahl und Länge der Bahnsteig- und Abstellgleise werden nicht definiert. Es gilt die Annahme, dass grundsätzlich immer genug freie Kapazitäten vorhan- den sind. Topologisch befinden sich die Abstellungen in verlängerter Fahrtrich- tung des im Endbahnhof endenden Zuges. Für die Fahrt in die Abstellung ist somit kein Fahrtrichtungswechsel erforderlich. Durch die Topologie ergeben sich jedoch physische Fahrtrichtungswechsel, wenn über die Haltestellen oder die Abstellpunkte gewendet wird.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 72

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Abbildung 15: Netzmodell (Farbgebung: Haltestellen und Linienstrecken, Abstell- punkte und Rangierstrecken)

Fahrplanung

Ein abgestimmter Musterfahrplan für eine Regelwoche mit 4 unterschiedlichen Betriebstagen (MoDo, Fr, Sa, und SoF) wurde von der Arbeitsgruppe in Zusam- menarbeit mit KCW zur Verfügung gestellt. Dieser umfasst täglich einen ein- stündigen Grundtakt sowie MoDo und Fr einen Verstärkertakt von 30 min zwi- schen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr bzw. zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr auf der Linie A-C-E (Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Die Zugleistungen werden in Einfachtraktion mit einem einheitlichen Fahrzeug- typen erbracht, mit der Ausnahme der Traktionsverstärkung (Doppeltraktionen) auf der Linie G-C-H am MoDo und Fr zwischen 06:00 und 08:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 19:00 Uhr. Die grundlegenden Zugfolgezeiten wurden da- nach auf der Linie A-C-E mittels Zufallsgenerator modifiziert, auf der Linie G-C- H wechseln diese hingegen alternierend zwischen 00:50 h und 01:10 h. Mit Hilfe dieses Vorgehens werden die in der Realität unterschiedlichen Wendezeiten in den Verkehrsnetzen simuliert. Früheste Abfahrten sind MoDo und Fr um 04:00 Uhr sowie Sa und SoF um 05:00 Uhr.

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Abbildung 16: Fahrplan, Übersicht (v6: 22.06.2020)

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Abbildung 17: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag MoDo

Abbildung 18: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag Fr

Abbildung 19: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag Sa

Abbildung 20: Fahrplan, Züge der Linie A-C-E am Betriebstag SoF

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Abbildung 21: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag MoDo

Abbildung 22: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag Fr

Abbildung 23: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag Sa

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Abbildung 24: Fahrplan, Züge der Linie G-C-H am Betriebstag SoF

6.5 Umlaufplanung

In einem nächsten Schritt werden die Zugleistungen zu eintägigen Laufleis- tungsketten (Umläufe) verbunden. Diese Umläufe bestehen aus den Zugleis- tungen sowie Standzeiten und Rangierfahrten. Da es sich bei dem vorliegenden Streckennetz um eine virtuelle Topologie handelt, werden die Bahnhöfe hin- sichtlich betrieblicher Parameter für Fahrzeug- und Personalbewegungen abs- trahiert. Hierbei wird angenommen, dass es sich um mittelgroße Bahnhöfe mit jeweils einer Gruppe an Abstellgleisen handelt und das Fahrzeug innerhalb einer pauschalen Zeitspanne über nicht modellierte weitere Wendepunkte zwischen der Abstellung und der Haltestelle rangieren kann.

6.5.1 Umlaufvorgaben

In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe wurden als Repräsentation dieser be- trieblichen Tätigkeiten pauschale Rangierzeiten angenommen, welche mit einer Dauer von 7 min eingefügt werden. Diese Rangierzeiten repräsentieren aufsum- miert folgende umlaufbezogene Tätigkeiten:

Fahrzeit

Komplexe Rangierbewegungen durch den Bahnhof inkl. Fahrtrichtungs- wechsel

Warten auf Freigabe der Fahrstraße / Kreuzen von Hauptgleisen

Tageszeittypische Belegung und Auslastung

Des Weiteren wird eine Standzeit an der Haltestelle vor und nach einer Linien- fahrt von 8 min angenommen. Mögliche Tätigkeiten während dieser Standzeit sind

Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an Start- und Endhaltestelle

Eventuelle Übernahme (V3) und Übergabe (A3) beim Wechsel des Trieb- fahrzeugführers

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Eventueller Führerstandswechsel (FstdW) durch Fahrtrichtungswechsel und im Stärken/Schwächen-Szenario

Eventuelles Kuppeln (Ku) oder Trennen (Tr) im Stärken/Schwächen-Szena- rio

Diese Standzeiten an der Haltestelle werden nur dann eingefügt, wenn keine Bahnsteigwende erfolgt, sondern das Fahrzeug die Standzeit zwischen Linien- fahrten (Wendezeit) in der Abstellung absolviert (Zwischenabstellung). Die Standzeiten zwischen Linienfahrten (Wendezeiten) wurden zusammen mit der Arbeitsgruppe wie folgt definiert:

Eine minimale Wendezeit an der Haltestelle (für die Bahnsteigwende) von 10 min berücksichtigt Verspätungspuffer sowie Zeitfenster für Führerstands- wechsel, Vorbereitungs- und Abschlussdienste bei Triebfahrzeugführer- wechseln. Da die Zugfolgezeiten teilweise per Zufallsgenerator erzeugt wur- den, käme es unter Umständen ohne eine minimale Wendezeit zu potenziell zu kurzen Wendezeiten. Der angenommene Zeitwert deckt diese Gefahr ab.

Eine maximale Wendezeit an der Haltestelle (für die Bahnsteigwende) von 44 min definiert das maximale Zeitfenster zwischen zwei Linienfahrten, in welchem das Fahrzeug eine Bahnsteigwende noch absolvieren darf.

Eine minimale Wendezeit in der Abstellung von 45 min führt dazu, dass ab einem Zeitfenster von 45 min zwischen zwei Linienfahrten das Fahrzeug die Wendezeit in der Abstellung absolvieren muss. Hierbei werden neben den Rangierzeiten auch die Standzeiten an der Haltestelle eingeplant.

Eine maximale Wendezeit in der Abstellung wurde nicht definiert, so dass ein Fahrzeug zeitlich uneingeschränkt in der Zwischenabstellung stehen darf.

Eine weitere abgestimmte Vorgabe besagt, dass Umläufe ausschließlich in den Abstellgleisgruppen beginnen und enden dürfen, also eine Nachtabstellung nur dort erfolgen darf, nicht an der Haltestelle. Grundsätzlich werden Zugformatio- nen ausschließlich gekuppelt für die Nacht abgestellt.

6.5.2 Umlaufbildung

Anschließend werden die Zugfahrten unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6.5.1 beschriebenen Umlaufvorgaben automatisch zu eintägigen Umläufen ver- knüpft. Das Hauptziel ist die Minimierung der betrieblichen Kosten hinsichtlich folgender Parameter:

Anzahl der resultierenden Umläufe

Summe der Zugstunden und damit einhergehend auch Rangier- und Stand- zeiten

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Summe der Kuppel- und Trennsituationen, da hierfür zusätzliche dienstliche Arbeitszeit generiert wird.

Zwingend einzuhaltende Randbedingungen sind neben den Umlaufvorgaben (Abschnitt 6.5.1) folgende:

Vollständige Verplanung der Linienfahrtmasse

Täglicher Fahrzeugausgleich: Es wird pro Betriebstag sichergestellt, dass ein Fahrzeugausgleich gegeben ist. Dieser Ausgleich wird ausschließlich inner- halb des Betriebstages gewährleistet, ein mehrtägiger Ausgleich bzw. eine mehrtägige Laufleistungskette wird nicht berücksichtigt, zumal diese eine genauere Definition von Fahrzeugtypen und Fristen erfordern würde. Dies bedeutet, dass weder eine Laufleistungskette der Musterwoche noch eine Laufleistungskette für Feiertagsszenarien wie Ostern, Pfingsten, Weihnach- ten etc. erstellt wird. Auch wenn für weitergehende Berechnungen die Um- läufe auf das Kalenderjahr ausgerollt werden, ist die Planung einer mehrtä- gigen Laufleistungskette untypisch. Die in diesem Projekt durchgeführten fahrzeugseitigen Berechnungen sind am ehesten noch mit einer Angebots- planung für Ausschreibungen im SPNV vergleichbar, bei welchen typischer- weise keine mehrtägigen Laufleistungsketten berücksichtigt werden.

Das Ergebnis sind die Umlaufpläne für die vier Betriebstage MoDo, Fr, Sa, und SoF.

Abbildung 25: Umläufe (Beispiel: Umläufe am Betriebstag MoDo; Farbgebung: Lini- enfahrten, Rangierfahrten, Standzeiten)

Der von der Arbeitsgruppe übermittelte Musterfahrplan ergibt einen unsymmet- rischen Umlaufplan am Betriebstag SoF. Für den nötigen Fahrzeugausgleich wird eine Überführungsfahrt benötigt, wobei diese als Leerreisezug für die Dienstplanung markiert wird. Des Weiteren wird bei dieser Überführungsfahrt keine Standzeit in Bahnhof C geplant.

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6.6 Dienstplanung

Die Konfiguration für die Dienstplanung wird als Dienstvorgaben (Abschnitt 6.6.2) hinterlegt und umfasst Regelwerke

für die Bestimmung der zu verplanenden Umlaufmasse (Abschnitt 6.6.2.1)

für mögliche Netzpunkte, an denen ein Personalwechsel erlaubt ist (Ab- schnitt 6.6.2.2)

für das automatische Einfügen von dienstlichen Ergänzungen (Abschnitt 6.6.2.3)

für die Einhaltung von innerdienstlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge inklusive der Bewertung von Dienstbestandteilen (Ab- schnitt 6.6.2.10)

für die Platzierung von Pausen (Abschnitt 6.6.2.12)

für die Abbildung von Zuschlägen (Abschnitt 6.6.2.13)

6.6.1 Genereller Aufbau von Diensten

Bei der Dienstbildung werden unterschiedliche Prüfungsalgorithmen durchlau- fen, um die Bildung ausschließlich regelkonformer Dienste sicherzustellen. Die Prüfungen stellen sicher, dass

Dienste lückenlos sind

keine Ortsbrüche existieren

alle Regelwerke eingehalten wurden

Als Ergebnis für alle weiterführenden Planungsschritte werden ausschließlich regelkonforme Dienste verwendet.

Ein regelkonform erstellter Dienst besteht aus Fahrdienstelementen (Details siehe Abschnitt 6.6.2.1) und Ergänzungen. Er wird durch Umlaufwechsel in Dienststücke unterteilt, wobei ein Dienststück sowohl die Fahrdienstelemente des Umlaufabschnitts als auch die damit zusammenhängenden Ergänzungen beinhaltet.

Die Schichtsymmetrie (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „Ssym“) definiert, dass ein Dienst an demselben Ort beginnen und enden muss. Auch wenn dieser Parameter theoretisch tarifvertragsabhängig ist, wird im Dienstpla- nungsmodell eine Schichtsymmetrie als zwingend betrachtet, selbst wenn sie im konkreten Tarifvertrag nicht verlangt wird.

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6.6.2 Dienstvorgaben

Besatzungsvorgaben

Dieses Regelwerk steuert jeweils für einen bestimmten Besatzungstypen, wel- che Zugteile zu welcher Zeit besetzt werden müssen bzw. nicht besetzt werden dürfen. Im Kontext der Dienstplanung werden die beiden Besatzungstypen Triebfahrzeugführer (Tf) und Zugbegleiter (ZuB) definiert, wobei über die Mit- arbeiteranzahl der Tarifverträge („2 x 75 %“-Verfahren) entschieden wird, wel- cher Besatzungstyp in der jeweiligen Iteration betrachtet wird. Durch das Re- gelwerk werden sogenannte Fahrdienstelemente auf Basis der Umlaufbestand- teile (Linienfahrten, Rangierfahrten, Standzeiten) erzeugt, welche die Planungs- masse für die Dienstplanung ergeben.

Für die Triebfahrzeugführer (<tarifvertragsabhängig>) gilt, dass

bei Linienfahrten, Rangierfahrten und Standzeiten an der Haltestelle der erste Zugteil immer besetzungspflichtig ist

bei Linienfahrten, Rangierfahrten und Standzeiten an der Haltestelle der zweite Zugteil immer besetzungsverboten ist

bei Standzeiten in der Abstellung alle Zugteile besetzungsverboten sind

besetzungspflichtige Fahrdienstelemente mit einer Übergabe- und Übernah- mepflicht markiert werden (dadurch wird sichergestellt, dass zwei direkt an- grenzende Fahrdienstelemente, welche in unterschiedliche Dienste verplant werden, eine Übergabe- bzw. Übernahmezeit erfordern)

Für die Zugbegleiter (<tarifvertragsabhängig>) gilt, dass

bei fahrgastrelevanten Linienfahrten der erste Zugteil immer besetzungs- pflichtig ist

bei betrieblichen Linienfahrten (Leerreisezüge) der erste Zugteil immer be- setzungsverboten ist

bei Linienfahrten der zweite Zugteil immer besetzungsverboten ist

bei Rangierfahrten, Standzeiten an der Haltestelle und Standzeiten in der Abstellung (Wendezeiten) alle Zugteile besetzungsverboten sind

besetzungspflichtige Fahrdienstelemente nicht mit einer Übergabe- und Übernahmepflicht markiert werden

Ablösestellen

Ablösestellen werden benötigt, um einen Personalwechsel zu ermöglichen. Grundsätzlich gelten alle Haltestellen und Abstellungen als Ablösestellen.

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Ergänzungszeiten

Neben der Planungsmasse, welche in Abschnitt 6.6.2.1 definiert wurde, werden automatische Ergänzungszeiten bei der Bildung von Diensten eingefügt. Diese umfassen

Vor- und Nachbereitungstätigkeiten (Abschnitt 6.6.2.4)

Führerstandswechselzeiten (Abschnitt 6.6.2.5)

Kuppel- und Trenntätigkeiten (Abschnitt 6.6.2.6)

Fußwegezeiten (Abschnitt 6.6.2.7)

Gastfahrten (Abschnitt 6.6.2.8)

Pufferzeiten (Abschnitt 6.6.2.9)

Vor- und Nachbereitungstätigkeiten

Vor- und Nachbereitungstätigkeiten stellen sogenannte Vorbereitungs- (V-Tä- tigkeiten) und Abschlussdienste (A-Tätigkeiten) dar, welche baureihenspezifisch detailliert beschrieben sind und von dem entsprechenden Personal in bestimm- ten Situationen durchlaufen werden müssen24. Im Kontext des Dienstplanungs- modells werden ausschließlich Triebwagen modelliert. Im Folgenden werden diese Situationen näher beleuchtet.

Am Anfang eines Umlaufs müssen die Triebwagen, welche während der Nacht- abstellung in den Abstellgleisen standen, für den folgenden Umlauf aufgerüstet werden, um die Fahrbereitschaft herzustellen. Diese Tätigkeiten werden als V1- Tätigkeiten bezeichnet. Das entsprechende Analog am Ende eines Umlaufs zum Abrüsten eines Triebwagens für die Nachtabstellung wird als A1-Tätigkeit be- zeichnet. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden für das Dienstplanungsmodell angenommen:

V1 (Einfachtraktion): 25 min

V1 (Doppeltraktion): 50 min

A1 (Einfachtraktion): 15 min

A1 (Doppeltraktion): 30 min

Wenn innerhalb eines Umlaufs der Triebfahrzeugführer die Zugformation ver- lässt, diese jedoch nicht persönlich zum Zeitpunkt des Verlassens an einen an- deren Triebfahrzeugführer übergeben werden kann, muss der verlassende Triebfahrzeugführer die Zugformation unpersönlich abstellen (Zwischenabstel- lung). Hierbei werden Fahrzeugbehandlungen nötig, welche allgemein als A2-

24 Details zu Vor- und Nachbereitungsdiensten werden in sogenannten Teilarbeitsverzeichnissen definiert. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 82

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Tätigkeiten bezeichnet werden. Entsprechende Fahrzeugbehandlungen zur Auf- nahme einer in der Zwischenabstellung stehenden Zugformation werden als V2- Tätigkeiten zusammengefasst. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden für das Dienstplanungsmodell angenommen:

V2 (Einfachtraktion): 2 min

V2 (Doppeltraktion): 3 min

A2 (Einfachtraktion): 2 min

A2 (Doppeltraktion): 3 min

Wenn innerhalb eines Umlaufs der Triebfahrzeugführer die Zugformation ver- lässt und unmittelbar im Anschluss ein anderer Triebfahrzeugführer die Zugfor- mation betritt, werden sich zeitlich überlagernde Übergabe- (A3-Tätigkeit) und Übernahmezeiten (V3-Tätigkeit) erforderlich. Hierbei findet ein persönliches Ge- spräch zwischen den beiden Triebfahrzeugführern statt. Folgende in der Ar- beitsgruppe abgestimmte Werte werden angenommen:

V3: 5 min

A3: 5 min

Zu Beginn eines Dienstes wird die Anmeldung (An) zum Dienst modelliert, zum Ende eines Dienstes die Abmeldung (Ab) vom Dienst. Die entsprechenden Zeit- werte sollen auch virtuelle Meldestellen (Orte des Dienstbeginns und Diensten- des) und damit verbundene Wegezeiten an Dienstanfang und Dienstende ab- bilden. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden angenom- men:

An: 1 min

Ab: 1 min

Bei den Zugbegleitern werden anstelle von den oben beschriebenen V- und A- Tätigkeiten inhaltlich ähnliche Ergänzungen benötigt. Vor und nach eines be- setzten Linienfahrtelements werden Zugvorbereitung- (Zvb) und Zugnachberei- tungstätigkeiten (Znb) eingefügt. Des Weiteren wird am Ende jedes Dienstes, jedoch noch vor der Abmeldung (Ab), das Auslesen des mobilen Terminals (MT) modelliert. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden ange- nommen:

Zvb: 5 min

Znb: 5 min

MT: 10 min

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Führerstandswechselzeiten

Wenn eine Zugformation die Fahrtrichtung ändert und/oder von vorne gestärkt wird sowie derselbe Triebfahrzeugführer im Anschluss die Zugformation weiter- hin besetzt, ist dienstseitig ein Führerstandswechsel des Triebfahrzeugführers erforderlich. Die erforderliche Zeit wird als Führerstandswechselzeit (FstdW) modelliert. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden ange- nommen:

FstdW (Einfachtraktion): 2 min

FstdW (Doppeltraktion): 3 min

Im Szenario des Stärkens / Schwächens ist die Traktionsstärke am Anfang des Kuppelvorgangs ist für die Dauer der Führerstandswechselzeit maßgeblich.

Kuppel- und Trenntätigkeiten

Wenn sich die Zugstärke einer Zugformation ändert, spricht man von Kuppel- vorgängen. Im Rahmen dieses Dienstplanungsmodells wird angenommen, dass der Fahrzeugtyp an beiden Enden über eine automatische Mittelpufferkupplung verfügt, so dass für einen Kuppelprozess ein fahrender Zugteil an einen stehen- den Zugteil kuppelt, ohne dass für die physische Kupplung neben dem fahren- den Triebfahrzeugführer zusätzliches Personal notwendig ist – auch nicht auf dem stehenden Zugteil. Analoge Definition gilt auch für einen entsprechenden Entkuppelvorgang (Trennen). Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Werte werden angenommen:

Ku (Kuppeln): 3 min

Tr (Trennen): 3 min

Fußwegezeiten

Fußwegezeiten werden benötigt, um Ortsbrüche im Bahnhof zwischen Dienst- stücken zu überbrücken. Hierbei werden Fußwege innerhalb von Bahnhöfen zu- rückgelegt. Folgende in der Arbeitsgruppe abgestimmte Fußwegezeiten werden angenommen:

Weg (zwischen Haltestelle und Abstellung): 5 min

PauHin/PauRück (zwischen Pausenraum und Haltestelle): 1 min

PauHin/PauRück (zwischen Pausenraum und Abstellung): 1 min

Gastfahrten

Gastfahrten werden benötigt, um Ortsbrüche zwischen Dienststücken zu über- brücken, welche per Fußweg nicht zurückgelegt werden können oder wenn eine Gastfahrt die Überbrückung schneller bewerkstelligen kann. Hierbei können die Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 84

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Ortsbrüche sowohl zwischen Bahnhöfen als auch innerhalb eines Bahnhofs exis- tieren. Zur Überbrückung stehen Gastfahrten auf den Linienfahrten und Ran- gierfahrten der Planungsmasse zur Verfügung. Eine Unter- oder Obergrenze für die Anzahl und Dauer von Gastfahrten pro Ortsbruch wird nicht definiert.

