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Fahrplanmäßige Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz

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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Kapitel 11 – Erhebungen

Anlage LB-20

Spezifikation Befragungen

MDSB-II_3111_Spezifikation_Befragung

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Spezifikation Befragung

  1. Allgemeiner Teil (1) Der Auftragnehmer (= EVU) führt im Rahmen der jeweiligen Einnahmenaufteilungsverträge Fahrgastbefragungen und -zählungen durch. (2) Für jede Linie des Mitteldeutschen S-Bahnnetzes II (MDSB-II) sind im Fahrplanjahr der Betriebsaufnahme und so dann mindestens in vier weiteren Fahrplanjahren im maximalen Zeitabstand von vier Jahren Fahrgastbefragungen gemäß den in Kapitel 2 Fahrgastbefragungen zur Feststellung der Struktur von Fahrgastnachfrage und Fahrausweisnutzung beschriebenen Anforderungen vorzusehen. Die Kosten für die Durchführung und Auswertungen der im Fahrplanjahr der Betriebsaufnahme durchzuführenden Verkehrserhebungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die hierfür kalkulierten Aufwendungen sind im Angebot separat zu benennen. Die Kosten für die Durchführung und Auswertungen der weiteren durchzuführenden Verkehrserhebungen werden von den Auftraggebern gemäß auf das jeweilige Aufgabenträgergebiet entfallenden Anteils an den für den jeweiligen Erhebungszeitraum ermittelten Personenkilometern (Pkm) des Gesamtnetzes MDSB-II erstattet. Hierzu sind im jeweiligen Erhebungsgutachten die Pkm je AT-Gebiet auszuweisen. (3) Zusätzlich / ergänzend zu den gemäß den Absatz (2) durchzuführenden Fahrgastbefragungen führt der Auftragnehmer (= EVU) zum Zwecke der Einnahmenaufteilung der regionalen Verkehrsverbünde / Tarifkooperationen gemäß den in den jeweiligen Verbundeinnahmeaufteilungsverträgen vorgegebenen Regelungen Verkehrserhebungen durch. Verkehrserhebungen, welche gemäß Absatz (2) durchgeführt werden, sind grundsätzlich so zu konzipieren, dass die in den jeweiligen Einnahmenaufteilungsverträgen der Verkehrsverbünde / Tarifkooperationen abgestimmten Anforderungen an das Erhebungsverfahren vorgegebenen Regelungen im Rahmen ggf. nur einer Verkehrserhebung erfüllt werden können. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer für die Vergabe der im Rahmen einer verbundbedingten Verkehrserhebung zu erbringenden Leistungen (Feldarbeiten, Gutachterleistungen) unter der Einbeziehung der jeweils betroffenen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des wettbewerblichen Vergabeverfahrens vergleichbare Angebote von mindestens drei verschiedenen Feldunternehmen / Gutachtern einzuholen oder nachzuweisen, dass dies trotz Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht möglich war. Weitergehende vergaberechtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers bleiben unberührt. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie die beabsichtigte Vergabeentscheidung ist den Auftraggebern spätestens 3 Monate vor Erhebungsbeginn mitzuteilen. Mehraufwendungen, die durch eine verspätete

