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Bewerbungsbedingungen
zum
Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im
„Mitteldeutschen S-Bahnnetz II“
(MDSB II)
Vergabeart: Offenes Verfahren Ablauf der Abgabefrist: 19.01.202703.12.2026, 124:00 Uhr BI_094-096 Abgabe des Angebots: elektronisch über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E54432998
Vergabestelle:
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) Am Alten Theater 4 39104 Magdeburg www.nasa.de
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1 Wichtige Hinweise zur elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ....................... 3
2 Hinweise zur Erstellung von Angeboten ........................................................ 5
3 Auftraggeber und Vergabestelle ..................................................................... 6
4 Verfahren .......................................................................................................... 7
5 Vorgesehener Zeitplan des Vergabeverfahrens ............................. 11 BI_094-096
6 Angebotsphase .............................................................................................. 12 6.1 Allgemeines ......................................................................................................12 6.2 Eignungsanforderungen ..................................................................................13 6.3 Lose ..................................................................................................................20 6.4 Haupt- und Nebenangebote .............................................................................20 6.5 Angebotsabgabe ..............................................................................................20 6.6 Bindefrist ..........................................................................................................21
7 Angebotsbewertung ...................................................................................... 21
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
1 Wichtige Hinweise zur elektronischen Vergabe (E-Vergabe)
Seit dem 18. Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (Auftrags- wert ab 216.000 EUR (netto)) vollständig elektronisch abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die gesamte Bieterkommunikation sowie die Abgabe von Angeboten nur noch elektronisch erfolgen.
Vor diesem Hintergrund werden Vergabeunterlagen für dieses Vergabeverfahren ausschließ- lich elektronisch über die webbasierte Vergabeplattform „subreport ELViS“ als Word-Doku- mente (.docx) oder als PDF-Dokumente (.pdf) bzw. als Excel-Dokumente (.xlsx) zur Verfügung gestellt. Die auszufüllenden PDF-Dokumente sind so formatiert, dass eine elektronische Be- arbeitung mit dem Acrobat Reader möglich ist. Bieter müssen keine zusätzliche/n Software oder Lizenzen erwerben.
Die Einreichung von Angeboten erfolgt nur in elektronischer Form. Papiergebundene Unterlagen oder eine (auch nur fristwahrende) E-Mail sind nicht zulässig.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ohne Einsatz von zusätzlicher Software über die gesicherte Internetseite von subreport-elvis.de (ersichtlich im Adressenfeld als "https"). Die zum Verfahren zugehörige ELViS-ID-Nummer sowie ein direkter Link zu den Vergabeunterla- gen werden in der Auftragsbekanntmachung angegeben. Das Herunterladen der nicht vertrau- lichen Vergabeunterlagen ist ohne eine vorherige Registrierung möglich. Hingegen erfordern insbesondere das Stellen von Bieterfragen, die Benachrichtigung zu deren Beantwortung, eine Fristverlängerung und die elektronische Abgabe eines Angebotes eine zwingende einmalige Registrierung. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Die Registrie- rung ist kostenfrei und es entstehen auch keine monatlichen Gebühren. Andernfalls obliegt es der eigenen Verantwortung der Bieter sich über etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Das Stellen von Bieterfragen und die elektronische Abgabe des Angebotes in Textform erfordern zwingend eine einmalige (kostenfreie) Registrierung und eine aktuelle Instal- lation der kostenlosen Java-Software „Version 8 Update 144 (64-Bit)“ zur Nutzung der „Java Web Start-Anwendung“ für die Verschlüsselung von Angeboten mit und ohne elektronische Signatur.
Der Zugang zum Vergabeportal ist für die Zeitdauer der Teilnahme des Bieters am gesamten Verfahren gültig. Melden sich mehrere dem Bieter zuzuordnende Personen zum Vergabepor- tal subreport ELViS an, hat das unter einheitlichem Bieternamen zu erfolgen.