Pufferzeiten

Pufferzeiten werden angesetzt, um bereits in einer langfristigen Planungssitua- tion potenzielle Verspätungen abzufedern und deren Fortpflanzung auf Folge- leistungen zu unterbinden oder zumindest zu verringern. Dafür wird im Dienst- planungsmodell eine pauschale Pufferzeit für den Zugwechsel an allen Halte- stellen definiert. Diese minimale Pufferzeit gilt zwischen Ankunft an einer Hal- testelle und Abfahrt an derselben Haltestelle innerhalb eines Dienstes. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um bediente Zugfahrten oder um Gastfahrten han- delt. Die zeitliche Lücke, welche aus der Pufferzeit resultiert, wird mit bezahlter Arbeitszeit (bezArb) aufgefüllt. Folgender in der Arbeitsgruppe abgestimmter Wert wird angenommen:

Pufferzeit: 15 min

Dienstarten

Jeder Dienst wird nach einer definierten Dienstart berechnet und muss alle Pa- rameter, welche in der Dienstart definiert sind, zwingend einhalten. Im Folgen- den ist eine Liste der Parameter gezeigt:

Maximale Arbeitszeit (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „maxAz“) Die maximale Arbeitszeit beschreibt die maximal zulässige Summe der Dauern aller Dienstbestandteile eines Dienstes, welche als Arbeitszeit gewertet werden. Die tarifvertragsunabhängige maximale Arbeitszeit von 10 h ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

Minimale Dienstdauer (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „min- Schi“) Die minimale Dienstdauer beschreibt die minimal zulässige Summe der Dauern aller Dienstbestandteile eines Dienstes und ist in den jeweiligen Tarifverträgen definiert.

Maximale Dienstdauer (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „maxSchiL“) Die maximale Dienstdauer beschreibt die maximal zulässige Summe der Dauern aller Dienstbestandteile eines Dienstes. Obwohl dieser Parame- ter in den einzelnen Tarifverträgen geregelt ist, wird von der Arbeits- gruppe eine generelle maximale Dienstdauer von 12 h angesetzt.

Maximale Lenkzeit (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „LenkZ“)

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Die maximale Lenkzeit beschreibt die maximal zulässige Summe der Dauern aller Dienstbestandteile eines Dienstes, welche als Lenkzeit ge- wertet werden. Hierbei können auch tageszeitabhängige Werte defi- niert werden, welche in den jeweiligen Tarifverträgen definiert sind.

Maximale ununterbrochene Arbeitszeit Die maximale ununterbrochene Arbeitszeit beschreibt die maximal zu- lässige Summe der Dauern von angrenzenden Dienstbestandteilen ei- nes Dienstes ohne das Vorhandensein einer Ruhepause. Die tarifver- tragsunabhängige maximale ununterbrochene Arbeitszeit von 6 h ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

Maximale ununterbrochene Lenkzeit (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetpa- rameter „LenkZ“) Die maximale ununterbrochene Lenkzeit beschreibt die maximal zuläs- sige Summe der Dauern aller angrenzenden Dienstbestandteile eines Dienstes, welche als Lenkzeit gewertet werden, ohne das Vorhanden- sein einer Lenkzeitunterbrechung. Als Lenkzeitunterbrechung gelten alle Dienstbestandteiltypen (siehe Abschnitt 6.6.2.11), welche nicht als Lenkzeit gewertet werden. Die Werte für die maximale ununterbro- chene Lenkzeit sind in den jeweiligen Tarifverträgen definiert.

Dienstsymmetrie ja/nein (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „Ssym“) Dieser Parameter beschreibt, ob der Ort des Dienstbeginns auch dem Ort des Dienstendes entsprechen muss. Obwohl dieser Parameter in den einzelnen Tarifverträgen geregelt ist, wird tarifvertragsunabhängig durch die Arbeitsgruppe definiert, dass eine Dienstsymmetrie zwingend erforderlich ist.

Minimale Dienststückdauer Dieser Parameter beschreibt die minimal zulässige Summe der Dauern von Fahrdienstelementen und Ergänzungen ohne Umlaufwechsel. Im hier verwendeten Dienstplanungsmodell wird dieser Parameter nicht definiert.

Bewertung von Dienstbestandteilen

Alle verschiedenen Leistungstypen in Diensten werden im Vorfeld in den Dienst- vorgaben als so genannte Dienstbestandteiltypen definiert. Dazu gehören ne- ben den in Abschnitt 6.6.2.3 beschriebenen Ergänzungszeiten auch Dienstbe- standteiltypen für die Bedienung der Zugfahrten und Standzeiten in Umläufen. Für jeden Dienstbestandteiltyp werden folgende Parameter definiert:

Wird zu einem definierten Prozentsatz (0 – 100 %) als Arbeitszeit gewertet

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Alle Leistungstypen werden zu 100 % als Arbeitszeit gewertet (Ausnah- men: Gastfahrten, unbezahlte Pausen und Tätigkeitsunterbrechungen (TU) werden nach Abstimmung mit der Arbeitsgruppe zu 0 % als Ar- beitszeit gewertet)

Wird zu einem definierten Prozentsatz (0 – 100 %) als bezahlte Zeit gewer- tet (<tarifvertragsabhängig>; Regelsetparameter „Vergütung von Mitfahr- ten“ und „Vergütung von Tätigkeitsunterbrechungen“; Hinweis: Es wurde in der Arbeitsgruppe festgelegt, dass TU und Gastfahrten tarifvertragsunab- hängig zu 100 % als bezahlte Zeit gewertet werden) Alle Leistungstypen werden zu 100 % als bezahlte Zeit gewertet (Aus- nahmen: Unbezahlte Pausen werden zu 0 % als bezahlte Zeit gewer- tet)

Wird als Lenkzeit gewertet Alle Dienstbestandteiltypen, welche für die Bedienung von Linienfahr- ten und Rangierfahrten verwendet werden, werden zu 100 % als Lenk- zeit gewertet; alle anderen Dienstbestandteiltypen werden nicht als Lenkzeit bewertet

Wird als Pause gewertet Dienstbestandteiltypen, welche als Pause gewertet werden, setzen die ununterbrochene Arbeitszeit im Dienst bei Beginn des entsprechenden Dienstbestandteils zurück; im Dienstplanungsmodell wird nur die unbe- zahlte Pause (unbPau) als Pause gewertet (s. u.)

Pausenregeln und Pausen

Pausenregeln definieren, in welcher Weise Pausen in den Lücken zwischen Dienststücken platziert werden. Hierbei wird definiert,

wovon die Gesamtpausenlänge abhängig ist

in wie viele Pausen die Gesamtpausenlänge aufgeteilt wird

wie der Rest der Lücken nach Platzierung der Pausen aufgefüllt wird

in welche Lücken Pausen nicht platziert werden dürfen

Die Pausen selbst werden als unbezahlte Pausen (unbPau) eingefügt. Sie wer- den weder als Arbeitszeit noch als bezahlte Zeit gewertet und setzen die unun- terbrochene Arbeitszeit zurück, sobald sie in einem Dienst platziert werden. Die Platzierung der Pause geschieht am Ende der Lücke, um sicherzustellen, dass eventuelle Verspätungen schwächer und seltener die Pausenzeit beeinflussen.

Im Dienstplanungsmodell wurde definiert, dass Pausen

auf dem Führerstand an der Haltestelle erlaubt sind

im Pausenraum (als PA, PE, PG und PH ausgewiesen) erlaubt sind Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 87

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am Bahnsteig außerhalb des Führerstands nicht erlaubt sind

in der Abstellung außerhalb des Führerstands nicht erlaubt sind

Im Dienstplanungsmodell ist die Gesamtpausenlänge von der Gesamtarbeitszeit des Dienstes abhängig und folgt der Gesetzgebung laut Arbeitszeitgesetz (Ar- bZG, § 4 Ruhepausen), so dass hier keine tarifvertragsspezifischen Regelungen möglich sind. Somit gilt, dass

mindestens 30 min Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden benötigt werden

45 min Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden benötigt werden

die Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten auf- geteilt werden können

nach maximal sechs Stunden ununterbrochener Arbeitszeit eine Ruhepause erforderlich ist

Die Formulierung laut Arbeitszeitgesetz ist insofern problematisch, als dass nicht näher beschrieben ist, ob der Gesamtarbeitszeitzustand vor oder nach der Pau- senplatzierung gemeint ist. Denn durch eine Platzierung einer Ruhepause, wel- che durch ihre Bewertung (keine Arbeitszeit) die Arbeitszeit des Dienstes selbst verringert, sind grundsätzlich zwei Zustände wie oben erwähnt möglich. Im Dienstplanungsmodell wird diese Unschärfe dadurch ausgehebelt, dass die be- nötigte Gesamtpausenlänge abhängig von der resultierenden Gesamtarbeitszeit nach der Platzierung der Ruhepause abhängig ist. Daraus ergibt sich als allge- meines tarifvertragsunabhängiges Regelset, dass

unbezahlte Pausen minimal 15 min lang sind (<tarifvertragsabhängig>; Re- gelsetparameter „minKP“: Kurzpausen von 10 min, welche teilweise in Ta- rifverträgen erwähnt werden, werden nicht betrachtet)

pro Lücke jeweils nur eine Pause eingefügt werden kann

Lücken mit bezArb gefüllt werden können in bestimmten Fällen mit Tätigkeitsunterbrechung (TU) als Blockele- ment mit festgelegter Dauer gefüllt werden können

Tätigkeitsunterbrechungen werden nicht als Arbeitszeit, jedoch als bezahlte Zeit gewertet. Sie dienen dazu, bestimmte Konstellationen aus Gesamtarbeitszeit und Pausenzeit zu ermöglichen, so dass regelkonforme Dienste resultieren. Da die TU als Lückenfüller gegenüber der bezArb nicht als Arbeitszeit gewertet, jedoch bezahlt wird, sind nachstehende Kombinationen einer unbPau mit bez- Arb gegenüber Kombinationen einer unbPau mit einer TU zu bevorzugen.

Für die arbeitszeitabhängige Pausenplatzierung gilt, dass Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 88

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bis zu einer resultierenden Gesamtarbeitszeit von 6:00 h keine unbezahlte Pause (unbPau) benötigt wird Lücken in Diensten mit bezahlter Arbeit (bezArb) oder mit 15 min TU oder mit 30 min TU aufgefüllt werden

zwischen einer resultierenden Gesamtarbeitszeit von 06:01 und 09:00 h eine Gesamtpausenlänge von 30 min benötigt wird folgende Kombinationen aus Pause und Lückenfüller möglich sind 30 min unbPau + bezArb 30 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + bezArb / 15 min unbPau + bezArb 15 min unbPau + bezArb / 15 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + 15 min TU / 15 min unbPau + 15 min TU

Ab einer resultierenden Gesamtarbeitszeit von 09:01 h Eine Gesamtpausenlänge von 45 min benötigt wird Folgende Kombinationen aus Pause und Lückenfüller möglich sind 45 min unbPau + bezArb 45 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + bezArb / 30 min unbPau + bezArb 15 min unbPau + bezArb / 30 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + 15 min TU / 30 min unbPau + bezArb 15 min unbPau + 15 min TU / 30 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + bezArb / 15 min unbPau + bezArb / 15 min unb- Pau + bezArb 15 min unbPau + bezArb / 15 min unbPau + bezArb / 15 min unb- Pau + 15 min TU 15 min unbPau + bezArb / 15 min unbPau + 15 min TU / 15 min unbPau + 15 min TU 15 min unbPau + 15 min TU / 15 min unbPau + 15 min TU / 15 min unbPau + 15 min TU

Bei zwei oder mehr Lücken, in welchen aufgeteilte unbezahlte Pausen platziert werden dürfen, stehen auch alle Reihenfolgemöglichkeiten zur Verfügung (z. B. 30 min unbPau in der ersten Lücke und 15 min unbPau in der zweiten Lücke; oder aber anders herum). Des Weiteren wurde zusammen mit der Arbeits- gruppe generell festgelegt, dass keine Pause in den ersten und letzten 90 min des Dienstes platziert werden darf.

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Zuschläge

Zuschläge werden als Dienstvorgaben definiert und bei jeder Dienstbildung und -bearbeitung berechnet. Hierbei wird zwischen Zuschlagstyp, Bezugswert und Zuschlagswert unterschieden. Der Zuschlagstyp entscheidet, ob es sich um ei- nen Zeitzuschlag oder Stückzuschlag handelt, der Zuschlagswert entspricht dem berechneten Zuschlag auf Basis einer zuschlagsberechtigten Zeitspanne (Be- zugswert). Im Dienstplanungsmodell sind Zuschläge <tarifvertragsabhängig> enthalten, da in einzelnen Tarifverträgen ein Zeitzuschlag für die Nachtarbeit (Regelsetparameter „ZzNacht“) festgesetzt ist. In diesen Fällen wird dieser Zu- schlag bereits in den Dienstvorgaben definiert, jedoch wird anstelle eines Zu- schlagswertes ausschließlich die zuschlagsberechtigte Zeitspanne, also der Be- zugswert, als Kennzahl berechnet am Dienst persistiert. Die eigentlichen Zu- schlagswerte werden in der Dienstreihenfolgeplanung berechnet. Zur zu- schlagsberechtigten Zeit zählen alle Dienstbestandteile, welche als bezahlte Zeit gewertet werden.

6.6.3 Nachtschichten und Sitzbereitschaften

Nachtschichten

Nachtschichten sind Dienste, welche einen großen Anteil an Nachtarbeit besit- zen. Da Nachtschichten in der Regel eine große Auswirkung auf die Planung und Einhaltung von Ruhezeiten zwischen Diensten in der Dienstreihenfolge ha- ben, wurde abgestimmt, dass auch im Dienstplanungsmodell Nachtschichten geplant werden sollen. Im Dienstplanungsmodell werden diese Nachtschichten nach den folgenden abgestimmten Parametern erstellt:

Die Erstellung erfolgt über eine manuelle Dienstbildung

Pro Nacht ist genau eine Nachtschicht erforderlich

Es werden keine Elemente aus der Planungsmasse zeitlich manuell verscho- ben

Es gelten die jeweiligen Regelsets und Dienstvorgaben

Die Nachtschicht ist immer in Bahnhof H stationiert, da dort die frühesten und spätesten Leistungen in der Planungsmasse existieren

Der Dienstbeginn liegt zwischen 19:00 und 22:00 Uhr

Das Dienstende liegt zwischen 05:00 und 07:00 Uhr

Der Fokus an Leistungen liegt auf Rangierfahrten und V1/A1-Elementen; es wird angestrebt, alle Rangierfahrten und V1/A1-Elemente innerhalb des Zeitfensters von Dienstbeginn und Dienstende zu verplanen

Falls die Tätigkeitsmasse zu einer zu langen Nachtschicht führt (Verstoß ge- gen generelle Dienstvorgaben oder Parameter in Regelsets), werden der

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Reihe nach die frühesten geplanten Tätigkeiten der Nachtschicht wieder entzogen, bis die Nachtschicht gebildet werden kann

Falls nicht genug Rangierfahrten und V1/A1-Elemente zur Verfügung ste- hen, werden Linienfahrten hinzugezogen

Weiterhin wurde durch die Arbeitsgruppe festgelegt, dass an Heiligabend und an Silvester der Samstagsfahrplan gilt. Dies wird bei den Nachtschichten bei den entsprechenden Tagesübergängen berücksichtigt.

Sitzbereitschaften

Sitzbereitschaften werden als zusätzliche stationäre Dienste manuell erstellt. Der Leistungsinhalt dieser Sitzbereitschaften ist unabhängig von der Planungs- masse und beinhaltet Bereitschaftselemente und alle notwendigen Ergänzun- gen. Die Dienstbildung erfolgt auf der Basis der abgestimmten Dienstvorgaben und Parametern aus den jeweiligen Tarifwerken. Reservetätigkeiten in den re- gulären Diensten werden nicht geplant.

Die planbaren nicht-produktiven Abwesenheiten der Triebfahrzeugführer (Ur- laub, Weiterbildung, Betriebsratstätigkeit) finden sich in den Verfügeranteilen wieder, dagegen spiegeln sich die nicht-planbaren unproduktiven Abwesenhei- ten (Krankheit, Arbeitsunfall) in den Anteilen der Sitzbereitschaft. Der Anteil ergibt sich somit aus einer „mittleren“ Krankenquote und wurde tarifvertrags- unabhängig mit ca. 6 % festgelegt. Da die Züge ohne Triebfahrzeugführer nicht fahren können, wohl aber ohne Zugbegleitpersonal, wird für Kundenbetreuer ein Sitzbereitschaftsanteil von ca. 3 % zugrunde gelegt. Dies führt dazu, dass bei einer mittleren Dienstanzahl von ca. 30 Diensten täglich zwei Sitzbereit- schaften bei den Triebfahrzeugführern und eine Sitzbereitschaft bei den Zugbe- gleitern benötigt werden. Folgende Parameter wurden festgelegt:

Sitzbereitschaften werden erst bei Tarifvertragsiterationen ab dem Aufsetz- punkt 01.01.2017 modelliert

Sitzbereitschaften werden in Bahnhof A stationiert

Je Dienst werden 2 stationäre Arbeitsblöcke mit einer jeweiligen Dauer von 3:43 h verplant; mit weiteren Ergänzungen wird eine Dienstdauer von genau 8:00 h erzielt

Der Dienstbeginn der ersten Sitzbereitschaft ist zeitgleich mit dem Dienst- beginn der ersten Frühschicht

Der Dienstbeginn der zweiten Sitzbereitschaft (nur bei Iterationen mit Trieb- fahrzeugführerdiensten) ist zeitgleich mit dem Dienstende der ersten Sitz- bereitschaft

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6.6.4 Dienstnummerierung

Ein Set an Parametern bestimmt, wie die Dienste benannt werden. Im Dienst- planungsmodell wurde festgelegt, dass

Der Kurzname von Diensten sich in folgender Reihenfolge zusammensetzt aus Dem Kurznamen des Personalbetriebshofs Einem Bindestrich Einer zwei- bzw. dreistelligen Ganzzahl

Frühschichten mit einem spätesten Dienstbeginn um 09:59 Uhr durchlau- fend von 01 – 50 nummeriert werden

Spätschichten mit einem frühesten Dienstbeginn um 10:00 Uhr durchlau- fend von 51 – 99 nummeriert werden

Nachtschichten durchlaufend mit 101 – 110 nummeriert werden

Sitzbereitschaften durchlaufend mit 201 – 210 nummeriert werden

6.6.5 Dienstoptimierung

Die Dienste werden pro Betriebstag und Iteration mit Hilfe der Dienstoptimie- rung auf Basis der Umläufe (Abschnitt 6.5) und Dienstvorgaben (Abschnitt 6.6.2) erstellt. Als Planungsmasse dienen die Fahrdienstelemente und Ergän- zungen eines Betriebstags. Nur Ergebnisse, welche ausschließlich regelkon- forme Dienste beinhalten und bei denen alle pflichtig zu verplanenden Fahr- dienstelemente in den Diensten verplant sind, werden für die weiteren Pla- nungsstufen berücksichtigt. Das Ziel ist, die minimale Anzahl an Diensten sowie die minimale Gesamtarbeitszeit pro Betriebstag zu ermitteln.

Beispielhafte Dienste sind in Abbildung 26 (grafische Darstellung) und Abbil- dung 27 (tabellarische Darstellung) gezeigt. Die grafische Darstellung zeigt je- den Dienst als Gantt-Darstellung mit seinen einzelnen Dienstbestandteilen. Die Farbgebung der Dienstbestandteile ist in einer Legende im oberen Teil beschrie- ben. Die Gantt-Darstellung zeigt die Uhrzeiten und Netzpunkte von Beginn und Ende eines einzelnen Dienstbestandteils und die Zugnummern im Falle von Li- nienfahrten. Links vom Gantt-Diagramm sind die Dienstnamen und der Wo- chentag (Betriebstag), rechts vom Gant-Diagramm die Kennzahlen (Dienst- dauer, Arbeitszeit, bezahlte Zeit und Pausenzeit) pro Dienst zu finden.

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Abbildung 26: Grafische Darstellung von Diensten

Die tabellarische Ansicht zeigt jeden einzelnen Dienst im oberen Abschnitt zu- nächst als Gantt-Darstellung. Im unteren Abschnitt sind die einzelnen Dienstbe- standteile tabellarisch aufgelistet und pro Dienstbestandteil werden weitere At- tribute (Name der Tätigkeit, Zugnummer, Linie, Umlaufbezeichnung, Startort und Endort sowie Startzeit, Endzeit und Dauer der Tätigkeit) beschrieben. Des Weiteren sind zwischendienstliche Übergabe-/Übernahme-Informationen er- sichtlich.

