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Fahrplanmäßige Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:37 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Erklärung Einhaltung

landesvergaberechtlicher

Anforderungen

MDSB-II_1060_Erklaerung_landesvergaberechtliche_Anforderungen

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SPNV-Vergabeverfahren Mitteldeutsches S-Bahnnetz II


Bei Abgabe eines Angebots ist nachfolgende Eigenerklärung nach den landesverga- berechtlichen Anforderungen abzugeben.

Als Inhaber/ gesetzlicher Vertreter des Bieters/ bevollmächtigter Vertreter des Bieters/


Mitglied der Bietergemeinschaft


(nicht Zutreffendes streichen und Name ergänzen)

erkläre ich/erklären wir als Inhalt unseres Angebots in dem Vergabeverfahren SPNV- Leistungen im Netz „Mitteldeutsches S-Bahnnetz II“ (MDSB II) hiermit verbindlich:

I. Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Arbeitsentgeltbedingungen

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns gegenüber den Auftraggebern, dass die bei der Ausführung der Leistung auf dem Gebiet des MDSB II eingesetzten Beschäftigten mindestens nach dem hierfür jeweils geltenden einschlägigen und repräsentativen Entgelttarifvertrag entlohnt werden und auch den auf das Entgelt bezogenen eigenen, gegebenenfalls weitergehenden tariflichen Pflichten in der gesamten Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrages ordnungsgemäß nachgekommen wird.1

Einschlägige und repräsentative Tarifverträge2 in diesem Sinne sind:

 Liste der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Per- sonennahverkehrs gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen

1 Bitte beachten: Bei Tätigkeiten, die nicht im eisenbahnbetriebsdienstlichen Zusammenhang stehen und die in der Regel nicht von dem Eisen- bahnverkehrsunternehmen selbst erbracht werden, wie z.B. Gebäude- und Fahrzeugreinigung, Sicherheitsdienste, Vertriebs- dienstleistungen und vergleichbare Tätigkeiten, handelt es sich nicht um Leistungen über öffentliche Personennahverkehrs- dienste im Sinne des § 4 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) und somit finden die Regelungen in § 4 Abs. 1 BbgVerG für diese Tätigkeiten keine Anwendung.

Für diese Tätigkeiten finden die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte Anwendung. 2 Bitte beachten: Die im Dokument MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege im jeweiligen Abschnitt genannten tarif- vertraglichen Regelungen auf der Schiene gelten nicht für Personale, die Schienenersatzverkehr und Busnotverkehr mit Bus- sen erbringen.

Die im Dokument MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege im jeweiligen Abschnitt genannten tarif- vertraglichen Regelungen auf der Straße gelten für Personale, die Schienenersatzverkehr und Busnotverkehr mit Bussen er- bringen.


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SPNV-Vergabeverfahren Mitteldeutsches S-Bahnnetz II


Vergabegesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 03. September 2025 (36. Jahrgang, Nr. 36, Seiten 619, 620, 621)

Für unsere Verpflichtung gemäß dieser Ziffer wird/werden folgende/r Tarifvertrag/-ver- träge zu Grunde gelegt:


II. Mindestentgelt

Wir verpflichten uns, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftig- ten ein Mindestentgelt auf Grundlage des § 6 Abs. 2 Brandenburgischen Vergabege- setzes (BbgVergG) von derzeit mindestens 13 Euro je Zeitstunde zu zahlen.

Das Mindestentgelt muss dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen. Bei konkurrierenden gesetzlichen Regelungen gilt die mit dem höchsten Mindestentgelt.

Wenn die Entlohnung der Arbeitnehmer nicht nach Zeitstunden, sondern anhand einer anderen Größe erfolgt, muss der Bieter ergänzend zu der Verpflichtung gemäß Satz 1 spätestens im Rahmen der Kontrolle nach Ziffer IV dieser Erklärung anhand einer transparenten und nachvollziehbaren Kalkulation glaubhaft machen, dass jeder Arbeit- nehmer im Durchschnitt mindestens das in Satz 1 definierte Mindestentgelt erhält. Wenn die Entlohnung der Arbeitnehmer sich aus einem Grundlohn und Leistungszu- schlägen zusammensetzt, muss der Bieter glaubhaft machen, dass der Grundlohn je- des Arbeitnehmers mindestens dem in Satz 1 definierten Mindestlohn entspricht.

Diese Ziffer findet keine Anwendung, wenn für die zu beschaffenden Leistungen be- reits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne von Satz 1 ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß Satz 1 erreicht oder übersteigt.

III. Nachunternehmer- und Leiharbeitnehmereinsatz

Wir werden unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich ver- pflichten, dass sie ihren Beschäftigten im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistun- gen mindestens die Arbeitsentgeltbedingungen gewähren, die für die vom Nachunter- nehmer oder Vertragspartner des Verleihers zu erbringenden Leistungen nach Ziffer I dieser Erklärung maßgeblich sind. Wir werden dies den Auftraggebern jederzeit auf Verlangen nachweisen. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfül- lung beteiligte Unternehmen.


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Wir tragen dafür Sorge, dass der einen Auftrag weiter vergebende Nachunternehmer oder Verleiher die rechtsverbindliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhal- tung durch die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher seinerseits si- cherstellt und seinem unmittelbaren Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachweist. Dabei sind in jedem Vertragsverhältnis Kontrollrechte nach Ziffer IV dieser Erklärung auch zugunsten der Auftraggeber zu vereinbaren.

IV. Kontrollen

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, den Auftraggebern auf deren Verlangen die Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachunternehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen.

Meine/unsere Arbeitnehmer und die meiner/unserer Nachunternehmer werden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

Mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmer/n ist bekannt, dass ich/wir vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben.

Dies gilt entsprechend für Verleiher.

Diese Kontrollrechte darf jeder Auftraggeber selbständig wahrnehmen.

V. Sanktionen

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass Verstöße meinerseits/unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zur

  • Geltendmachung einer Vertragsstrafe (§ 20 Abs. 7 der Besonderen Vertragsbedin- gungen (BVB) zum SPNV-Netz „Mitteldeutsches S-Bahnnetz II“),
  • fristlosen Kündigung des Vertrages (§ 20 Abs. 8 BVB zum SPNV-Netz „Mitteldeut- sches S-Bahnnetz II“)
  • und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren (§ 20 Abs. 10 BVB zum SPNV-Netz „Mitteldeutsches S-Bahnnetz II“) gemäß § 10 BbgVergG führen können.

VI. Ergänzende Vertragsbedingungen zu den Regelungen der Landesvergabege- setze

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu §§ 8, 9 und 10 des Brandenburgischen Vergabegesetzes in § 20 der Besonderen Vertragsbedingungen zum Verkehrsvertrag „Mitteldeutsches S-Bahnnetz II“ (MDSB II)


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habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.

IX. Bieterangaben in Textform*:

Datum, Ort und den Vor- und Zu- namen des Erklärenden eintra- gen.

*: Bezeichnung des Bieters, Vor- und Zuname der den Bieter vertretenen Person bzw. Personen (Textform). Bei Angeboten von Bietergemeinschaften genügt die Eintragung durch das Mitglied der Bietergemeinschaft, das in der Erklärung bei Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, Vor- und Zuname, der dieses Mit- glied der Bietergemeinschaft vertretenen Person bzw. Personen (Textform).


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