Die gesamte Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die Bieter haben für die gesamte Kommunikation (einschließlich der Angebotslegung) insbe- sondere die zugelassenen Datei-Formate zu beachten. Für die Angebotserstellung und eine
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spätere Vertragsdurchführung sind ausschließlich die über die Vergabeplattform subreport EL- ViS und über die nach Freischaltung angegebene Webadresse zur Verfügung gestellten Do- kumente verbindlich.
Die elektronische Übermittlung eines Angebotes erfolgt durch einfaches Hochladen der Ange- botsunterlagen über die Vergabeplattform in Textform („Verschlüsselt in Textform“ gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB).
Zur Wahrung der Textform ist die Eintragung des Klarnamens des oder der Erklärenden an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern sowie in den Ei- generklärungen ausreichend. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften genügt die Übermitt- lung des Angebots bzw. die Eintragungen nach dem vorherigen Satz durch den bevollmäch- tigten Vertreter der Bietergemeinschaft, wobei Vor- und Zuname der dieses Mitglied der Bie- tergemeinschaft vertretenden Person bzw. Personen zu nennen sind.
Der Download der Ausschreibungsunterlagen und die elektronische Abgabe des An- gebotes in Textform erfolgen über die Vergabeplattform und erfordern keine zusätzli- che Software. Mit Ausnahme von in den Vergabeunterlagen festgelegten sicherheits- relevanten Fällen werden auch kein kostenpflichtiges Software Zertifikat zur Erstel- lung einer elektronischen Signatur und/oder ein elektronisches Siegel benötigt.
Die Angebotsunterlagen können gebündelt (als zip-Datei), die Einzeldateien vorzugsweise als Word-, Excel- oder PDF-Dokumente, über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Ledig- lich das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis müssen einzeln hochgela- den werden, da diese zum Eröffnungstermin geöffnet und verlesen werden.
Die elektronische Übermittlung dauert in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Internet- anschlusses sowie der Größe der zu übermittelnden Angebotsunterlagen unterschiedlich lange. Zur fristwahrenden Abgabe ist rechtzeitig mit der Übermittlung zu beginnen. Das elekt- ronische Angebot muss vor Ablauf der jeweiligen Fristen vollständig über die Vergabeplattform eingegangen sein.
Auf dem Internetauftritt von subreport stehen nach erfolgter Registrierung Online-Bedienungs- anleitungen zu allen Funktionen zur Verfügung. Hilfe beim Download und/oder bei der elekt- ronischen Erstellung bzw. Übermittlung können zudem in dringenden Fällen durch Herrn Ste- fan Ehl (subreport ELViS) unter der Telefonnummer 0221/98 578-58 erhalten werden.
Bitte um Beachtung:
Zur Erfüllung der besonderen Mitwirkungspflichten empfiehlt die Vergabestelle bei technischen Komplikationen während der Übermittlung über die Vergabeplattform unverzüglich mit dem Betreiber der Vergabeplattform in Verbindung zu treten und sich eine Bestätigung über beste- hende technische Schwierigkeiten einzuholen. Zudem ist die Vergabestelle zu kontaktieren,
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wenn keine Bestätigungs-E-Mail nach der Übermittlung eingehen sollte oder festgestellt wird, dass das Angebot nicht fristwahrend hochgeladen werden kann.
2 Hinweise zur Erstellung von Angeboten
a) Es wird darauf hingewiesen, dass Produkte und Leistungen den europäischen Normen und den technischen Spezifikationen der UIC entsprechen müssen, soweit diese vorhanden und anwendbar sind. Die geltenden Gesetze, Verordnungen, technischen Spezifikationen und Regeln für den Eisenbahnbetrieb in Deutschland sind einzuhalten. Dies sind insbesondere folgende Bestimmungen:
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) Eisenbahn-Signalordnung (ESO) Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr TSI Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI) im Fahrzeugbereich – EN 15227 (entsprechend der Gültigkeit zum Zulassungszeitpunkt der Fahrzeuge) TSI Zugänglichkeit für Personen eingeschränkter Mobilität (PRM) (entsprechend der Gültigkeit zum Zulassungszeitpunkt der Fahrzeuge).
