[Seite 1]
Anlage zu § 5 „Building Information Modeling (BIM)“ Vertragsmuster, VM3/2a zum Vertrag – Fachplanung Technische Ausrüstung
Anlage zu § 5 − „Building Information Modeling (BIM)“
ergänzende Hinweise und Erläuterung zu den allgemeinen Leistungspflichten
nach Ziffer 5.1.1 des Vertrages sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen bei der Anwendung der BIM-Methodik mit den – gem. den in der Anlage zu § 6 beauftragten – Grundleistungen nach § 55 (1) HOAI als allgemeine Leistungspflicht zu erbringen.
| zur Leistungsstufe 1 (Erstellung LPH 2 bis 4) | |
|---|---|
| Nr 1.1 | BIM-spezifische Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Klären der Aufgabenstellung einschl. der Planungsmethode unter Berücksichtigung der AIA und dem BAP. Mitwirkung bei der projektspezifischen Anpassung und Vervollständigung des BAP. Abstimmung und Festlegung zum Einsatz von Modellierungs- und Prüfwerkzeugen und zum Datenaustausch (Testphase). ), ggf. Übernahme eines Bestandsmodells b) Erarbeiten eines Planungskonzepts: Ergänzen des durch den Architekten erstellen bauteilorientierten 3D- Datenmodells Hierbei sind im 3D-Fachmodell insbesondere darzustellen: – Angabe von Installationsräume für die Technischen Anlagen (Haupttrassen, Schächte, Installationshohlräume, Zentralen) ggf. als exemplarische Details – Technikflächen und Zentralenmöblierung (wie Schaltschränke, etc.) Modellbasierte Konsistenz- und Kollisionsprüfung innerhalb des beauftragten Leistungsbereichs TGA Ableiten von 2D-Planunterlagen aus dem 3D-Datenmodell Mitwirken bei der Erstellung der Raumliste des Architekten f) Kostenschätzung nach DIN 276 – i.d.F. gem. Ziff. 5.3.1. des Vertrages auf Basis der der Flächenvorgaben aus dem 3D-Datenmodell des Architekten |
| Nr 1.2 | BIM-spezifische Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) a) Durcharbeiten des Planungskonzeptes: Erstellen eines bauteilorientierten 3D-Datenmodell auf Grundlage des 3D-Datenmodells des Architekten bis zur Bearbeitungstiefe der fertigen Entwurfsplanung. Festlegung und Darstellung: – Von Rohrleitungen, Kanälen, Elektrotrassen etc. mit raumbestimmenden Hauptdimensionen – weitere wesentliche raumbestimmenden Komponenten, wie Leuchten, Volumenstromregler, Zentralgeräte und Schaltschränke mit raumbestimmenden Abmessungen, Form, Lage und Ortsbezug wie eindeutiger Bezeichnung – Wartungsräume und Volumenkörper, – statisch relevante Durchführungen – Angaben zu besonderen Lastannahmen – Nur Komponenten darstellen, die üblicherweise in einer LPH 3 abgebildet werden Modellbasierte Konsistenz- und Kollisionsprüfung innerhalb des beauftragten Leistungsbereichs TGA Ableiten von 2D-Planunterlagen aus dem 3D-Datenmodell Mitwirken bei der Erstellung von Bauteillisten für Tür- und Raumlisten b) Anlegen der Eigenschaftsdatensätze und Einfügen der im Zuge der Entwurfsplanung erarbeiteten Informationen. Die Modellelemente können ebenfalls weitere nicht geometrische Informationen über Eigenschaften der Elemente, wie Eigenschaften aus der Berechnung und Haupteigenschaften technischer Großgeräte, enthalten. f) Kostenberechnung nach DIN 276 – i.d.F. gem. Ziff. 5.3.1. des Vertrages auf Basis der aus den digitalen Modellen abgeleiteten Mengen und unter Berücksichtigung der im Modell festgelegten Qualität. Entsprechende Eigenschaftsdatensätze für die Kostenberechnung sind im 3D-Datenmodell zu integrieren. |
SBN-Version vom 09.03.2026 Seite 1 / 3
[Seite 2]
Anlage zu § 5 „Building Information Modeling (BIM)“ Vertragsmuster, VM3/2a zum Vertrag – Fachplanung Technische Ausrüstung
| Nr 1.3 | BIM-spezifische Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) a) Erarbeiten bzw. erforderliches Ableiten der Vorlagen und Nachweise für die Genehmigungsplanung aus dem 3D-Datenmodell. Anhand des 3D-Datenmodells erfolgt u.a.: Erarbeiten der Vorlagen (Planungsunterlagen und Berechnungen, wie sie sich aus den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Genehmigungsunterlagen ergeben, im Wesentlichen durch das Ableiten aus dem 3D- Datenmodell) c) Ergänzen und Anpassen des 3D-Datenmodell sowie abzuleitender Datensichten (2D-Pläne, Tabellen) |
