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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Hinweise zur Kalkulation
MDSB-II_2002_Hinweise_zur_Kalkulation
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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen MDSB-II
Hinweise zur Kalkulation
Vorbemerkung
Das vorliegende Kalkulationsschema MDSB-II_2001_Kalkulationsschema stellt eine Weiterentwicklung der bisher von den Auftraggebern in Ausschreibungen verwende- ten Kalkulationsschemata dar. Mit Blick auf die neuen Herausforderungen aktueller Entwicklungen im SPNV soll das vorliegende Kalkulationsschema vor allem eine hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der Preisbildung und Preisfortschreibung bieten. So- mit hat das vorliegende Kalkulationsschema zwei Funktionen:
Das Kalkulationsschema dient der Darstellung der Kalkulation des Angebots durch den Bieter. Hierfür sind die unter Punkt 2 genannten Hinweise zur Nutzung des Kalkulati- onsschemas zu beachten.
Das Kalkulationsschema dient weiterhin der tabellarischen Umsetzung der Regelun- gen in MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel sowie der Darstellung der Untertei- lung in fixe und variable Kostenpositionen. Hierdurch sollen den Bietern die Wirkungen der Wertsicherungsklausel auf die einzelnen kalkulierten Positionen transparent auf- gezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Ab- weichungen die Ausführungen in MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel führend sind.
Das Kalkulationsschema ist so angelegt, dass jede Kostenposition zum einen flexibel wertgesichert werden kann und zum anderen in fixe und variable Kostenbestandteile flexibel gesplittet werden kann. Die Möglichkeit der Preisfortschreibung jeder einzelnen Kostenposition soll zudem eine flexible Grundlage für die Ermittlung von Kosten bei notwendigen Preiskalkulationen infolge von veränderten Rahmenbedingungen wäh- rend der Vertragslaufzeit schaffen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet sind, die vorhan- denen Formelbezüge hinsichtlich der korrekten Berechnung zu prüfen und auf even- tuell festgestellte Fehler oder inhaltliche Diskrepanzen zu den Ausschreibungsunterla- gen auf dem Wege der Bieterrückfragen hinzuweisen.
- Allgemeine Hinweise zur Nutzung des Kalkulationsschemas
Die vom Bieter kalkulierten Kosten und Erlöse sind detailliert in einem von den Auf- traggebern vorgegebenem Kalkulationsschema darzulegen. Hierfür ist vom Bieter die Anlage MDSB-II_2001_Kalkulationsschema zu verwenden.
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Die im Weiteren angegebenen Bezüge zu Einzelpositionen der Kalkulation in MDSB- II_2001_Kalkulationsschema beziehen sich auf das Grundangebot sowie die optio- nalen Leistungen gleichermaßen (z. B. ein Bezug zu MDSB-II_2001_Kalkulations- schema Blatt1_KalkSchema bezieht sich auf Blatt 1a, 1b, 1c, 1d und 1e).
Die Kalkulation hat für das Grundangebot sowie 4 optionale Leistungen zu erfolgen:
- Grundangebot ab 2032 (Blatt 1a)
- Option 1 – RB 52 – Magdeburg – Dessau - ab 2032 (Blatt 1b)
- Option 2 – S 22 – Leipzig Hbf – Delitzsch CTC – ab 2032 (Blatt 1c)
- Option 3 – RB 51 – Taktverdichtung Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg ab 2032 (Blatt 1d)
- Option 4 – Vertragsverlängerung – Grundangebot – Jahr 2046 (Blatt 1e)
Weitere Erläuterungen zum Grundangebot und den optionalen Leistungen sind in MDSB-II_3010_Betrieb, Kap. 1.1 Abs. (6) zu finden.
Die Kalkulation für das Grundangebot und die jeweiligen optionalen Leistungen erfolgt auf Basis der in Anlage MDSB-II_3011_Verkehrsangebot vorgegebenen Fahrplan- konzepte, welche in MDSB-II_3010_Betrieb, Kap. 1.4 Abs. (4 und 5) weitergehend beschrieben sind.
Das ausgefüllte Kalkulationsschema ist für das Grundangebot und jede optionale Leis- tung einmal als ausgefüllte und in Textform unterschriebene pdf-Version und in aus- gefüllter Form im Excel-Format dem Angebot beizufügen.
- Weitere konkrete Hinweise zu den einzelnen Blättern der Kalku- lation
Deckblatt
In dem hierfür vorgegebenen Feld ist der Firmenname / die Unternehmensbezeich- nung des Bieters einzutragen. In dem vorgesehenen Feld hat die Unterschrift des Bie- ters in Textform zu erfolgen.