b) Die Auftraggeber gewähren dem Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ein Leistungsentgelt als Zuschuss auf Basis der im Angebot angegebenen Erstellungskosten pro Zugkilometer. Dieser wird für die gesamte Vertragslaufzeit als Zuschuss unter Abzug der beim Auftragnehmer verbleibenden Fahrgelderlöse errechnet. Die Erlöse aus den zu erbringenden Leistungen im Vertragsgebiet stehen grundsätzlich den Auftraggebern zu.
c) Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Wertsicherungsklausel, auf die verwiesen wird (vgl. MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel).
d) Die Kalkulation der Kosten durch den Bieter liefert für die Auftraggeber auch die Grundlage für die Anpassung der Vergütung bei Änderungen des Verkehrsangebots während der Vertragslaufzeit gemäß den Bedingungen des Verkehrsvertrages.
e) Vor diesem Hintergrund ist das Kalkulationsschema in MDSB- II_2001_Kalkulationsschema mit Preisstand 2025 auszufüllen. Bei Investitionen ist die Art der Finanzierung zu benennen.
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f) Es wird darauf hingewiesen, dass der beauftragte Auftragnehmer anteilig jedem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 18 VOL/B in Gesamthöhe von 1/4 des Entgelts entsprechend des Kap. 2 Abs. (5) der MDSB-II_4130_Vergütung – Preisstand 2025 bezogen auf Blatt1_KalkSchema_Grundnetz in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß MDSB- II_3011_Leistungsdaten zu leisten hat. Die Sicherheitsleistung ist anteilig bezogen auf das jeweilige Leistungsvolumen für jeden Aufgabenträger einzeln auszustellen. Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen. Auf § 26 der BVB (MDSB-II_4000_BVB) wird ergänzend verwiesen. Die Kalkulation des Angebotspreises hat unter Berücksichtigung der Kosten für die Sicherheitsleistung zu erfolgen. Ein Muster für eine solche Bürgschaft ist als MDSB-II_1004_Muster_Bürgschaft_BVB beigefügt.
g) Der Bieter muss sich mit Abgabe eines Angebots verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsentgeltbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben eines für die Erbringung der SPNV-Leistungen sachlich anwendbaren und repräsentativen Entgelttarifvertrags entsprechen. Dies hat der Bieter unter Benennung des Tarifvertrags bzw. der Tarifverträge unter Verwendung des Formulars MDSB- II_1060_Erklaerung_landesvergaberechtliche_Anforderungen zu erklären. Hierbei ist auch das Mindestentgelt gemäß dem brandenburgischen Vergabegesetz (§ 6 BbgVergG) und die Unterlage MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege zu beachten.
h) Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Teil (mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
3 Auftraggeber und Vergabestelle
Die für die Vergabe der Leistungen (einschließlich Zuschlagserteilung) zuständigen Stellen sind:
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, dieses wiederum vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) Am Alten Theater 4 39104 Magdeburg Tel. 0391 536310
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Emilienstraße 15 04107 Leipzig
und
Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 14467 Potsdam
Hinsichtlich des Landes Brandenburg steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erfor- derlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haus- haltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist.
Die Durchführung des Verfahrens liegt ausschließlich bei der NASA GmbH. Sie ist alleiniger Ansprechpartner der Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die nähere Ausgestaltung haben die zuständigen Stellen in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt.
4 Verfahren
a) Die Auftraggeber führen als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein offenes Verfahren nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 3 GWB in Verbindung mit § 15 VgV durch.
i. Die Auftraggeber behalten sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens im Rahmen des Zulässigen zu ändern (fortzuschreiben), soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist.