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Abbildung 27: Tabellarische Darstellung von Diensten

6.7 Dienstreihenfolgevorgaben

Die Einteilung der Disposition, d. h. die Planung der Dienstreihenfolge, bedarf Vorgaben der zur Verfügung stehenden Typen und Regeln.

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Im Projekt werden folgende Typen für die Erstellung der Dienstreihenfolge ver- wendet:

6.7.1 Dienste

Die Dienste werden, nach den in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Schritten, <tarifvertragsabhängig> generiert. Die Dienste besitzen eine Einsatz- planabhängigkeit und stehen nur in ihrem zugeordneten Einsatzplan zur Verfü- gung.

6.7.2 Verfügertypen

Ein Verfüger gibt an, dass ein Mitarbeiter für den Fahrdienst verfügbar ist, aber ihm noch kein konkreter Dienst zugeteilt wurde. Wird dem Mitarbeiter dann eine Tätigkeit zugeteilt, entfällt der Verfüger. Der Verfüger kann auch als freier Dis- positionszeitraum beschrieben werden. Dabei kann ein Verfüger als ganztägig, d. h. der Mitarbeiter steht im gesamten Betriebstag zur Verfügung, oder mit speziellen Zeiten angelegt werden. In diesem Projekt werden nur Verfüger mit genauen Zeiten verwendet. Dem Verfüger ist eine Arbeitszeit sowie bezahlte Zeit zuzuordnen, in diesem Projekt werden pauschal 8 Stunden für beides an- genommen.

Verfüger-Generierung

Im Projekt wurde festgelegt, dass Verfüger <tarifvertragsabhängig> anhand der jeweiligen Dienstmasse erzeugt werden. Der Grundwert beträgt 15 % aller Dienste pro Tag.

Im Projekt werden drei Verfüger mit unterschiedlichen Zeiten unterschieden. Der erste Verfüger je Einsatzplan (V-A-1/2 bzw. V-E-1) beginnt mit der frühes- ten Frühschicht eines Tages und endet mit dem Ende der Nachtschicht. Dieser Verfüger kann damit alle vorhandenen Dienste abdecken.

Der zweite Verfüger (V-A-1/2 bzw. V-E-1) beginnt wie der erste Verfüger mit dem Beginn des ersten Dienstes pro Tag. Das Ende des Verfügers ist der letzte Dienst ohne die Nachtschicht (spätestes Ende einer Spätschicht). Dadurch ergibt sich in der aktuellen Modellierung, dass im Einsatzplan A der erste und zweite Verfüger identisch sind, weil dort keine Nachtschicht existiert. Der zweite Verfüger kann mit dieser Modellierung alle Dienste abgesehen von der Nacht- schicht abdecken.

Die Zeiten des dritten Verfügers ermitteln sich folgendermaßen: 50 % der Dienste müssen mit diesem Verfüger abgedeckt werden. Konkret beginnen 50 % der Frühschichten nach der Startzeit des Verfügers und es enden 50 %

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der Spätschichten vor Ende des Verfügers. Die Zeiten und die Anzahl aller Ver- füger werden <tarifvertragsabhängig> ermittelt, unter 6.15.1, Anlage 2 ist dazu ein Beispiel beschrieben.

Die Generierung der Verfüger erfolgt pro Tag. Im Betriebskalender ist eindeutig festgelegt, welcher Betriebstag an welchem Kalendertag gilt (siehe 6.8), wodurch die Anzahl der zu generierenden Verfüger eindeutig bestimmt werden kann. Ziel der Verfüger-Generierung ist es, dass jeden Tag, sofern die Quote dies erlaubt, der erste und anschließend der zweite Verfüger generiert wird. Sollte die Quote anschließend nicht ausgeschöpft sein, wird der dritte Verfüger generiert. Ist die Dienstmasse groß genug, dass vier oder mehr Verfüger gene- riert werden müssten, werden diese mit der Ausprägung des zweiten Verfügers der Dienstreihenfolgeplanung hinzugegeben. Bei der Generierung wird dabei kaufmännisch gerundet, d. h. bei 10 vorhandenen Diensten an einem Tag und damit einem errechneten Wert von 1,5 wird auf 2 Verfüger gerundet. Ebenfalls gerundet werden die Start- und Endzeiten der Verfüger, diese werden beim Startpunkt auf eine Viertelstunde abgerundet und beim Endpunkt auf eine Vier- telstunde aufgerundet. Eine Ausnahme ist gegeben, sofern tarifliche oder ge- setzliche Regelungen einen Zeitpunkt bestimmen, dann wird auf eine Minute vor der vollen Viertelstunde gerundet (z.B. 23:59).

6.7.3 Abwesenheitstypen

Abwesenheitstypen werden für alle Arten von Abwesenheiten (Urlaub, Krank- heit, Mutterschutz, Wehrübung, ...) außer den regulären freien Tagen benötigt. Im Projekt werden folgende Abwesenheitstypen verwendet:

HURL – Jahreshaupturlaub (3 Wochen, eingetragen von Mo – Fr (inkl. Wo- chenenden innerhalb des Urlaubs, ohne die Wochenenden vor und nach dem Urlaub))

NURL – Nebenurlaub (1 Woche, eingetragen von Mo – Fr)

TURL – Tagesurlaub (1 – 3 Tage, nicht am Wochenende)

NaURL – Nachturlaub (1 Tag, nicht am Wochenende)

Die Festlegungen im Urlaub sind in dem Abschnitt 6.10.2 beschrieben.

6.7.4 Frei-Typen

Unter den Frei-Typen werden die verschiedenen Ruhetage hinterlegt. An diesen Tagen kann keine Tätigkeit für den Mitarbeiter beginnen und der Mitarbeiter hat arbeitsfrei. Es werden die <tarifvertragsabhängigen> Ruhen als einzelne Frei-Typen angelegt mit ihren Mindestruhezeiten. Einzelne Freitypen ohne eine Zahl im Namen besitzen keine Mindestruhezeiten. Im Projekt ist dies zum Einen der Frei-Typ „R“. In den Tarifverträgen ohne höherwertige Ruhen wird dieser

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Frei-Typ als einzige Ruhe genutzt. Dieser Typ wird außerdem an den Wochen- enden im Jahreshaupturlaub zugeteilt, um zu zeigen, dass diese Tage freie Tage ohne Urlaubszählung sind. Der zweite Frei-Typ ohne Mindestruhezeit ist oD – ohne Dienst. Dieser Typ wird an einzelnen Tagen innerhalb einer Arbeitskette vergeben und unterbricht diese nicht. Er dient zur Vergrößerung der Ruhezeit, damit alle Dienstwechsel innerhalb einer Arbeitskette möglich sind.

Im Projekt werden aktuell folgende Frei-Typen genutzt:

oD (ohne Dienst – freier Tag in Arbeitskette)

R (Ruhe ohne Mindestruhezeit)

R36 (Ruhe mit mind. 36 Stunden)

R48 (Ruhe mit mind. 48 Stunden)

R56 (Ruhe mit mind. 56 Stunden) Ein R56 am Samstag dient als langes Wochenende und hat dann die <tarifvertragsabhängigen> Ruhezeiten von meist 60 Stunden sowie dessen Kernruhezeiten

6.7.5 Festlegungen zu Dienstreihenfolgeregeln

Im Modell werden nur tarifliche Regelungen berücksichtigt. Die für die Dienst- reihenfolgeplanung notwendigen <tarifvertragsabhängigen> Regelsetparame- ter werden im Folgenden erläutert:

„AbZr“

Definiert den Abrechnungszeitraum des Tarifvertrags. Der maximale Zeitraum beträgt 12 Monate.

„RZ11“

Minimale Ruhezeit zwischen zwei Tätigkeiten.

„min15So“

Minimale Anzahl an beschäftigungsfreien Sonntagen pro Jahr

„ersRT“

Regelungen zu Ersatzfeiertagen bzw. Ersatzruhetagen für Sonntagsarbeit

„maxWOT“

maximale Anzahl Arbeitstage pro Woche

„R“

Ruhetagsregelungen

„R36“

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(unbestimmte) Anzahl Ruhetage R36

„26R36“

Anzahl von Ruhetagen pro Kalenderjahr à 36 Stunden und ggf. weitere Bestim- mungen zu dem Ruhetypen

„26R56“

Anzahl von Ruhetagen pro Kalenderjahr a 56 Stunden und ggf. weitere Bestim- mungen zu dem Ruhetypen

„1WE/M“

Anzahl der freien (langen) Wochenenden im Monat und deren Bestimmungen

„12WE/J“

Anzahl der freien Wochenenden im Jahr und deren Bestimmungen

„144hRT“

Maximaler Ruhetagsabstand

„max2R36“

Bestimmungen für das Auftreten des Ruhetyps mit mind. 36 Stunden und max. 48 Stunden hintereinander

„120hR48“

Mindestruhezeit nach einer Arbeitsphase mit einer bestimmten Dauer

„40hDR48“

Mindestruhezeit nach Arbeitszeit mit einer bestimmten Dauer

„20RTSoF“

Anzahl der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage

„maxSchiAn“

Maximale Schichtanzahl pro Jahr

„DispoZ“

Maximale Anzahl von Verfügern (Dispositionszeiträumen)

„RTUr“

Regelungen zu Ruhetagen in Verbindung mit Urlauben

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Neben diesen tariflichen Regeln existieren noch modellbasierte Festlegungen, welche für alle Tarifverträge gleichermaßen gültig sind. Im Nachkommenden werden die Absprachen skizziert.

Sollarbeitszeit:

In einem Abrechnungszeitraum können keine Überstunden vergeben werden. Minderstunden verfallen nach einem Abrechnungszeitraum und werden nicht übertragen. Der maximale Abrechnungszeitraum ist 12 Monate. Die genauen Abrechnungszeiträume sind <tarifvertragsabhängig> und können in kleinere Intervalle innerhalb des Jahres aufgeteilt werden. Sie sind im Regelsetparame- ter „AbZr“ definiert.

Verfüger:

Verfüger besitzen definierte Zeiten und diese Zeiten werden in allen Regelun- gen, wie bspw. dem Dienstübergang oder Ruhezeiten über Frei-Typen, berück- sichtigt.

Verfüger besitzen eine Arbeitszeit und eine bezahlte Zeit von jeweils 8 Stunden und diese Werte fließen in alle relevanten Regeln ein.

Urlaub:

Die Wochenenden innerhalb des Jahreshaupturlaubs werden mit dem Frei-Typ „R“ belegt.

Tages- und Nachturlaube unterbrechen keine Arbeitskette, sondern zählen mit der Tagessollarbeitszeit zu dieser hinzu. Der Hintergrund ist, dass der Tages- sowie der Nachturlaub in der Praxis im laufenden Jahr genommen wird und somit die Dienstplanung für den Mitarbeiter bereits abgeschlossen ist. Die Mit- arbeiter würden im Nachgang nur an Tagen mit Beschäftigung Urlaub beantra- gen und nicht an freien Tagen.

Für die Diensteinteilung muss das Personal verfügbar sein, d. h. eine Tätigkeit darf nicht in einer Abwesenheit enden sowie in dieser beginnen. Abwesenheiten und Tätigkeiten können sich dadurch nicht zeitlich überschneiden.

Frei-Typen/Ruhetage:

Die Ruhetage mit Mindestruhezeit werden nur an einem Tag eingetragen und mit dem Frei-Typ „R“ aufgefüllt, um auf ihre Mindestruhezeit zu gelangen. In Tarifverträgen ohne Ruhetypen mit Mindestansprüchen wird nur dieser Frei-Typ verwendet.

Der Frei-Typ oD unterbricht keine Arbeitskette. (siehe 6.7.4)

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Die Anzahl von Frei-Typen/Ruhetagen am Stück ist auf 7 Tage begrenzt.

In einer Freifolge können die tariflichen (höherwertigen) Ruhen nur einzeln auf- treten, sofern dies im Tarifvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Nach einer Folge von 6 Diensten / Tätigkeiten muss mindestens ein Frei gewährt werden.

Nach einer Folge von 12 Diensten / Tätigkeiten müssen mindestens zwei Frei gewährt werden.

6.8 Betriebskalender

Das Modell hat folgenden Verkehrstageschlüssel als Zielwert:

Mo – Do: 201

Fr: 51

Sa: 52

So/F: 61

Im Projekt wurde mit der Arbeitsgemeinschaft das Jahr 2019 mit den Feiertagen aus Berlin als Grundlage für alle Optimierungen ausgewählt. Das Jahr 2019 mit den Feiertagen aus Berlin erfüllt den erforderten Zielwert. Jedem Kalendertag ist ein eindeutiger Betriebstag zugewiesen, wodurch feststeht, welcher Fahrplan und damit welche Dienste an diesem Tag gültig sind.

6.9 Einsatzpläne

Einsatzpläne unterteilen die gesamte Dienstmasse in kleinere, besser handhab- bare Einheiten. Ein Einsatzplan besteht aus einer Menge von Diensten, die zu einem Betriebshof gehören, und Mitarbeitern, die diese Dienste fahren.

Die Dienste und Mitarbeiter eines Einsatzplans werden später gemeinsam in der Dienstreihenfolge verplant (einander an den Kalendertagen zugeordnet).

6.10 Mitarbeiter

Die Mitarbeiter im Projekt wurden systematisch angelegt. Die Mitarbeiter müs- sen eine eindeutige Identifikationsnummer, Vor- und Nachnamen besitzen.

Die Mitarbeiter besitzen Attribute, welche zum Teil <tarifvertragsabhängig> sind. Zu den <tarifvertragsabhängigen> Attributen zählen die Jahressollarbeits- zeit (Regelsetparameter „AzRef“), die Betriebszugehörigkeit (Regelsetparame- ter „UR“) und die Ausprägung des Wahlmodells (Regelsetparameter „WaMo“). Beim Wahlmodell wird in den aktuellen Tarifverträgen unterschieden in weniger Arbeit, mehr Entgelt und mehr Urlaub. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 100

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6.10.1 Aufbau des Personalkörpers

Im Projekt werden nur Vollzeitmitarbeiter betrachtet. Die Mitarbeiter werden auf die zwei Einsatzpläne aufgeteilt und bleiben diesen fest zugeordnet. Den Mitarbeitern wird eine Position gegeben, es wird also eindeutig bestimmt, wel- cher Mitarbeiter der erste Mitarbeiter im Einsatzplan ist. Die beiden Einsatzpläne sind dabei identisch aufgebaut, d. h. der erste Mitarbeiter besitzt in beiden Ein- satzplänen dieselbe Ausprägung. Die Ausprägungen haben Einfluss auf die Ur- laubstage und die Arbeitszeit des Mitarbeiters.

Die Ausprägung der Mitarbeiter wird anhand ihrer prozentualen Verteilung be- züglich der Betriebszugehörigkeit sowie des Wahlmodells vorgenommen. Die prozentuale Verteilung wird in den <tarifvertragsabhängigen> Regelsets (siehe 6.10) festgelegt. Die Methodik zum Aufbau des Personalkörpers mit dessen Aus- prägungen wird im Folgenden an einem Beispiel näher erläutert.

Das Beispiel besitzt folgende Verteilungen:

Grundurlaub anhand der Betriebszugehörigkeit ab Beginn: 27 Urlaubstage: 69,11 % nach 5 Jahren: 28 Urlaubstage: 20,67 % nach 10 Jahren: 29 Urlaubstage: 10,22 %

Wahlmodell Mehr Urlaub: 69,77 % Weniger Arbeit: 30,23 %

In Abhängigkeit zur Mitarbeiteranzahl wird geprüft, wie viele Mitarbeiter einer bestimmten Ausprägung in der Mitarbeiteranzahl vorliegen müssen, damit die angestrebten prozentualen Werte möglichst gut erfüllt werden. In diesem Bei- spiel entstehen dabei folgende sechs Ausprägungen:

27 Urlaubstage & Mehr Urlaub

27 Urlaubstage & Weniger Arbeit

28 Urlaubstage & Mehr Urlaub

28 Urlaubstage & Weniger Arbeit

29 Urlaubstage & Mehr Urlaub

29 Urlaubstage & Weniger Arbeit

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Tabelle 10: rechnerischer Personalkörper

Anzahl Mitarbei- ter27 Urlaubstage28 Urlaubstage29 Urlaubstage
Mehr Ur- laubWeniger ArbeitMehr Ur- laubWeniger ArbeitMehr Ur- laubWeniger Arbeit
62,893081,253520,865290,374910,427830,18537
52,410901,044600,721070,312430,356520,15448
41,928720,835680,576860,249940,285220,12358
31,446540,626760,432640,187460,213910,09269
20,964360,417840,288430,124970,142610,06179
10,482180,208920,144210,062490,071300,03090

Tabelle 11: abgebildeter Personalkörper

Anzahl Mitarbeiter27 Urlaubstage28 Urlaubstage29 Urlaubstage
Mehr Ur- laubWeniger ArbeitMehr Ur- laubWeniger ArbeitMehr Ur- laubWeniger Arbeit
6311010
5311000
4211000
3210000
2110000
1100000

In

Tabelle 10 ist die Ausprägung für die Mitarbeiteranzahl idealerweise ausgege- ben. Dabei wurde folgende Formel verwendet:

Anzahl Mitarbeiter x Wahlmodell(%) x Betriebszugehörigkeit(%).

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Für die Mitarbeiteranzahl von 1 bedeutet dies, dass die Ausprägung 27 Urlaubs- tage & Mehr Urlaub mit 0,48218 Personalen (= 1 x 0,6911 x 0,6977) vorhanden sein sollte. Im Modell werden nur „ganze“ Mitarbeiter verwendet. In Tabelle 11 wird die

Tabelle 10 auf „ganze“ Mitarbeiter übertragen. Iterativ wird dabei ein neuer Mitarbeiter in eine Ausprägung einsortiert, wo das Verhältnis aus der aktuellen Anzahl von Mitarbeitern in dieser Ausprägung (vorherige Stufe mit einem Mit- arbeiter weniger) und der errechneten Anzahl von Mitarbeitern (Dezimalzahl) die größte Abweichung aufweist. Bei der ersten Stufe mit einem Mitarbeiter wird jeder errechnete Wert mit der Anzahl 0 verglichen. Die Ausprägung 27 Urlaubs- tage & Mehr Urlaub weist dabei die größte Abweichung auf und erhält bei der Mitarbeiteranzahl von 1 einen Mitarbeiter zugeordnet. Für den zweiten Mitar- beiter wird Ausprägung 27 Urlaubstage & Mehr Urlaub mit der Anzahl 1 vergli- chen und erhält einen negativen Wert. Sie scheidet damit für die Aufnahme eines zusätzlichen Mitarbeiters aus. Die restlichen Ausprägungen werden wei- terhin mit der Anzahl 0 verglichen. Die Ausprägung 27 Urlaubstage & Weniger Arbeit besitzt die größte Abweichung und ein Mitarbeiter wird dieser Ausprä- gung hinzugefügt. Dieses Vorgehen wird für jede weitere Anzahl von Mitarbei- tern fortgeführt.

6.10.2 Urlaubsvergabe

Die Urlaube werden mittels der festgelegten Typen (siehe 6.7.3) vergeben. Im Projekt wurden die folgenden Annahmen abgestimmt: Urlaube werden an Mo – Fr (inkl. Wochenfeiertage) gezählt und mit der Tagessollarbeitszeit vergütet. Dies bedeutet, dass der HURL als 15 genommene Urlaubstage zählt und über 19 Tage eingetragen wird. Der TURL wird mit maximal 5 Tagen im Jahr einge- tragen, so dass die restlichen Tage bis zum Jahresanspruch mit vollständigen NURL eingetragen wird. Der vollständige NURL bedeutet, dass der NURL wo- chenweise von Montag bis Freitag eingetragen werden muss und immer als 5 Tage genommener Urlaub zählt. Im Projekt abgestimmt ist, dass der Urlaub zu 100 % vergeben wird und dies möglichst gleichmäßig über alle Mitarbeiter. Zu- dem werden keine saisonalen Spitzen berücksichtigt. Alle Urlaube werden ganz- tägig vergeben.

Die Verteilung der Urlaube inklusive des Nachturlaubes ist in 6.10.4 beschrie- ben. Der Urlaub wird für den Personalkörper getrennt nach Einsatzplan verteilt. Die Annahmen zum Nachturlaub werden im nächsten Abschnitt beschrieben.

