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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Kapitel 1 – Betrieb
MDSB-II_3010_Betrieb
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1 Betrieb
1.1 Vorbemerkungen
(1) Die Vergabeunterlagen beinhalten das Fahrplankonzept ab Fahrplanwechsel im Dezember 2031. (2) Der Bieter hat in seinem Angebot ein Betriebskonzept auf Basis der Vorgaben zum Fahrplan (MDSB-II_3016_Musterfahrzeuge_und_Nullfahrzeiten, MDSB-II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten und MDSB- II_3019_Kapazitätsvorgaben) vorzulegen. Dies beinhaltet konzeptionelle Pla- nungen zum Störungsmanagement sowie zur Anschlussgestaltung und -siche- rung. Die Pünktlichkeitssituation in den Jahren 2023 bis 2025 für das aktuelle Fahrplanangebot ist in MDSB-II_3018_Pünktlichkeitsdaten dargestellt. Bis vier Monate vor Betriebsaufnahme sind die konzeptionellen Planungen zum Störungsmanagement in ein verbindliches Konzept zu überführen und den Auf- traggebern vorzulegen. Unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten An- forderungen müssen diese Konzeptionen objektiv umsetzbar sein. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die nachfolgend dargestellten Anforderungen verwiesen. (3) Nachfolgend sind die vom Bieter zu berücksichtigenden Anforderungen an die zu erstellenden Betriebskonzepte zusammengestellt.
Erarbeitung von Fahrplantabellen und Umlaufplänen sowie Auflistung von Leer- und Überführungsfahrten gemäß Kap. 1.5.3
Bestätigung der DB InfraGO AG, dass der Musterfahrplan mit dem vor- gesehenen Fahrzeugeinsatz eingehalten wird, gemäß Kap. 1.5.2, Ab- satz (3)
Erarbeitung eines Konzepts zur Anschlussgestaltung und -sicherung ge- mäß Kap. 1.6
Ermittlung der angebotenen Jahreskilometerleistung zur Kontrolle und Abgleich mit den Werten gemäß MDSB-II_2000_Leistungsverzeichnis
Berechnungen zur Verteilung der gesamten Jahreskilometerleistung auf die beteiligten Auftraggeber zur Kontrolle und Abgleich mit den Werten gemäß MDSB-II_2001_Kalkulationsschema
An dem im Bediengebiet nicht einheitlichen Verkehrstagen 6. Januar (Feiertag in Sachsen-Anhalt) und Buß- und Bettag (Feiertag in Sachsen an einem Mittwoch Mitte November) hat das Fahrplankonzept auf den landesgrenzüberschreitenden Strecken zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt den Verkehrstagen Montag bis Freitag zu entsprechen. Abweichende Vorgaben zu den Ka- pazitätsanforderungen in Kap. 1.5.1, Absatz (7) sind zu beachten. (4) In MDSB-II_3011_Leistungsdaten sind die in diesem Vergabeverfahren vor- gesehenen Jahreskilometerleistungen und die sich daraus ergebende Gesamt- leistung betriebsstufenspezifisch zusammengestellt. Die Angaben beziehen
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sich auf ein Normjahr (vgl. § 6 Absatz 4 der Besonderen Vertragsbedingungen (MDSB-II_4000_BVB) – nachfolgend BVB genannt). (5) Die auftraggeberscharfe Zuweisung der landesgrenzüberschreitenden Stre- ckenabschnitte erfolgt mit den ebenfalls in MDSB-II_3011_Leistungsdaten zu- sammengestellten Längen der entsprechenden Streckenabschnitte. Die Be- rechnungen des Bieters müssen den in MDSB-II_3011_Leistungsdaten ent- haltenen Angaben entsprechen und dienen somit sowohl für den Bieter, als auch für die Auftraggeber als Kontrollmechanismus zur Einhaltung des gefor- derten Leistungsvolumens. (6) Die Auftraggeber behalten sich auf drei Strecken/Linien die optionale Beauftra- gung der Leistungserbringung ab Betriebsaufnahme Dezember 2031 vor:
Option 1: RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf (Gesamtleistung)
Option 2: S 22 Delitzsch CTC – Leipzig Hbf (Gesamtleistung)
Option 3: RB 51 Lutherstadt Wittenberg – Annaburg – Falkenberg/Elster (Mehrleistung gegenüber Zweistundentakt Montag bis Freitag bzw. Zweistundentakt am Wochenende) Nähere Informationen hierzu sind Kap. 1.4 Abs. (4) und (5) zu entnehmen. So- fern nicht gesondert angegeben, gelten die nachfolgenden Ausführungen stets für alle o. g. Fälle. (7) Die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen sind nach aktuellem Stand auf Anlagen der DB InfraGO AG (Geschäftsbereich Fahrweg) zu erbrin- gen. Die Stationsinfrastruktur aller Stationen wird vom Geschäftsbereich Perso- nenbahnhöfe der DB InfraGO AG betrieben. Zu allen Fragen bezüglich der Inf- rastruktur stehen nachfolgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Geschäftsbereich Personenbahnhöfe:
DB InfraGO AG Washingtonplatz 2 10557 Berlin Frau Brit Hoffmann Tel.: (030) 29 76 50 52 Mobil: 0160 97473294 Fax: (030) 29 76 50 58 E-Mail: Brit.Hoffmann@deutschebahn.com
Geschäftsbereich Fahrweg:
DB InfraGO AG Niederlassung Südost Brandenburger Straße 1 04103 Leipzig Frau Christine Mark Tel.: (0341) 968 7662 E-Mail: Christine.Mark@deutschebahn.com
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1.2 Infrastruktur
1.2.1 Streckeninfrastruktur
(1) In MDSB-II_3012_Infrastrukturrandbedingungen sind die wesentlichen infra- strukturellen Kennwerte zum Mitteldeutschen S-Bahnnetz II zusammengestellt. Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständig- keit der Angaben. Der Bieter hat sich generell bei den o. g. Stellen der Infra- strukturbetreiber über den Ausbauzustand der Infrastruktur (z. B. Abstellkapa- zitäten, Stationszustand etc.) zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme und darüber hinaus zu informieren und sein Angebot auf der Basis so gewonnener Erkennt- nisse zu erstellen. Darüber hinausgehende Fragen zur Schieneninfrastruktur sind ausschließlich über die Vergabestelle an die Infrastrukturbetreiber zu rich- ten, die Antworten der Infrastrukturbetreiber werden durch die Vergabestelle al- len Bietern zur Verfügung gestellt. (2) Bei der Bearbeitung des jeweiligen Musterfahrplans sind die in MDSB- II_3012_Infrastrukturrandbedingungen genannten infrastrukturellen Rand- bedingungen vom Bieter zu beachten. (3) Planmäßige Abweichungen vom Regelbetrieb sind zu minimieren. Auf die EIU ist seitens des Bieters Einfluss mit dem Ziel auszuüben, notwendige Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen während der Betriebspausen durchzuführen. Bei in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen sind die Auftraggeber um- gehend zu informieren. Lässt sich eine Beeinflussung des Betriebes aus tech- nischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verhindern, ist diese – soweit wirt- schaftlich vertretbar – auf verkehrsschwache Zeiten zu beschränken. Die Auf- traggeber sind unverzüglich nach Bekanntwerden von einer planmäßigen Ab- weichung vom Regelbetrieb (derzeit in Form der Zusammenstellung vertriebli- chen Folgen) zu informieren. Des Weiteren wirkt der Bieter in enger Abstim- mung mit den Auftraggebern bereits ab Zuschlagserteilung bei den Infrastruk- turbetreibern auf einen den Anforderungen der vertragsgemäßen Durchführung der Verkehrsleistung entsprechenden Zustand des Fahrweges hin. Dies betrifft insbesondere die Ziele Fahrplansicherheit, Netzverfügbarkeit, Pünktlichkeit und Anschlusssicherung sowie Verkürzung der Fahrzeiten. (4) Die Fahrplanvorgaben (MDSB-II_3016_Musterfahrzeuge_und_Nullfahrzei- ten, MDSB-II_3017_Musterfahrpläne_und Musterhaltezeiten) gehen dar- über hinaus von folgenden infrastrukturellen Voraussetzungen aus:
Erhöhung der Streckengeschwindigkeit Halle – Bitterfeld auf 200 km/h
Bahnhof Lutherstadt Eisleben: Änderung Spurplan und Bahnsteige so- wie Neubau eines elektronischen Stellwerkes
Bahnhöfe Röblingen am See und Sangerhausen: Neubau eines elektro- nischen Stellwerkes
Güterbahnhof Delitzsch: Neubau eines elektronischen Stellwerkes und Errichtung eines Interimsbahnsteiges am Gleis 18 mit vollwertigen Fahr- straßen auf die Strecke 6345 und die Verbindungskurven 6835 und 6392. Es ist von einer Nutzlänge des Bahnsteigs von 60 m auszugehen.
