Fachverfahren für Kfz-Zulassungsstellen und Fahrerlaubnisbehörden in Brandenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
27.600.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.01.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachungsnummer
47902-2026
Verfahrensnummer
b38fede6-a556-409b-bd48-6e7a3bf03a8c

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Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg in Cottbus beschafft eine Rahmenvereinbarung für Fachverfahren für 16 Kfz-Zulassungsstellen und 15 Fahrerlaubnisbehörden im Land Brandenburg. Der Leistungsumfang umfasst unbefristete Software-Nutzungsrechte, Inbetriebnahme, Datenmigration, Schulungen sowie Support und Wartung; das Verfahren für das Kraftfahrzeug-Zulassungswesen muss an das zentrale Online-Portal zur internetbasierten Fahrzeugzulassung des Landes Brandenburg angebunden werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 27,6 Millionen Euro, die Laufzeit 1.440 Tage; Angebote können bis zum 9. Februar 2026 um 11:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Fachverfahren für die Kfz-Zulassungsstellen und die Fahrerlaubnisbehörden des Landes Brandenburg. Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für Fachverfahren für die Kfz-Zulassungsstellen und Fahrerlaubnisbehörden für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg. Für keines der Fachverfahren darf mit Leistungsbeginn ein End of Life (EoL) -Abkündigung für die kommenden 8 Jahre vorliegen. Für das Fachverfahren der Kfz-Zulassungswesen besteht die Anforderung der Anbindung an das zentrale Portal der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal) des Landes Brandenburg. Dieses wird beim ZIT-BB betrieben und basiert auf der technischen Lösung der Firma Telecomputer GmbH.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Fachverfahren für 16 Kfz-Zulassungsstellen und 15 Fahrerlaubnisbehörden im Land Brandenburg

    Im Bundesland Brandenburg arbeiten 18 Kfz-Zulassungsstellen mit dem Fachverfahren IKOL-KFZ und 16 Fahrerlaubnisbehörden mit dem Fachverfahren IKOL-FS der Firma Telecomputer GmbH. Beide Fachverfahren wurden durch die Firma Telecomputer GmbH zum 31.12.2027 abgekündigt (End of Life). Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wird seit dem Jahr 2015 als gemeinsame mandantenfähige dezentrale Lösung für die 18 Aufgabenträger im Land Brandenburg beim Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) realisiert. Diese Ausschreibung berücksichtigt 16 der 18 Leistungsempfänger des Landes Brandenburg. Die Übersicht der Leistungsempfänger ist im Folgenden vorhanden. 16 IKOL-KFZ-Installationen und 15 IKOL-FS-Installationen müssen in den Kommunen durch ein neues Fachverfahren abgelöst werden. Die Installation hat wahlweise (je Aufgabenträger) beim Aufgabenträger selbst oder in einem von der Kommune beauftragten Rechenzentrum zu erfolgen. Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) regelt die Geschäftsvorgänge der Fahrzeugzulassung. Das angebotene Fachverfahren muss alle Geschäftsvorgänge vollumfänglich abbilden. Weitere Details sind in der Beschreibung des Leistungsumfangs für das Fachverfahren Kfz-Zulassungswesen ausgeführt. Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) regelt die Geschäftsvorgänge der Fahrerlaubniserteilung. Das angebotene Fachverfahren muss alle Geschäftsvorgänge vollumfänglich abbilden. Weitere Details sind in der Beschreibung des Leistungsumfangs für das Fachverfahren Fahrerlaubnis ausgeführt. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Fachverfahren, die während der gesamten Vertragslaufzeit den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben entsprechen. Die Fachverfahren müssen bei der Dateneingabe eine Plausibilitätsprüfung in den Eingabefeldern gemäß der geltenden Standards für die Datenübermittlung (SDÜs des KBA) gewährleisten. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.

    Frist: 09.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Fachverfahren für 16 Kfz-Zulassungsstellen und 15 Fahrerlaubnisbehörden im Land Brandenburg

Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) - Bewertungskriterien (B-Kriterien) Ausschlusskriterien Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). A-Kriterien sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Eine Nichterfüllung der Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewertungskriterien Jedes B-Kriterium wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Alle B-Kriterien werden - je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen nachvollziehbarer Darstellung - mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden aufaddiert und gemäß Wichtung die Gesamtpunktzahl ermittelt. In Summe über alle B-Kriterien können maximal 500 Leistungspunkte erreicht werden. Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
50 %
Der wertungsrelevante Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Faktors (fiktive Mengen) ermittelt.
50 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Der Bewerber hat die Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB vorzulegen (siehe Formular 4.1 EU). Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 188482-2026

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