6.10.3 Nachturlaub

Der Nachturlaub wird für jeden Tarifvertrag individuell nach den in den <tarif- vertragsabhängigen> Regelsets (Regelsetparameter „ZzNacht“) definierten

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Bestimmungen berechnet. Dafür genutzt wird die in 6.15.1 dargestellte Berech- nung. Für die Einsatzpläne wird die jeweilige Nachtarbeitszeit berechnet und daraus die resultierenden Nachturlaube abgeleitet. Die Nachturlaube werden dabei ebenfalls bei der Gleichverteilung der gesamten Urlaube über den Perso- nalkörper je Einsatzplan berücksichtigt.

6.10.4 Automatische Urlaubsvergabe

Die <tarifvertragsabhängige> Urlaubsvergabe ist, wie in der Praxis üblich, eine Voraussetzung für die darauf aufbauende Dienstreihenfolgeplanung und muss im Vorfeld geschehen. Die Vergabe wird für die beiden Einsatzpläne getrennt durchgeführt, weil sich, wie in 6.15.1 ersichtlich, die Nachturlaube in den Ein- satzplänen unterscheiden. Außerdem soll pro Einsatzplan eine Gleichverteilung über das Personal gewährleistet sein und nicht über beide Einsatzpläne gleich- zeitig.

Die automatische Urlaubsverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien. Die <ta- rifvertragsabhängigen> Ansprüche der einzelnen Urlaubstypen muss für jeden Mitarbeiter erfüllt sein. Der Urlaub soll an den Wochentagen über das gesamte Jahr und dem Personalkörper möglichst gleichverteilt werden.

Die Vergabe der Urlaube erfolgt mit folgenden Regeln:

Nach einem Urlaubstag bzw. -block folgt 7 Tage kein weiterer Urlaub

Am Jahresanfang und -ende (1.1. – 6.1.2019 bzw. 30.12 – 31.12.2019) werden keine Haupt- und Nebenurlaube vergeben

Tagesurlaube dürfen am Montag bis Freitag und bis zu drei Tage am Stück vergeben werden

Nachturlaube dürfen nur an einzelnen Tagen am Montag bis Freitag verge- ben werden

Nachturlaube werden nur für die ersten 25 Personale in einem Einsatzplan vergeben, sofern der <tarifvertragsabhängige> Regelsetparameter „ZzNacht“ keine andere Festlegung vorsieht (siehe 6.15.1)

In einem Urlaubsblock dürfen keine verschiedenen Urlaubstypen auftreten

Der Haupturlaub wird als Block von 19 Tagen am Stück eingetragen, begin- nend am Montag und endend am Freitag

Der Nebenurlaub wird in Blöcken von 5 Tagen Montag bis Freitag eingetra- gen

6.11 Automatische Dienstreihenfolgeplanung

Die Dienstreihenfolgepläne werden <tarifvertragsabhängig> für jeden Einsatz- plan erstellt. Ziel in diesem Projekt ist es, die minimale Anzahl von Mitarbeitern

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für einen validen Dienstreihenfolgeplan zu ermitteln. Ein valides Ergebnis ist vorhanden, wenn alle <tarifvertragsabhängigen> Regelungen erfüllt sind sowie eine Vollverplanung gegeben ist, d.h. alle <tarifvertragsabhängigen> Dienste und <tarifvertragsabhängigen> Verfüger wurden an jedem Tag verplant.

In die automatische Dienstreihenfolgeplanung fließen folgende <tarifvertrags- abhängigen> Parameter ein. Als Zeitraum für die Planung wird immer das ge- samte Jahr 2019 gewählt (siehe 6.8). Die Mitarbeiter müssen die <tarifvertrags- abhängigen> Eigenschaften besitzen und die entsprechende Urlaubsverteilung muss für diesen Zeitraum feststehen. Um die feststehenden Urlaube werden die restlichen Typen verplant. Zum einen sind dies alle Tätigkeiten, bestehend aus den Diensten (siehe 6.7.1) und den Verfügern (siehe 6.7.2). Neben den Tätig- keiten werden zusätzlich die spezifischen Frei-Typen des jeweiligen Tarifver- trags vergeben (siehe 6.7.4). Die Planung erfolgt auf Grundlage und Einhaltung der <tarifvertragsabhängigen> Regelungen sowie den im Projekt festgelegten Regelungen (siehe 6.7.5).

6.12 Modellierungsänderungen für Nachfolgeprojekt

Während des Projektvorgehens wuchs der Kenntnisstand mit fortlaufend präzi- serer Modellierung. Die Erstellung von Dienstplänen und Dienstreihenfolgeplä- nen erfolgt nach Abstimmung mit den beteiligten Parteien auf einem eingefro- renen Modellierungsstand vom 15.10.2020. Alle darüber hinaus gehenden Er- weiterungskonzepte zur Modellierung werden im Folgenden beschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

6.12.1 Nachtschichten an Heiligabend und Silvester

Aktuell werden keine Nachtschichten an Heiligabend und Silvester modelliert.

6.12.2 Feiertage in der Urlaubsberechnung und Arbeitszeitbewer- tung

Ein Urlaubstag wird im Modell an jedem Montag bis Freitag inklusive den Wo- chenfeiertag gewertet. Der Urlaub wird an diesen Tagen stets mit der Tages- sollarbeitszeit vergütet. Es erfolgt zusätzlich keine Sonderbehandlung der Fei- ertage hinsichtlich der Arbeitszeitberechnung, d. h. ein geleisteter Dienst an Feiertagen wird nur mit der definierten Zeit des Dienstes bewertet. Diese An- nahmen führen zu einer deutlichen Reduzierung der Komplexität des Modells.

Der <tarifvertragsabhängigen> Regelsetparameter „BewUr“ wurde dazu nach- träglich eingefügt, hat in den aktuellen Ergebnissen aber keine Beachtung ge- habt.

6.12.3 Die Wochenenden um den Urlaub

In der aktuellen Modellierung werden die Neben- und Haupturlaube nicht als ganze Kalenderwoche eingetragen, d. h. der Nebenurlaub wird nur von Montag

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bis Freitag eingetragen und der Haupturlaub als drei Wochen am Stück inklusive den zwei Wochenenden innerhalb des Haupturlaubs. Die Wochenenden vor und nach diesen Urlauben stehen zur freien Verplanung bereit, sofern in den <tarif- vertragsabhängigen> Regelsets (bspw. im Regelsetparameter „RTUr“) keine explizit abweichende Regelung vorkommt.

Für eine zukünftige Anpassung wird folgender Vorschlag diskutiert:

„Urlaub wird üblicherweise als ganze Kalenderwoche beantragt (Mo – So). Also muss der Haupturlaub drei volle Kalenderwochen (Mo – So) mit Urlaub umfas- sen, zusätzlich wird das WE vor dem Haupturlaub als freies WE geplant. Der Nebenurlaub muss eine ganze Kalenderwoche (Mo – So) umfassen, ein zusätz- liches freies WE davor ist nicht erforderlich. Auf Urlaub dürfen keine Frei‘s/RT’s überlagert werden. Demnach muss es immer noch ein zusätzliches freies WE im Kalendermonat (außerhalb des Urlaubs) geben. Auch die anderen im Ab- schnitt III [Anm. BuRa-ZugTV bzw. GDL-Verträge] geforderten Ruhetage müs- sen außerhalb des Urlaubs verplant werden.“

6.12.4 Pflichtruhen in Verbindung mit Urlaub

Ist in den <tarifvertragsabhängigen> Regelsets (bspw. im Regelsetparameter „RTUr“) keine explizite Erwähnung, wie mit Ruhetagen um die Haupt- und Ne- benurlaube zu verfahren ist, so können an die Urlaube <tarifvertragsabhän- gige> Ruhen gesetzt werden. Dies bedeutet bspw., dass ein langes Ruhewo- chenende von 60 Stunden als R56 am Samstag nach einem Urlaub gesetzt wer- den kann und als Pflichtruhe gewertet wird.

Wie damit künftig verfahren wird, gilt es zu klären, analog zum Punkt 6.12.3.

6.12.5 Neue Freitypen

Ersatzfeiertage

In der aktuellen Modellierung werden Ruhetage, welche als Ersatzfeiertage die- nen, nicht gesondert ausgewiesen. Es ist zu klären, ob für Ersatzfeiertage ein spezieller Frei-Typ ausgewiesen werden muss und welche Bestimmung für Er- satzfeiertage gelten.

Langes Ruhewochenende

Ein <tarifvertragsabhängiges> langes Ruhewochenende wird aktuell über den Typen R56, welcher am Samstag zugeteilt ist, abgebildet. Ein eigener Frei-Typ für diese Wochenenden könnte für eine bessere Übersichtlichkeit sorgen.

6.12.6 Jubiläum

Der Parameter „Jubiläum“ (Zusatzurlaub und Prämien) wird in der aktuellen Modellierung nicht berücksichtigt, weder in Teilmodell A noch in Teilmodell B.

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In Teilmodell B hätte eine Berücksichtigung einen großen Modellierungsauf- wand zur Folge. Die aktuellen Regelungen für den Parameter deuten hingegen auf einen sehr geringen Einfluss hin. Das Thema wird allerdings beobachtet und könnte bei der nächsten Warenkorb-/Methodikanpassung berücksichtigt wer- den.

6.12.7 Interpretationsspielraum der Regelsets

Die aktuellen <tarifvertragsabhängigen> Regelsets bieten einen gewissen In- terpretationsspielraum. Dies sollte zukünftig vermieden werden. Die <tarifver- tragsabhängigen> Regelsets müssen möglichst eindeutig sein und dürfen mög- lichst keinen Interpretationsspielraum zulassen.

6.13 Reduzierung der Vollzeitäquivalente aufgrund der separaten Berechnung der beiden Linien

Die Methodik der Dienstreihenfolgeplanung auf den Musterfahrplan kann zu ei- ner Mehrung der für den PKI relevanten VZÄ führen, weil die Mitarbeiter im Modell ausnahmslos nur einem von zwei Einsatzplänen zugeordnet werden kön- nen – was in dieser extremen Ausprägung nicht der Realität entspricht.

Daher gilt folgende Regelung:

Ist die Summe der Nachkomma-Beträge der „unverplanten VZÄ“ aus Einsatz- plan A und Einsatzplan E größer 1, wird von der Summe der VZÄ genau 1 ab- gezogen. Die Summe der Vorkomma-Beträge ist dabei unerheblich. Der maxi- male Abzug beträgt 1. Die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Verknüpfung von Teil A und B.

Im Beispiel (Tabelle 12) beträgt die Summe der Nachkomma-Beträge 1,27 (0,43+0,84) und ist somit größer 1. Daher liegt die maßgebliche Anzahl der VZÄ nicht bei 65, sondern nur bei 64.

Tabelle 12: Reduzierung der VZÄ, Beispiel (Output Teilmodell B)

Ep AEp EGesamtEinheit
# Mitarbeiter/VZÄ333265Anzahl
Ø Urlaub32,6132,5032,55Anzahl
Ø Dienste180,52174,94177,77Anzahl
Ø Tätigkeiten210,18205,53207,89Anzahl
∑ Referenzarbeitszeit67136:00:0065100:00:00132236:00:00Stunden
∑ bez. Zeit66256:19:0063381:01:00129637:20:00Stunden

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Ep AEp EGesamtEinheit
Bilanz JAZ - bez. Zeit879:41:001718:59:002598:40:00Stunden
Verh. Bez. Zeit/JAZ98,69 %97,36 %98,03 %
unverplante VZÄ0,430,841,28Anzahl
Ø JAZ2034:252034:222034:24Stunden
…..

6.14 Deckelung in Teilmodell B

Hinweis: Diese Regelung gilt unabhängig von der in Abschnitt 6.13 beschriebe- nen Regel und ist ihr vorgelagert, sofern sie zur Anwendung kommt.

Im Rahmen der Entwicklung von Teilmodell B für den PKI hat sich u. a. gezeigt, dass es im Zuge der Dienstreihenfolgeplanung notwendigerweise zu einem Delta zwischen bezahlter Zeit und zu bezahlender Zeit (Referenzarbeitszeit) kommt. Das Phänomen ist im Grundsatz bekannt und entsteht dadurch, dass am Ende des Prozesses (kleine) Reste der vertraglichen Arbeitszeit der einzel- nen Personale übrigbleiben, denen aber aufgrund der Dienstplanungsrestriktio- nen kein Dienst mehr zugeordnet werden kann, z. B. weil Mindestruhezeiten sonst nicht eingehalten würden. Hinweis: Unproduktive Zeiten, die aber zwin- gend zu bezahlen sind, wie Wendezeiten, Auf- und Abrüstzeiten usw. sind kein Bestandteil dieses Deltas, sondern bereits in der tatsächlichen / zwingend zu bezahlenden Arbeitszeit enthalten.

Neu ist, dass durch zukünftige tarifvertragliche Vereinbarungen Kippmomente entstehen könnten, die dieses Delta sprunghaft erhöhen, etwa, weil zusätzliche Personale nur deshalb zur Abdeckung von Wochenenddiensten gebraucht wür- den, weil deren Zuteilung starken Restriktionen unterläge. Diese Kippmomente wären daher geeignet, sowohl den PKI SPNV (roh) stark nach oben zu treiben, wie auch einen neuerlichen / verstärkten Personalmangel auszulösen. Die SPNV-Aufgabenträger haben daher die Einführung einer Deckelung festgelegt:

In Teilmodell B des PKI wird im Grundsatz mit der über die verschiedenen Tarifverträge hinweg gemittelten Anzahl von Vollzeitäquivalenten gerechnet (im Rahmen der Mittelung sind Nachkommastellen möglich). Diese Vollzeit- äquivalente sind inhaltlich gleichwertig mit der Referenzarbeitszeit.

Im Rahmen der Berechnung des PKI wird das Verhältnis von tatsächlicher / zwingend zu bezahlender Arbeitszeit und Referenzarbeitszeit gebildet.

Sofern für mindestens einen Tarifvertrag mehr als 20 Prozent der Referenz- arbeitszeit unproduktiv sind, werden für den betreffenden Tarifvertrag die Referenzarbeitszeit und darauf aufbauend die Zahl der Vollzeitäquivalente entsprechend gekappt (zur Vorgehensweise siehe unten).

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Sofern der Schwellenwert von 20 Prozent bei einem Tarifvertrag überschritten ist, wird die Begrenzung der outputrelevanten Arbeitsstunden automatisch um- gesetzt. Sofern ein Deckel bei mindestens 25 Prozent der erfassten Personale im Warenkorb für Teilmodell B (NE-Bahnen und DB Regio zusammen) gleich- zeitig angewendet wird, nehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen und BSN zeit- nah Gespräche auf, um über die Gründe für die Entwicklung und ggf. eine An- passung des Personalkostenindex zu sprechen. Solange es keinen einvernehm- lichen Beschluss gibt, gilt weiterhin die bestehende Berechnungsmethodik.

Anwendung der Deckelung

Die Begrenzung der möglichen Abweichung zwischen bezahlter (produktiver) Zeit und zu bezahlender Zeit (Referenzarbeitszeit) erfolgt auf Ebene der Tarif- verträge in Teilmodell B. Seine Funktionsweise wird im Folgenden erläutert:

Angenommen, Teilmodell B gebe als Ergebnis einen jährlichen Gesamtbedarf von 135.000 Stunden (Referenzarbeitszeit) bzw. 100.000 Stunden (produktive Arbeitszeit) für den Betrieb des Musternetzes aus. Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 2.036 Stunden (bei einer angenommenen 39-Stunden- Woche) pro Vollzeitmitarbeiter ergibt sich ein Personalbedarf von 67 Mitarbei- tern (135.000 / 2.036 = 66,31, aufgerundet auf 67). Der Anteil an nicht pro- duktiver Arbeitszeit an der zu bezahlenden Zeit liegt somit bei 25,93 Prozent. Weil nun ein Deckel von 20 Prozent vorgegeben wird, würde nicht mehr die Referenzarbeitszeit als Ausgangsgröße für die Berechnung der benötigten VZÄ herangezogen werden, sondern die produktive Zeit (100.000 Stunden) – zuzüg- lich 20 Prozent „erlaubter“ unproduktiver Zeit (bezogen auf die ausgegebene Referenzarbeitszeit), in diesem Fall 27.000 Stunden (20 Prozent von 135.000 Stunden). Insgesamt läge in diesem Beispiel die nunmehr maßgebliche Aus- gangsgröße somit bei 127.000 Stunden, was – abermals bei einer durchschnitt- lichen Jahresarbeitszeit von 2.036 Stunden pro Vollzeitmitarbeiter – einer An- zahl von 63 Mitarbeitern (62,38 aufgerundet) entspricht.

Anwendung der Deckelung

Die Begrenzung der möglichen Abweichung zwischen bezahlter (produktiver) Zeit und zu bezahlender Zeit (Referenzarbeitszeit) erfolgt auf Ebene der Gesell- schaften in Teilmodell B. Seine Funktionsweise wird im Folgenden erläutert:

Angenommen, Teilmodell B gebe als Ergebnis einen jährlichen Gesamtbedarf von 135.000 Stunden (Referenzarbeitszeit) bzw. 100.000 Stunden (produktive Arbeitszeit) für den Betrieb des Musternetzes aus. Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 2.036 Stunden (bei einer angenommenen 39-Stunden- Woche) pro Vollzeitmitarbeiter ergibt sich ein Personalbedarf von 67 Mitarbei- tern (135.000 / 2.036 = 66,31, aufgerundet auf 67). Der Anteil an nicht pro- duktiver Arbeitszeit an der zu bezahlenden Zeit liegt somit bei 25,93 Prozent. Wenn nun ein Deckel von beispielsweise 20 Prozent vorgegeben wird, würde nicht mehr die Referenzarbeitszeit als Ausgangsgröße für die Berechnung der Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 109

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benötigten VZÄ herangezogen werden, sondern die produktive Zeit (100.000 Stunden) – zuzüglich 20 Prozent „erlaubter“ unproduktiver Zeit (bezogen auf die ausgegebene Referenzarbeitszeit), in diesem Fall 27.000 Stunden (20 Pro- zent von 135.000 Stunden). Insgesamt läge in diesem Beispiel die nunmehr maßgebliche Ausgangsgröße somit bei 127.000 Stunden, was – abermals bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 2.036 Stunden pro Vollzeitmitar- beiter – einer Anzahl von 63 Mitarbeitern (62,38 aufgerundet) entspricht. Bei einer Obergrenze von mindestens 25,93 Prozent gäbe es keinen Effekt, die An- zahl der Vollzeitmitarbeiter bliebe dann unverändert bei 67.

6.15 Anlagen Teilmodell B

6.15.1 Dienstreihenfolgeplanung

Anlage 1: Nachtminuten-Berechnung

Für jeden Tarifvertrag wird die Nachtminuten-Berechnung anhand der definier- ten Werte aus den Regelsets ermittelt.

In den untersuchten Tarifverträgen finden sich unterschiedliche Festlegungen zum Erlangen von Nachturlaub. Um diesen gerecht zu werden, wurden unter- schiedliche Methoden angewandt. Die Regelungen sind im <tarifvertragsabhän- gigen> Regelsetparameter „ZzNacht“ hinterlegt.

Die häufigste Festlegung ist die Anrechnung einer bestimmten Minutenzahl auf geleistete Nachtstunden. Zur Berechnung der Nachturlaube in diesem Fall wer- den die gesamten <tarifvertragsabhängigen> Nachtminuten für alle im Berech- nungszeitraum vorhandenen Dienste je Einsatzplan ermittelt. Diese Summe wird in Stunden überführt und mit der anzurechnenden Minutenanzahl multipli- ziert. Dieser Wert wird anschließend durch die <tarifvertragsabhängige> durch- schnittliche Tagessollarbeitszeit geteilt. Der resultierende Wert sind die für den Einsatzplan möglichen Nachturlaube. In Abbildung 28 ist dies in einem Beispiel mit einer angerechneten Zeit von 5 Minuten dargestellt. In den Zeilen 1 – 5 werden die Nachturlaube für beide Einsatzpläne als Information ausgegeben. Dafür wird zunächst die gesamte Nachtarbeitszeit summiert und anschließend in Stunden umgewandelt. In Zeile 3 werden die tarifvertragsabhängigen ange- rechneten Minuten je Stunde ausgegeben. Die durchschnittliche tägliche Sollar- beitszeit der Mitarbeiter wird anhand der Jahressollarbeitszeiten aller Mitarbeiter ermittelt. Der Aufbau der Personalkörper ist in beiden Einsatzplänen identisch, weshalb dieser Wert auch in den unteren Zeilen verwendet wird. Die Nachtur- laube ergeben sich aus der Multiplikation der Stunden mit den angerechneten Minuten und der anschließenden Division der Tagessollarbeitszeit. Der Wert

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wird dabei kaufmännisch gerundet. In den unteren Zeilen wird diese Berech- nung für die beiden Einsatzpläne analog durchgeführt. Darüber hinaus wird be- rechnet, wie die Verteilung der Nachturlaube auf die ersten 25 Ressourcen in den Einsatzplänen geschehen muss. In diesem Beispiel werden im Einsatzplan A 12 Personen einen Nachturlaubsanspruch von 6 Tagen haben sowie 13 Per- sonen einen Anspruch von 7 Tagen. Der Nachturlaub wird aus Gründen der Effizienz nur auf eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern verteilt.