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Bahnhof Eilenburg: Änderung Spurplan und Bahnsteige sowie Neubau eines elektronischen Stellwerkes Sofern diese Voraussetzungen während des Vertragszeitraums teilweise oder vollständig nicht erfüllt sind, verständigen sich die Auftraggeber mit dem Auf- tragnehmer hinsichtlich einer Anpassung der Fahrplanvorgaben, sofern erfor- derlich. (5) Es muss davon ausgegangen werden, dass es bis zum Zeitpunkt der Betriebs- aufnahme auf keinen weiteren Strecken zur Heraufsetzung der Streckenhöchst- geschwindigkeit kommen wird. Demnach ist in den Fahrplanvorgaben (MDSB- II_3016_Musterfahrzeuge_und_Nullfahrzeiten, MDSB-II_3017_Musterfahr- pläne_und Musterhaltezeiten) der Zustand Fahrplan 2026 unterstellt. Ledig- lich der Entfall von Fahrtausschlüssen bei aktuell höhengleichen Bahnsteigzu- gängen in Lutherstadt Eisleben wird positiv auf die Streckendurchlassfähigkeit wirken (vgl. Kap. 1.2.2, Absatz (8)).
1.2.2 Bahnhöfe und Haltepunkte
(1) Die von den Auftraggebern im Fahrplan vorgesehenen Verkehrshalte sind durch den Bieter bei dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber zu bestellen. (2) Der Bieter trägt im Kalkulationsschema die Kosten für die Stationsgebühren in ihrer Gesamtheit und aufgeschlüsselt nach Auftraggebern ein. Kalkulations- grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Stationshalte ist jeweils ein Normjahr (vgl. MDSB-II_4000_BVB, § 6 Absatz 4). Die Haltekonzeption pro Linie des Mit- teldeutschen S-Bahnnetzes II und die Zuordnung der einzelnen Stationen zu den Auftraggebern sind bei der Erstellung des Betriebsprogramms zu beachten. (3) Die in MDSB-II_3012_Infrastrukturrandbedingungen beigelegten Unterlagen zu den Stationen sind von den Auftraggebern nur nachrichtlich beigefügt. Der Bieter ist verpflichtet, sich im Rahmen der Angebotserstellung bei der DB In- fraGO AG über den Ausbaustandard der jeweiligen Station zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme und darüber hinaus zu informieren und die in dem Zusam- menhang erhaltenen Informationen zur Grundlage seines Betriebskonzeptes zu machen. (4) An der Strecke 6343 Halle – Sangerhausen ist keine Bedienung der Verkehrs- station Riestedt vorgesehen. (5) An der Strecke 6343 Halle – Sangerhausen ist perspektivisch die Neuanlage der Station Lutherstadt Eisleben-Helfta (Bahnübergang Windmühlenweg km 35,6) geplant. Wenngleich es noch keinen konkreten Zeitpunkt für Bau und Inbetrieb- nahme gibt, wurde dies in der Betriebsprogrammstudie in den Fahrzeitberech- nungen der Linie S 7 berücksichtigt. (6) An der Strecke 6345 Halle – Eilenburg ist im Güterbahnhof Delitzsch am Gleis 18 die Neuanlage der Station Delitzsch CTC bis zur Betriebsaufnahme geplant. Voraussetzung dafür ist die Errichtung eines ESTW. In der Betriebsprogramm- studie wurde dies in den Fahrzeitberechnungen der Linien S 7 und S 22 berück- sichtigt.
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(7) Es ist davon auszugehen, dass an den Stationen Königsborn und Gommern (Strecke 6410) weiterhin infrastrukturelle Einschränkungen in Form von Fahrt- ausschlüssen wegen höhengleicher Reisendenüberwege bestehen. Für Güter- glück steht die Verlegung der Außenbahnsteige an den Bahnübergang Moritzer Straße in Aussicht. Auf das Betriebskonzept hat dies keine Auswirkungen und dient hier lediglich der Information. (8) Gemäß MDSB-II_3012_Infrastrukturrandbedingungen MDSB-II_3012_Infra- strukturdaten_N_Stationsdaten haben Bahnsteige an den Verkehrsstationen Eilenburg, Gommern, Hohenroda, Jessen (Elster), Kyhna, Lübs, Lutherstadt Eis- leben, Riestedt, Röblingen am See, Teutschenthal Ost(-Eisdorf), Wahlitz und Wolferode Bahnsteighöhen von unter 38 cm. Für Lutherstadt Eisleben und Teut- schenthal Ost(-Eisdorf) ist der barrierefreie Umbau auf eine Bahnsteighöhe von 55 cm bis zur Betriebsaufnahme von der DB InfraGO AG geplant. Für Riestedt ist kein Verkehrshalt mehr vorgesehen. Für die übrigen o. g. Verkehrsstationen gibt es nach Kenntnis der Auftraggeber noch keinerlei konkrete Umbauplanun- gen seitens der DB InfraGO AG. Dementsprechend sind zur Bedienung von un- ter 38 cm hohen Bahnsteigkanten fahrzeugseitige Lösungen vorzusehen, um die Bedienung der Stationen weiterhin zu gewährleisten. Hierzu ist im Betriebskon- zept (siehe Kap. 1.9) auszuführen. BI_013-016
1.2.3 Fahrplantrassen und Rahmenverträge
(1) Der Bieter ist verpflichtet, die notwendigen Fahrplantrassen für das von den Auf- traggebern geforderte Betriebsprogramm bei den EIU anzumelden. Der Bieter trägt im Kalkulationsschema (MDSB-II_2001_Kalkulationsschema) die jeweili- gen Kosten für die Infrastrukturnutzung in ihrer Gesamtheit und aufgeschlüsselt nach Auftraggebern ein. Kalkulationsgrundlage für die Ermittlung der notwendi- gen Fahrplantrassen ist jeweils ein Normjahr (vgl. MDSB-II_4000_BVB, § 6 Ab- satz 4). Im Fahrplanungsprozess und für die Abschlagszahlungen wird ebenfalls mit dem Normjahr gearbeitet, die Leistungen werden jedoch mit der Jahresrech- nung spitz abgerechnet.
(2) Nach gegenwärtigem Stand kommt es voraussichtlich ab Fahrplan 2029 zur Wie- dereinführung von Rahmenverträgen. Die Modalitäten bezüglich der Art und Weise der Rahmenvertragsanmeldung sowie die rechtlichen Rahmenbedingun- gen sollen durch die DB InfraGO AG rechtzeitig in den NBN bekannt gegeben werden. Sofern die Möglichkeit der Sicherung der vertragsgegenständlichen Trassen besteht, ist der Bieter verpflichtet, mit den Infrastrukturanbietern Rah- menverträge über die Vertragstrassen abzuschließen. Falls eine Rahmenver- tragsperiode über das Ende der ausgeschriebenen Verkehrsleistung hinaus dau- ert, übernehmen die Auftraggeber insoweit die Rechte und Pflichten der verein- barten Rahmenverträge.