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Mitteilung der beabsichtigten Vergabeentscheidung des Auftragnehmers an die Auftraggeber entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Die Beauftragung des Feldunternehmens / Gutachters bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können Ihre Zustimmung insbesondere dann verweigern, wenn die fachliche Eignung des Feldunternehmens / Gutachters in Bezug auf die von den Feldunternehmen / Gutachtern zu erbringenden Leistungen vom Auftragnehmer nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird. Die Auftraggeber können der beabsichtigten Vergabeentscheidung des Auftragnehmers innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Mitteilung des Auftragnehmers unter der Nennung von Gründen widersprechen. Erfolgt dies nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Zustimmung als erteilt. Die (Zusatz-)Kosten für die Durchführung und Auswertung einer verbundbedingten Verkehrserhebung werden gemäß Belegenheitsprinzip von den Auftraggebern erstattet, an welche die Erlöse des betreffenden Verbundtarifes durch den Auftragnehmer an die Auftraggeber auszureichen sind. (4) Der Auftragnehmer teilt den Auftraggebern unaufgefordert spätestens bis zum 30.09. eines jeden Jahres Art und Umfang der für das jeweilige Folgejahr vorgesehenen Fahrgastbefragungen mit. Die Auftraggeber können innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Mitteilung vom Auftragnehmer zum Zwecke der Ermittlung von Erlösansprüchen vorgesehenen Fahrgastbefragungen widersprechen oder die Durchführung von Fahrgastbefragungen gemäß Absatz (2) und / oder Absatz (3) verlangen. (5) Die Auftraggeber sind bei Fahrgastbefragungen, die zum Zwecke der Ermittlung von Erlösansprüchen durchführt werden, einzubeziehen. Das Mitbestimmungsrecht der Auftraggeber bei Erlös- und Tariffragen (MDSB- II_3090_Einnahmen und Einnahmenaufteilung, Kap. 9.3 und MDSB- II_3060_Tarife) umfasst auch die zeitliche und inhaltliche Abstimmung von Verkehrserhebungen, die zum Zwecke der Ermittlung von Erlösansprüchen durchzuführen sind. (6) Sämtliche Daten aus Fahrgastbefragungen zum Zwecke der Erlösfeststellung und -aufteilung sind unverzüglich, d. h. sobald diese beim Auftragnehmer vorliegen, und unaufgefordert an die Auftraggeber zu übermitteln. Dies umfasst die Bereitstellung: a. sämtlicher Stammdaten (z. B. Codelisten, Stichprobenplan), die der jeweiligen Verkehrserhebung zugrunde liegen, b. der bei den Verkehrserhebungen unmittelbar gewonnenen Rohdaten / Einzeldatensätze (Primärdaten), c. der daraus abgeleiteten Sekundärdaten, sowie die Offenlegung der hierbei angewandten Bearbeitungsschritte (z. B. Hochrechnungsverfahren), d. der Ergebnisberichte. Sofern nicht anders vereinbart sind Daten im CSV- oder MS-Excel-Dateiformat und Berichte im PDF-Format zu übergeben. Nach Abstimmung mit den Auftraggebern sind auch andere Dateiformate möglich.

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  1. Fahrgastbefragungen zur Feststellung der Struktur von Fahrgastnachfrage und Fahrausweisnutzung 2.1 Erhebungsdesign und -methodik

2.1.1 Erhebungszeitraum Die Fahrgastbefragungen sind kontinuierlich über jeweils das gesamte Jahr hinweg durchzuführen. Die Erhebungen sind jeweils fahrplanabschnittsbezogen  vom „großen“ Fahrplanwechsel (i. d. R. zweiter Samstag im Dezember eines Jahres) bis zum „kleinen“ Fahrplanwechsel (i. d. R. zweiter Samstag im Juni des Folgejahres) sowie  vom „kleinen“ Fahrplanwechsel (i. d. R. zweiter Sonntag im Juni eines Jahres) bis zum „großen“ Fahrplanwechsel (i. d. R. zweiter Samstag im Dezember des gleichen Jahres) durchzuführen. Grundlage bildet der jeweils gültige Fahrplan. Ferienzeiten sind in beiden Zeiträumen in die Erhebung einzubeziehen. Schienenersatzverkehre, die länger als 14 Tage dauern, bundeseinheitliche Feiertage und besondere Events / Veranstaltungen sind zu berücksichtigen, d. h. bei der zufälligen Stichprobenziehung nicht auszuschließen.

2.1.2 Statistische Qualität (1) Für das Netz ist der Anteil jeder Fahrscheingruppe, die wenigstens 10 % der gesamten Pkm ausmacht, bei einer statistischen Sicherheit von 95 % mit einem relativen Fehler von unter 5 % auf Ebene der vom Verkehrsunternehmen im MDSB-II-Netz erbrachten Verkehrsmenge zu bestimmen. Die dafür notwendige Erhebungsdichte ist daraus abzuleiten und mit den Auftraggebern abzustimmen. Die Bildung von Fahrscheingruppen wird nach Vorliegen der Erhebungsdaten vorgenommen und richtet sich nach den daraus ablesbaren Erkenntnissen. (2) Aufgrund der Vollausstattung aller Fahrzeuge mit Fahrgastzählgeräten (Ausrüstungsgrad 100%) ist zur Bestimmung der Nachfragemenge (der für das jeweilige Jahr ermittelten Summe der Personenkilometer (Pkm)) eine Verknüpfung der aus den AFZS und den Fahrgastbefragungen erhobenen Daten vorzusehen. Stehen Zähldaten aus den AFZS nicht bzw. nicht rechtzeitig zur Verfügung sind manuelle Zählungen durchzuführen. Aus den Ergebnissen der Zählungen sind für die vom Verkehrsunternehmen im MDSB-II-Netz erbrachten Verkehrsleistungen erwartungstreue Schätzwerte für die Kenngröße Personenkilometer (Pkm) für das jeweilige Kalenderjahr bei einer statistischen Sicherheit von 95% mit einem maximalen Schätzfehler von 5 % zu bestimmen. Zusätzlich ist die Zahl der Personen (P = Einsteiger) zu bestimmen. Im Weiteren sind die Vorgaben dieser Anlage sowie der Anlage MDSB-II_3112_Spezifikation_SEV einzuhalten.

