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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
Anlagengruppe(n): 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8
| Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau / Bauunterlage | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
| a) | Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Unterlagen nach § 3 des Vertrages Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | 0,80 |
| b) | Erarbeiten eines Planungskonzepts, mit Vordimensionierung der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, unter Beachtung der vorgegebenen Projektziele und der Nachhaltigkeit zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf | 5,25 |
| c) | Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage | 1,00 |
| d) | Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der Technischen Anlagen | 0,80 |
| e) | Mitwirkung bei den Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | 0,20 |
| f) | Aufstellung der Kostenschätzung nach DIN 276 (zweite Ebene) unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau und Terminplanung | 0,70 |
| g) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,25 |
| Summe (maximal 9,00 v.H. RBBau / HOAI)1 | 8,80 |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 1/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| a) | Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | 5,50 |
| b) | Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | 0,25 |
| c) | Berechnen und Bemessen der Technischen Anlagen und Anlagenteile Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für Technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen nach Abschnitt F 2 RBBau/RLBau Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | 9,95 |
| d) | Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) | 0,25 |
| e) | Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit | 0,15 |
| f) | Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau und Terminplanung | 0,65 |
| g) | Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; bei mehreren Gebäuden jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst. | 0,10 |
| h) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse unter Verwendung des Musters 7 RBBau/RLBau mit Anlagen 1 und 2 als Beitrag zur HU-Bau / Bauunterlage nach Abschnitt F 2 RBBau/RLBau und Übergeben in fünffacher Ausfertigung und auf Datenträgern | 0,15 |
| Summe (maximal 17,00 v.H. RBBau / HOAI)2 | 16,85 |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 2/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
Genehmigungsplanung für folgende Anlagen:
der AnlGr 1.1.
der AnlGr 1.1.
der AnlGr 1.1.
| Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) | Technische Ausrüstung | |
|---|---|---|
| v.H.-Satz | ||
| a) | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | 1,75 |
| b) | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen nach Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen Verfahrens | 0,25 |
| Summe (maximal 2,00 v.H. RBBau / HOAI) | 0,00 |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 3/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Nr. 1 | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 | Honorar |
|---|---|---|
| ☐ 1.1.1 | Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis gem. Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 (3) HOAI, für die Anlagengruppen…. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 1.1.2 | Berücksichtigung des Energiekonzeptes bzw. der Schnittstellen aus dem Bauabschnitt 1 für die Gesamtenergieversorgung der Bauabschnitte 2 und 3 Das Honorar für diese Leistung beträgt: | EUR netto |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | ||
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 1.1.3 | Betriebskostenberechnung gem. Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 (3) HOAI für 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3 Das Honorar für diese Leistung beträgt: | |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| Ausarbeitung eines technischen Teils eines Raumbuches in Ergänzung zum Raumbuch des Objektplaners für die Anlagengruppen 1.1.7. Das Honorar für diese Leistung beträgt: | EUR netto | |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | ||
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 4/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
|---|---|---|
| ☐ 1.1.5 | Mitwirkung am Inbetriebnahmemanagement Für die Mitwirkung am durch den Auftraggeber gesondert beauftragten Inbetriebnahmemanagement (IBM) wird ausschließlich der über die Grundleistungen hinausgehende Mehraufwand in folgenden Leistungsphasen als besondere Leistung vergütet: • zusätzlicher Aufwand für die Abstimmung und Festlegung von Inbetriebnahmeanforderungen; Die reguläre Zusammenarbeit und Koordination mit dem IBM im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen ist mit dem Honorar abgegolten. Das Honorar für diese Leistung beträgt: | EUR netto |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | ||
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 1.1.6 | Nachhaltiges Bauen Mitwirkung beim Erarbeiten und Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise und der Gesamtbewertung inklusive Mitarbeit bei der Ökobilanzierung und Lebens- zykluskostenbetrachtung sowie Dokumentation der Planungsschritte und -ergebnisse (bezogen auf die gemäß Vertrag zu bearbeitenden Anlagen-/Kostengruppen und Leistungsbilder) gemäß Teil 6 des Leitfadens für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau bezüglich Ökologie, Ökonomie und Nutzungskomfort, Übergeben der Beiträge an die federführende Objektplanung. Die Anwendung der Planungsgrundsätze des Leitfadens ist eine allgemeine Leistungspflicht gemäß § 5 des Vertrages. Das Honorar für diese Leistung beträgt: | EUR netto |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | ||
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunde | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 5/24 SBN Version 07/2026
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| ☐ 1.1.7 | Die Anforderungen des Technischen Monitorings (TMon) nach AMEV und/oder VDI 6041 sind im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen zu berücksichtigen. Für die Anlagengruppe 1.1.8 Gesondert vergütet werden ausschließlich die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen und Aufwände, die über die Grundleistungen hinausgehen, insbesondere für die Leistungsstufe 1: • TMon-spezifische Konzeption und Festlegung der Anforderungen, • zusätzliche gewerkeübergreifende Abstimmungen, • zusätzliche Mess-, Betriebs- und Datenpunkte, Leistungen, die bereits Bestandteil der vertraglich geschuldeten Grundleistungen sind, werden nicht gesondert vergütet. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | |