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1.3 Planung Fahrzeugeinsatz
(1) Auf der Grundlage der vorgegebenen Musterfahrpläne gemäß MDSB- II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten und den darauf aufbauen- den Umlaufplanungen sowie den vorgegebenen Mindestkapazitäten gemäß MDSB-II_3019_Kapazitätsvorgaben hat der Bieter die dafür notwendige An- zahl von Fahrzeugen (ohne Reserven) zu kalkulieren. Fahrzeuge können dabei ggf. auch zum Erreichen der geforderten Kapazitäten – sofern im angebotenen Fahrzeugkonzept technisch möglich – gekuppelt werden. Auf der Linie S 2 dür- fen zur Gewährleistung kurzer Haltezeiten im City-Tunnel Leipzig ausschließlich Elektrotriebzüge eingesetzt werden, die einstöckig sind. In diesem Zusammen- hang wird insbesondere auf die Anforderungen nach MDSB-II_3020_Fahr- zeuge, Kap. 2.1.5 Abs (3) verwiesen.
(2) Die Gesamtzahl aller baugleichen Fahrzeuge bildet dabei jeweils eine Fahr- zeugkonfiguration. (3) Zusätzlich sind ein weiteres Fahrzeug je angebotener Fahrzeugkonfiguration sowie zusätzlich jeweils eines der zur Bildung der größten für die S 2 geforder- ten Fahrzeugkapazität erforderlichen Fahrzeuge als Grundbetriebsreserve ein- zuplanen und entsprechend vorzuhalten. (4) Über die Grundbetriebsreserve hinaus sind weitere Fahrzeuge als Betriebsre- serve vorzuhalten. Diese weiteren Fahrzeuge der Betriebsreserve die entspre- chend der nachfolgenden Anforderungen über die Grundbetriebsreserve hinaus angeboten werden müssen, müssen die Anforderungen für den Einsatz auf der Linie S 2 gem. Abs. (1) erfüllen, mindestens 125 Sitzplätze bei einer maximalen Fahrzeuglänge von 60 Metern gewährleisten und die fahrdynamischen Voraus- setzungen zur Einhaltung aller Musterfahrpläne besitzen. Die minimale Sitz- platzzahl der einzuplanenden und vorzuhaltenden gesamten Betriebsreserve muss insgesamt 10 12 Prozent der Gesamtsitzplatzzahl der gesamten nach Ab-
| Sofern mit der Grundbetriebsre- | |
|---|---|
| serve gem. Abs. (3) die Anforderung nach vorstehendem Satz nicht erfüllt ist, | |
| sind über die Grundbetriebsreserve hinaus weitere Fahrzeuge vorzuhalten. | |
| Diese müssen die Anforderungen für den Einsatz auf der Linie S 2 gem. Abs. | |
| (1) erfüllen und die fahrdynamischen Eigenschaften zur Einhaltung aller Mus- | |
| terfahrpläne besitzen. |
terfahrpläne besitzen. (5) Für die Kalkulation ist ein planmäßiger Austausch der Betriebsreservefahr- zeuge zwischen Fahrzeugumlauftagen während eines Verkehrstages nicht ge- stattet. Nur nach vorheriger Abstimmung mit den Auftraggebern und Zustim- mung seitens der Auftraggeber und des Auftragnehmers kann während der Leistungserbringungsphase zum Beispiel bei gegenüber dem Vergabefahrplan veränderten Randbedingungen von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die für die Betriebsreserve vorgesehenen Fahrzeuge sind in den Umlaufplänen mit ihrem jeweiligen Standort auszuweisen. (6) Unabhängig von den Festlegungen in den Absätzen (3) bis (5) liegt die Verant- wortung für die betrieblich notwendige Fahrzeuganzahl für die Betriebsreserve beim Bieter. Angeforderte Fahrzeuge der Betriebsreserve müssen im Bedarfs- fall innerhalb von 60 Minuten ihren Standort verlassen können. Mindestens ein
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zur Bildung der größten für die S 2 geforderten Fahrzeugkapazität erforderliches Fahrzeug und ein weiteres Fahrzeug der Betriebsreserve müssen so vorgehal- ten werden, dass sie innerhalb von 60 Minuten nach Anforderung ab Bitterfeld einsetzbar sind. Bezüglich der Stationierung der Reservefahrzeuge wird zudem auf die Aussagen in Kap. 1.9 dieses Dokuments verwiesen. (7) Die Fahrzeuge gemäß Absatz (1) bis (6) bilden die Menge an Fahrzeugen, die für den Planeinsatz ebenso wie für operativ notwendige Verstärkungen, unein- geschränkt zur Verfügung stehen müssen. Alle Fahrzeuge erfüllen die Anforde- rungen gemäß MDSB-II_3020_Fahrzeuge. Der jeweilige zugbezogene Fahr- zeugeinsatz wird zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer vor Be- ginn eines jeden Fahrplanjahres einvernehmlich abgestimmt. (8) Der Auftragnehmer hat für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fahr- zeuge zusätzlich mindestens ein weiteres Fahrzeug je angebotener Fahrzeug- konfiguration als Grundinstandhaltungsreserve anzubieten. Sofern Lok-Wagen- Züge angeboten werden, ist die Vorhaltung der Grundinstandhaltungsreserve für Lok-Wagen-Zug-Fahrzeugkonfigurationen gewährleistet, wenn einmalig die zur Bildung der größten mit Lok-Wagen-Zügen zu bildenden Fahrzeugkapazität erforderlichen Fahrzeuge als Reserve vorgehalten werden. (9) Die minimale Sitzplatzzahl der einzuplanenden und vorzuhaltenden gesamten Instandhaltungsreserve muss insgesamt 5 Prozent der Gesamtsitzplatzzahl der nach Absatz (1) angebotenen Fahrzeugkonfigurationen umfassen. Die über die Grundinstandhaltungsreserve hinausgehenden Fahrzeuge der Instandhal- tungsreserve müssen jeweils mindestens 125 Sitzplätze bei einer maximalen Fahrzeuglänge von 60 Metern gewährleisten und die fahrdynamischen Voraus- setzungen zur Einhaltung aller Musterfahrpläne besitzen. Unabhängig von den Festlegungen im Absatz (8) und (9) liegt die Verantwortung für die notwendige Fahrzeuganzahl für die Instandhaltung beim Bieter. (10) Stärken und Schwächen von Zügen während einer Lastfahrt kann vom Bieter vorgenommen werden, um die Fahrplan- und Kapazitätsvorgaben (MDSB- II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten bzw. MDSB-II_3019_Ka- pazitätsvorgaben) einzuhalten. Sofern es sich um Triebzugkonzepte handelt, behalten sich die Auftraggeber vor, bei eventuellen Anpassungen des Betriebs- konzeptes während der Vertragslaufzeit auch ein planmäßiges Stärken und Schwächen sowie Flügeln und Vereinigen von Zugteilen zu fordern. Die ange- botenen Fahrzeuge je Linie müssen dies ermöglichen. Je Linie dürfen nur mit- einander kuppelbare Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern es sich um Trieb- zugkonzepte handelt. Einzelfahrten am Tagesrand sind davon ausgenommen. Der betriebliche Zeitaufwand zum Trennen der Triebzüge (Ankunft des Zuges bis Abfahrt des ersten Zugteils) darf 2,0 Minuten nicht übersteigen. Der Zeitauf- wand zum Zusammenführen der Triebzüge (Ankunft zweiter Zugteil vor dem Zusammenführen bis zur Abfahrt des vereinigten Zugverbands) darf 3,0 Minu- ten nicht übersteigen. (11) Lok-Wagen-Garnituren müssen unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorlaufzeit zu kleineren/größeren Einheiten zusammengestellt werden können, insbesondere mit Verweis auf Absatz (12).