2.1.3 Schichtungsstrukturen und Zufallsauswahl (1) Für die Fahrgastzählungen sind die Kalendertage der Erhebungszeiträume in folgende Wochentagtypen zu schichten:

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 Montag (Schulzeit)  Dienstag bis Donnerstag (Schulzeit)  Freitag (Schulzeit)  Samstag  Sonntag / Feiertag  Montag bis Freitag (Ferien) Für die Fahrgastbefragungen sind die Kalendertage der Erhebungszeiträume in folgende Wochentagtypen zu schichten:  Montag bis Donnerstag (Schulzeit)  Freitag (Schulzeit)  Samstag  Sonntag / Feiertag  Montag bis Freitag (Ferien) Die Zuordnung nichtbundeseinheitlicher Feiertage (z. B. Heilige drei Könige, Buß- und Bettag) zu den Wochentagtypen ist mit den Auftraggebern abzustimmen. Gleiches gilt auch für die Zuordnung von Ferientagen, die aufgrund bundeslandspezifischer Unterschiede nur in einem Teil des MDSB-II- Verkehrsgebietes (z. B. nur im Land Sachsen-Anhalt) gelten. (2) Im Falle dessen, dass der Stichprobenumfang mit Rücksicht auf  die in Kapitel 2.1.1 genannten Erhebungszeiträume,  die Vorgaben der statistischen Güte gemäß Kapitel 2.1.2 und  den in Absatz (1) dieses Kapitels angegebenen Wochentagschichtungen insgesamt geringer sein kann als eine Erhebung je Zugnummer und Wochentaggruppe, können Tageszeitschichten gebildet werden. Die Lage und Länge der Tageszeitschichten ist zu begründen und mit den Auftraggebern abzustimmen. Je nach erwarteter struktureller Unterschiedlichkeit der Nachfrage auf einzelnen Strecken des MDSB-II-Netzes (z. B. bei Linien oder einzelnen Linienästen) ist sicherzustellen, dass eine Mindestmenge an Stichproben in den jeweiligen Netzteilen gezogen wird. Dabei muss gelten, dass  in den in Kapitel 2.1 genannten Erhebungszeiträumen je Linie und Wochentagtyp mindestens eine Fahrt je Tageszeitschicht und Richtung gewählt wird und  die Zugnummern der Tageszeitschicht zuzuordnen sind, in der ihr überwiegender zeitlicher Anteil liegt. Auftretende Besonderheiten bei der Bildung von Tageszeitgruppen oder Abweichungen von den Vorgaben zur Bildung von Tageszeitgruppen sind mit den Auftraggebern abzustimmen.

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(3) Die Stichprobenauswahl hat nach stichprobentheoretischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Schichtungsstruktur zu erfolgen, d. h. es ist eine Zufallsauswahl je Schicht zu treffen. Bei der Stichprobenauswahl sind sämtliche Zugfahrten des jeweilig vorgegebenen Erhebungszeitraumes zu berücksichtigen. Ein systematischer Ausschluss bestimmter Zeiträume oder bestimmter Fahrten innerhalb des Erhebungszeitraums ist unzulässig. Ausnahmen bilden Zugfahrten, die aufgrund bereits zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung bekannter Baumaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt verkehren. Auswahleinheit bei der Zählung ist die einzelne Zugfahrt (= Kombination aus Zugnummer und Datum). Bei Mehrfachtraktionen sind alle Einheiten separat zu erheben. Für die Befragung ist zunächst die Zugfahrt und dann die zu erhebende Platzgruppe zufällig auszuwählen. (4) Die Erhebung hintereinander geketteter Zugfahrten ist unter Einschränkungen zugelassen. Der Tourungsgrad hat sich auf eine Hin- und Rückfahrt je Linie zu beschränken. Abweichungen davon sind zu begründen und erfordern die Zustimmung der Auftraggeber. Zur Sicherstellung der Zufälligkeit der Stichprobenauswahl im Zusammenhang mit einem Tourungsgrad sind zwei Möglichkeiten zugelassen: a) Die Grundgesamtheit aller Zugfahrten im Erhebungszeitraum wird vor der Stichprobenziehung in Fahrtenpaare strukturiert, so dass die Stichprobenziehung nicht einzelne Zugfahrten, sondern Zugfahrtenpaare berücksichtigt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zugfahrtenpaare die vollständige Grundgesamtheit im Erhebungszeitraum abdecken und die Gleichverteilung der Auswahlwahrscheinlichkeiten innerhalb jeder Schicht gewährleistet bleibt.