ii. Sofern Bieterfragen zu wesentlichen Anpassungen der Leistungsbeschreibung und/oder Vertragsbedingungen führen, werden diese durch die Auftraggeber angepasst. Auf Basis der aktualisierten Unterlagen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
b) Das Vergabeverfahren wird als elektronische Vergabe über die Vergabeplattform „ELViS“ (nachfolgend „Vergabeplattform“) durchgeführt. Die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Dokumente sind unter der in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Adresse bereitgestellt und erfordern für den Zugriff keine Registrierung. Wegen urheberrechtlicher Beschränkungen und/oder des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehen einzelne Unterlagen für die Bieter erst nach einer separaten Freischaltung zur Verfügung. Die betreffenden Unterlagen sind in MDSB-
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II_1002_Dokumentenverzeichnis als solche gekennzeichnet. Die Freischaltung ist in Form einer Nachricht über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle zu beantragen und erfolgt, wenn der Bieter mit dem entsprechenden Antrag das ausgefüllte Formblatt MDSB- II_1080_Erklaerung_Geheimhaltung_Vertraulichkeit unterzeichnet übermittelt. Der Bieter hat mit dem unterzeichneten Formblatt zudem die Vertretungsberechtigung der das Formblatt unterzeichnenden Person(en) in geeigneter Form nachzuweisen (z. B. Kopie Handelsregisterauszug und/oder Kopie Vollmacht). Das betrifft ggf. die gesamte Legitimationskette. Wichtige Hinweise zur E-Vergabe sind unter der Ziffer 1 zu Beginn der Bewerbungsbedingungen in komprimierter Form dargestellt.
c) Die Geschäftssprache des Vergabeverfahrens ist Deutsch.
d) Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Fremdsprachigen Angeboten oder Angebotsbestandteilen sind neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher beizulegen. Dafür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
e) Der Bieter hat die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder inhaltliche Widersprüche, so hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die Vergabestelle zu wenden. Eventuelle Rückfragen und Rügen sind vor Abgabe eines Angebots nach einer kostenfreien Registrierung unter Verwendung der Vorlage MDSB- II_1010_Formblatt_Rückfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu senden. Mündliche sowie telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet. Alle Rückfragen sind in deutscher Sprache zu stellen. Der Termin für den letzten Tag des Eingangs von Rückfragen ist in Ziffer 5 benannt.
f) An alle Bieter gerichtete Informationen, insbesondere Informationen, die wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen des Vergabeverfahrens enthalten, sowie an alle Bieter gerichtete Antworten auf Rückfragen und Rügen werden, soweit sie nicht der Vertraulichkeit unterliegen, in Verbindung mit den zugehörigen Fragen oder Rügen gleichzeitig allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich über die Vergabeplattform mitgeteilt. Die registrierten Bieter werden daneben über die Vergabeplattform über die Bereitstellung neuer Bieterinformationen informiert. Vertrauliche Bieterinformationen werden über die Vergabeplattform als persönliche Nachricht übermittelt.
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g) Der Bieter ist verpflichtet, sich bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens regelmäßig (mindestens täglich) auf der Vergabeplattform über neue Bekanntmachungen zu informieren.
h) Nach § 4a MDSB-II_4000_BVB ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Zu diesem Zweck sind für die Kalkulation erforderliche Daten in MDSB- II_1090_Personaldaten enthalten.
i) Soweit die Inhalte der einzelnen Vergabeunterlagen nicht allgemein bekannt sind, haben die Bieter die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassenen Unterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese ausschließlich zur Erstellung bzw. Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.
j) An die folgende Stelle können sich Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden:
- und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-15 29 oder -15 36 Fax: (0345) 514-11 15.
k) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Es besteht insbesondere bei technischen Zugangsproblemen die Verpflichtung, einen Verstoß gegen § 11 VgV zu rügen (per Telefax oder fernmündlich). Hierbei unerheblich ist, ob aus Sicht der Bieter eine Abhilfe, mithin die Behebung der technischen Probleme, binnen der Frist zur Abgabe der Angebote überhaupt möglich erscheint. Die (unverschlüsselte) Übersendung des Angebots per E-Mail (auch nur zur Fristwahrung) zieht den Ausschluss des Angebots nach sich.
l) Kosten, die bei der Erstellung der Angebotsunterlagen sowie im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Entwürfe, Pläne etc. i. S. d. § 77 Abs. 2 VgV.
m) Das Vergabeverfahren kann nach § 63 VgV aufgehoben werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt.
n) Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH - verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO - verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens. Dies beinhaltet mögliche Kontaktaufnahmen sowie die rechtlich erforderliche Dokumentation. Gegenstand der Verarbeitung sind in der Regel Namen, Kontaktdaten und Qualifikationen von natürlichen Personen, die vom Bieter als Ansprechpartner angegeben werden.