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(12) Bei Veranstaltungen kann an einzelnen Tagen oder Wochenenden eine Anpas- sung des Verkehrsangebots auf ausgewählten Strecken erforderlich sein. Dies kann sowohl eine Verstärkung der Kapazität der regulären Zugleistungen, als auch die Bestellung zusätzlicher Zugleistungen beinhalten. Der Bieter verpflich- tet sich, bei einer Bekanntgabe des Termins für solche Sonderereignisse min- destens vier Wochen vorab (in der Regel deutlich früher), im Rahmen der vor- handenen Fahrzeugzahl inkl. Betriebsreserve ein der erwarteten Nachfrage ent- sprechendes Verkehrsangebot gemeinsam mit den Auftraggebern zu gestalten. An Wochenenden müssen Fahrzeuge, die nicht für planmäßige Zugleistungen benötigt werden und ebenso nicht Bestandteil der Instandhaltungsreserve sind, für Veranstaltungsverkehre nutzbar sein; hierzu können in Einzelfällen auch Fußball-Fanverkehre gehören, sofern die hierdurch erwartete Fahrgastnach- frage nicht durch das reguläre Zugangebot bewältigt werden kann. Die Vergü- tung zusätzlicher anlassbezogener Zugleistungen erfolgt zum gültigen Leis- tungspreis je Zugkilometer. Die Vergütung der zusätzlichen Kapazitätserhöhun- gen erfolgt nach MDSB-II_4130_Vergütung, Kap. 5 Abs. (1). Sofern die Vor- lauffristen geringer sind, wird seitens der Auftraggeber das Bemühen des Bie- ters zur Umsetzung erwartet. Bekannte regelmäßige Anlässe für Angebotsaus- weitungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt beispielsweise das Stadtfest „Lu- thers Hochzeit“ in Lutherstadt Wittenberg, Festivals in Ferropolis (Bahnhof Grä- fenhainichen), die „Eisleber Wiese“ in Lutherstadt Eisleben, Heimspiele des RB Leipzig und die Leipziger Buchmesse. (13) Es ist bei der Wartungsplanung zu berücksichtigen, dass seitens der Auftrag- geber für bis zu 2 Zuggarnituren aus im Umlauf möglichen Fahrzeugstillständen (nicht ganztägig verplante Umläufe) ein Einsatz im Rahmen dauerhafter Leis- tungsausweitungen auf den im Verkehrsvertrag bedienten Strecken verlangt werden kann. (14) Bei Havarien / Unfällen mit einer Ausfalldauer von mehr als 28 Tagen ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls und im Rahmen verhältnismäßiger Maßnahmen unverzüglich dafür zu sorgen, dass nicht einsatzfähige Fahrzeuge bis zur Wiederherstellung ihrer Einsatzfähigkeit durch Zuführung möglichst ka- pazitativ gleichwertiger Fahrzeuge, die den Qualitätsanforderungen dieser Vergabe annährend entsprechen, ersetzt werden. (15) Für den Fall, dass auf Grund eines hohen Schadstands der Regel- und Reser- vefahrzeuge das bestellte Betriebskonzept sowohl quantitativ als auch qualitativ (z. B. Einhaltung der Mindestkapazitäten) nicht umgesetzt werden kann, hat der Auftragnehmer unverzüglich Ersatzfahrzeuge zu beschaffen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge ist mit den Auftraggebern abzustimmen. Diese müssen durch den Bieter gestellt werden und sollen weitgehend den vertraglich vereinbarten Kri- terien der Regelfahrzeuge entsprechen. Der Einsatz von Ersatzfahrzeugen ist auf 1 Jahr begrenzt, wenn das Ersatzfahrzeug nicht den Angebotsanforderun- gen entspricht. Sollte ein Ersatz darüber hinaus unumgänglich sein, hat der Bie- ter ein vertragskonformes Ersatzfahrzeug als Regelfahrzeug bereitzustellen. Zu diesem dauerhaften Ersatz eines Regelfahrzeugs ist die Zustimmung der Auf- traggeber einzuholen.
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(16) Sofern Ersatzfahrzeuge die Anforderungen an Regelfahrzeuge gemäß dieser Vergabeunterlagen vollumfänglich erfüllen, resultieren bei vorheriger Anerken- nung der Ersatzfahrzeuge als Vertragsfahrzeuge durch die Auftraggeber aus dem Ersatzfahrzeugeinsatz in der Qualitätsbewertung keine Minderungen. Soll- ten einzelne Kriterien nicht erfüllt sein, kann die Bewertung anhand der regulä- ren Schadensbewertung (siehe MDSB-II_4070_Qualitätsstandards, Kap. 7) erfolgen.
1.4 Randbedingungen Liniennetz
(1) Vom Bieter wird erwartet, dass er das Fahrplankonzept mit den Fernverkehrs- betreibern und Betreibern angrenzender SPNV-Netze in Abstimmung mit den Auftraggebern nach der Vergabe der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen ab- stimmt und die nachfolgend aufgeführten Anschlüsse soweit wie möglich reali- siert.
(2) Folgende Anschlüsse sollen zu anderen Netzen sichergestellt werden:
in Magdeburg Hbf Bedienung des „Nullknotens“ durch die Linie RE 13 und des „Halbknotens“ durch die RB 52 mit Anschlüssen in/aus allen Richtungen
in Dessau Hbf Bedienung des „Nullknotens“ durch die Linien RE 13, RB 51 und S 2/S 8 mit Anschlüssen in/aus allen Richtungen
in Lutherstadt Wittenberg Hbf Bedienung des „Halbknotens“ durch die Linien RB 51 und S 8 mit teilweise längeren Übergangszeiten zu anderen Linien; speziell RB 51 Herstellung ICE-Anschluss in der Relation Dessau- Roßlau – Berlin
in Falkenberg/Elster Bedienung des „Nullknotens“ durch die Linie RB 51 mit Anschlüssen in/aus allen Richtungen bei längeren Übergangszeiten
in Bitterfeld i. Anschluss RE 13 <> S 8 mindestens in der Relation Lutherstadt Wittenberg – Leipzig ii. Anschluss S 2 <> S 8 in der Relation Dessau – Leipzig und Des- sau – Halle jeweils zweistündlich zu den ansonsten angebotenen Direktverbindungen in Süd-Nord-Richtung nach aktuellem Stand nicht herstellbar, Umsetzung später im Jahresfahrplan prü- fen
Ankunft vor Minute 40 /Abfahrt nach Minute 20 zur Realisierung An- schlüsse ICE in/aus Richtung Erfurt sowie RE/RB in/aus Richtung Zeitz
in Eilenburg Bedienung des „Halbknotens“ durch die Linie S 7 mit An- schlüssen in/aus allen Richtungen
in Halle Hbf Beachtung zeitnaher Anschlüsse von S 7 und S 8 zu allen anderen Linien
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in Sangerhausen Anschlüsse zwischen S 7 und RE 9 in/aus Richtung Kassel und RE 10 in/aus Richtung Erfurt (3) Direktverbindungen, die in den Kopf- und Fußzeilen der Fahrplantabellen dar- gestellt sind, sind fahrplan- und umlauftechnisch zu realisieren. Weitere Durch- bindungen von Linien oder Einzelfahrten sind nach Abstimmung zwischen Auf- traggebern und Auftragnehmer möglich. (4) Die Leistungserbringung entspricht ab Betriebsaufnahme (Fahrplanwechsel im Dezember 2031) dem Grundangebot zuzüglich den unter Punkt 1.1 (6) benann- ten möglichen Optionen gemäß MDSB-II_3011_Leistungsdaten.
