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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Geheimhaltungs- und
Vertraulichkeitserklärung
MDSB-II_1080_Erklaerung_Geheimhaltung_Vertraulichkeit
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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Bieter/Bietergemeinschaft:
Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Bieter sowie sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder deren bevollmächtigte/r Ver- treter haben im Interesse des Geheimhaltungsschutzes zu diesem Vergabeverfahren nachfol- gende Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet abzu- geben. Hiernach verpflichten sich der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu Folgendem:
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Alle Kenntnisse und Informationen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erlangt wer- den, sind Dritten gegenüber geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der Vergabeunterlagen sowie die Nutzernamen und Passwörter für den Zugang zu der ge- schützten webbasierten Datenbank und Kommunikations-Plattform der Aufgabenträger, auf der sowohl Vergabeunterlagen als auch Bewerberinformationen eingestellt werden.
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Der Inhalt der Vergabeunterlagen und die aus diesem Vergabeverfahren gewonnenen Kenntnisse und Informationen dürfen nur im Rahmen der Angebotserstellung und der Mit- wirkung in diesem Vergabeverfahren verwendet werden. Sie dürfen dementsprechend auch nur solchen eigenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern wie auch Beratern, Kapitalgebern, Drittunternehmern und deren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zugänglich gemacht werden, die in das Vergabeverfahren und die Bearbeitung des Angebots einbezogen sind und sich gemäß nachfolgender Ziffer 6 gleichermaßen zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
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Die Kenntnisse und Informationen aus dem vorliegenden Vergabeverfahren sowie die Vergabeunterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Aufga- benträger an Dritte weitergegeben werden.
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Aus den Vergabeunterlagen und sonstigen im Vergabeverfahren überlassenen Unterlagen dürfen keine Kopien, Abschriften, Auszüge, Zusammenfassungen oder sonstige Auswer- tungen für projektfremde Zwecke erstellt werden, es sei denn, die Aufgabenträger stimmen vorab schriftlich zu. Gleiches gilt für die von der geschützten Online-Plattform herunterge- ladenen Unterlagen.
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Die übergebenen und/oder von der geschützten Online-Plattform heruntergeladenen Un- terlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Aufgabenträger nicht vervielfältigt, ver- breitet oder anderweitig verwertet bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden. Allein zum Zweck des hiesigen Vergabeverfahrens bzw. der Angebotserstellung, etwa innerhalb eines
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Bewerber/Bieterkonsortiums oder unter Einbindung von Kapitalgebern, Beratern und Drit- tunternehmern, erteilen die Aufgabenträger die widerrufliche Einwilligung zur Vervielfälti- gung der übergebenen Unterlagen.
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Es wird sichergestellt, dass die Weitergabe der vertraulichen Kenntnisse/Informationen und Unterlagen aus vorliegendem Vergabeverfahren an eingesetzte Mitarbeiterinnen/Mit- arbeiter sowie Berater, Kapitalgeber und Drittunternehmer und deren Mitarbeiterinnen/Mit- arbeiter nur erfolgt, wenn diese jeweils ihrerseits eine Vertraulichkeitserklärung im gleichen Umfang abgegeben haben.
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Schriftliche und gegebenenfalls EDV-mäßig von den Aufgabenträgern zur Verfügung ge- stellte Informationen sind diesen auf Verlangen zurückzugeben bzw. die entsprechenden Informationen auf allen Datenträgern zu löschen. Alle Kopien sind zu vernichten.
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Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Abschluss bzw. Beendigung des vorliegen- den Vergabeverfahrens bzw. Rückgabe/Vernichtung der Unterlagen und Löschen der Da- ten weiter.
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Die vorstehende Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht für solche Informationen, die zur Zeit der Kenntniserlangung nachweislich bereits allgemein bekannt oder veröffent- licht waren bzw. aus allgemein zugänglichen Informationsquellen stammen.
Bieterangaben in Textform*:
Datum, Ort und den Vor- und Zu- namen des Erklärenden eintra- gen.
- Bezeichnung des Bieters, Vor- und Zuname der den Bieter vertretenen Person bzw. Personen (Textform). Bei Angeboten von Bietergemeinschaften genügt die Eintragung durch das Mitglied der Bietergemeinschaft, das in der Erklärung bei Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, Vor- und Zuname, der dieses Mitglied der Bietergemeinschaft vertretenen Person bzw. Personen (Textform).
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