Abbildung 28: Nachtminuten Berechnung für angerechnete Minuten

Eine weitere Festlegung ist der Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit. In diesem bekommen Personale nach einer geleisteten Anzahl von Nachtarbeitsstunden zusätzliche Nachturlaubstage. Der erreichbare Wert für ein einziges Personal ist dabei begrenzt auf eine Höchstanzahl von Nachturlauben pro Jahr. Die Ermittlung der gesamten Nachtminuten pro Jahr funktioniert bei der Umsetzung dieser Festlegung analog zur obigen. In Abbildung 29 ist ein Beispiel abgebildet. Aus den gesamten Nachtminuten eines Einsatzplans (Zeile 8 und Zeile 14) wird ermittelt, wie viele Mitarbeiter die volle Anzahl von Nacht- urlauben erhalten könnten. In diesem Beispiel könnten in Einsatzplan A die ers- ten 36 Mitarbeiter die vollen 4 Tage bekommen (Zeile 9). Die restlichen Nacht- stunden werden vollständig dem nächsten Mitarbeiter zugewiesen, so dass Mit- arbeiter 37 noch einen Nachturlaub bekommt.

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Abbildung 29: Nachtminuten Berechnung mit angerechneten Nachtstunden

In der dritten aufgetretenen Festlegung erzielen Personale Nachturlaube nach einer gewissen Anzahl von Tagen in Wechselschicht- und Schichtarbeit. Alle in der Dienstreihenfolgeplanung eingesetzten Personale sind den kompletten Berechnungszeitraum tätig, wodurch bei dieser Festlegung alle Mitarbeiter den Nachturlaub bekommen.

Anlage 2: Verfügerberechnung

Die Verfügerberechnungen werden für jeden Tarifvertrag durchgeführt.

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Abbildung 30: Verfügerberechnung Beispiel

In Abbildung 30 ist die Verfügerberechnung für ein Beispiel dargestellt und soll an diesem exemplarisch erläutert werden.

Die Spalten A – E werden aus dem System erzeugt. In ihnen sind alle Dienste mit ihren Dienstbestandteilen und den entsprechenden Zeiten aufgelistet. In den Spalten F und G werden die Dienste nach der Zahl in ihrem Namen geclus- tert, damit diese besser ausgewertet werden können. In Spalte H wird der Be- ginn der Frühdienste ermittelt. Die Dienste sind bereits durch ihre Nummerie- rung eindeutig in Früh-, Spät-, Nacht- und Sitzbereitschaftsdienste unterteilt (siehe dazu 6.6.4). Die Spalte I berechnet die einzelnen Endzeitpunkte der Spät- schichten. Das Ende der Nachtschicht wird nicht mitgewertet und gesondert erfasst. Die Sitzbereitschaften gehen mit ihren Zeiten in die Früh- bzw. Spät- dienste ein. In den Spalten J – O sind die Zeiten der Verfüger für den Betriebshof A ermittelt. Dabei werden für jeden Betriebstag die Zeiten für jeden der drei vorhandenen Verfüger errechnet. In den Spalten L und M werden dazu für die ersten beiden Verfüger die frühesten Anfangszeitpunkte (untere Grenze) und die spätesten Endzeitpunkte (obere Grenze) für jeden Betriebstag ermittelt. Beim ersten Verfüger ist der späteste Endzeitpunkt die Nachtschicht (sofern diese vorhanden ist). In Betriebshof A sind daher die ersten beiden Verfüger identisch. In Betriebshof E, in dem die Tabelle analog aufgebaut ist, unterschei- den sich der erste und der zweite Verfüger in ihren Endzeitpunkten. Der End- zeitpunkt der Nachtschicht wird dabei direkt aus den entsprechenden Werten ermittelt. Die Nachtschicht kann aufgrund der Betriebstagsübergänge für einen Startbetriebstag mehrmals auftreten. In die Berechnung wird dann das maximal mögliche Ende genommen. Für den dritten Verfüger werden die Zeiten als Me- dian bestimmt, d. h. für den Startpunkt werden alle Beginnzeitpunkte der Früh- dienste an diesem Betriebstag betrachtet und daraus der Median gebildet. Für den Endzeitpunkt ist dies analog mit den Endzeiten. Die gefundenen Werte wer- den anschließend auf eine Viertelstunde ab- bzw. aufgerundet. Für die Rundung

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wird die Spalte W benötigt. Diese gerundeten Werte bilden die Start- und End- punkte der jeweiligen Verfüger pro Betriebstag. In den Spalten O und U wird zusätzlich die Anzahl der in der Optimierung zu generierenden Verfüger ausge- geben. Für den Betriebshof E an den Betriebstagen SoF bedeutet dies, dass eine Dienstmasse von 10 Diensten vorliegt. Der rechnerische Verfügerwert ist daher 1,5 und wird auf 2 Verfüger gerundet. Entsprechend wird der dritte Ver- füger nicht mehr generiert.

7 Kombination der beiden Teilmodelle

Die Zusammenführung beider Teilmodelle erfolgt, indem bestimmte Outputgrö- ßen miteinander multipliziert werden. Hierbei muss insbesondere darauf geach- tet werden, dass bestimmte Effekte nicht in beiden Modellen erfasst und somit doppelt gezählt werden. Sachlich richtig sind folgende Verknüpfungen (beide führen zum gleichen Ergebnis):

1.) Summe der Vollzeitäquivalente (Teilmodell B) * individueller Monatslohn (Teilmodell A)

2.) Summe der Referenzarbeitszeit (Teilmodell B) * individueller Stundenlohn (bezogen auf die Referenzarbeitszeit) (Teilmodell A)

Aufgrund der besseren Außendarstellung / Verständlichkeit wurde entschieden, Variante 1 zu verwenden.

7.1 Erläuterungen zur Auswahl der Verknüpfung

Grundsätzlich wird in Teilmodell A ein Individuum (ein VZÄ) betrachtet bzw. dessen Monats- oder Stundenlohn ermittelt. Berücksichtigt werden dabei Ver- gütungs- und Zeitparameter. Zu den Vergütungsparametern zählen neben dem reinen Monatslohn laut Tabelle auch Jahressonderzahlungen, Zuschläge / Zula- gen und die Fahrentschädigung pro Schicht. Zu den Zeitparametern zählen ne- ben der Referenzarbeitszeit auch der reguläre Erholungsurlaub und der Zu- satzurlaub aufgrund von Nachtarbeit. Die Outputgrößen in Teilmodell A werden grundsätzlich monatsscharf berechnet. Relevante Outputgrößen sind der Mo- natslohn (inkl. Zulagen etc.) und der Stundenlohn (Monatslohn/monatliche Net- toarbeitszeit oder Monatslohn/monatliche Referenzarbeitszeit).25 Bei einem Per- sonalkostenindex ohne die Erfassung von Dienstplanungsaspekten (Teilmodell B) ist es üblich (Destatis H.49) und sachgerecht, die Zeiteffekte über die ar- beitszeitbezogenen Tarifvertragselemente zu approximieren.

25 Bei der Nettoarbeitszeit werden Urlaub und Zusatzurlaub berücksichtigt, bei der Referenzarbeitszeit nicht. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 114

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Wenn nur Teilmodell A für die Indexbildung herangezogen wird, dient die Out- putgröße mit dem größten Informationsumfang als Basiswert; hier der Stun- denlohn, der sich ergibt, wenn man den Monatslohn durch die monatliche Net- toarbeitszeit teilt.

In Teilmodell B wird grundsätzlich der Gesamtbetrieb betrachtet. Ermittelt wird die Summe der Vollzeitäquivalente, die erforderlich sind, um den Musterfahrplan im Musternetz (= eine konstante Betriebsleistung) bedienen zu können. Be- trachtet werden hier ausschließlich Entwicklungen, die sich auf die Zeit beziehen (Urlaub, Zusatzurlaub Nachtarbeit, Referenzarbeitszeit, Dienstplanungs- bzw. Arbeitszeitregeln, anteilig auch Wahlmodelle). Relevante Outputgrößen (jahres- scharf) sind die tatsächliche Arbeitszeit (pro Mitarbeiter und Summe), die Refe- renzarbeitszeit (pro Mitarbeiter und Summe) sowie die Anzahl der benötigten Vollzeitäquivalente.

In beide Teilmodelle fließen arbeitszeitbezogene Tarifvertragselemente ein. Bei der Zusammenführung beider Teilmodelle ist entscheidend, dass keine (Zeit- )Effekte doppelt erfasst oder gar nicht berücksichtigt werden.

Vereinfacht lässt sich sagen: Wenn in Teilmodell B die Parameter Urlaub, Zu- satzurlaub Nachtarbeit und Referenzarbeitszeit berücksichtigt werden, dürfen diese – bei einer Zusammenführung beider Teilmodelle – in Teilmodell A keine Berücksichtigung mehr finden. Damit werden alle „betrieblichen“ Kosteneffekte (= Zeiteffekte) aus Teilmodell A entfernt.26

Systematisierung

Im Gesamtmodell werden folgende Veränderungen bzw. deren Auswirkungen erfasst:

Veränderung Urlaubstage

26 Wichtig für das Gesamtverständnis ist, dass die Zeitkomponenten Urlaub, Zusatzurlaub und Referenzar- beitszeit in Teilmodell A nur dann kostenrelevant sind, wenn man die gesamtbetriebliche Situation be- trachtet. Für die Kosten bzw. den Lohn eines einzelnen Mitarbeiters spielen sie keine Rolle. Da bei einer Zusammenführung beider Teilmodelle das Teilmodell A für die individuelle Ebene steht und das Teilmodell B für die Betriebsebene, muss darauf geachtet werden, dass in Teilmodell A keine gesamtbetrieblichen Auswirkungen abgebildet werden (es sei denn, sie werden in Teilmodell B nicht erfasst). Dies geht auch damit einher, dass bestimmte Informationen, die in Teilmodell A eigentlich vorhanden wären, bei der Zusammenführung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Beispiel: Bei der Abbildung des Stunden- lohns in Teilmodell A (der von Zeitparametern abhängt), wird die Individualebene mit der Betriebsebene vermischt. Der individuelle Monatslohn verändert sich nicht, wenn ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu- kommt; da jedoch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Mitarbeiter sinkt, müssen weitere Mitarbeiter einge- stellt werden, um das Betriebsprogramm aufrecht halten zu können. Wenn nur Teilmodell A zur Indexbil- dung herangezogen wird, muss dieser Effekt auch dort abgebildet werden. Dies geschieht über die Ver- änderung der Nettoarbeitszeit. Wenn es jedoch ein weiteres Teilmodell gibt, das Effekte durch zusätzliche Urlaubstage ebenfalls berücksichtigt, muss zumindest geprüft werden, wie sich die Effekte der beiden Teilmodelle zueinander verhalten – und eine doppelte Berücksichtigung des gleichen Effekts muss aus- geschlossen werden.

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Veränderung Zusatzurlaub

Veränderung Referenzarbeitszeit

Veränderung Lohn

Veränderung Dienstplanungs- / Arbeitszeitregeln

Veränderung Wahlmodell

„Wesensgleiche“ Parameter (beim Lohn und bei den Dienstplanungs- / Arbeits- zeitregeln) werden hier nicht separat aufgeführt (etwa Überstundenzuschlag oder Weihnachtsgeld – beide beeinflussen den Lohn).27

In der folgenden Tabelle wird dargestellt, wie die Effektverteilung aussehen müsste, damit die Kostenentwicklung adäquat abgebildet wird. Hierbei werden die Eigenschaften von Teilmodell B als fix angesehen, Teilmodell A wird dem- entsprechend angepasst.

Tabelle 13: Erfasste Effekte in den beiden Teilmodellen

Verän-Verän-VeränderungVerän-Verände-Verän-
derungderungReferenzar-derungrungderung
Urlaubs-Zu-beitszeitLohnDienstpla-Wahl-
tagesatzur-nungs- /modell
laubArbeits-
(Zeitef-zeitregeln
fekt)
TeilmodellNicht er-Nicht er-Nicht erfasstErfasstNicht erfasstanteilig
A (Individu-fasstfassterfasst
alebene)
TeilmodellErfasstErfasstErfasstNicht er-Erfasstanteilig
B (Betriebs-fassterfasst
ebene)

Nun wird für verschiedene Berechnungsbasen dargestellt, welche Effekte in wel- chem Teilmodell abgebildet werden. Entscheidend für die Empfehlung einer Be- rechnungsbasis ist, dass die Effekte vollständig, aber nicht mehrfach erfasst sind.

27 Nebenbemerkung: Überstunden werden im Modell nur als monetärer Parameter (Überstundenzuschlag) erfasst, nicht als Zeitparameter. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 116

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Tabelle 14: Erfasste Effekte in den beiden Teilmodellen, Doppelungen

Berech-Verände-Verände-Verände-Verän-Verände-Verän-
nungsbasisrung Ur-rung Zu-rung Refe-derungrungderung
Indexlaubstagesatzur-renzar-LohnDienstpla-Wahl-
laubbeitszeitnungs-modell
(Zeitef-/Arbeits-
fekt)zeitregeln
LohnNicht er-Nicht er-Nicht erfasstTeilmo-
Nicht er-Nicht er-Teilmo-Nicht erfasstNicht er-
fasstfasstdell Afasst
(kosten-
neutral)
StundenlohnNicht er-Nicht er-Teilmodell ATeilmo-
Nicht er-Nicht er-Teilmo-Nicht erfasstNicht er-
(Referenzar-fasstfasstdell Afasst
beitszeit)(kosten-
neutral)
StundenlohnTeilmodellTeilmodellTeilmodell ATeilmo-
Teilmo-Nicht erfasstNicht er-
(Nettoar-AAdell Afasst
beitszeit)(kosten-
neutral)
Summe VZÄTeilmodellTeilmodellTeilmodell BTeilmo-Teilmodell BTeilmo-
Teilmo-
* LohnBBdell Adell A,
Teilmo-
dell B
(anteilige
Erfas-
sung)
Summe Re-TeilmodellTeilmodellTeilmodell A,Teilmo-Teilmodell BTeilmo-
Teilmo-
ferenzar-BBTeilmodell Bdell Adell A,
beitszeit *(mit Neutrali-Teilmo-
Stundenlohnsierung)dell B
(Referenzar-(anteilige
beitszeit)Erfas-
sung)
Summe Re-TeilmodellTeilmodellTeilmodell A,Teilmo-Teilmodell BTeilmo-
Teilmo-
ferenzar-A, Teilmo-A, Teilmo-Teilmodell Bdell Adell A,
beitszeit *dell Bdell B(mit Neutrali-Teilmo-
Stundenlohn(Doppeler-(Doppeler-sierung)dell B
(Nettoar-fassung)fassung)(anteilige
beitszeit)Erfas-
sung)

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Berech-Verände-Verände-Verände-Verän-Verände-Verän-
nungsbasisrung Ur-rung Zu-rung Refe-derungrungderung
Indexlaubstagesatzur-renzar-LohnDienstpla-Wahl-
laubbeitszeitnungs-modell
(Zeitef-/Arbeits-
fekt)zeitregeln
Summe VZÄTeilmodellTeilmodellTeilmodell A,Teilmo-Teilmodell BTeilmo-
Teilmodell A,Teilmo-Teilmo-
* Stunden-A, Teilmo-A, Teilmo-Teilmodell Bdell Adell A,
lohn (Net-dell Bdell B(Doppeler-Teilmo-
toarbeits-(Doppeler-(Doppeler-fassung)dell B
zeit)fassung)fassung)(anteilige
Erfas-
sung)

Es wird deutlich, dass die drei Berechnungsbasen, die sich ausschließlich aus Teilmodell A ergeben, (Lohn, Stundenlohn (Referenzarbeitszeit), Stundenlohn (Nettoarbeitszeit)) die Kostenentwicklung nicht vollständig abbilden. Bei „maxi- maler Informationsausnutzung“ (Stundenlohn (Nettoarbeitszeit)) fehlen die Ef- fekte, die durch Veränderungen der Dienstplanungs- / Arbeitszeitregeln entste- hen bzw. die nicht-kostenneutralen Effekte durch Veränderungen beim Wahl- modell. Bei den Kombinationen Summe Referenzarbeitszeit * Stundenlohn (Net- toarbeitszeit) und Summe VZÄ * Stundenlohn (Nettoarbeitszeit) werden Verän- derungen bei Urlaubstagen, beim Zusatzurlaub und (im zweiten Fall) bei der Referenzarbeitszeit doppelt erfasst. Lediglich bei den Kombinationen Summe VZÄ * Lohn und Summe Referenzarbeitszeit * Stundenlohn (Referenzarbeits- zeit) sind die Effekte sauber auf die beiden Teilmodelle verteilt.

Erläuterungsbedürftig sind an dieser Stelle die Auswirkungen von Veränderun- gen der Referenzarbeitszeit („Neutralisierung“):

Eine Veränderung der tarifvertraglichen Referenzarbeitszeit bewirkt in Teilmo- dell B einerseits eine Veränderung der aufsummierten Referenzarbeitszeit und andererseits (faktisch in bestimmten Fällen, „effekttechnisch“ immer) eine Ver- änderung der Summe der benötigten Vollzeitäquivalente. In Teilmodell A be- wirkt eine Veränderung der tarifvertraglichen Referenzarbeitszeit eine Verände- rung des Stundenlohns. Die Effekte in Teilmodell B sind bezogen auf die In- dexrelevanz (Kostenentwicklung) gegenläufig: Sinkt beispielsweise die Arbeits- zeit um eine Stunde pro Woche, steigt der Stundenlohn in Teilmodell A, zugleich sinkt jedoch die Referenzarbeitszeit pro VZÄ in Teilmodell B; diese Effekte glei- chen sich aus. Zudem muss beachtet werden, dass die Veränderung der auf- summierten Referenzarbeitszeit in der Anzahl der VZÄ nicht ausgedrückt wird. Das heißt, dass man diese Outputgröße nicht mit „zeitbewährten“ Outputgrößen aus Teilmodell A kombinieren darf, da sonst der Effekt durch Veränderungen der Referenzarbeitszeit doppelt erfasst wird. Verwendet man hingegen die Out- putgröße „Summe der Referenzarbeitszeit“ aus Teilmodell B, lässt sich die Out-

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putgröße „Stundenlohn (Referenzarbeit)“ aus Teilmodell A als Multiplikator ver- wenden, da der Effekt dieser Outputgröße gegenläufig zum Effekt ist, der sich aus der Veränderung der aufsummierten Referenzarbeitszeit (Teilmodell B) ergibt – und diesen neutralisiert. Es bleibt in diesem Fall nur der „VZÄ-Effekt“ aus Teilmodell B kostenrelevant.

7.2 Schnittstelle Wahlmodell

In Teilmodell B werden ausschließlich die Zeiteffekte des Wahlmodells berück- sichtigt. Das heißt, zusätzlicher Urlaub und Arbeitszeitreduzierungen werden er- fasst; nicht jedoch monetäre Veränderungen („mehr Geld“). In Teilmodell A können grundsätzlich alle drei Varianten erfasst werden, allerdings sind die Ef- fekte immer gleich („Kostenneutralität“), da die zusätzlichen Auswirkungen von Urlaub und Arbeitszeitreduzierung (Dienstplanungseffekte) nicht abgebildet werden.

Bei der Verknüpfung der beiden Teilmodelle ergibt sich nun folgende Sachlage:

Bei einigen Verträgen gibt es unterschiedliche Lohntabellen: höheres Entgelt (1) oder „Grundmodell“ (mehr Urlaub) / Arbeitszeitreduzierung (2). Bei anderen gibt es die „Geldkomponente“ nicht, sondern nur Zeiteffekte (mehr Urlaub oder Referenzarbeitszeit). In Teilmodell A wird grundsätzlich die Referenzarbeitszeit abgesenkt – aufgrund der unterstellten Kostenneutralität müssen hier keine An- teile unterschiedlicher Varianten berücksichtigt werden. Wenn nun aber Teilmo- dell B ins Spiel kommt, muss auch in Teilmodell A eine Trennung vorgenommen werden, da die „Entgelt“-Variante hier erfasst werden muss (und zwar mit den jeweiligen vertragsspezifischen Anteilen). Wenn die Anteile bekannt sind und entsprechend berücksichtigt werden, bleiben die Zeiteffekte (Arbeitszeitredu- zierung, zusätzliche Urlaubstage) bei einer Indizierung auf Basis des Monats- lohns anteilig unberücksichtigt, erfasst werden lediglich – anteilig – die Entgelt- steigerungen, sofern sie vorhanden sind.