Option 1: RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf (Gesamtleistung)
Option 2: S 22 Delitzsch CTC – Leipzig Hbf (Gesamtleistung)
Option 3: RB 51 im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg/Elster (Mehrleistung gegenüber Zweistundentakt Montag bis Freitag bzw. Zweistundentakt am Wochenende) Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Leistungen erfolgt mit Zu- schlagserteilung durch die jeweiligen Aufgabenträger. (5) Für die in Teilen aktuell im Güterverkehr genutzte Strecke 6832 Bitterfeld – Zör- big (– Stumsdorf) wurde eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung des Schie- nenpersonennahverkehrs erstellt. Sofern eine Reaktivierung im Vertragszeit- raum des gegenständlichen Vertrages erfolgt, ist eine Integration der Leistun- gen in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz II vorgesehen. Diese kann zum gegen- wärtigen Zeitpunkt jedoch in keiner Weise hinreichend genau umrissen werden. Die Umsetzung setzt auch den vorgesehenen Umbau des Bahnhofs Köthen vo- raus. Die Auftraggeber erwarten vom Auftragnehmer die Bereitschaft zur Mit- wirkung im Reaktivierungsprozess und bei der notwendigen Weiterentwicklung des Angebotskonzeptes. Bei der Angebotserstellung ist das in diesem Absatz beschriebene Konzept nicht zu berücksichtigen. (6) Für die Station Delitzsch CTC ist perspektivisch der Ausbau mit mehreren Bahn- steigkanten vorgesehen. In diesem Fall ist geplant, die Linie S 7 von Sanger- hausen – Halle kommend ab Delitzsch CTC nach Leipzig Hbf (oben) zu führen. Zwischen Delitzsch CTC und Eilenburg würde eine gesonderte S-Bahn-Linie verkehren. Die Umsetzung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch in keiner Weise hinreichend genau umrissen werden. Die Auftraggeber erwarten vom Auftragnehmer die Bereitschaft zur Mitwirkung im Infrastrukturentwicklungspro- zess und bei der notwendigen Weiterentwicklung des Angebotskonzeptes. Bei der Angebotserstellung ist das in diesem Absatz beschriebene Konzept nicht zu berücksichtigen. (7) Zur besseren Erschließung des Stadtgebiets Sangerhausen ist es denkbar, dass innerhalb der Vertragslaufzeit die Einrichtung eines zusätzlichen Ver- kehrshalts in „Sangerhausen Süd“ an der Strecke 6300 Sangerhausen – Erfurt erfolgt. Dieser Verkehrshalt könnte über eine Verlängerung der S 7 über den vorgesehenen Endpunkt Sangerhausen hinaus zu einem umgebauten Bahnhof Oberröblingen bedient werden. Der Auftragnehmer muss auf Anforderung eine
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Bedienung bis Oberröblingen innerhalb der Wendezeit am Bahnhof Sangerhau- sen ermöglichen. Bei der Angebotserstellung ist das in diesem Absatz beschrie- bene Konzept nicht zu berücksichtigen.
1.5 Fahrplanentwurf und -erstellung
Der Bieter weist den Auftraggebern in seinem Betriebskonzept die Umsetzung der vorgegebenen Musterfahrpläne wie nachfolgend dargestellt nach.
1.5.1 Allgemeine Anforderungen
(1) Der Bieter hat die in MDSB-II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezei- ten dargestellten Musterfahrpläne und Randbedingungen als verbindliche Grundlage für sein Angebot zu nutzen. Die DB InfraGO AG hat die Fahrbarkeit der Musterfahrpläne mit den in MDSB-II_3016_Musterfahrzeuge_und_Null- fahrzeiten angegebenen Fahrzeugen testiert. Diese Fahrzeugtypen dienten bei allen Berechnungen für die jeweilige Strecke als Bemessungsfahrzeug. Der Bie- ter hat durch Testate der DB InfraGO AG nachzuweisen, dass die von ihm an- gebotenen Fahrzeuge die Nullfahrzeiten gemäß MDSB-II_3016_Musterfahr- zeuge_und_Nullfahrzeiten einhalten. (2) Frühere Abfahrten und spätere Ankünfte in den Start-, End- und Knotenbahn- höfen sind nicht zulässig. Als Knotenbahnhöfe sind definiert: Biederitz, Roßlau (Elbe), Dessau Hbf, Lutherstadt Wittenberg Hbf, Bitterfeld, Leipzig Hbf und Halle Hbf. (3) Es sind die Haltezeiten gemäß MDSB_II_3017_Musterfahrpläne_und_Null- haltezeiten zugrunde gelegt. Die angegebenen Haltezeiten beinhalten die Zei- ten für das Ein- und Ausfahren von Spaltüberbrückungen. Die Auftraggeber si- chern zu, dass in der realen Fahrplanumsetzung eine Erhöhung der mit 0,5 Mi- nuten angesetzten Haltezeiten eines Zuges dann erfolgt, wenn bei diesem Zug in zwei aufeinander folgenden Halbjahresperioden (Januar bis Juni, Juli bis De- zember) ein maximaler Fahrgastwechsel (Summe Ein- und Aussteiger) von 30 Personen für den Halt eines Zuges mit 4 Türen, von 45 Personen für den Halt eines Zuges mit 6 Türen, von 60 Personen für den Halt eines Zuges mit 8 Türen und von 75 Personen für den Halt eines Zuges mit 10 Türen überschritten wird. Die Auftraggeber sichern zu, dass diese Anpassung umlaufneutral erfolgen wird. Vergleichsgrundlage sind dabei die übermittelten Fahrplankonzepte der Ausschreibung (Musterzeiten, Aufenthaltszeiten, Zuschläge, Infrastrukturzu- stand). (4) Die Fahrzeuge sind technisch so auszurüsten, dass die Anforderungen nach Absatz (1) und (3) im Regelbetrieb eingehalten werden können. (5) Die von den Auftraggebern vorgegebenen Zugnummern sind für den Bieter bei der Erstellung des Betriebskonzeptes verbindlich und im Rahmen der Ange- botserstellung beizubehalten. Die vorgegebenen Zugnummern stellen einen Ar- beitstitel dar. Die netzgültigen Zugnummern werden vom EIU vergeben.
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(6) Die Auftraggeber geben in der MDSB-II_3019_Kapazitätsvorgaben je Zug- fahrt und Verkehrstag eine verbindliche Mindestkapazität an anrechenbaren Sitzplätzen (vgl. MDSB-II_3020_Fahrzeuge, Kap. 2.2) für die Erstellung der Kalkulation vor. Der Bieter hat anhand einer von ihm zu erstellenden Zugliste (MDSB-II_4040_Zugliste) in Verbindung mit den Umlaufplänen und der Sitz- platzkapazität der angebotenen Fahrzeuge darzustellen, dass die Kapazitäts- vorgaben erfüllt werden. Hierbei wird eine Abweichungsmöglichkeit hinsichtlich der Erfüllung der Kapazitätsvorgaben nach unten von maximal 1 % gemäß nachfolgender Tabelle eingeräumt. Höhere Kapazitäten sind uneingeschränkt möglich.
| Kapazitätsvorgabe | Min. zulässige Sitzplatzanzahl zur Erfüllung der Vorgabe |
|---|---|
| 125 | 124 |
| 225 | 223 |
| 270 | 268 |
| 350 | 347 |
(7) Am 6. Januar und Buß- und Bettag sind die Fahrzeugkapazitäten wie an Werk- tagen außer Samstag vorzuhalten, sofern diese Tage auf einen Werktag außer Samstag fallen. Bei Verkehrsleistungen am 6. Januar, die ausschließlich inner- halb des Bundeslandes Sachsen-Anhalt verkehren ist es möglich, dass an die- sem Tag für die konkrete Leistungserbringung ein Angebot wie an Sonn- und Feiertagen bestellt wird. Dabei wird gewährleistet, dass die maximale Fahrzeug- zahl, die für die Leistungserbringung an diesen Verkehrstagen im Normalfall erforderlich ist, nicht überschritten wird. (8) Die aus den Musterfahrplänen ermittelten Leistungskilometer sowie der Fahr- zeugeinsatz je Leistung sind in MDSB-II_4040_Zugliste darzustellen. Darüber hinaus ist durch eine Umlaufplanung der Fahrzeugbedarf gemäß Kap. 1.3 zu ermitteln. Der Bieter erstellt hierzu einen Umlaufplan, in dem der zugrunde ge- legte Fahrzeugeinsatz dokumentiert ist (vgl. Kap. 1.1 Absatz (3)). Die Anzahl der vorgesehenen Fahrzeuge ist – ggf. unterteilt nach unterschiedlichen Fahr- zeugtypen in der MDSB-II_4090_Fahrzeugcheckliste auszuweisen (9) Der Bieter verpflichtet sich, bei der Umlaufbildung für die Umsetzung des Be- triebsprogramms dieses Vergabeverfahrens sowie während der Laufzeit des Verkehrsvertrages an Endpunkten einer Linie fahrplanseitige Mindestwendezei- ten in Höhe von 6 Minuten vorzusehen. (10) Abweichend von Absatz (9) ist für die Linie S 2 am Endpunkt Markkleeberg- Gaschwitz für die Angebotserstellung eine Mindestwendezeit von 10 Minuten
| ; für die Wende von Fahrt | |
|---|---|
| 2077 auf Fahrt 2080 darf hiervon abweichend eine geringere Wendezeit vorge- | |
| sehen werden |
sVeohrgeanb weenr dheinna.u Wsgeeitheeren ,A bbewdeüircfheunn dgeern Z, udsieti mübmeur ndgie d ienr AAbusftaratzg g(9e)b dear.rgestellte n BI_015-019 (11) Beim Betriebskonzept ist darauf zu achten, dass ggf. durch Kurzwenden her- vorgerufene mögliche Verspätungen zeitnah wieder abgebaut werden können.
