MDSB-II_1004_Muster_Buergschaft_BVB.pdf

Fahrplanmäßige Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:37 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Muster Bürgschaft BVB

MDSB-II_1004_Muster_Buergschaft_BVB

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Name I Firma des Bürgen PLZ, Ort Datum

Anschrift

Telefonnummer Faxnummer

E-Mail-Adresse

Bürgschaftserklärung Nr. Land Sachsen-Anhalt / bzw. der jeweilige Aufgabenträger

Betrifft: Verkehrsvertrag Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Auftragnehmer vom EVU zu ergänzen

Auftraggeber Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, Am Alten Theater 4 39104 Magdeburg bzw. der jeweilige Aufgabenträger

Gemäß § 26 der Besonderen Vertragsbedingungen zum Verkehrsvertrag Mitteldeutsches S- Bahnnetz II (der „Verkehrsvertrag“) hat der Auftragnehmer als Sicherheit

für die Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die dem Auftraggeber gegen den Auftragnehmer aus dem Verkehrsvertrag zustehen, insbesondere wegen einer möglichen Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Auftragnehmer, auf Minderung, Vertragsstrafe, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Rückforderungsansprüche aufgrund von Überzahlungen sowie Zinsansprüche und sich ggf. ergebende Ansprüche der Auftraggeber aus der Restwertzusage Fahrzeuge, sofern diese In Anspruch genommen wurde,

dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft in anteiliger Höhe (bezogen auf das jeweilige Leistungsvolumen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber) von der Gesamthöhe der zu stellenden Sicherheiten von 1/4 des Entgelts entsprechend des Verkehrsvertrags, Anlage 13 BVB Vergütung, Kapitel 2, Absatz 5) für die Leistungserstellung für das erste vollständige Betriebsjahr

zu stellen.

Wir, ausgebende Institution, übernehmen für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber hiermit die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft zur Absicherung der vorstehend bezeichneten Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

_________________Euro (in Worten: ___________________________, ___/100)

an den Auftraggeber zu zahlen. Wir können nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden.

[Bei befristeter Bürgschaft: Diese Bürgschaft sichert darüber hinaus auch den Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Zahlung einer Barsicherheit nach § 26 Abs. 1a lit. d) der Besonderen Vertragsbedingungen zum Verkehrsvertrag Mitteldeutsches S-Bahnnetz II.]

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Wir verzichten auf die Einreden der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB), der Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB) und der Vorausklage (§ 771 BGB). Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners (Auftragnehmers).

Eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft behält auch bei einem Wechsel der Gesellschafter bzw. Änderung der Rechtsform des Auftragnehmers ihre Gültigkeit.

[Alternative 1: Die Bürgschaft ist unbefristet und unbedingt. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftserklärung.]

Die Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, spätestens
aber, wenn der Auftraggeber uns nicht bis zum [Datum] aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen
hat. Für die Inanspruchnahme genügt die Mitteilung in Schrift- oder Textform des Auftraggebers, dass
und in welcher Höhe er uns aus dieser Bürgschaft in Anspruch nimmt. Der Zahlungsanspruch im Falle
der erfolgten Inanspruchnahme vor der Rückgabe oder dem Ablauf der Frist bleibt unberührt.

Die Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsverhältnis ist der Sitz des Auftraggebers.

Diese Bürgschaft sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden vertraglichen und nicht- vertraglichen Rechte und Pflichten unterliegen deutschem Recht.

Unterschrift Bürge

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