Blatt 0 – Vorlaufkosten
Die Kalkulation von Vorlaufkosten ist für das Grundangebot sowie die Optionen 1 und 2 vorgesehen.
Im Blatt 0 sind die absoluten Vorlaufkosten zu kalkulieren. Erstattungsfähig sind nur Vorlaufkosten, die den Positionen 01. – 0.6 sachgerecht zugeordnet werden können.
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Der Bieter darf ausschließlich Eintragungen in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt0_KalkSchema in den mit hellblauer Hintergrundfarbe gekennzeichneten Zellen vornehmen. Die Ergänzung zusätzlicher Kostenpositionen sowie die inhaltliche Ände- rung bereits vorhandener Eintragungen ist nicht gestattet.
Die kalkulierten Vorlaufkosten in Blatt 0 unterliegen keiner Wertsicherung. Sie werden durch die Auftraggeber Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg anteilig auf der Grundlage der für das Kalenderjahr 2032 kalkulierten Leistungsanteile des Grundan- gebotes bzw. der jeweiligen Optionen als Einmalbetrag im ersten vollen Betriebsjahr der Betriebsaufnahme der optionalen Leistungen, spätestens bis zum 30.01.2032 über die jeweiligen Abschlagszahlungen der Auftraggeber Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg bzw. durch gesonderte Überweisung erstattet.
Die anteilig auf das Gebiet des Auftraggebers ZVNL entfallenden Vorlaufkosten sind über die komplette Vertragslaufzeit zu finanzieren. Auf Kap. 6 Abs. (1) zweiter Unter- absatz MDSB-II_4130_Vergütung wird verwiesen.
Blatt 1 – Kalkulationsschema
In MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema ist die Kostenrechnung für die ausgeschriebenen SPNV-Leistungen für das Grundangebot sowie die Optionen für jede ausgewiesene Einzelkostenposition auszuweisen. Der Bieter ist gehalten, sämtliche bei der Durchführung des Betriebs anfallenden Kosten und Erlöse (ohne Fahrgeldeinnahmen) in das beigefügte Kalkulationsschema einzutragen.
Das Kalkulationsschema ist nach der folgenden Gliederung aufgebaut:
- Fahrzeugkosten
- Zugförderkosten
- Kosten Vertrieb / Marketing / Einnahmeaufteilung
- Kosten Verwaltung / Sonstiges
- Zwischensumme der Kosten des EVU
- Erlöse
- Kosten der Leistungserstellung (unterteilt in fix und variabel)
- Aufteilung der Position 7 auf die Aufgabenträger
- Infrastrukturkosten
- Kosten der Leistungserstellung mit Infrastrukturkosten
- Aufgabenträgerspezifische Kosten
Der Bieter hat die absoluten kalkulierten Kosten und Erlöse (ohne Fahrgeldeinnah- men) entsprechend ihrer Entstehung sachgerecht auf die vorgegebenen
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Kostenpositionen in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema ge- sondert für das Grundangebot sowie die optionalen Leistungen zu verteilen.
Sollten einzelne vom Bieter kalkulierte Kosten- und / oder Erlösbestandteile nicht einer der vorgegebenen Einzelkostenpositionen zugeordnet werden können, so sind diese sachgerecht einer der jeweiligen vorgegebenen Einzelkostenpositionen zuzuordnen. Die Zuordnung ist mit Bezeichnung und Angabe der zugeordneten Kostenhöhe in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt7_KalkSchema auszuweisen und ggf. im Angebot weitergehend zu erläutern.
Kann der Bieter zu einer bestimmten Position keine entsprechenden Kosten oder Er- löse ausweisen, so ist in die betreffenden Felder der Wert 0 einzutragen und dies im Angebot zu begründen.
Die Kosten und Erlöse (ohne Fahrgeldeinnahmen) sind mit Preisstand des Jahres 2025 einzutragen. Bei den in der Position 9 nachrichtlich auszuweisenden Infrastruk- turkosten ist ebenfalls der Preisstand des Jahres 2025 zugrunde zu legen.
Alle zahlen-, mengenmäßigen und sonstigen zugelassenen Eintragungen im Kalkula- tionsschema werden über das verbindlich vorgegebene Kalkulationsschema Bestand- teil des Angebots.
Für die Angaben zu den einzelnen Kostenpositionen und Mengenangaben im Kalku- lationsschema sind folgende Hinweise verbindlich zu beachten:
(1) Das Leistungsvolumen [Zkm] wird grundsätzlich auf 3 Nachkommastellen gerun- det. Es wird in den Kalkulationstabellen auf Basis der Kalkulationsfahrpläne für das Grundangebot sowie die Optionen verbindlich vorgegeben und darf nicht verändert werden.