b) Bei der Stichprobenziehung werden zufällig einzelne Zugfahrten ausgewählt. Die Tourenbildung findet im Anschluss statt. Dabei dürfen jedoch nur für einzelne Zugfahrten die Kalendertage in der Art verändert werden, dass die Zugfahrt als solches erhalten bleibt und eine Verlagerung nur innerhalb der eigenen Wochentagsschicht erfolgt. In diesem Prozess ist sicherzustellen, dass bei der Tourenbildung immer paarweise getauscht wird, d. h. eine Zugfahrt zeitlich vor und eine andere zurück verlagert wird bzw. die Verlagerungen zufällig erfolgen. (5) Für die Befragung ist das Platzgruppenverfahren anzuwenden. Dabei definiert die Platzgruppe einen eindeutig abgrenzbaren und leicht überschaubaren Bereich im Erhebungszug mit dem Grundsatz, alle darin einsteigenden bzw. befindlichen Fahrgäste zu befragen. Um dies zu erreichen  ist die Platzgruppengröße in Abhängigkeit von der zu erwartenden Einsteigerzahl zu planen,  darf die Platzgruppe nicht größer als ein Fahrzeug sein,  dürfen sich die Platzgruppen nicht mit anderen Platzgruppen überschneiden und

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 sind Mehrzweck-, Steh- und Treppenbereiche ebenfalls in die Definition der Platzgruppen einzubeziehen. Im Erhebungskonzept gemäß MDSB-II_3113_Erhebungskonzept ist die Einteilung der Fahrzeuge in Platzgruppen darzulegen. Die Platzgruppe, in welcher die Befragung durchzuführen ist, ist innerhalb des Erhebungszuges (= Kombination aus Zugnummer, Datum und Platzgruppenkennung) über ein Zufallsverfahren auszuwählen. (6) Die Befragung und Zählung ist jeweils für die gesamte Zugfahrt, d. h. von Anfangs- bis Endhalt durchzuführen.

2.1.4 Erhebungsinhalte Im Rahmen der Fahrgastbefragungen / -zählungen sind folgende Daten vom Auftragnehmer zu erfassen und zu dokumentierten: a) Stammdaten  Erhebungsdatum und Wochentag  Linie  Fahrtrichtung  Zugnummer  Ggf. Informationen zum zu erhebenden Zugteil b) Fahrgastzählungen im gesamten Zug / Einheit  Anzahl der Sitzplätze im gesamten Zug, ggf. getrennt nach 1. und 2. Klasse  Anzahl der Sitzplätze im zu erhebenden Zugteil (sofern nicht der gesamte Zug gezählt wird)  Erfassung von Platzangebotsänderungen bei Stärken, Schwächen oder Flügelung im Verlauf der Zugfahrt  Bei manueller Zählung: Erfassung von mindestens zwei der nachfolgenden Kenngrößen  Einsteiger je Bahnhof,  Aussteiger je Bahnhof,  Zugbesetzung zwischen zwei Haltebahnhöfen. Die dritte nicht erfasste Kenngröße ist rechnerisch zu ermitteln. Vorzugsweise sind die Kenngrößen Einsteiger je Bahnhof und die Zugbesetzung zwischen zwei Haltebahnhöfen zu erfassen Zusätzlich ist die Anzahl der beförderten Fahrräder für jeden Streckenabschnitt zu erfassen  Bei Zählung mit AZFS:

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Erfassung der Ein- und Aussteiger je Bahnhof. Die Zugbesetzung zwischen zwei Haltepunkten ist rechnerisch zu ermitteln. Zusätzlich sind je Halt die ein- und aussteigenden Fahrräder zu erfassen. Die Anzahl der beförderten Fahrräder für jeden Streckenabschnitt ist rechnerisch zu ermitteln. c) Fahrgastbefragungen und Fahrgastzählungen in der Platzgruppe  Anzahl der Sitzplätze in der zu erhebenden Platzgruppe, ggf. getrennt nach