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Die Umsetzung dieser Anforderung ist im Betriebskonzept (siehe auch Kap. 1.9) darzulegen. (12) Ein Zugnummernwechsel muss an einer Bahnstation innerhalb von zwei Minu- ten durchgeführt werden können. (13) Abweichungen von Umlaufplänen zum Tabellenfahrplan (z. B. durch Rundungs- ungenauigkeiten) werden nur akzeptiert, wenn der Bieter in seinem Angebot explizit den Tabellenfahrplan als für das Angebot maßgeblich benennt. (14) Die für den Fahrplanentwurf verwendete Software ist anzugeben.
1.5.2 Fahrzeitrechnung
(1) Die Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Fahrzeugs bzw. der vorgesehenen Fahrzeuge muss so bemessen sein, dass die Einhaltung der Nullfahrzeiten un- ter folgenden Voraussetzungen sichergestellt ist:
Berücksichtigung der in Kap. 1.2.1 beschriebenen, unterstellten Maß- nahmen zum zukünftigen Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
Auf allen Strecken, für die in Kap. 1.2.1 kein Infrastrukturausbau be- nannt ist, Berücksichtigung der heutigen Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG mit Stand Netzfahrplan 2026
Bedienung aller in MDSB-II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhal- tezeiten benannten Unterwegshalte mit den benannten Haltezeiten
Einhaltung der Regelzuschläge sowie der Bauzuschläge gemäß Netz- fahrplan 2026 (2) Es müssen danach mindestens die Nullfahrzeiten erreicht werden, welche in MDSB-II_3016_Musterfahrzeuge_und_Nullfahrzeiten enthalten sind. (3) Die Einhaltung der Nullfahrzeiten wird nachgewiesen, indem für die vorgesehe- nen Fahrzeuge für alle beabsichtigten Fahrzeugkonfigurationen eine von der DB InfraGO AG bestätigte Nullfahrzeitrechnung je Richtung für die nachfolgen- den Linien vorgelegt wird:
RE 13 Magdeburg Hbf – Leipzig Hbf,
RB 51 Dessau Hbf – Lutherstadt Wittenberg Hbf – Falkenberg (Elster),
S 2 Dessau Hbf – Markkleeberg-Gaschwitz,
S 8 Halle (Saale) Hbf – Lutherstadt Wittenberg,
S 7 Sangerhausen – Halle (Saale) Hbf – Eilenburg,
RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf. Für alle weiteren Strecken ist keine Vorlage von Nullzeitrechnungen erforder- lich. Bei Mehrfachtraktionen ist der Nachweis ausreichend, dass jedes der für die Traktionsbildung angebotenen Fahrzeuge in Einfachtraktion die Fahrzeitvor- gaben erfüllt. Die von der DB InfraGO AG testierten Ausschreibungsfahrpläne können von den Fahrzeugen eingehalten werden, die die Nullfahrzeiten errei- chen.
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(4) Die DB InfraGO AG erstellt die Nullfahrzeitenrechnung auf Basis der vom Bieter gewünschten Fahrzeuge nach Aufforderung durch den Bieter. Die hierfür ent- stehenden Kosten trägt der Bieter. Gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen können bilateral zwischen dem Bieter und der DB InfraGO AG erfolgen. Die von der DB InfraGO AG bestätigten Nullfahrzeitrechnungen für die jeweils unter- stellte Fahrzeugkonfiguration auf den unter Absatz (3) benannten Strecken sind dem Angebot beizufügen. (5) Für die Anmeldung, Konstruktion und Zuteilung der Fahrplantrassen gelten die einschlägigen Verordnungen des Bundes sowie die Ausführungsbestimmungen der DB InfraGO AG bzw. ggf. entsprechende Regelungen anderer Infrastruktur- betreiber in der jeweils aktuellen Fassung.
1.5.3 Fahrplanunterlagen
(1) Mit dem Angebot hat der Bieter 24-Stunden-Fahrplantabellen je Linie und Rich- tung (im Excel- oder PDF-Format) vorzulegen, in denen das Gesamtangebot an Zügen (ohne Leer- und Überführungsfahrten) und die Zugbildung für die Durch- führung der ausgeschriebenen Leistungen dargestellt sind. (2) Mit dem Angebot hat der Bieter Umlaufpläne (im Excel- oder PDF-Format) vor- zulegen, in denen das Gesamtangebot an Zügen (auch Leer- und Überfüh- rungsfahrten) und die Zugbildung für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen dargestellt sind. Die Umlaufpläne sind für eine Normwoche zu er- stellen. Dabei sind mindestens die folgenden Verkehrstagstypen separat darzu- stellen: a) Montag bis Donnerstag b) Freitag c) Samstag d) Sonn- und Feiertag (3) Alle dem Angebot zugrunde liegenden Leer- und/oder Überführungsfahrten sind tabellarisch (im Excel-Format) unter Angabe der Verkehrstage, des Start- und Zielbahnhofs und der dortigen Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie der Zugkilo- meter pro Fahrt und pro Musterjahr darzustellen. Soweit Abstellstandorte noch nicht feststehen, ist im Umlaufplan am Ende der letzten Planfahrt zu kennzeich- nen, dass im Anschluss eine Überführungsfahrt erfolgt und in der tabellarischen Zusammenstellung als Zielbahnhof „Außenabstellung“ anzugeben. Analog ist mit Überführungsfahrten vom Werkstattstandort zum ersten planmäßigen Ein- satz zu verfahren. Der Bieter gibt in seiner Zusammenstellung die Zug-km für Leerfahrten an, die er bei noch nicht bekanntem Abstellstandorten in seinem Betriebskonzept für die Erstellung des Angebotes zugrunde gelegt hat. (4) Alle unter Absatz (1) bis (3) genannten Dokumente sind separat für das Grund- angebot und die optional zu beauftragenden Leistungen (Option 1 RB 52 Mag- deburg Hbf – Dessau Hbf, Option 2 S 22 Delitzsch CTC – Leipzig Hbf und Op- tion 3 RB 51 Dessau Hbf – Falkenberg/Elster) einzureichen.