|---|---|
| zur Leistungsstufe 2 | |
| Nr 2.1 | BIM-spezifische Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten der Ausführungsplanung anhand des 3-D-Datenmodells b) Durcharbeitung des 3D-Datenmodells auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zum Darstellen der ausführungsreifen Lösung und als Grundlage für die weiteren LPHs. Definition der endgültigen raumbestimmenden Bauteilgeometrie und Materialität. Fortschreiben der Eigenschaftsdatensätze, Übernahme der im Zuge der Ausführungsplanung erarbeiteten Informationen. – Die Modellelemente können weitere nicht geometrische Informationen über Eigenschaften der Elemente, z.B. Eigenschaften aus der Berechnung und Eigenschaften technischer Großgeräte, enthalten. Darstellung aller raumbestimmenden Komponenten mit Abmessungen, Massen und eindeutiger Bezeichnung. – Modellorientierte Schlitz- und Durchbruchsplanung einschl. deren Koordination mit Planungsbeteiligten – lagegenaue Positionierung von Schaltern und Dosen etc. Anhand des 3D-Datenmodells erfolgen u.a.: Fortschreibung der Qualitäten und Mengen als Grundlage für das Erstellen der Leistungsbeschreibungen in LPH 6 Modellbasierte Konsistenz- und Kollisionsprüfung innerhalb des beauftragten Leistungsbereichs TGA Ableiten von 2D-Planunterlagen aus dem 3D-Datenmodell Mitwirken bei der Erstellung von Bauteillisten für Tür- und Raumlisten e) Fortschreiben der Ausführungsplanung im 3D-Datenmodells bis zur Vorlage der Ausschreibungsergebnisse |
| zur Leistungsstufe 3 | |
| Nr 3.1 | Vorbereitung bei der Vergabe (LPH 6) a) Detaillierte Ermittlung von Mengen und Bauteillisten auf Grundlage des eigenen 3D-Datenmodells als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter und deren digitaler Modelle f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen einschließlich der aus dem Modell abgeleiteten 2D- Ausführungspläne und alphanumerischen Datensichten sowie eines geeigneten 3D-Datenmodells mit produktneutralen Eigenschaften im ifc-Datenformat |
| zur Leistungsstufe 4 | |
| Nr 4.1 | BIM-spezifische Grundleistungen der Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8) a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden 3D- Datenmodellen. Zusammenstellen der aus dem Modell generierten 2D-Ausführungspläne und Listen und/oder des 3D-Datenmodells in geeignetem Format zur Übergabe an die beauftragten Firmen zur Bauausführung und als Grundlage für die Erstellung erforderlicher Werkstatt- und Montageplanungen. f) digitale Leistungsfeststellung (sofern beim Gewerkauftragnehmer beauftragt) g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße und Abrechnungsmodelle (sofern beim Gewerkauftragnehmer beauftragt) k) Fachtechnische Abnahme der Bauleistungen unter Verwendung der Informationen aus dem eigenen Fachmodell sowie ggf. Anwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, cloudbasierten, zur mobilen und |
SBN-Version vom 09.03.2026 Seite 2 / 3
[Seite 3]
Anlage zu § 5 „Building Information Modeling (BIM)“ Vertragsmuster, VM3/2a zum Vertrag – Fachplanung Technische Ausrüstung
betriebssystemunabhängigen Nutzung geeigneten Mängelmanagement-Plattform (sofern in § 5.1 des Vertrages beauftragt).
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen [ in 2D, 3D / digitale Modelle ] und rechnerischen Ergebnisse des Objekts sowie Mitwirken bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt F 2 RBBau unter Verwendung der Informationen aus dem eigenen Fachmodell
p) Sofern die Werk- und Montageplanung der ausführenden Firmen modellbasiert ausgeführt wird, sind diese 3D-Datenmodelle bzw. Teilmodelle als Bestandteil der Dokumentation systematisch zusammenzustellen.
SBN-Version vom 09.03.2026 Seite 3 / 3