In Teilmodell B werden die Wahlmodellausprägungen ebenfalls gemäß ihren Anteilen berücksichtigt – und die Auswirkungen verhalten sich vice versa: Da keine direkten monetären Parameter erfasst werden, wird eine saubere Auftei- lung der Effekte bereits durch die Trennung der Varianten und ihre anteils- scharfe Berücksichtigung erreicht.

Die tarifvertraglichen Wahlmodelle von EVG und GDL befinden sich weiterhin in einem Entwicklungsprozess. Seit Januar 2021 sind die Optionen bei den Wahl- modellen der DB-Regio-Tarifverträge ausgeweitet worden – und es ist davon auszugehen, dass vergleichbare Anpassungen in den kommenden Jahren auch bei den NE-Bahnen erfolgen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Regio haben nun statt vormals drei insgesamt sechs Auswahlmöglichkeiten („Cafeteria-Modell“). Diese Neuerung

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muss auch in beiden Teilmodellen des PKI SPNV ab Januar 2021 berücksichtigt werden.

Bis Dezember 2020 hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Aus- wahlmöglichkeiten:

GELDURLAUBARBEITSZEIT
ProzentTageStunden
A2,602036
B062036
C001984

Seit Januar 2021 können Sie nun eine aus den sechs folgenden Varianten wäh- len:

GELDURLAUBARBEITSZEIT
ProzentTageStunden
A5,202036
B2,662036
C2,601984
D001932
E061984
F0122036

Die Änderungen werden – bezogen auf DB Regio – in beiden Teilmodellen ab Gültigkeitsdatum 1. Januar 2021 berücksichtigt. Bei künftigen Änderungen er- folgt die Anpassung analog. Die Regelungen zum Stichtag 31. Juli bleiben davon unberührt – somit kann es ggf. zu einer verzögerten Berücksichtigung im PKI SPNV kommen.

Technische Anpassung in Teilmodell A

In Teilmodell A war eine Ausweitung der bisherigen Unterteilung (Grundmodell, Arbeitszeit, Urlaub) auf die nunmehr sechs Auswahlmöglichkeiten mit einer an- gemessenen Bezeichnung in sämtlichen Eintragungsblättern erforderlich (vgl. Spalte F in den Eintragungsblättern). Eine entsprechende Anpassung war auch im Blatt Entwicklung erforderlich (vgl. Spalte D).

Technische Anpassung in Teilmodell B

In die Regelsets wurden die entsprechenden Anteile für den Stichtag 31. Juli 2021 eingetragen und bei den weiteren Modellberechnungen berücksichtigt.

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7.3 Vorgehen bei der Kombination

Schritt 1: Zunächst werden die relevanten Monatslöhne für alle berücksichtigten Verträge aus Teilmodell A extrahiert. Stichtag für den Index (Lieferungen) ist der 31. Juli (siehe auch Abschnitt 8.1) – bei einer monatsscharfen Erhebung ist also der Stichmonat Juli relevant.28

Wenn es – in einem Minibeispiel – vier Verträge (TV 1, TV 2, TV 3, TV 4) und zwei Zeitpunkte gibt, sind die Werte relevant, die diese Verträge jeweils im Juli der beiden Jahre (hier 2020 und 2021) haben – allerdings nicht die Messwerte für den Monat, sondern vielmehr der Mittelwert aus dem Monatswert und den elf Monaten davor (Jahresmittel). Durch die Verwendung des Mittelwertes wird verhindert, dass Ausreißer, die im Stichmonat prinzipiell auftreten könnten (wie in jedem anderen Monat auch) den Index verzerren – und es wird erreicht, dass alle erhobenen Werte bei der Indexerstellung berücksichtigt werden. Im Fall Juli 2021 würden sich folgende Mittelwerte ergeben: bei Vertrag TV 1 3.068 EUR, bei TV 2 3.264 EUR, bei TV 3 3.262 EUR und bei TV 4 3.386 EUR.

Tabelle 15: Minibeispiel Kombination, Output Teilmodell A

GewichtJanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezJanFebMärAprMaiJunJul
2020202020202020202020202020202020202020202020202021202120212021202120212021
TV 160 %3.0113.0113.0113.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.0683.068
(DB)
TV 220 %3.2043.2043.2043.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.2643.264
(DB)
TV 315 %3.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2663.2603.2603.2603.2603.2613.2613.2613.261
(NE)
TV 45 %3.3023.3023.3023.3533.3533.3533.3533.3533.3543.3543.3543.3543.3543.3543.4313.4313.4313.4313.431
(NE)

Schritt 2: Für die Berechnung des Personalkostenindex werden nun die Ergeb- nisse aus Teilmodell B hinzugezogen. Im Minibeispiel liegen folgende Angaben vor:

Tabelle 16: Minibeispiel Kombination, Output Teilmodell B

Gesellschaft /Gewicht im DB oder NEDatumWertVZÄ
VertragWarenkorb
Itera-Itera-Itera-Itera-
tion Ation Btion Ation B
TV 1 (DB), Tf65 % (DB Warenkorb)JuliJuli6465
20202021
TV 2 (DB), Zub15 % (DB Warenkorb)JuliJuli5859
20202021

28 Der Stand Juli t wird am ersten Montag im März t+1 veröffentlicht. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 121

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Gesellschaft /Gewicht im DB oder NEDatumWertVZÄ
VertragWarenkorb
TV 3 (NE)55 % (NE Warenkorb)JuliJuli6265
20202021
TV 4 (NE)25 % (NE Warenkorb)JuliJuli6165
20202021

Schritt 3: Bei den Vollzeitäquivalenten werden im weiteren Verlauf folgende Werte verwendet: bei den NE-Bahnen der gewichtete Mittelwert der Verträge im NE-Warenkorb (Anmerkung: Die „2 x 75 %“-Regel ist in diesem Beispiel nicht erforderlich, wird aber „mechanisch“ angewendet, damit der tatsächliche Vor- gang nachvollziehbar ist (siehe hierzu auch Abschnitt 6.3)), bei DB Regio erfolgt hingegen keine Zusammenführung. Hier werden die jeweiligen vertragsspezifi- schen Werte übernommen (zur Begründung siehe unten).

Die Werte aus den beiden Teilmodellen werden nun folgendermaßen zusam- mengerechnet:

Tabelle 17: Minibeispiel Kombination, zusammengefasste Outputgrößen

Teilmodell ATeilmodell B
2020202120202021
Gesellschaft / VertragJahr MengenbasisGewichtEUR / MonatVZÄ
TV 1 (DB), Tf201960 %3.0353.0686465
TV 2 (DB), Zub201920 %3.2303.2645859
TV 3 (NE)201915 %3.2663.2626265
TV 4 (NE)20195 %3.3273.3866265

Zunächst wird die Berechnungsbasis für den Index (Produkt aus Monatslohn (Teilmodell A) und Vollzeitäquivalenten (Teilmodell B) pro Gesellschaft / Vertrag ermittelt (Werte für 2020 und 2021). Für TV 1 ergibt sich beispielsweise ein Betrag von 194.240 (3.035 * 64) für das Jahr 2020 und von 199.420 (3.068 * 65) für das Jahr 2021. Daraus lässt sich wiederum ein vertragsspezifischer In- dex ableiten: 100 im Jahr 2020 (Basisjahr) und 102,67 im Jahr 2021.

Tabelle 18: Minibeispiel Kombination, Berechnungsbasis Gesellschaft / Vertrag

BerechnungsbasisIndex
2020202120202021

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BerechnungsbasisIndex
Gesellschaft / VertragJahr Men-GewichtEUR / Monat * VZÄEUR / Monat * VZÄ
genbasis
TV 1 (DB), Tf201960 %194.240199.420100102,67
TV 2 (DB), Zub201920 %187.340192.576100102,79
TV 3 (NE)201915 %202.492212.030100104,71
TV 4 (NE)20195 %206.274220.090100106,70

Die vertragsspezifischen Indexwerte werden abschließend zu einem Gesamtin- dex (PKI SPNV (roh)) zusammengeführt. Hierbei werden die vertragsspezifi- schen Werte mit dem jeweiligen Vertragsgewicht multipliziert, die Werte werden anschließend addiert.

Tabelle 19: Minibeispiel Kombination, Zusammenführung

20202021
Gesellschaft / Ver-Jahr Men-GewichtIndexTeilmengeGewichtIndexTeilmenge
traggenbasis
TV 1 (DB), Tf201960 %10060 +60 %102,6761,60 +
TV 2 (DB), Zub201920 %10020 +20 %102,7920,56 +
TV 3 (NE)201915 %10015 +15 %104,7115,71 +
TV 4 (NE)20195 %1005 =5 %106,705,34 =
PKI2019100 %100100100 %103,20103,20

Durch diese Vorgehensweise wird verhindert, dass bei reinen Zugbegleiter-Ver- trägen im DB-Warenkorb Sprungstellen entstehen, falls der Zub-Vertrag in einer späteren Warenkorbperiode durch einen Tf-Vertrag oder einen Mischvertrag er- setzt werden sollte. Bei Zub-Verträgen sind die VZÄ-Bedarfe strukturell bedingt niedriger als bei einem reinen Tf-Vertrag oder Mischverträgen. Der bei einem Wechsel entstehende Indexsprung wäre nicht sachgerecht, da er nicht das Er- gebnis einer Marktentwicklung wäre, sondern das Ergebnis einer Warenkorban- passung. Die beschriebene Vorgehensweise fängt die Auswirkungen eines Wechsels ab. Aus dem gleichen Grund erfolgt auch keine Zusammenführung der VZÄ-Werte im DB-Warenkorb (was das normale Vorgehen bei der „2 x 75 %“-Regel wäre). Stattdessen werden die jeweiligen Werte direkt den jeweiligen funktionsgruppenspezifischen Verträgen zugewiesen. Bei den NE-Bahnen kann

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die Gewichtung hingegen direkt erfolgen -- hier werden in Teilmodell B ohnehin nur die Tf berücksichtigt.

7.4 Wichtungsverhältnis PKI SPNV (roh) / Tarifindex Destatis („Dämpfungsfaktor“)

Hinweis: Der „Dämpfungsfaktor“ ist kein Bestandteil der Modellierung. Das Wichtungsverhältnis sowie der zu verwendende Tarifindex werden vom BSN festgelegt.

Um sicherzustellen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen als Arbeitgeber weiterhin robuste Anreize haben, nur vertretbare Tarifforderungen zu akzeptie- ren, ist es aus Sicht des BSN erforderlich, dem Personalkostenindex in seiner Rohform (PKI SPNV (roh)) – neben der Deckelung bezahlter, aber nicht ver- planbarer Arbeitszeiten (siehe Abschnitt 6.14) – auch einen Standardindex des Statistischen Bundesamtes beizumischen. Beide Regulative sollen unbeschadet der Tatsache, dass BSN und die EVU dazu unterschiedliche Auffassungen ha- ben, angewendet werden. Aus der Mischung des Destatis-Index mit dem PKI SPNV (roh) ergibt sich der letztlich veröffentlichte PKI SPNV.

An der Mitgliederversammlung des BSN am 24. März 2021 wurde beschlossen, dass für den PKI SPNV ein Wichtungsverhältnis von 70 / 30 verwendet werden soll. 70 Prozent entfallen auf den PKI SPNV (roh), 30 Prozent auf den Standar- dindex des Statistischen Bundesamtes. Als beizumischender Index wurde der Index H.49 „Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“ (Genesis-Code WZ08-49) aus der Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Monatsver- dienste mit Sonderzahlungen, Tarifgebiet 1.1 Deutschland, vom BSN festgelegt. Es erfolgt keine methodische Herleitung oder anderweitige Begründung durch die beauftragten Dienstleister.

Um zu gewährleisten, dass das Wichtungsverhältnis langfristig stabil bleibt, wer- den nicht die veröffentlichten bzw. berechneten Indexjahreswerte gewichtet, sondern die jährlichen Wachstumsraten (WR, bezogen auf das jeweilige Vor- jahr).

Zur Veranschaulichung folgt ein Beispiel mit fiktiven Werten:

Die Wachstumsrate (bezogen auf das Vorjahr) liegt beim PKI SPNV (roh) bei konstant 5,50 Prozent, beim H.49 sind es konstant 2,90 Prozent.

Daraus ergeben sich folgende Indexreihen (die konstanten WR sind der Voll- ständigkeit halber rechts daneben aufgeführt):

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Tabelle 20: Indexwerte und Wachstumsraten PKI SPNV (roh), H.49, fiktives Beispiel

JahrPKI SPNVIndexWR PKIWR H.49
(roh)H.49SPNV (roh)
-100,0100,0
1105,5102,95,50%2,90%
2111,3105,95,50%2,90%
3117,4108,95,50%2,90%
4123,9112,15,50%2,90%
5130,7115,35,50%2,90%
6137,9118,75,50%2,90%
7145,5122,15,50%2,90%
8153,5125,75,50%2,90%
9162,0129,35,50%2,90%
10170,9133,05,50%2,90%
11180,3136,95,50%2,90%
12190,2140,95,50%2,90%
13200,7145,05,50%2,90%
14211,7149,15,50%2,90%
15223,4153,55,50%2,90%
16235,7157,95,50%2,90%
17248,6162,55,50%2,90%
18262,3167,25,50%2,90%
19276,8172,05,50%2,90%
20292,0177,05,50%2,90%

Die Wachstumsrate des PKI SPNV liegt konstant bei 4,72 Prozent. Die Jahres- werte werden mittels folgender Formel berechnet:

WR 𝑃𝐾𝐼 𝑆𝑃𝑁𝑉 = WR 𝑃𝐾𝐼 𝑆𝑃𝑁𝑉 (r𝑜ℎ) ∗ 𝑥 + WR 𝑇𝑎𝑟𝑖𝑓𝑖𝑛𝑑𝑒𝑥 ∗ 𝑦,

wobei x das Gewicht des PKI SPNV (roh) und y das Gewicht des ausgewählten Destatis-Tarifindex bzw. der entsprechenden Wachstumsraten ist (y liegt zwi- schen 0 und 1, x = 1 - y). Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des BSN liegt x bei 0,7; y bei 0,3.

Die jeweiligen Wachstumsraten werden mittels folgender Formel berechnet:

(𝐼(𝑡)−𝐼(𝑡 )) 0 𝑊𝑅 = , 𝐼(𝑡 ) 0

wobei I(t) der Indexwert des aktuellen Jahres und I(t ) der Indexwert des je- 0 weiligen Vorjahres ist.

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Für den PKI SPNV im konkreten, fiktiven Fall ergeben sich folgende Werte:

Tabelle 21: Berechnung PKI SPNV aus den Wachstumsraten von PKI SPNV (roh) und H.49, fiktives Beispiel

JahrPKI SPNVIndexWR PKIWR H.49WR PKIPKI SPNV
(roh)H.49SPNVSPNV
(roh)
-100,0100,0100,0
1105,5102,95,50%2,90%4,72%104,7
2111,3105,95,50%2,90%4,72%109,7
3117,4108,95,50%2,90%4,72%114,8
4123,9112,15,50%2,90%4,72%120,3
5130,7115,35,50%2,90%4,72%125,9
6137,9118,75,50%2,90%4,72%131,9
7145,5122,15,50%2,90%4,72%138,1
8153,5125,75,50%2,90%4,72%144,6
9162,0129,35,50%2,90%4,72%151,5
10170,9133,05,50%2,90%4,72%158,6
11180,3136,95,50%2,90%4,72%166,1
12190,2140,95,50%2,90%4,72%174,0
13200,7145,05,50%2,90%4,72%182,2
14211,7149,15,50%2,90%4,72%190,8
15223,4153,55,50%2,90%4,72%199,8
16235,7157,95,50%2,90%4,72%209,2
17248,6162,55,50%2,90%4,72%219,1
18262,3167,25,50%2,90%4,72%229,4
19276,8172,05,50%2,90%4,72%240,3
20292,0177,05,50%2,90%4,72%251,6

Eine Umbasierung des Index H.49 (oder des PKI SPNV (roh)) hat keinen Einfluss auf die Entwicklung (siehe Tabelle 22).

Tabelle 22: Auswirkungen einer Umbasierung, fiktives Beispiel

JahrPKIIndexIndexIndexIndexIndexWRWRWRPKI
SPNVH.49H.49H.49H.49H.49PKIH.49PKISPNV
(roh)(Basis(Basis(Basis(Basis(BasisSPNVSPNV
1)2)3 )4 )5 )( roh)
-100,0100,0100,0
1105,5102,95,50%2,90%4,72%104,7
2111,3105,95,50%2,90%4,72%109,7
3117,4108,95,50%2,90%4,72%114,8
4123,9112,15,50%2,90%4,72%120,3

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JahrPKIIndexIndexIndexIndexIndexWRWRWRPKI
SPNVH.49H.49H.49H.49H.49PKIH.49PKISPNV
(roh)(Basis(Basis(Basis(Basis(BasisSPNVSPNV
1)2)3)4 )5 )(roh)
5130,7115,3100,05,50%2,90%4,72%125,9
6137,9102,95,50%2,90%4,72%131,9
7145,5105,95,50%2,90%4,72%138,1
8153,5108,95,50%2,90%4,72%144,6
9162,0112,15,50%2,90%4,72%151,5
10170,9115,3100,05,50%2,90%4,72%158,6
11180,3102,95,50%2,90%4,72%166,1
12190,2105,95,50%2,90%4,72%174,0
13200,7108,95,50%2,90%4,72%182,2
14211,7112,15,50%2,90%4,72%190,8
15223,4115,3100,05,50%2,90%4,72%199,8
16235,7102,95,50%2,90%4,72%209,2
17248,6105,95,50%2,90%4,72%219,1
18262,3108,95,50%2,90%4,72%229,4
19276,8112,15,50%2,90%4,72%240,3
20292,0115,3100,05,50%2,90%4,72%251,6

Für den Standardindex des Statistischen Bundesamtes gelten darüber hinaus folgende Vorgaben:

Bei der Mischung des PKI SPNV (roh) mit dem Tarifindex H.49 werden keine veröffentlichten Jahreswerte des Tarifindex H.49 verwendet. Stattdessen wird als Jahreswert der auf eine Stelle gerundete Durchschnittswert für die Monate August t-1 bis Juli t verwendet, damit eine Passung zum PKI SPNV (roh) gegeben ist. Hinweis: Auch der PKI SPNV (roh) wird vor der Mischung auf eine Stelle gerundet. Die sich ergebenden Wachstumsraten werden nicht gerundet, der PKI SPNV wird vor der Veröffentlichung auf eine Stelle gerundet.

Läuft der Index aus, wird ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der vom Heraus- geber empfohlene Nachfolgeindex verwendet.

8 Turnus Aktualisierung / Prozesse

8.1 Stichtage und Veröffentlichungsmodus

Der Personalkostenindex SPNV wird jährlich auf der Homepage des BSN veröf- fentlicht und bezieht sich auf das Vorkalenderjahr (Veröffentlichung Index t in t+1). Veröffentlichungsdatum für den Vorjahresindex ist grundsätzlich der erste

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Montag im März29 des Jahres t+1. Der Veröffentlichungszeitpunkt verschiebt sich, wenn und solange der mit dem PKI SPNV (roh) zu mischende Tarifindex des Statistischen Bundesamts (siehe Abschnitt 7.4) noch nicht veröffentlicht wurde.

Der Personalkostenindex SPNV wird jährlich aktualisiert. Stichtag für alle rele- vanten Zulieferungen ist der 31. Juli des Jahres vor der jeweiligen Veröffentli- chung (Anmerkung: Stichtag hier i. d. R. ungleich „Messtag“; eine Ausnahme hierbei sind die Tarifverträge, vgl. Tabelle 24).

Die Veröffentlichung erfolgt in Form einer Zahl, die den relativen Anstieg der Personalkosten gegenüber dem Basisjahr ausdrückt (siehe Tabelle 23, die fett- gedruckte Zahl wird veröffentlicht).

Tabelle 23: Beispiel Indexentwicklung, Veröffentlichung

BasisjahrBetrachtungsjahr
Personalkosten /600750
Berechnungsbasis
Index100125,0

8.2 Informationslieferungen

Welche Daten / Informationen sind Bestandteil der Zulieferungen?