Es haben ausschließlich Beschäftigte der Auftraggeber Zugriff auf diese Daten, die mit der Wahrnehmung der Vergabeaufgaben betraut und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind die Erfüllung rechtlicher Anforderungen insbesondere als öffentlicher Auftraggeber nach Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i. V. m. § 8 VgV. Die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten des Bieters, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhält, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung zwischen den Auftraggebern und dem Bieter.
Insofern Dritte für die Durchführung des Verfahrens eingesetzt werden, agieren diese als Auftragsverarbeiter und unterliegen den gemeinsam geschlossenen Datenschutzbedingungen nach Art. 28 DSGVO. Für die technische Bereitstellung und Verfügbarkeit des elektronischen Vergabeportals ist der entsprechende technische Anbieter verantwortlich.
Ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten, kann das Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens keine Berücksichtigung finden.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht geplant. Lediglich zum Zweck der Prüfung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens oder im Klagefall
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können Dritte (z. B. Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt, Gerichte) unter Wahrung der Vertraulichkeit Empfänger der gegenständlichen Daten werden.
Die Vergabeunterlagen einschließlich personenbezogener Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet. Für die Dokumentation, Vergabevermerke sowie Angebote, Interessenbekundungen/-bestätigungen, Teilnahmeanträge und ihre Anlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist für mindestens drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Personen, deren Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH verarbeitet werden, haben das Recht auf:
Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten,
Berichtigung ihrer Daten,
Löschung ihrer Daten, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist,
Einschränkung der Verarbeitung, sobald eine Verpflichtung zur Verarbeitung nicht mehr besteht,
Widerspruch gegen die Verarbeitung und
Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen, zu den Betroffenenrechten sowie Kontaktdaten für Datenschutzanliegen finden Sie unter https://www.nasa.de/metamenues/unten/datenschutzinformation.
5 Vorgesehener Zeitplan des Vergabeverfahrens
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Nachfolgender Zeitplan ist für das Vergabeverfahren vorgesehen. Änderungen bleiben vorbe-
halten und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
| Versendung der Auftragsbekanntmachung und Auf- forderung Angebotsabgabe | 28.05.2026 |
|---|---|
| Letzter Tag für Eingang von Rückfragen | 07.01.202724.11.2026 |
| Ende der Angebotsfrist | 19.01.202703.12.2026 (124:00 Uhr) |
| Übersendung der Informationsschreiben an die Bieter | 18.03.11.02.2027 |
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| Geplante Zuschlagserteilung | 29.03.22.02.2027 |
|---|---|
| Vorzusehende Bindefrist | 30.04.31.03.2027 |
6 Angebotsphase
6.1 Allgemeines
a) Alle für die Angebotserstellung erforderlichen Dokumente sind im Vergabeportal bereitgestellt. Erforderlichenfalls können bzw. müssen dem Angebot zusätzliche, vom Bieter formlos erstellte Anlagen jeweils im Dokument im PDF-Format beigefügt werden.
b) Die Abgabe eines Angebots durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei den Auftraggebern liegen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (Formular MDSB- II_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
Bietergemeinschaften haben z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um diesen öffentlichen Auftrag keine Vereinbarung i. S. d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde, die die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung des Angebots. Hingewiesen wird auch auf die gemeinsame Stellungnahme der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08.11.2001 zu den Voraussetzungen, unter denen nach Auffassung der Kartellbehörden die Bildung einer Bietergemeinschaft keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt, vgl. MDSB-II_1051_Kartellrechtliche_Beurteilung_ Bietergemeinschaft. Diese kann auch zur Beurteilung des neuen Rechts, ob ein Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, herangezogen werden.
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c) Ist mit Abgabe eines Angebots vorgesehen, dass Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer übertragen werden sollen, so ist dies im Angebot unter Angabe der konkreten Leistung sowie des namentlich zu bezeichnenden Unterauftragnehmers/Nachunternehmers anzugeben. Es ist das Nachunternehmerverzeichnis in MDSB-II_1040_Bewerbererklaerung auszufüllen.