  1. und 2. Klasse  Erfassung der Einsteiger in die Platzgruppe je Bahnhof  Zahl der Auskunftsverweigerer  Fahrausweis: Art des Tarifes (Deutschlandticket, DTV, Tarif DB Fernverkehr,

regionaler Verbundtarif etc.) Fahrausweisart

Fahrpreis mit zusätzlicher Erfassung von Ermäßigungen (Bsp.:

BahnCard) Anzahl der Nutzer des Fahrscheins, es ist jedoch nur ein Interview

pro Fahrschein durchzuführen, d. h. bei mehreren Nutzern wird nur der Fahrscheininhaber befragt, ggf. Differenzierung von Mitfahrer nach kostenpflichtig und kostenfrei sowie Ermäßigungen Klasse des Fahrscheins

Ausgabemedium (z. B. Online-Ticket, Automatenticket)

Verkaufendes Verkehrsunternehmen

 Bei Fahrgästen mit zwei Fahrkarten für den Erhebungszug (Klipp-Klapp- Fahrer) sind zwei separate Datensätze anzulegen  Mitnahme des Fahrrades mit und ohne Fahrradfahrausweis  Fahrgäste ohne Fahrausweis, Schwerbehinderte, sonstige Berechtigte  Reisekette: Einstiegs- und Ausstiegsbahnhof der Erhebungsfahrt

jeweils erster Vor- und Nachlauf zur Fahrt im Erhebungszug im

Eisenbahnverkehr sowie Start- und Zielbahnhof der gesamten Fahrstrecke innerhalb des Eisenbahnverkehrs und Darstellung in nachvollziehbarer Form  zu verkehrsplanerischen Zwecken sowie für Zwecke des (zielgruppenorientierten) Marketings sind zusätzliche folgende Informationen zu erfassen: Geschlecht / Altersgruppe der befragten Personen

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Führerscheinbesitz und Pkw-Verfügbarkeit („Zwangsnutzer“ /

wahlfreie Nutzer) Fahrtzweck (in quell- und zielseitiger Differenzierung)

Nutzung der Verkehrsmittel (z. B. per Fuß, Kfz, Fahrrad, Bus,

Straßenbahn) im Vor- bzw. Nachlauf der Fahrt innerhalb des Eisenbahnverkehrs

2.1.5 Befragungsquote (1) Im Rahmen des Platzgruppenverfahrens ist eine Befragung aller in die Platzgruppe des Erhebungszuges einsteigenden bzw. befindlichen Fahrgäste anzustreben. (2) Im Ergebnis der gesamten Erhebung ist zu gewährleisten, dass in mindestens 80 Prozent der zufällig ausgewählten Platzgruppen eine Befragungsquote von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Die Befragungsquote ist dabei definiert als das Verhältnis von befragten Fahrgästen zu den in die Platzgruppe insgesamt eingestiegenen bzw. befindlichen Fahrgästen. Die Zahl der Antwortverweigerer ist separat zu erfassen, jedoch nicht bei der Ermittlung der Befragungsquote zu berücksichtigen.

2.2 Auswertung und Hochrechnung

2.2.1 Umfang der Auswertung (1) Die Ergebnisse der Erhebung sind getrennt nach Gesamtnetz, Aufgabenträger und Linie als Jahreswert differenziert zu ermitteln und aufzugliedern. (2) Im Einzelnen sollen die Auswertungen mindestens folgende Ergebnisse beinhalten:  Personen (P) und Personenkilometer (Pkm) für das Gesamtnetz, jede Linie und jeden Aufgabenträger in Summe bezogen auf das Jahr der Erhebung und jeden Erhebungszeitraum  Zusammenstellung der erhobenen Fahrscheine zu Fahrscheingruppen und Berechnung der Pkm-Anteile je Fahrscheingruppe für das Gesamtnetz, jede Linie und jeden Aufgabenträger in Summe bezogen auf das Jahr der Erhebung  Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die statistische Qualität für die Ergebnisse gemäß Kapitel 2.1.2 (unter Angabe der tatsächlich realisierten Stichprobenfehler und der Konfidenzintervalle) bezogen auf den gesamten Erhebungszeitraum im jeweiligen Erhebungsjahr  Ausweis der Erfüllungsquote als Anzahl erhobener Zugfahrten bzw. Platzgruppen im Verhältnis zu allen Zugfahrten bzw. Platzgruppen gemäß Zufallsstichprobe  Anzahl eingestiegener bzw. befindlicher Fahrgäste sowie davon befragter Fahrgäste und Antwortverweigerer in die bzw. in der Platzgruppe

