Fachplanung Schadstoffsanierung für die Kernsanierung des Hauptgebäudes der Universität Bonn

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.04.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.03.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
evergabe.blb.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
206270-2026
Verfahrensnummer
c90e292f-5898-40e8-9f66-98e718bb974d

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Kurzbeschreibung

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW schreibt die Fachplanung für die Schadstoffsanierung im Rahmen der Kernsanierung des Hauptgebäudes der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn aus. Das Projekt umfasst ein komplexes Bestandsgebäude mit vielfältiger Nutzung, darunter Hörsäle, Bibliotheken und Verwaltungsflächen. Die Vertragslaufzeit ist auf einen Zeitraum von etwa 10 Jahren (3900 Tage) angelegt.

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Leistungsbeschreibung

Fachplanung Schadstoffsanierung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · BLB NRW Köln / Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Kernsanierung Hauptgebäude (KSHG) / Fachplanung Schadstoffsanierung

    Gegenstand der Planung ist das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der in Bonn zentral gelegene Gebäudekomplex wird derzeit von der Uni-versitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten - der Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische und Philosophische Fakultät mit dazugehörigen Insti-tuten - genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizisti-sche Schlosskirche. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude ist sanierungsbedürftig und er-füllt unter anderem nicht mehr die Brandschutz- und Nutzeranforderungen, sowie gibt es er-hebliche Mängel bei der Barrierefreiheit. Daher soll das Hauptgebäude kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in weiteren Gebäuden neu verortet und organisiert. Zur Vorbereitung der Sanierung des Hauptgebäudes ist eine detaillierte Bauwerksanalyse zum großen Teil bereits erfolgt. Dazu gehören ein Gebäudeaufmaß sowie Untersuchungen zu Schadstoffen, Baukonstruktion und Bauhistorie einschließlich eines denkmalpflegerischen Begleitplans. Die Ergebnisse dienen dazu, Planungs- und Kostensicherheit im Rahmen einer denkmalge-rechten Sanierung zu erzielen. Außerdem dienen die Erkenntnisse zur Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Akteuren. Im Vertrag Schadstoffsanierung sind folgende Leistungen zu erbringen: Bereich 01 - Grundlagenermittlung Bereich 02 - Vorplanung Bereich 03 - Vorbereitung der Vergabe Bereich 04 - Mitwirkung bei der Vergabe Bereich 05 - Objektüberwachung und Dokumentation Bereich 06 - Fachgutachterliche Begleitung

    Frist: 27.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 430079-2026

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