Fachplanung für eine Fernmeldekabelanlage an der A21 zwischen Wahlstedt und Preetz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 691656-2026
- Verfahrensnummer
- 690f3bca-20ab-415c-b0ed-58d88170e66c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beauftragt Fachplanungen für den Neubau einer betriebsfertigen Fernmeldekabelanlage an der Bundesautobahn A21. Der Auftrag umfasst die Technische Ausrüstung und die Umweltplanung für die Strecke vom Kabelhaus Wahlstedt bis zur Anschlussstelle Klein Barkau/Preetz. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Fachplanungen der Leistungsbilder Technische Ausrüstung und Umweltplanung für den Bau einer Fernmeldekabelanlage an der A21 zwischen den AS Wahlstedt und der AS Preetz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Fernmeldeanlage Wahlstedt
Leistungen und Bewertung Fachplanung Technische Ausrüstung Fernmeldeanlage BAB A21 KH Wahlstedt - AS Klein Barkau (Preetz) 1. Allgemeines Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) beabsichtigt auf der Bundesautobahn BAB A21 in den Abschnitten zwischen dem Kabelhaus (KH) Wahlstedt (km 40,25) und der AS Klein Barkau/Preetz (km 8,0) die Errichtung einer betriebsfertigen Fernmeldeanlage beplanen zu lassen. Als Ergebnis dieser Maßnahme ist entlang der Strecke eine vollfunktionsfähige Fernmeldetrasse (neues Kabelhaus, Leerrohre, Schächte, Muffen, Cu- und LWL-Kabel usw.) in Anlehnung an die TR-KISS herzustellen, einzumessen und in Betrieb zu nehmen. Abschnittsweise ist bereits eine Kabelschutzrohranlage vorhanden, die im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme verwendet werden soll. Die Planung und der Bau der Fernmeldeanlage lässt sich in mehrere bauliche Abschnitte unterteilen: Abschnitt Km von-bis Trassenlänge[km] Bemerkungen 1_Nord 8.0 - 15,9 7,9 Leerrohre und Schächte vorhanden 1_Süd 15,9-20,1 4,2 Leerrohre und tlw. Schächte vorhanden 2 20,1-40.2 20,1 Nichts vorhanden Im nördlichen Abschnitt1 ab km 8,00 ist die Planung des Einzugs von Fernmeldekabel gemäß Tabelle 1, Rohrnr. 1-3, in eine vorhandene Leerrohrtrasse zu planen. Die vorhandene Leerrohrtrasse befindet sich in RiFa Kiel im Grünstreifen neben der Fahrbahn. Kabelschächte zum Einziehen von Kabeln sind vorwiegend im nördlichen Teil der Strecke vorhanden. Von Betriebskilometer 15 bis km 20 sind im Rahmen der Planung in diesem Abschnitt weitere KS einzuplanen. Im Abschnitt1 zwischen Betriebskilometer 8 und km 20 ist außerdem ein Kabelhaus (KH) zur Vollauflage aller Kabel und zur Ausstattung mit aktiver MPLS-Routertechnik zu beplanen. Für die Versorgung dieses KH’s wird ggf. die Neubeantragung eines Stromanschlusses vom örtlichen Netzbetreiber SHNetz benötigt. Die hierfür erforderlichen Genehmigungsunterlagen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung einzuholen und unter- schriftsreif vorzubereiten. Das neue KH soll vorzugsweise auf einem der PWC-Anlagen entlang der Strecke aufgebaut werden. Eine komplett neue Trasse mit einem Querschnitt und Kabelbelegung nach Tabelle 2 soll im Abschnitt2 weiter nach Süden bis zum Schalthaus Wahlstedt beim Autobahn-Betriebskilometer 40,2 geführt werden. Dort werden alle Kabel vollumfänglich aufgelegt. Die Gesamtlänge der neu zu verlegenen Fernmeldetrasse im Abschnitt 1 und 2 beträgt somit ca. 32 km In diesem Dokument sind die für die Ausschreibung der Bauleistung der Anlage erforderlichen Planungsleistun- gen gemäß HOAI2021 §55 beschrieben. 2. Trassen und Anlagenkonfiguration im ersten Abschnitt km 8,0 - km 20,1 Eine vorhandene Leerrohr-Trasse mit einem/zwei DN 110 und drei bzw. vier DN 50 Kabelschutzrohren (KSR) verläuft parallel im nördlichen Abschnitt zum Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahn Kiel (RiFa Nord) von Stolpe (BAB km 20,1) in einem Kabelschacht (KS) und endet bei km 8,0 in einem KS. In diese Leerrohrtrasse sind die drei neuen Fernmeldekabel gemäß der Tabelle 1, Rohrnr. 1-3, im Rahmen der hier zu beplanenden Bauausführung einzubringen und über entsprechende Muffen in den vorhandenen Kabelschächten zu verbinden. Weitere Ausführungen entnehmen sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
29 Dateien · geladen 22.09.2026| Sonstiges | 17 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 07.10.2026Berichtigung 3Anpassungen und Ergänzungen in der Lesitungsbeschreibung. Anpassung der Angebotsfrist auf Anfrage eines Bieters. Erneurte Anpassung der Angebotsfrist wegen Bieterfragen
- 30.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 672575-2026
- 25.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 663504-2026
- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-Tender-1a0331d35f7-7b7fbb8ffcd48293
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