Die Eignung des Unterauftragnehmers/Nachunternehmers oder der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der zur Untervergabe vorgesehenen Teilleistung, Fachkunde der zur Untervergabe vorgesehenen Teilleistung) ist in diesem Fall durch die erforderlichen Nachweise gemäß Ziffer 6.2 nachzuweisen.
d) Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind als Checkliste in MDSB- II_1030_Angebotsschreiben zusammengefasst. Das Angebot muss der dort vorgegebenen Gliederung folgen.
e) Mit der Abgabe eines Angebots unterliegen Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
6.2 Eignungsanforderungen
a) Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die ausgeschriebene Dienstleis- tung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB darzustellen. Die Eignungskriterien im Sinne von § 122 Abs. 2 GWB sind nach § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung aufgeführt.
b) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen muss durch Vorlage der nach § 48 Abs. 1 VgV in der Auftragsbekanntmachung genannten Unterla- gen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei eventuellen Abweichungen sind allein die Angaben in der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig.
c) Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nach- weise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter unter Bestimmung einer Frist nach § 48 Abs. 7 VgV zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern.
d) Die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien und Nachweise wer- den zur besseren Übersichtlichkeit für die Bieter nachfolgend wiedergegeben, wobei in Einzelheiten eine Konkretisierung der Angaben aus der Auftragsbekanntmachung er-
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folgt. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Bei et- waigen Widersprüchen sind allein die Angaben in der Auftragsbekanntmachung maß- geblich. Die nachfolgenden Nachweise sollen bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (nach iii) Abs. (2)), der Sicherheitsbescheinigung (nach iii) Abs. (3) und etwaige vom Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorge- legten Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke und dergleichen, die un- abhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt worden sind.
i) Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigen- erklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auf- traggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE ver- pflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterla- gen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auf- tragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bin- defrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
ii) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und Dar- stellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvor- liegen der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Ver- ordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, wie auch des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Arti- kel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Eigenerklärung des Bieters (MDSB-II_1040_Bewerbererklaerung)
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auf- traggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu
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demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleu- nigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots folgende Informationen be- reitstellen:
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(Handels-)Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB)
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(Handels-)Registergericht
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Werden die in Satz 1 genann- ten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Be- rufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungs- staats des Bewerbers abgibt.
Im Hinblick auf die Verpflichtung des Bieters zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ vom zuständigen Finanzamt ausrei- chend, soweit diese die Steuerarten Umsatzsteuer, Körperschafts- steuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer umfasst. Sofern der Bieter bzgl. der Gewerbesteuer bei verschiedenen Finanzämtern veranlagt ist, ist exemplarisch jene Bescheinigung des Finanzamts ausreichend, bei welcher der Bieter mit der Steuerart Körperschaftssteuer geführt wird. Für den Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschie- denen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Be- scheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Ar- beitnehmer versichert sind. Weiterhin ist die Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der Unfallversicherung vorzulegen.
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Für den Nachweis auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist die Vorlage einer Negativbescheinigung des gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO zuständigen Insolvenzgerichts ausreichend.
Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebots- frist nicht älter als sechs Monate sein.
(4) Gemäß Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russ- land im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung MDSB-II_1070_Eigenerklaerung_Sanktionen_Russland zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben.
iii) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
(1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor- schriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebots- frist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elekt- ronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen o- der der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
(2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesre- publik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG.
(3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG.
(4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zu- lässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (MDSB-II_1052_Er- klaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung). Als Erklärung ist eine Stellung- nahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begrün-
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dung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtli- ches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
iv) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzuse- hen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bie- ter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Ge- sellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
(1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV;
(2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vorlage der jeweiligen Testatsversion ist ausreichend. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. Für den Fall, dass die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ganz oder teil- weise als Rumpfgeschäftsjahre durchgeführt bzw. bilanziert worden sind, erfüllt auch die Vorlage eines Jahresabschlusses, Prüfungsberichtes oder Bestäti- gungsvermerkes für ein Rumpfgeschäftsjahr die Anforderung „Geschäftsjahr“. Bieter haben für den Fall der Einreichung der geforderten Unterlagen für ein oder mehrere Rumpfgeschäftsjahre jeweils den Sachgrund für die Bildung des oder der betreffenden Rumpfgeschäftsjahre darzustellen.