(2) Der Bieter darf ausschließlich Eintragungen in MDSB-II_2001_Kalkulations- schema Blatt1_KalkSchema in den mit hellblauer Hintergrundfarbe gekenn- zeichneten Zellen vornehmen. Die Ergänzung zusätzlicher Kostenpositionen so- wie die inhaltliche Änderung bereits vorhandener Eintragungen ist nicht gestattet.
(3) In MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema sind die absoluten Kosten und Erlöse der einzelnen Kostenpositionen anzugeben, eine Begrenzung der Nachkommastellen ist nicht erforderlich. Die Berechnung der spezifischen Kosten und Erlöse erfolgt über einen hinterlegten Formelbezug, wobei alle Nach- kommastellen erhalten bleiben. Bei den spezifischen Kosten dürfen keine Eintra- gungen vorgenommen werden. Im Kalkulationsschema werden alle Angaben zu den Kosten und Erlösen mit 2 Nachkommastellen angezeigt.
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(4) Bei vordefinierten Mengenangaben in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema sind die kalkulierten Mengen entsprechend der vordefinier- ten Menge anzugeben.
Die kalkulierten Mengenangaben für den Bereich Vertrieb (Kalkulationspositionen unter 3.1) sind ohne Nachkommastelle auszuweisen. Sofern sich bei einer Einzel- kostenposition die Mengenanzahl während der Laufzeit des Grundangebots bzw. der Optionen verändert, kann eine gewichtete Mittelwertbetrachtung erfolgen und es können abweichend Mengen mit Nachkommastellen ausgewiesen werden. Der Hintergrund für die Ausweisung von Nachkommastellen ist im Angebot zu erläu- tern.
Für alle anderen Mengenangaben ist eine Begrenzung der Nachkommastellen nicht erforderlich, die Angaben zu den kalkulierten Mengen werden im Kalkulati- onsschema mit 2 Nachkommastellen angezeigt.
(5) Die Aufteilung der Kosten der Positionen 5 und 7 in MDSB-II_2001_Kalkulations- schema Blatt1_KalkSchema in fixe und variable Kosten erfolgt durch einen hin- terlegten Formelbezug, welcher durch den Bieter nicht durch eigene Berechnun- gen ersetzt werden darf (nur Prüfung der Berechnung).
(6) In Bezug auf den in den Aufgabenträgergebieten unterschiedlichen Umgang mit den Erlösen aus SGB IX entsprechend MDSB-II_3090_Einnahmen_und Einnah- menaufteilung Kapitel 9.1 Absatz 3 ist zu beachten, dass für die Gebiete der Län- der Sachsen-Anhalt und Brandenburg Pauschalausgleichsbeträge in MDSB- II_2001_Kalkulationsschema Blatt1f_KalkSchema zu kalkulieren sind. Die tat- sächlichen Erlöse aus der Gewährung der Ausgleichsmittel nach SGB IX fließen nicht in die jährliche Erlösabrechnung ein. Stattdessen wird der für das jeweilige Gebiet und Kalenderjahr kalkulierte Pauschalausgleichsbetrag ohne Wertsiche- rung als abzuführender Erlös aus SGB IX berücksichtigt. Der Pauschalaus- gleichsbetrag für das Kalenderjahr 2031 ist kalkulatorisch in dem Pauschalaus- gleichsbetrag für das Kalenderjahr 2032 zu berücksichtigen.
Blatt 2 – Fahrzeuge
Im Blatt 2 sind Angaben zu den angebotenen Fahrzeugtypen, wie z. B. deren Anzahl und Finanzierung sowie zum Energieverbrauch und der Laufleistung einzutragen.
Blatt 2 ist für jeden Fahrzeugtyp einzeln auszufüllen.
Der Bieter darf ausschließlich Eintragungen in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema in den mit hellblauer Hintergrundfarbe gekennzeichneten Zellen vornehmen.
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Alle mit hellblauer Hintergrundfarbe gekennzeichneten Zellen sind auszufüllen. So- fern eine Eintragung nicht möglich/sinnvoll ist, ist ein entsprechender textlicher Hin- weis einzutragen (z. B. entfällt).
Blatt 3 – Preisfortschreibung
Im Blatt 3 ist eine Beispielberechnung zur Preisermittlung des Kalenderjahres 2032 dargestellt. Die Beispielberechnung dient ausschließlich der besseren Veranschauli- chung der Systematik der Preisbildung und Preisfortschreibung. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel und dem Berechnungsbeispiel MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt3_Preisfort- schreibung gelten die Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklau- sel.