8.2.1 Rohdaten EVU

Rohdaten werden von den EVU spätestens bis zum 31. Juli des Jahres t gelie- fert.

A.) Tarifverträge

Hier müssen alle relevanten Tarifverträge für die berücksichtigten Berufsgrup- pen (Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter)30 geliefert werden (PDF-Format, möglichst durchsuchbar). Die Eisenbahnverkehrsunternehmen achten auf Voll- ständigkeit.

29 Sofern der erste Montag im März ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Veröffentlichung am nächsten Werktag.

30 Die Disponenten werden nicht erfasst. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 128

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Derzeit werden folgende Funktionsgruppen erfasst:

DB Regio, GDL:

KategorieTfTfTfTfTfTf/ZubZubZubZub
FunktionsgruppeLF 4LF 5LF 6LF 7LAZAZF 2ZF 1ZF 0

DB Regio EVG:

KategorieTfTfTfTfTfTfTfZubZubZubZub
Funktionsgruppe277288443444445446447505508509510

NE-Bahnen, GDL:

f*

.1

KategorieTfTfTfTfZubZubZub
Funktionsgruppe1.11.21.31.42.12.22.3

*Lehrlokführer, Lehrkundenbetreuer

NE-Bahnen, EVG:

Tf

6

KategorieZubZubZubTf
Funktionsgruppe12345

Es werden nur Tarifverträge berücksichtigt, die am 31. Juli (Stichtag) endabge- stimmt und fristgerecht übermittelt worden sind. Protokolle oder Vorabversio- nen, bei denen noch Änderungen möglich sind, werden nicht erfasst.

Sollten die Verträge am 31. Juli noch nicht unterschrieben und somit rechtsgül- tig sein, müssen die rechtsgültigen Verträge bis spätestens 31. Dezember des gleichen Jahres nachgereicht werden; zusammen mit einer Erklärung, dass es im Vergleich zu der zum Stichtag eingereichten Variante keine sich materiell auf den PKI SPNV auswirkenden Änderungen gegeben hat.

Liegt bis zum 31. Dezember keine rechtsgültige Version vor, wird der entspre- chende Tarifvertrag nicht berücksichtigt. Für allfällige Neuberechnungen tragen die EVU die Kosten.

Neben den Tarifverträgen müssen folgende Informationen geliefert werden:

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 129

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B.) Mitarbeiterverteilung bezogen auf Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung C.) Anzahl der Mitarbeiter pro Vertrag, getrennt nach Triebfahrzeugführern und Zugbegleitern (nur alle 5 Jahre; Warenkorbanpassung) D.) Anzahl der Mitarbeiter pro Funktionsgruppe und Erfahrungsstufe (nur alle 5 Jahre; Warenkorbanpassung) E.) Anteile Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit F.) Anteile Wahlmodell(e) G.) Daten zu weiteren Einsatzorten und persönlicher Nachtzulage / schichtba- sierter Nachtzulage H.) Angaben zu Erholungsbeihilfe und tariflichen Sozialleistungen

In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeführt, in welcher Ausprägung die Daten geliefert werden müssen (entsprechende Eintragungstabellen werden ggf. vom Dienstleister zur Verfügung gestellt), in welcher Form die Daten an den BSN bzw. Aufgabenträger übermittelt werden (um eigene Plausibilisierungen vor- nehmen zu können) und wie oft die Aktualisierung erfolgen soll bzw. kann (wei- tere Erläuterungen hierzu, siehe unten).

Tabelle 24: Zulieferungen EVU

ItemAusprägungAktualisie-Übermittlung an BSN / AT
rung
TarifverträgePDF-Dokumente; LieferungJährliche Lie-BSN / AT erhalten Zugriff
pro Gesellschaft / Vertrag;ferungauf den Sammelordner mit
alle Verträge bis zum Stich-allen Verträgen; die organi-
tag 31.07 (t)satorische Verantwortung
liegt beim Dienstleister
Teilmodell A
MA-Verteilung Be-Tabelle, Jahresendwert desJährliche Lie-BSN / AT erhalten aggre-
triebszugehörigkeitVorjahres (t-1) pro Unter-ferunggierte VZÄ-Zahlen aller teil-
nehmen (mindestens) odernehmenden bzw. verfügba-
Gesellschaft / Vertragren EVU in der laufenden
Warenkorbperiode (auf-
summierte Werte pro Jah-
resstufe); die Aggregation
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A
MA-Verteilung Be-Tabelle, Jahresendwert desJährliche Lie-BSN / AT erhalten aggre-
rufserfahrungVorjahres (t-1) pro Unter-ferunggierte VZÄ-Zahlen aller teil-
nehmen (mindestens) odernehmenden bzw. verfügba-
Gesellschaft / Vertragren EVU in der laufenden
Warenkorbperiode (auf-
summierte Werte pro Jah-
reswert); die Aggregation
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 130

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Anzahl MA pro Ver-Tabelle, Jahresendwert desLieferung alleKeine Rohdatenlieferung
trag (Lf, Zub)Vorjahres (t-1) pro Gesell-fünf Jahrean den BSN / die AT erfor-
schaft / Vertrag(Anpassung:derlich; Dienstleister Teil-
nur Waren-modell A nimmt Plausibili-
korb)sierung vor
Anzahl MA pro Funk-Tabelle, Jahresendwert desLieferung alleKeine Rohdatenlieferung
tionsgruppe u. Erfah-Vorjahres (t-1) pro Gesell-fünf Jahrean den BSN / die AT erfor-
rungsstufeschaft / Vertrag(Anpassung:derlich; Dienstleister Teil-
nur Waren-modell A nimmt Plausibili-
korb)sierung vor
Anteil ÜberstundenDurchschnittswert 12 Mo-Jährliche Lie-BSN / AT erhalten einen
nate (t-1) pro Unterneh-ferunggewichteten Mittelwert
men (mindestens)über alle teilnehmenden
oder Gesellschaft / Vertragbzw. verfügbaren EVU in
der laufenden Warenkorb-
periode; die Berechnung
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A
Anteil NachtarbeitDurchschnittswert 12 Mo-Jährliche Lie-BSN / AT erhalten einen
nate (t-1) pro Unterneh-ferunggewichteten Mittelwert
men (mindestens)über alle teilnehmenden
oder Gesellschaft / Vertrag;bzw. verfügbaren EVU in
nur Kontrolleder laufenden Warenkorb-
periode; die Berechnung
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A
Anteil SonntagsarbeitDurchschnittswert 12 Mo-Jährliche Lie-BSN / AT erhalten einen
nate (t-1) pro Unterneh-ferunggewichteten Mittelwert
men (mindestens)über alle teilnehmenden
oder Gesellschaft / Vertrag;bzw. verfügbaren EVU in
nur Kontrolleder laufenden Warenkorb-
periode; die Berechnung
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A
Anteil FeiertagsarbeitDurchschnittswert 12 Mo-Jährliche Lie-BSN / AT erhalten einen
nate (t-1) pro Unterneh-ferunggewichteten Mittelwert
men (mindestens)über alle teilnehmenden
oder Gesellschaft / Vertrag;bzw. verfügbaren EVU in
nur Kontrolleder laufenden Warenkorb-
periode; die Berechnung
erfolgt beim Dienstleister
Teilmodell A

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 131

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Anteile WahlmodellTabelle, Jahres(end)werteJährliche Lie-Dienstleister Teilmodell A
(t-1) pro Gesellschaft / Ver-ferungnimmt eine sachgerechte,
tragmarktbezogene Kategori-
sierung vor (
z. B. „mehr Urlaub“ und
„übrige“; Wahlmöglichkei-
ten sind nicht immer de-
ckungsgleich), die grund-
sätzlich mit der Waren-
korbaktualisierung ange-
passt werden kann; die un-
ternehmens- bzw. gesell-
schaftsscharfen Ausprä-
gungen werden anschlie-
ßend den Kategorien zuge-
ordnet (Clusterung) und
eine mittlere Anteilsvertei-
lung über alle teilnehmen-
den bzw. verfügbaren EVU
gebildet, die dem BSN bzw.
den AT übermittelt wird
Zweite Meldestelle /Gesamtbetrag pro Jahr (t-1)Jährliche Lie-BSN / AT erhalten aggre-
doppelte Einsatzorteoder Durchschnitts(jah-ferunggierte Werte: Gesamtbe-
res)betrag pro Mitarbeitertrag pro Jahr (Summe alle
pro Gesellschaft / Vertragteilnehmenden bzw. ver-
fügbaren EVU) und Durch-
schnitts(jahres)betrag pro
Mitarbeiter / VZÄ (gewich-
teter Mittelwert)
Persönliche Nachtzu-Anteile Schichtbe-Jährliche Lie-Keine Rohdatenlieferung
lageginn / Schichtende (Tages-ferungan den BSN / die AT erfor-
verteilung) (t-1) pro Unter-derlich; Dienstleister Teil-
nehmen (mindestens) odermodell A nimmt Plausibili-
Gesellschaft / Vertrag31sierung vor
Angaben zu Erho-Jahreswerte (t-1) pro Ge-Jährliche Lie-Keine Rohdatenlieferung
lungsbeihilfe und ta-sellschaft / Vertragferungan den BSN / die AT erfor-
riflichen Sozialleis-derlich; Dienstleister Teil-
tungenmodell A nimmt Plausibili-
sierung vor

Die standardisierte Excel-Tabelle (xxxx-xx-xx_Erhebung_Mengenda- ten_SPNV-Index_Unternehmen.xlsx), in die die Eisenbahnverkehrsunterneh- men ihre Daten eintragen, kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden (un- ausgefülltes Template).

Wie häufig müssen die Daten geliefert (und aktualisiert) werden?

31 Schichtbeginn und Schichtende beziehen sich auf den Ist-Wert am Ende des Erhebungsjahres (Stichtag: 31. Dezember) – und nicht auf den Sollwert am Anfang des Jahres. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 132

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Die Tarifverträge müssen jährlich zum Stichtag 31. Juli (t) geliefert werden. Gleiches gilt auch für die anderen Rohdaten. Ausnahmen bilden die Anzahl der Mitarbeiter pro Vertrag sowie die Anzahl der Mitarbeiter pro Funktionsgruppe u. Erfahrungsstufe (analog MTE). Diese sind nur für die Warenkorbanpassung re- levant und müssen somit nur alle 5 Jahre geliefert werden (Stichtag hier: 30. Juni).

Bei den Tarifverträgen werden sämtliche Änderungen bis zum Stichtag 31. Juli berücksichtigt (Zustand am 31. Juli t ist maßgeblich für Indexwert t; der relativ große Abstand zum Veröffentlichungstermin (März des Folgejahres) ergibt sich aus dem Berechnungsaufwand in Teilmodell B). Bei den übrigen Daten sind entweder der Jahresdurchschnitt oder der Jahresendwert (t-1) maßgeblich.

8.2.2 Tagesganglinie DB Netz

Tabelle 25: Zulieferung DB Netz AG

ItemAusprägungÜberprüfungsbedarfAktualisierung
Tagesganglinie DB NetzDerzeit: SPNV-Züge aufKeiner, ggf. Plausibili-Jährliche Lieferung
Stundensicht Fahrplan-tätskontrolle
jahr 2019

Die Tagesganglinie der DB Netz AG stellt neben den in Abschnitt 8.2.1 genann- ten Daten ebenfalls einen wichtigen Input dar. Sie wird ebenfalls jährlich aktu- alisiert. Der für Teilmodell A zuständige Dienstleister ist für die Korrespondenz mit der DB Netz AG verantwortlich. Allfällige Kosten sind von der formal bezah- lenden Partei zu tragen.

8.3 Berechnungen

Wann erfolgen die Berechnungen durch die Dienstleister?

Die Übertragungen der neuen Daten bzw. die Berechnungen (insbesondere Teil- modell B) erfolgen im Zeitraum August – Dezember (t), wobei der August als Puffermonat dient. Die Verknüpfung der Outputwerte bzw. die eigentliche In- dexerstellung erfolgt im Januar (t+1).

8.4 Reviews

Was muss geprüft werden?

Bei den Reviews muss unterschieden werden zwischen Rohdaten und Modell- daten. Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 133

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Der BSN muss wissen, ob die Rohdaten, die die EVU und die DB Netz AG liefern, korrekt sind.

BSN und EVU müssen überprüfen, ob die Modelldateien, die die Dienstleister liefern, korrekt sind.

Ggf. sind bei methodischen Anpassungen erneute Begutachtungen der grund- sätzlichen Funktionsweise der Teilmodelle A und B erforderlich. (Anmerkung: Da hier kein Automatismus besteht, wird dieser Aspekt im Folgenden nicht wei- ter behandelt. Im Zweifel müssten EVU und / oder BSN ein entsprechendes Gutachten beauftragen).

ROHDATEN

Rohdaten sind alle oben genannten Informationen, die von den EVU und der DB Netz AG geliefert werden (siehe Tabelle 24 in Abschnitt 8.2.1). Die Überprü- fung der Rohdaten erfolgt jährlich bzw. bei den Warenkorbmengendaten alle 5 Jahre. Die jährliche Überprüfung erfolgt nicht bei allen Verträgen, sondern bei der Hälfte (50 % Stichprobe). Die Auswahl der zu überprüfenden Verträge er- folgt per Zufall (mit Zurücklegen).

Der BSN erhält die Daten in der in Tabelle 24 aufgeführten Form, um eigene Plausibilisierungen vornehmen zu können. Maßgeblich ist, dass in sensiblen Be- reichen keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen bzw. Gesellschaften möglich sind. Die Mitglieder des BSN verpflichten sich, diese Daten ausschließ- lich für Zwecke des PKI SPNV zu verwenden und nur denjenigen Organen, Mit- arbeitern sowie Dritten zuzuleiten, die sie zum Zwecke des PKI SPNV verwen- den. Die nähere Ausgestaltung erfolgt in detaillierteren Vereinbarungen mit dem BSN bzw. den Aufgabenträgern.

MODELLDATEN

Teilmodell A: Indextabellen (pro Gesellschaft / Vertrag, in anonymisierter Form gesamt)

Der BSN / die AT erhalten grundsätzlich die vollständigen Modelldateien (Teilmodell A und Kombination Teilmodell A / Teilmodell B). Damit die Inte- ressen der EVU gewahrt bleiben, werden vor der Übermittlung vom Dienst- leister Teilmodell A jedoch grundsätzlich die aggregierten Daten (siehe Ta- belle 24) eingetragen und zudem alle direkten Unternehmensbezüge „im Text“ entfernt (Bezeichnungen, Verweise auf die Tarifverträge etc.).

Eine Ausnahme gibt es bei der Anzahl der Mitarbeiter pro Funktionsgruppe und Erfahrungsstufe. Hier werden in allen Tabellenblättern der NE-Bahnen die aggregierten / aufsummierten NE-Werte eingetragen (je eine Version Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 134

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für GDL und EVG), bei den DB-Verträgen bleiben die entsprechenden Felder hingegen leer. Dieses Vorgehen wurde gewählt, weil DB Regio bei den Funk- tionsgruppen einen anderen Aufbau hat als die NE-Bahnen. Da eine Zuord- nung der DB-Mitarbeiter zu den Funktionsgruppen in den GDL- und EVG- Verträgen der NE-Bahnen nicht möglich ist, die Verteilung bei einzelnen Un- ternehmen aber nicht erkennbar sein soll, werden bei der DB keine Eintra- gungen vorgenommen. Durch die Aggregation bei den NE-Bahnen sind auf- grund der erfassten Anzahl der Unternehmen bzw. Gesellschaften keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen / Gesellschaften möglich – den NE- Bahnen entsteht hier somit kein Nachteil im Vergleich zu DB Regio.

Alle Informationen zur persönlichen Nachtarbeitszulage / schichtbasierten Nachtzulage werden vom Dienstleister Teilmodell A zunächst vor der Über- mittlung gelöscht. Allerdings können auf Wunsch des BSN / der AT aggre- gierte Werte eingetragen werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten die Tabellen ihrer Gesellschaf- ten mit unveränderten Inputdaten.

Teilmodell B: Musternetz / Musterfahrplan (bei Veränderungen), Regelsets (relevante tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen), Umlaufpläne, Dienstpläne, Dienstreihenfolgepläne

Für die Erstellung der Regelsets der für die Berechnungen in Teilmodell B ausgewählten Gesellschaften ist der Dienstleister für Teilmodell A zuständig. Dieser übermittelt den Eisenbahnverkehrsunternehmen die jeweiligen Ta- bellenblätter; der BSN / die AT erhalten hier sämtliche Dateien in folgender Form zur Durchsicht: Grundsätzlich werden alle Output-Dateien (Regelsets (mit bestimmten Informationen aus den Tarifverträgen) sowie unterneh- mensspezifische Dienst- und Dienstreihenfolgedateien auf Grundlage der Regelsets und des fiktiven Musternetzes bzw. Musterfahrplans) an den BSN / die AT übermittelt. Da sich die Ergebnisse auf ein fiktives Musternetz be- ziehen und bezogen auf einzelne Unternehmen letztlich nur Informationen aus (in der Regel öffentlich zugänglichen bzw. für den BSN / die AT einseh- baren) Tarifverträgen verwendet werden, wurde dieses Vorgehen von den Eisenbahnverkehrsunternehmen akzeptiert. Ausnahmen bestehen bei den prozentualen Angaben zur Betriebszugehörigkeit und zum Wahlmodell. Hier werden in den Regelsets vom Dienstleister Teilmodell A vor der Übermitt- lung die aggregierten Werte (siehe oben) eingetragen.

Wer prüft?

Grundsätzlich sind Eisenbahnunternehmen und BSN / AT für die Prüfung selbst verantwortlich und auch zuständig. Im Hinblick auf die Rohdaten, die von den Eisenbahnunternehmen geliefert werden, gibt es jedoch eine Ausnahme.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 135

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ROHDATEN

Bei den Rohdaten hat der BSN – abgesehen von Plausibilitätsprüfungen – keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Daten selbst bzw. über einen externen Gutachter festzustellen. Daher erfolgt die Überprüfung durch einen oder mehrere Wirt- schaftsprüfer bei den EVU (entweder pro Unternehmen / Gesellschaft oder ge- samthaft für die G9). Der BSN / die AT erhalten zunächst eine hinreichend prä- zise Bestätigung, dass die übermittelten Daten korrekt sind. Um eigene Plausi- bilisierungen vornehmen zu können, erhalten sie zusätzlich bestimmte Daten (siehe oben).

Hinweis zur persönlichen Nachtarbeitszulage / schichtbasierten Nachtzulage: Die EVU liefern die ausgefüllten Tabellen (prozentuale Verteilung Schichtbeginn / Schichtende) an den für Teilmodell A zuständigen Gutachter, der eine Plausi- bilisierung vornimmt. Ein Wirtschaftsprüfer prüft lediglich den entsprechenden Wert aus dem Personalbereich der EVU (Gesamtbetrag / Gesamtbeträge per- sönliche Nachtzulage).

Die Kosten für die Prüfung tragen die jeweiligen EVU.

MODELLDATEN

Teilmodell A: Indextabellen (pro Unternehmen, in anonymisierter Form ge- samt)

Die Tabellen werden intern von Expertinnen und Experten der EVU und des BSN oder von externen Gutachtern geprüft, die von den Institutionen be- auftragt werden.

Allfällige Kosten tragen die Institutionen selbst.

Teilmodell B: Musternetz / Musterfahrplan (bei Veränderungen), Regelsets (relevante tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen), Umlaufpläne, Dienstpläne, Dienstreihenfolgepläne

Die Dokumente werden intern von Expertinnen und Experten der EVU und des BSN oder von externen Gutachtern geprüft, die von den Institutionen beauftragt werden.

Allfällige Kosten tragen die Institutionen selbst.

Wann erfolgen die Reviews?

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 136

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ROHDATEN

Die Rohdaten werden zum Stichtag 31. Juli an den Dienstleister übermittelt. Die Übermittlung der Bestätigung durch den oder die Wirtschaftsprüfer muss spä- testens bis zum 31. August erfolgen (Ende des Pufferzeitraums).

MODELLDATEN

Teilmodell A: Indextabellen (pro Unternehmen, in anonymisierter Form ge- samt)

Der Reviewzeitraum beginnt zwei Monate nach dem Beginn des Berechnungs- zeitraums (also im Oktober (t)) und endet im Februar (t+1). Der Dienstleister übermittelt die Tabellen, sobald sie fertiggestellt worden sind, spätestens bis zum 31. Oktober. Die Rückmeldung der Eisenbahnunternehmen und des BSN soll bis zum 30. November erfolgen, damit allfällige Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden können und ggf. eine erneute Überprüfung möglich ist.