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1.5.4 Zusammenarbeit mit den Auftraggebern
(1) Zu jedem Fahrplanwechsel hat der Bieter für die jeweils bestellte Leistung einen Tabellenfahrplan im Excel-Format sowie einen Umlaufplan im PDF-Format vor- zulegen, in dem das Gesamtangebot an Zügen (auch Leer- und Überführungs- fahrten) und die Zugbildung für die Durchführung der beauftragten Leistung dar- gestellt sind. Ist der Netzfahrplan baubedingt in mehrere Zeitscheiben unterteilt, sind diese Dokumente für alle Zeitscheiben separat vorzulegen. Die Fahrplan- daten sind zudem im Format railML 2.2 zu übergeben. (2) Die Weiterentwicklung des Fahrplans erfolgt durch die Auftraggeber. Es ist er- wünscht, dass der Bieter im Laufe der Vertragsdauer, nicht jedoch während die- ses Wettbewerbsverfahrens, Vorschläge zur Weiterentwicklung des Fahrplans einbringt, um auf geänderte Rahmenbedingungen (z. B. Verkehrsnachfrage, Anschlüsse) zu reagieren. Im Fokus der gemeinsamen Zusammenarbeit zwi- schen Auftraggeber und Bieter steht dabei die verkehrliche und wirtschaftliche Verbesserung des SPNV-Angebots im Bedienungsgebiet. (3) Im Laufe der Vertragsdauer können Veränderungen bei der Verkehrsnachfrage und der Infrastruktur, Anpassungen im Fernverkehrsangebot sowie Änderun- gen in der Konzeption des Taktfahrplans in Brandenburg, Sachsen oder Sach- sen-Anhalt Anpassungen beim Betriebskonzept verursachen. Die Bereitschaft zur Anpassung und Mitwirkung an den Änderungsplanungen wird vorausge- setzt. (4) Das Fahrplanaufstellungsverfahren für den Jahresfahrplan (N/N+1) wird gemäß dem in MDSB-II_4020_Planungskalender dargestellten Planungskalender durchgeführt. Die von der DB InfraGO AG ab Fahrplan 2028 beabsichtigten Än- derungen im Trassenbestellprozess (Annex VII) könnten zeitliche Anpassungen des Planungskalenders erforderlich machen. Wenngleich im Detail zum gegen- wärtigen Zeitpunkt unklar, wird die Bereitschaft zur Anpassung und Mitwirkung des Planungskalenders vorausgesetzt. (5) Vor der Betriebsaufnahme und während der Vertragslaufzeit hat der Bieter auf eine Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Straßenper- sonennahverkehrs (ÖSPV) in der Region mit dem Ziel hinzuwirken, fahrplan- mäßige Übergänge zwischen den Linien des Mitteldeutschen S-Bahnnetzes II und relevanten ÖSPV-Linien an den wichtigsten Verknüpfungspunkten (vgl. MDSB-II_3014_Verknüpfungspunkte zu erreichen. Die Auftraggeber können auf Wunsch an Abstimmungsgesprächen teilnehmen. (6) Die Trassenbestellung bei der DB InfraGO AG muss über die elektronische Schnittstelle (TAF/TAP TSI) erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich gegenüber den Auftraggebern zu folgender Vorgehensweise: Zusätzlich zur Übermittlung der Fahrplandaten in Excel-Tabellenform und im Format railML 2.2 werden alle beim Datenaustausch über das Trassenportal (Ein- und Auslesen) übermittelten Fahrplandaten – Leer- und Fahrplan- bzw. Regelfahrten – des gesamten Mittel- deutschen S-Bahnnetzes II direkt in der übermittelten Dateiform zur Verfügung gestellt bzw. den Auftraggebern auf Anforderung ermöglicht, über die Trassen- portalschnittstelle der DB InfraGO AG übergebene Daten direkt aus der Tras- senportalschnittstelle in die Fahrplanungssysteme der Auftraggeber zu über- nehmen.
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1.6 Anschlussverbindungen
(1) Der pünktliche Betrieb und die Sicherung im Fahrplan vorgesehener Reiseket- ten über Anschlüsse hinweg haben für die Auftraggeber eine hohe Priorität. Herausgehoben sind dabei nochmals stark nachgefragte Anschlüsse und letzte Verbindungen am Abend, wobei auch schon frühere Züge Bestandteil einer sol- chen letzten Verbindung sein können. Auch systematisch abgestimmte An- schlüsse zum Busverkehr sind zu berücksichtigen.
Der Bieter hat ein „Konzept zur Anschlussgestaltung und -sicherung“ zu erarbeiten, in dem dargestellt wird, wie die Reiseketten an folgenden Anschluss- punkten zuverlässig abgesichert werden (die angegebenen Anschlüsse gelten jeweils symmetrisch für beide Fahrtrichtungen)
a. Magdeburg Hbf: Salzwedel – Leipzig
b. Dessau Hbf: Relation Bad Belzig – Leipzig
c. Lutherstadt Wittenberg Hbf: Relationen Dessau-Roßlau – Berlin
d. Bitterfeld: Relationen Lutherstadt Wittenberg – Leipzig und Dessau – Halle/Leipzig
e. Sangerhausen: Relation Halle – Erfurt
f. Halle (Saale) Hbf: Relation Sangerhausen – Leipzig
g. Eilenburg: Relation Delitzsch – Torgau/Cottbus
Dazu ist darzustellen und zu erläutern, nach welchen Dispositionsprinzipien im Störungsfall verfahren werden soll. Dabei sind die in Kapitel 1.4 angegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen. Soweit dort und nachfolgend nicht an- ders dargestellt, ist auf den nicht von dieser Vergabe betroffenen Linien von den Fahrplanzeiten des Jahresfahrplans 2026 auszugehen. Für die Linie RE10 (Leipzig - Cottbus) ist von einem Versatz um eine Stunde der Fahrlage in beiden Richtungen gegenüber dem Jahresfahrplan 2026 auszugehen.
(2) Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass bei im Netz auftretenden Verspätungen planmäßige Reiseverbindungen gewährleistet werden, wenn nicht eine alterna- tive Reiseverbindung zum Ziel der Reise besteht, die gewährleistet, dass dieses mit maximal 180 Minuten Verspätung erreicht wird. Die konstruktive Mitwirkung bei entsprechenden Anfragen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen mit gleicher Zielstellung ist zu gewährleisten.
(3) Die dargestellten Vorgehensweisen sind – angepasst auf den jeweils konkreten Fahrplanzustand des jeweiligen Jahresfahrplans – mit dem Infrastrukturbetrei- ber in Dispositionsrichtlinien und Wartezeitvorschriften zu überführen.
(4) Der Bieter gewährleistet bei definierten Anschlüssen (MDSB-II_4050_Wich- tige_Anschlussverbindungen) innerhalb des Systems Bahn eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten auf verspätete Anschlusszüge. Sofern in der Planung
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aus betrieblichen Gründen davon abgewichen werden soll, ist das Einverständ- nis des Auftraggebers einzuholen.
(5) Die Anpassung der dafür relevanten Anschlussverbindungen wird zu jedem Fahrplanjahr bzw. bei Fahrplanänderungen durch eine Anpassung von MDSB- II_4050_Wichtige_Anschlussverbindungen vereinbart. Anpassungen sollen dabei aus Fahrplanänderungen resultierende Reiseketten berücksichtigen.
1.7 Vorhaltung Leitstelle / Störfallmanagement
(1) Der Auftragnehmer richtet eine Leitstelle zentral im Bedienungsgebiet des Net- zes ein. Das Personal der Leitstelle des Auftragnehmers ist während der Be- triebszeiten des Auftragnehmers für die Auftraggeber telefonisch erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Arbeitsplätzen dürfen nicht für andere Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten außerhalb des Netzes MDSB-II eingesetzt werden. (2) Die Leitstelle des Bieters hat jederzeit während der Betriebszeiten die Kommu- nikation mit den Triebfahrzeugführern und Kundenbetreuern zu gewährleisten. Die Leitstelle koordiniert den Betrieb und sorgt für eine sicherheitsrelevante, wechselseitige Kommunikation zwischen Zug- und Landseite. Betriebsstörun- gen aller Art werden hier gemeldet und verarbeitet. Die Dokumentation und Mel- dung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse an die Aufgabenträger genauso wie die Meldeketten zu und die Lagerunden mit den zuständigen Sicherheitsbehör- den, der Bundespolizei, Feuerwehr und Betriebsleitzentrale werden durch die Leitstelle gewährleistet. Die Leitstelle muss jederzeit für alle Triebfahrzeugfüh- rer und Kundenbetreuer ansprechbar sein. Sie hat mit den Leitstellen anderer, für den Betriebsablauf und die Anschlusssicherung relevanten Verkehrsunter- nehmen zusammenzuarbeiten. Die Leitstelle des Bieters muss fortlaufend über den Standort seiner Fahrzeuge (SPNV und BEV) informiert sein. (3) Zusätzlich ist für die Reisendeninformation ein Informationsmanager nach den Vorgaben in Kap. 7.14 MDSB-II_3070_Fahrplanauskunftssystem vorzuse- hen. (4) Die besonderen Maßnahmen zur Sicherung von Anschlüssen insbesondere in Störungsfällen erfolgt entsprechend MDSB-II_3100_Telematik und MDSB- II_4070_Qualitätsstandards. (5) Das Notfall- und Störungsmanagement hat sicherzustellen, dass die in MDSB- II_4070_Qualitätsstandards formulierten Anforderungen an die Fahrgastin- formation sowie an erforderliche Ersatzmaßnahmen erfüllt werden. Insbeson- dere ist die Kommunikation mit den benachbarten Verkehrsunternehmen im Interesse der Sicherung von Anschlüssen vor allem im Störungsfalle sicher zu stellen. (6) Zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs im Störungsfall ver- pflichtet sich der Bieter, seine Fahr- und Betriebspersonale auch in der Stre- ckenkunde für mögliche Umleitungsstrecken auszubilden. In MDSB-
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II_3015_Streckenkunde sind die Strecken aufgelistet, auf denen die Strecken- kunde neben dem ausgeschriebenen Netz als Mindestanforderung nachzuwei- sen ist.