Für die Preisfortschreibung während des Vertrages ist MDSB-II_2001_Kalkulations- schema Blatt3_Preisfortschreibung als Grundlage zu verwenden. Bei Widersprü- chen zwischen den Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel und der Beispielvorlage zur Preisfortschreibung MDSB-II_2001_Kalkulationsschema Blatt3_Preisfortschreibung gelten die Regelungen der Anlage MDSB- II_4140_Wertsicherungsklausel.
Im Blatt 3 sind keine Eintragungen durch den Bieter vorzunehmen.
Blatt 4 – Angebotspreis
In Blatt 4 werden die kalkulierten absoluten Kosten entsprechend MDSB-II_2001_Kal- kulationsschema Blatt1_KalkSchema auf Grundlage der festgelegten Dynamisie- rungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wert- sicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2026 – wertgesichert.
Kostenpositionen mit indexbasierter Wertsicherung werden auf der Grundlage von Entwicklungsannahmen wertgesichert. Die unterstellten Annahmen für die Entwick- lung der jeweiligen Indizes sind im Blatt 4 in der Tabelle „Annahme für Bewertung“ ausgewiesen.
Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt für das Grundangebot und die Optionen in gleicher Weise, unabhängig von einem ggf. abweichend zeitlichem Beginn der Op- tionen.
Im Blatt 4 sind keine Eintragungen durch den Bieter vorzunehmen.
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Blatt 5 – Finaler Angebotspreis
In Blatt 5 werden die wertgesicherten Angebotspreise für das Grundangebot und die Optionen für jedes Kalenderjahr aus den jeweiligen Berechnungen des Blattes 4 zu- sammengeführt.
Für die Ermittlung des finalen Angebotspreises werden die jährlichen Angebotspreise des Grundangebots sowie der für das jeweilige Kalenderjahr vorgesehenen Optionen in der Spalte „Angebotspreis“ zusammengeführt.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann die Ziehung der einzelnen Optionen nicht ge- sichert angenommen werden. Daher werden in der Angebotsbewertung – auf Grund- lage der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der optionalen Leistungen – die Angebotspreise der optionalen Leistungen ab dem Kalenderjahr 2032 jeweils in Höhe der im Blatt angegebenen Anteile berücksichtigt.
Zur Ermittlung des Gesamtpreises werden die jährlichen Preise unter Berücksichti- gung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2032 abgezinst.
Die ohne Wertsicherung kalkulierten Vorlaufkosten gehen für das Grundangebot zu 100% und für die Optionen 1 und 2 jeweils zu 50% in die Angebotsbewertung ein.
Die Summe der für die Bewertung berücksichtigten jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die Vorlaufkosten bilden den finalen Angebotspreis.
Im Blatt 5 sind keine Eintragungen durch den Bieter vorzunehmen.
Blatt 6 – Aufgabenträgerspezifische Kosten
Blatt 6 beinhaltet eine Übersicht der aufgabenträgerspezifischen Kosten.
Die hier aufgeführten Kosten sind nicht Bestandteil der Preisbildung und gehen nicht in die Angebotsbewertung ein. Die Kosten sind in der Planung des Bieters zu berück- sichtigen und werden von den Aufgabenträgern auf Nachweis gesondert erstattet.
Die Übersicht wird unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Budgets festgelegten Wertsicherung als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hinge- wiesen, dass bei Abweichungen der Angaben der Übersicht die Ausführungen in den textlichen Unterlagen des Vertrages maßgebend sind. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Blatt 6 sind keine Eintragungen durch den Bieter vorzunehmen.
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Blatt 7 – Weitere Angaben zur Kalkulation
Blatt 7 steht für ergänzende Angaben zur Kalkulation entsprechend der Erläuterung unter Blatt1 zur Verfügung.
Die Eintragungen sollen der Transparenz des Angebotes dienen. Auf eine Vorgabe von Pflichtfeldern sowie einer Begrenzung der Anzahl der Eintragungen wurde ver- zichtet.
Blatt 8 – Ergänzende Angaben zu den Betriebspersonalen
Das Blatt 8 sind steht für ergänzende Angaben zu den Betriebspersonalen zur Verfü- gung. Hier sind zusätzlich zu den in MDSB-II_3030_Personal geforderten Erläuterun- gen im Angebot die Zellen mit hellblauer Hintergrundfarbe verpflichtend auszufüllen.
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