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 Ausweis der Befragungs- und Verweigererquote bezogen auf den gesamten Erhebungszeitraum und das Jahr der Erhebung  Ein- und Aussteiger je Bahnhof sowie die Besetzung zwischen den Halten für jede gezählte Zugfahrt inkl. Erhebungsdatum  Anzahl Fahrgäste ohne Fahrtberechtigung und deren erbrachter Pkm  Anzahl und Anteil der Um-/Übersteiger  Verkehrsmittelwahl für den Vor- und Nachlauf  Auf erfasste Schwerbehinderte entfallende Pkm

2.2.2 Methodik der Hochrechnung (1) Die Hochrechnung aller Daten ist innerhalb des jeweiligen Erhebungszeitraums stets nach einem statistisch einwandfreien Verfahren (umgekehrt zur Schichtungsstruktur) durchzuführen. Das Verfahren muss auf Basis der zufälligen Stichprobenauswahl zu erwartungstreuen Schätzwerten führen. (2) Aufgrund der Vollausstattung aller Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen wäre grundsätzlich keine Hochrechnung der Zählung erforderlich. Jedoch ist zu erwarten, dass nicht alle Fahrten mittels AFZ gezählt werden können. Daher ist eine Hochrechnung der Kenngrößen P und Pkm in jeder Schicht durch Multiplikation des arithmetischen Mittelwertes der beförderten Personen (P) bzw. der erzielten Verkehrsleistung (PKM) der Zählfahrten mit der Anzahl der Sollfahrten und anschließende Summation der ermittelten Werte über alle Schichten vorzunehmen. (3) Bei manuellen Zählungen ist folgendes mehrstufiges Hochrechnungsverfahren ist für die Zählung zu berücksichtigen:

  1. Hochrechnung auf den gesamten Erhebungszug (falls Erhebung einzelner Einheiten)
  2. Hochrechnung vom Erhebungszug auf alle verkehrenden Züge derselben Zugnummer desselben Wochentagtyps in der Erhebungsperiode
  3. Hochrechnung der Erhebungsergebnisse auf das gesamte Kalenderjahr (4) Für die Befragung ist ein mehrstufiges Hochrechnungsverfahren zu berücksichtigen:
  4. Hochrechnung innerhalb der Platzgruppe
  5. Hochrechnung von der Platzgruppe auf den gesamten Erhebungszug
  6. Hochrechnung vom Erhebungszug auf alle verkehrenden Züge derselben Zugnummer desselben Wochentagtyps in der Erhebungsperiode
  7. Hochrechnung der Erhebungsergebnisse auf das gesamte Kalenderjahr (5) Mit dem Erhebungskonzept gemäß MDSB-II_3113_Erhebungskonzept ist ein Vorschlag zur Hochrechnung der erfassten Daten auf das Gesamtjahr zu unterbreiten. Diese Hochrechnung muss gewährleisten, die in Kapitel 2.2.1 geforderten Ergebnisse zu erzielen. Dabei ist auch die Übertragung der

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Hochrechnungsergebnisse auf die Zeit des Nichterhebungszeitraumes zu beschreiben.

  1. Kundenzufriedenheitsbefragung Zur Messung der Kundenzufriedenheit führt der Auftragnehmer alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2033 eine belastbare Kundenbefragung zur Zufriedenheit der Fahrgäste hinsichtlich fahrgastrelevanter Leistungen durch, analysiert die Ergebnisse und verarbeitet sie im Rahmen seines Qualitätsmanagementsystems. Die Befragungsstichprobe umfasst mindestens 1.000 vollständig verwertbare Interviews. Methode und Verfahren werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggebern einvernehmlich abgestimmt. Die Belastbarkeit der Ergebnisse kann z. B. durch eine entsprechende Bestätigung des mit der Erhebung beauftragten Unternehmens nachgewiesen werden, sofern dieses Unternehmen vom Auftragnehmer unabhängig ist. Den Auftraggebern werden die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsmessung zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Erhebung sind vom Auftragnehmer zu tragen.

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