(3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letz- ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Abs. (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkre- ten Seitenangaben zu benennen.
(4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, sofern bestehend, Ergebnisabfüh- rungsverträge oder Patronatserklärungen zum Gesellschafter des Bieters inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen
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Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft.
Für den Fall, dass die Nachweise nach den Abs. (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und fi- nanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Geforderte Mindeststandards:
Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie
Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
und
aus den Unterlagen gemäß Abs. (2) und der Eigenerklärung gemäß Abs. (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Sofern aus den gemäß Abs. (2) vorgelegten Unterlagen Aussagen enthalten, die dazu führen können, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters als eingeschränkt anzusehen wäre, ist durch den Bieter darzustellen, weshalb die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Die Darstellung ist mit entsprechenden Nachweisen wie Patronaten oder Haftungseinlagen zu versehen.
v) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben an- zusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistun- gen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
(1) Liste der wesentlichen vom Bieter erbrachten Leistungen im schienengebunde- nen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden
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Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleis- tungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
(2) Der Bieter hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). In diesem Zusammenhang wird auf nachfolgend vi) verwiesen.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Angebots in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3,0 Mio. Zugkm erbracht hat.
vi) Unterauftragnehmer
Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Ziffer 6.2 lit. d) ii) auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil (mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
vii) Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Un- ternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen wer- den, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (MDSB-II_1041_Eignungsleihe_Verpflichtungserklae- rung_finanzielle_Leistungsfaehigkeit und/oder MDSB-II_1042_Eignungs- leihe_Verpflichtungserklaerung_fachliche_Leistungsfaehigkeit).
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt wer- den.
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Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in An- spruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Aus- schlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter mit dem Angebot eine unwiderrufliche Verpflichtung des anderen Unter- nehmens vorzulegen, nach welcher der Bieter und das andere Unternehmen ge- meinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
viii) Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvor- liegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sowie der VO (EU) 2022/576, der Voraussetzungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus- übung (§ 44 VgV), der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leis- tungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden.
6.3 Lose
Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
6.4 Haupt- und Nebenangebote
Je Bieter dürfen höchstens zwei Hauptangebote abgegeben werden. Beide Hauptangebote müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Verweise zwischen den beiden Hauptan- geboten sind auch bei gleichen Angebotsbestandteilen nicht zulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6.5 Angebotsabgabe
a) Das Angebot ist unter Bezugnahme auf Ziffer 6.1 und Ziffer 1 ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform als Dokument ohne Kopier- und Druckschutz im PDF-Format mit den genannten Unterlagen über das Vergabeportal einzureichen. Das ausgefüllte Kal- kulationsschema ist gemäß Ziffer 1 MDSB-II_2002_Hinweise_zur_Kalkulation zudem im Excel-Format dem Angebot beizufügen.
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b) Das Angebot muss vollständig sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müs- sen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen des Bieters an den Unterlagen sind unzulässig. Das vollständige Angebot ist innerhalb der Angebotsfrist bis 19.01.202703.12.2026, 124:00 Uhr, BI_094-096
über die Vergabeplattform hochzuladen. Auf Ziffer 1 wird verwiesen.
c) Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters oder Dritter sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
d) Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Fristen über die Vergabeplattform zulässig. Abgegebene Angebote können bis zum Ablauf der Fristen über die Vergabeplattform zurückgenommen werden.
e) Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Eingangsfrist. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
6.6 Bindefrist
Für die Angebote ist eine Bindefrist bis zum 30.04.31.03.2027 vorzusehen. BI_094-096
7 Angebotsbewertung
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Sinne der Zuschlagskriterien. Einzelheiten sind in MDSB-II_1021_Angebotsbewertung geregelt.
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