Teilmodell B: Musternetz / Musterfahrplan (bei Veränderungen), Regelsets (relevante tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen), Umlaufpläne, Dienstpläne, Dienstreihenfolgepläne

Der Reviewzeitraum beginnt zwei Monate nach dem Beginn des Berechnungs- zeitraums (also im Oktober (t)) und endet im Februar (t+1).

Die Übermittlung der Regelsets durch den für Teilmodell A zuständigen Dienst- leister muss spätestens bis zum 15. August erfolgen. Die Überprüfung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und den BSN kann sequenziell erfolgen (also immer dann, wenn die Berechnung des entsprechenden Vertrages tatsächlich ansteht). Das Verfahren hierbei sieht folgendermaßen aus: Der für Teilmodell B zuständige Dienstleister meldet den anstehenden Berechnungsbeginn eine Wo- che vorher an EVU, BSN und den Gutachter für Teilmodell A. Die Rückmeldung der EVU und des BSN muss dann innerhalb von zwei Wochen (14 Kalendertage) erfolgen. Sofern nach 10 Tagen keine Rückmeldung erfolgt ist, schickt der Dienstleister eine Erinnerung; sofern nach 14 Tagen keine Rückmeldung erfolgt ist, gelten die Regelsets als genehmigt und fehlerfrei im Sinne der weiteren Verwendung. In begründeten Fällen ist eine Fristverlängerung von bis zu 14 Tagen möglich, sofern das EVU vor Ablauf der Ursprungsfrist auf den Dienst- leister zukommt. Sofern sich bei der Prüfung Änderungsbedarfe ergeben sollten, erfolgt eine Klärung auf Fachebene. Sollte hier keine Einigung erzielt werden können, entscheidet die Arbeitsgruppe.

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 137

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Die Übermittlung der Umlaufpläne, Dienstpläne und Dienstreihenfolgepläne er- folgt unmittelbar nach ihrer Fertigstellung (ein fixes Datum kann hier nicht fest- gelegt werden). Der für Teilmodell B zuständige Dienstleister übermittelt fertige Dienstpläne / Dienstreihenfolgepläne per Mail an das jeweilige EVU und setzt den BSN, die EVU-Koordinatoren [später ggf. Anpassungen im Zuge der Ver- einsgründung] sowie den für Teilmodell A zuständigen Dienstleister ebenfalls in Kenntnis. Mit dem Versand der Mail beginnt die Rückmeldefrist. Die Rückmel- dung der EVU und des BSN soll innerhalb von zwei Wochen (14 Kalendertage) nach der Bereitstellung durch den Dienstleister erfolgen. Sofern nach 10 Tagen keine Rückmeldung erfolgt ist, schickt der Dienstleister eine Erinnerung; sofern nach 14 Tagen keine Rückmeldung erfolgt ist, gelten die Pläne als genehmigt und fehlerfrei im Sinne der weiteren Verwendung. In begründeten Fällen ist eine Fristverlängerung von bis zu 14 Tagen möglich, sofern das EVU vor Ablauf der Ursprungsfrist auf den Dienstleister zukommt.

8.5 Warenkörbe

Hinweis: Es gibt mehrere „Warenkörbe“. Zum einen den Personalmengen-Wa- renkorb, der sämtliche Verträge / Gesellschaften enthält, die im PKI SPNV er- fasst sind – zum anderen die Warenkörbe „DB“ und „NE“, die für die Auswahl der Verträge in Teilmodell B maßgeblich sind (siehe Abschnitt 6.3). Alle Waren- körbe beziehen ihre Elemente aus derselben Grundgesamtheit.

Der Anpassungsturnus ist bei allen Warenkörben identisch. Die Aktualisierung erfolgt alle 5 Jahre (2020, 2025, 2030 usw.).

Der Stichtag (Lieferung) für die bezogen auf den Warenkorb relevanten Infor- mationen ist der 30. Juni. Die Lieferung der übrigen Daten im Warenkorbjahr erfolgt bis zum 31. Juli.

Hinweis: Es erfolgt keine routinemäßige Neubasierung nach 5 Jahren.

8.6 Rückwirkung

Die Berücksichtigung rückwirkender Veränderungen (bezogen auf Tarifver- träge) ist möglich, soweit sie nur das laufende Jahr betreffen und entspre- chende Informationen zum Stichtag geliefert worden sind.

8.7 Sanktionen bei Nichtlieferung, verspäteter Lieferung

Wenn die Eisenbahnunternehmen notwendige Daten nicht oder nicht fristge- recht liefern, wird für den entsprechenden Vertrag eine Entwicklung mit Faktor Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 138

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1,0 unterstellt. In begründeten Fällen ist eine Fristverlängerung von bis zu 14 Tagen möglich, sofern das EVU vor Ablauf der Ursprungsfrist auf den Dienst- leister zukommt.

8.8 Entfall von Tarifverträgen während der Warenkorbpe- riode

Sollte ein Tarifvertrag in einer laufenden Warenkorbperiode nicht mehr fortge- führt werden (etwa dann, wenn die entsprechende Gesellschaft bzw. das ent- sprechende Unternehmen den Markt verlässt oder sich eine Gewerkschaft auf- löst), hat dies folgende Auswirkungen:

 Teilmodell A: automatische Neugewichtung der vorhandenen Verträge, keine Veränderung des Warenkorbes

 Teilmodell B: der direkte Nachfolger in der Rangreihung (aus dem gülti- gen Warenkorb) rückt zum nächsten Stichtag nach

8.9 Vorzeitige Anpassungen („Revision“)

Bei unvorhergesehenen externen Entwicklungen mit erheblichen Auswirkungen auf den PKI SPNV (roh) können die Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der BSN unter Darlegung konkreter Gründe um ein gemeinsames Vorgespräch bit- ten. Ggf. können anschließend – in gegenseitigem Einvernehmen – etwaige An- passungsbedarfe konkretisiert und umgesetzt werden.

Mögliche exogene Entwicklungen sind

Exogene Schocks (Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen etc.)

Umfassende gesetzliche Anpassungen

Zwingender und akuter technischer Anpassungsbedarf

8.10 Hinweise zur Erstveröffentlichung 2020 / 2021

Erstmals wird ein Personalkostenindex im eigentlichen Sinne – also eine vom Basiswert 100 abweichende Zahl – für das Jahr 2021 (t) veröffentlicht (Veröf- fentlichung: 2022 (t+1)). Die Berechnungsbasis (Wert für das Basisjahr) steht ab März 2021 zur Verfügung.

Auch das „Warenkorbjahr“ ist 2020 (die nächste Anpassung erfolgt dementspre- chend 2025, Veröffentlichung: 2026). Berücksichtigt wurden bei den Mengen- daten grundsätzlich Werte aus dem Jahr 2019 (t-1), Tarifverträge wurden bis

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 139

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zum 31. Juli (t) berücksichtigt. Insofern unterscheidet sich die Vorgehensweise hier nicht vom üblichen Prozedere (vgl. oben). Abweichungen gibt es lediglich bei der Fertigstellung (Dezember t statt März t+1).

Für den ersten Indexwert (2021) müssen alle relevanten Daten (siehe Tabelle 24) bis zum Stichtag 31. Juli 2021 geliefert werden. Bei den Mengendaten / Anteilen / Verteilungen ist das Jahr 2020 (Jahresendwert oder Jahresdurch- schnitt) maßgeblich, bei den Tarifverträgen der Stichtag 31. Juli 2021.

8.11 Übersicht Prozesse / grafische Zusammenfassung

Abbildung 31: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 140

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Tabelle 26: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf, jährliche Anpassungen

SchrittWas?Wann?Wer?Anmerkungen
1Bereitstellung er-i. Tarifverträge (alle rele-1. Januar bis 31. JuliEVU liefern erfor-Alle Daten beziehen
forderlicher Datenvanten Tarifverträge für die(t, Beispiel: 2022)derliche Daten ansich auf das Jahr t-1
berücksichtigten Berufs-die Dienstleister für(Beispiel: 2021); Aus-
gruppen Triebfahrzeugfüh-Teilmodell A undnahme: Tarifverträge
rer und Zugbegleiter)Teilmodell Bmüssen zum Stichtag
ii. Mitarbeiterverteilung bei31. Juli (in t) aktuell
Betriebszugehörigkeit undsein
BerufserfahrungDB Netz AG liefert
iii. Anteile Überstunden,Tagesganglinie an
Nachtarbeit, Sonntagsar-die Dienstleister für
beit, FeiertagsarbeitTeilmodell A
iv. Anteile Wahlmodell(e)
v. Daten zu weiteren Ein-Dienstleister über-
satzorten und persönlicherprüfen die Vollstän-
Nachtzulage / schichtbasier-digkeit der Lieferun-
ter Nachtzulagegen
vi. Tagesganglinie der DB
Netz AG
2Überprüfung deri. Arbeitszeitgesetz31. Juli (t, Beispiel:Dienstleister Teilmo-Stand zum Stichtag ist
einschlägigen Ge-ii. Bundesurlaubsgesetz2022)dell Amaßgeblich
setzeiii. Entgeltfortzahlungsge-
setz
3Teilmodell A: Be-Monatslohn pro VZÄ proAugust bis Oktober (t)Dienstleister Teilmo-
rechnung des Mo-Gesellschaft (Grundvergü-dell A
natseinkommenstung, Zuwendungen und
Zulagen)
4Teilmodell B: Be-Berechnungen Dienstpla-August bis DezemberDienstleister Teilmo-
rechnung der benö-nung, Dienstreihenfolgepla-(t)dell B
tigten VZÄ für einnung
MusternetzAnpassung RegelsetsÜberprüfung Reduk-
Überprüfung Reduktionbis 15. August (t)tion, Überprüfung
Deckelung und An-
Überprüfung Deckelung bei
passung Regelsets:
zu großer Abweichung zwi-
Dienstleister Teilmo-
schen bezahlter und zu be-
dell A (bei Regelsets
zahlender Zeit
Mitwirkung der EVU
erforderlich)
Anpassung Regelsets

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 141

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SchrittWas?Wann?Wer?Anmerkungen
5Kombination derJanuar (t+1)Dienstleister Teilmo-inkl. Mischung ("Dämp-
Ergebnisse vondell Afungsfaktor")
Teilmodell A und
Teilmodell B / In-
dexerstellung
6Ausgabe / Veröf-Veröffentlichung als Zahl (z.Erster Montag im MärzDienstleister Teilmo-Veröffentlichung ver-
fentlichungB. 123,9) und Zahlenreihe,(t+1, Beispiel: 2023;dell A (Zulieferung);schiebt sich, wenn der
ausgehend vom BasisjahrAchtung: Es wird derArbeitsgruppeim Berechnungsschritt
bzw. vom Jahr der Erstver-Index für das Kalen-„Dämpfungsfaktor“ er-
öffentlichung (lange Reihe)derjahr 2022 (t) veröf-forderliche Index des
fentlicht)Statistischen Bundes-
amtes noch nicht ver-
öffentlicht worden ist
7Überprüfung / Re-Überprüfung der Rohdatenbis 31. August (t,Wirtschaftsprüfer
view Rohdaten dererfolgt jährlich bzw. bei denEnde des Pufferzeit-bei den EVU (ent-
EVUWarenkorbmengendatenraums)weder pro Unter-
alle 5 Jahre; jährliche Über-nehmen / Gesell-
prüfung erfolgt nicht bei al-schaft oder gesamt-
len Verträgen, sondern beihaft für die teilneh-
der Hälfte (50 % Stich-menden Unterneh-
probe); Zufallsauswahlmen)
BSN erhält hinreichend prä-
zise Bestätigung über Kor-
rektheit der Daten
8Überprüfung / Re-BSN erhält Excel-Datei vomOktober (t) bis JanuarDienstleister Teilmo-
view ModelldatenDienstleister (sämtliche Ver-(t+1)dell A stellt Modell-
Teilmodell Atragstabellen, anonymisiert)daten zur Verfü-
Dienstleister übermit-gung
EVU erhalten Tabellen ihrertelt Tabellen direkt
Gesellschaften (unverän-nach Fertigstellung,BSN u. EVU beauf-
derte Inputdaten)spätestens bis 31. Ok-tragen externe Gut-
tober; Rückmeldungachter oder nehmen
EVU u. BSN möglichstdie Prüfung selbst
bis 30. November, allevor
Abstimmungen und
Anpassungen müssen
bis Januar (t+1) been-
det sein

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 142

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SchrittWas?Wann?Wer?Anmerkungen
9Überprüfung / Re-Musternetz / MusterfahrplanAugust (t) bis JanuarDienstleister Teilmo-Überprüfung durch
view Modelldaten(bei Veränderungen), Re-(t+1)dell B stellt Modell-EVU und BSN kann se-
Teilmodell Bgelsets (relevante tarifver-daten zur Verfü-quenziell erfolgen (also
tragliche und gesetzlicheÜbermittlung der Um-gungimmer dann, wenn die
Regelungen), Umlaufpläne,laufpläne, Dienst-Berechnung des ent-
Dienstpläne, Dienstreihen-pläne, Dienstreihenfol-Dienstleister Teilmo-sprechenden Vertrages
folgeplänegepläne erfolgt unmit-dell A stellt Regel-tatsächlich ansteht)
telbar nach Fertigstel-sets zur Verfügung
lung (kein fixes Da-Ablauf des Verfahrens:
tum); RückmeldungBSN u. EVU beauf-der für Teilmodell B
EVU und BSN soll in-tragen externe Gut-zuständige Dienstleis-
nerhalb von zwei Wo-achter oder nehmenter meldet den anste-
chen nach Bereitstel-die Prüfung selbsthenden Berechnungs-
lung erfolgenvorbeginn eine Woche
vorher an EVU, BSN
Übermittlung der Re-und den Gutachter für
gelsets durch Dienst-Teilmodell A. Die Rück-
leister Teilmodell A bismeldung der EVU und
15. Augustdes BSN muss dann in-
nerhalb von zwei Wo-
chen (14 Kalender-
tage) erfolgen. Sofern
nach 10 Tagen keine
Rückmeldung erfolgt
ist, schickt der Dienst-
leister eine Erinnerung;
sofern nach 14 Tagen
keine Rückmeldung er-
folgt ist, gelten die Lie-
ferungen als geneh-
migt

Tabelle 27: Indexerstellung, Schritte, zeitlicher Ablauf, Anpassungen alle 5 Jahre (Warenkorbaktualisierung)

SchrittWas?Wann?Wer?Anmerkungen
WA 1Aktualisierung Mengen-i. Anzahl der Mitarbei-1. Januar bis 30.EVU liefern erforder-Review analog jährliche
daten für Warenkorbak-ter pro Vertrag, ge-Juni (t/wa; liche Daten an die Gutachter für Teil-Überprüfungen
tualisierungtrennt nach Tf undz. B. 2025)
Zubmodell A und Teil- modell B
ii. Anzahl der Mitarbei-
ter pro Funktions-
gruppe und Erfah-
rungsstufe

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 143

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SchrittWas?Wann?Wer?Anmerkungen
WA 2Überprüfung u. ggf. An-1. Januar bis 30.Arbeitsgruppe
passung MusternetzJuni (t/wa)
WA 3Überprüfung u. ggf. An-1. Januar bis 30.Arbeitsgruppe
passung Modellparame-Juni (t/wa)
ter
WA 4Methodische Anpassun-1. Januar bis 30.Arbeitsgruppe
genJuni (t/wa)
WA 5Neugewichtung Waren-Personalmengen-Wa-Juli (t/wa)Dienstleister Teilmo-
körberenkorb: enthält sämt-dell A
liche Verträge / Gesell-
schaften, die im PKI
SPNV erfasst sind
Warenkörbe „DB“ und
“NE“: relevant für die
Auswahl der Tarifver-
träge in Teilmodell B
Alle Warenkörbe be-
ziehen ihre Elemente
aus derselben Grund-
gesamtheit
WA 6Ausgabe / Veröffentli-Veröffentlichung alsErster Montag imDienstleister Teilmo-
chung Index auf Grund-Zahl (z. B. 123,9) undMärz (t/wa+1, z.dell A (Zulieferung);
lage neuer WarenkorbZahlenreihe, ausge-B. 2026)Arbeitsgruppe
hend vom Basisjahr
bzw. vom Jahr der
Erstveröffentlichung
(lange Reihe)

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 144

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9 Änderungen gegenüber der Vorjahresversion

9.1 2022 (Ursprungsversion: 2021, veröffentlicht am 01.07.2021)

Gesamtes Dokument: Umbenennung BAG-SPNV in BSN (Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.)

Abschnitt 1, S. 14, Fußnote 4: Erläuterung zu tariflichen Sozialleistungen eingefügt

Abschnitt 1, S. 15: Erläuterung zur Berücksichtigung von Auszubildenden eingefügt

Abschnitt 4.3, S. 34: Ergänzung zur Rundung der zu mischenden Indizes eingefügt

Abschnitt 5.3, S. 40: Ergänzung zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen eingefügt

Abschnitt 6.3, S. 68: Ergänzung zur Beschaffenheit des DB Warenkorbes in Teilmodell B eingefügt

Abschnitt 6.4, ab S. 74: Musterfahrpläne (Abbildungen) eingefügt

Abschnitt 7.2, S. 119f: Ergänzungen zur Ausgestaltung der Wahlmodelle und entsprechender Anpassungen in beiden Teilmodellen eingefügt

Abschnitt 7.4, S. 127: Anpassung der Regelungen zur Berücksichtigung Ta- rifindex H.49

Abschnitt 7.4, S. 127: Ergänzung zur Rundung der zu mischenden Indizes eingefügt

Abschnitt 8.1, S. 127, Fußnote 29: Ergänzung zur Veröffentlichung des PKI SPNV eingefügt

Abschnitt 8.2.1, S. 129: Ergänzungen zu Übermittlungsfristen bei Tarifver- trägen eingefügt

Abschnitt 8.2.1, S. 132, Fußnote 31: Erläuterung zu Schichtbeginn / Schich- tende eingefügt

Abschnitt 8.4, S. 136: Ergänzung zur persönlichen Nachtarbeitszulage / schichtbasierten Nachtzulage eingefügt

Abschnitt 8.4, S. 138: Ergänzungen zum Ablauf der Reviews eingefügt

Abschnitt 8.7, S. 139: Ergänzung zur Fristverlängerung bei Datenlieferung eingefügt

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 145

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10 Abkürzungsverzeichnis

AG Arbeitsgruppe (Indizierung)

AT Aufgabenträger

BAG-SPNV Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (der AT)

BSN Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.

BuRa-ZugTV Bundes-Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal (GDL)

DB Deutsche Bahn AG

Destatis Statistisches Bundesamt

EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen

FGr 1 – 6 Funktionsgruppenspezifische Tarifverträge (EVG)

H.49 Tarifindex „Landesverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“ (Destatis)

H.49.1/2: Tarifindex „Eisenbahnverkehr (ohne Personennahverkehr)“ (Destatis)

H.49.3 Tarifindex „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ (Destatis)

HausTV Haustarifvertrag

IVU IVU Traffic Technologies AG

KCW KCW GmbH

KoRa-ZugTV Konzern-Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal (GDL)

LfTV Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des AGV MOVE

LrfTV Tarifvertrag für Lokrangierführer von Schienenverkehrsunternehmen des AGV MOVE

MTE Monatstabellenentgelt

NE-Bahnen Nichtbundeseigene Eisenbahnen

PGF-O Preisgleitfaktor für den hessischen Omnibusverkehr

PKI SPNV Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr

PKI SPNV (roh) Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (ohne Mischung)

pNZ (pNZ2, pNZ3) Persönliche Nachtarbeitszulage

Dokumentation Personalkostenindex SPNV KCW GmbH; IVU Traffic Technologies AG; 07.03.2022 – Version 2022 Seite 146

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SPNV Schienenpersonennahverkehr

t Indexjahr (z. B. 2021)

t+1 Jahr der Veröffentlichung (z. B. 2022 für Indexwert 2021)

t-1 Jahr der Mengenerhebungen (z. B. 2020 für den Indexwert 2021)

Tf Triebfahrzeugführer

TV Tarifvertrag

UAG Unterarbeitsgruppe der Eisenbahnverkehrsunterneh- men (zu Dienstplanungsaspekten)

VZÄ Vollzeitäquivalente

W Workers' Group

WR Wachstumsrate

YoY Year-on-year: Personalmengen ändern sich jährlich

Zub Zugbegleiter

ZubTV Tarifvertrag für Zugbegleiter und Bordgastronomen von Schienenverkehrsunternehmen des AGV MOVE

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