1.8 Sonstige Anforderungen
bleibt frei
1.9 Erstellung eines Betriebskonzeptes
(1) Der Bieter erstellt in seinem Angebot ein Betriebskonzept auf der Basis von MDSB-II_3010_Betrieb, insbesondere unter Berücksichtigung der unter Kap. 1.1 Absatz (3) benannten Anforderungen. Dieses Betriebskonzept bildet die Grundlage für die Bewertung gemäß MDSB-II_1021_Angebotsbewertung. (2) Als Mehrleistung kann den Auftraggebern gemäß MDSB-II_1021_Angebots- bewertung folgendes angeboten werden: a) Kapazitätserhöhung aller Fahrten mit einer Mindestkapazitätsvorgabe von 350 Sitzplätzen des RE 13 um zusätzliche anrechenbare Sitzplätze. Es werden 0,1 Bewertungspunkte je zusätzlichem anrechenbaren Sitzplatz vergeben. Insgesamt werden hierfür maximal 6 Bewertungspunkte verge- ben. Grundlage für die Bemessung sind die Kapazitätsanforderungen ge- mäß ENORMMDSB-II_3019_Kapazitätsvorgaben in Verbindung mit MDSB-II_3017_N_Musterfahrpläne. BI_009 b) Kapazitätserhöhung aller Fahrten mit einer Mindestkapazitätsvorgabe von 270 Sitzplätzen der S 2 um zusätzliche anrechenbare Sitzplätze. Es wer- den 0,05 Bewertungspunkte je zusätzlichem anrechenbaren Sitzplatz ver- geben. Insgesamt werden hierfür maximal 3 Bewertungspunkte vergeben. Grundlage für die Bemessung sind die Kapazitätsanforderungen gemäß ENORMMDSB-II _3019_Kapazitätsvorgaben in Verbindung mit MDSB- II_3017_N_Musterfahrpläne. BI_009 c) Realisierung einer früheren Abfahrtszeit der Züge der Linie RE 13 in Gom- mern Richtung Magdeburg unter Einhaltung der vorgegebenen Abfahrts- zeit in Dessau Hbf durch den Einsatz spurtstarker Fahrzeuge. Die frühere Abfahrtszeit in Gommern soll die Kreuzungssituation mit der Gegenrich- tung entspannen. Der Nachweis der Realisierbarkeit der früheren Ab- fahrtszeit erfolgt über die Testierung der DB InfraGO AG zur Fahrbarkeit des vorgesehenen Fahrplans mit den angebotenen Fahrzeugen. Als eine frühere Abfahrtszeit gilt eine fahrplanmäßige Abfahrtszeit, die mindestens eine Minute (meint 60 Sekunden) früher erfolgt, als im Musterfahrplan MDSB-II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten angegeben. d) Realisierung einer früheren Ankunftszeit der Züge der Linie RB 51 in Lu- therstadt Wittenberg Hbf Richtung Falkenberg unter Einhaltung der vorge- gebenen Abfahrtszeit in Dessau Hbf durch den Einsatz spurtstarker Fahr- zeuge. Die frühere Ankunftszeit in Lutherstadt Wittenberg Hbf soll die Um- stiegszeit zum Fernverkehr Richtung Berlin entspannen. Der Nachweis
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der Realisierbarkeit der früheren Abfahrtszeit erfolgt über die Testierung der DB InfraGO AG zur Fahrbarkeit des vorgesehenen Fahrplans mit den angebotenen Fahrzeugen. Als eine frühere Ankunftszeit gilt eine fahrplan- mäßige Ankunftszeit, die mindestens eine Minute (meint 60 Sekunden) früher erfolgt, als im Musterfahrplan MDSB-II_3017_Musterfahr- pläne_und_Musterhaltezeiten angegeben. e) Realisierung einer früheren Ankunftszeit der Züge der Linie S 8 in Bitter- feld Richtung Lutherstadt Wittenberg (Abfahrt Halle Hbf Minute 20) unter Einhaltung der vorgegebenen Abfahrtszeit in Halle Hbf durch den Einsatz spurtstarker Fahrzeuge. Die frühere Ankunftszeit in Bitterfeld soll die An- schlusssituation zum RE 13 Richtung Magdeburg zuverlässiger gestalten. Der Nachweis der Realisierbarkeit der früheren Ankunftszeit erfolgt über die Testierung der DB InfraGO AG zur Fahrbarkeit des vorgesehenen Fahrplans mit den angebotenen Fahrzeugen. Als eine frühere Ankunftszeit gilt eine fahrplanmäßige Ankunftszeit, die mindestens eine Minute (meint 60 Sekunden) früher erfolgt, als im Musterfahrplan MDSB-II_3017_Mus- terfahrpläne_und_Musterhaltezeiten angegeben. f) Realisierung einer Haltezeit in Leipzig Hbf (tief) aller Züge der Linie S 2 von 1,3 min in beiden Fahrtrichtungen unter Einhaltung aller weiteren Vor- gaben gemäß MDSB-II_3010_Betrieb in Verbindung mit MDSB- II_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten durch den Einsatz spurtstarker Fahrzeuge. Der Nachweis der Realisierbarkeit der Haltezeit erfolgt über die Testierung der DB InfraGO AG zur Fahrbarkeit des vorge- sehenen Fahrplans mit den angebotenen Fahrzeugen. Hierbei ist der Nachweis durch Testierung für den Streckenabschnitt Bitterfeld – Leipzig Hbf (tief) ausreichend. (3) Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Betriebskonzept sind u. a.:
kurze Beförderungszeiten,
eine optimale Erschließung des Fahrgastpotentials,
eine geringe Störanfälligkeit sowie
Flexibilität im Störungsfall. (4) Der Bieter hat schlüssig darzustellen, wie notwendige Ersatzleistungen (Schie- nenersatzverkehr, Busnotverkehr etc.) gemäß MDSB-II_4070_Qualitätsstan- dards Kapitel 4 mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Kurzfristigkeit sicher- gestellt werden können. Es ist darzulegen, wie der erhöhte Informationsbedarf der Reisenden berücksichtigt wird. (5) Insbesondere zur Sicherstellung von schnell verfügbaren Ausweichmöglichkei- ten bei kurzfristigen Störungen und zur Vermeidung innerstädtischer Ersatzver- kehrsleistungen hat sich der Bieter nachweislich zu bemühen, mindestens für die Stadtgebiete Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg mit dem jeweiligen Ver- kehrsverbund (und ggf. Verkehrsunternehmen) eine „Fahrscheinanerkennung nach Ankündigung“ zu verhandeln, die sowohl für geplanten SEV, als auch ope- rativ (BNV) durch die Leitstelle aufgerufen werden kann. Damit soll gewährleis- tet werden, dass geeignete Angebote des Straßenbahn- und Busverkehrs als
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Ersatzangebote genutzt werden können und dabei alle im SPNV gültigen Ti- ckets anerkannt werden. (6) Hinsichtlich geplanter SEV stimmen sich Auftraggeber und Auftragnehmer ab, welche Stationen bedient werden sollen und wo ein Verweis auf die Angebote des innerstädtischen Nahverkehrs ausreichend ist. Wir verweisen hierzu auch auf die Regelungen von MDSB-II_4074_Anforderungen-BEV, Ziffer 1, Ab- satz (3). (7) Der Bieter stellt dar, wie unter Berücksichtigung von Wartungs-, Instandhal- tungs- und Reinigungsintervallen mit dem Fahrzeugpark das Betriebsprogramm jederzeit zuverlässig gewährleistet wird. Dazu sind Aussagen zum Betriebsmit- telpunkt (Werkstatt/Betriebshof) und zu vorgesehenen Standorten von Reser- vefahrzeugen zu treffen. (8) Der Bieter erarbeitet ein „Konzept zur Anschlussgestaltung und -sicherung“ gemäß Kap. 1.6 Absatz (1).
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