|---|---|---|
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 6/24 SBN Version 07/2026
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| 1.2 | BIM-spezifische Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 | |
|---|---|---|
| ☐ 1.2.1 | BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle [ gemäß vereinbarten AIA ] – Gesamtfachkoordination für den Modellbereich der TA-Modelle [der im Projekt beauftragten Fachbereiche der Technischen Ausrüstung (Anl.-Gr.) als Zuarbeit zur übergeordneten BIM-Gesamtkoordination. Die besondere Leistung der „BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle“ ist in den Leistungsphasen der Leistungsstufe 1 zu erbringen und beinhaltet die modellbasierte, leistungsbereichsübergreifende Konsistenz- und Kollisionsprüfung für den Fachbereich der TA – insbesondere die Koordination der „Modell-Qualitätssicherung“ [gemäß vereinbarten AIA / BAP] – d.h. Koordination der verschiedenen (zuvor bürointern zu koordinierenden) fachlichen Teilmodelle der weiteren beteiligten Fachplaner der TA und Zusammenführen und Prüfen sämtlicher TA-Fach-Modelle zum BIM-Koordinationsmodell (Fachbereich TA) zur Integration in das übergeordnete Gesamt-Koordinationsmodell. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 1.2.2 | Datenübernahme Anforderungsraumbuch (AwF 191) Übernahme des vom Objektplaner mit dem Referenzmodell bereitgestellten Anforderungsraumbuch (ifc-Schnittstelle) in das/die eigene/n 3D-Datenmodell/e des Auftragnehmers zur Übernahme der Raumnummer. Raumeigenschaften der TA- Planer sind entweder über eine Raumbuchsoftware oder in einen Excelexport der Raumliste des Objektplaners zu integrieren. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 1.2.3 | Mitwirkung bei dem Aufstellen eines Raumbuchs BIM (AwF 191) LPH 2 LPH 3 LPH 4 Mitwirkung bei der Erstellung eines Raumbuchs für die Anlagen der Anl.-Gr. 1.1.7 gem. vereinbarten AIA. Der Detaillierungsgrad ist entsprechend der Leistungsphase umzusetzen. Die Zuarbeit (ifc-basiert) ist in das vom Objektplaner zu koordinierende Raumbuch zu integrieren. |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 7/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Das Ableiten von Rauminformationen erfolgt in Tabellenformate, als Planungswerkzeug zum Abgleich mit der Bedarfsplanung oder anderen Planungsständen je Raum/ Objekt im Datenumfang: des Anforderungsraumbuches nach der Raumbedarfsplanung gemäß projektspezifischer Anlage: Vorlage des Nutzers Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.) | EUR netto | |
|---|---|---|
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 1.2.4 | Übernahme Bestandsdaten, Erstellung 3D-Gebäudedatenbestandsmodell (AwF 010) Erstellung eines BIM-Modells als Grundlage für den weiteren Planungsprozess durch Übernahme von Bestandsdaten in das CAD-System des Auftragnehmers und Weiterverarbeitung durch „Nachmodellieren“ zu einem parametrischen 3D- Datenmodell entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen „Daten und Informationsanforderungen“ an das objektorientierte Datenmodell. Geometrische Genauigkeit und alphanumerische Informationstiefe des vom Auftragnehmer zu erstellenden objektorientierten Datenmodels muss den Bestandsdaten und den ggf. weiteren Informationsdaten entsprechen. Die Daten liegen vor als: Übernahme der Bestandsdaten des AGs (liegen im Format vor) Erfassung von Bestandsdaten (Methoden, Datenformate und Umfang gemäß vereinbarter AIA) Erstellung von Bestandsmodellen (Struktur und Detaillierungsgrad gemäß vereinbarter AIA und LOIN-Anhang der AIA) | |
| Das Honorar für diese Leistung beträgt: | ||
| pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.) | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 8/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) | Technische Ausrüstung | |
| v.H.-Satz | ||
| a) | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | 4,50 |
| b) | Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der Technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) gemäß Abschnitt F 3 RBBau – in einer mit dem Objektplaner zeitlich koordinierten Abfolge Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | 8,50 |
| c) | Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | 00 |
| d) | Fortschreibung des Terminplans | 0,50 |
| e) | Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | 0,50 |
| f) | Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | 4,00 |
| Summe (maximal 22,00 v.H. RBBau / HOAI) | 18,00 |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 9/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Nr. 2 | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 | Honorar |
|---|---|---|
| ☐ 2.1.1 | Prüfen, Koordinieren und – nach vorheriger Unterrichtung des Auftraggebers – Anerkennen der von den ausführenden Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen für die Anlage(n)/Anlagengruppe(n): Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 2.1.2 | Mitwirken bei Detailplanung mit besonderem Aufwand zur Darstellung von Wandabwicklungen und Schnittzeichnungen in hochinstallierten Bereichen. Eintragung von Ausrüstungsgegenständen in Wand-, Boden und Deckenansichten mit Eintragung der Installationsmaße des Ausschnitte. Abstimmung mit Objektplaner, Auftraggeber und allen weiteren beteiligten Fachplanern zur Positionierung. Wandansichten, Boden- und Deckenansichten werden durch den Objektplaner zur Verfügung gestellt. Die Koordinations- und Integrationsverpflichtung des Objektplaners bleibt hiervon unberührt Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
☐ Mitwirkung am Inbetriebnahmemanagement 2.1.3 Für die Mitwirkung am durch den Auftraggeber gesondert beauftragten
Inbetriebnahmemanagement (IBM) wird ausschließlich der über die Grundleistungen
hinausgehende Mehraufwand in folgenden Leistungsphasen als besondere Leistung
vergütet:
• zusätzlicher Aufwand für die Integration der Anforderungen des IBM in die Ausführungsplanung;
Die reguläre Zusammenarbeit und Koordination mit dem IBM im Rahmen der
vertraglich geschuldeten Grundleistungen ist mit dem Honorar abgegolten.
Das Honorar für diese Leistung beträgt:
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 10/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
pauschal – in EUR (netto) − EUR netto
die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.:
die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 2.1.4 | Ausarbeitung eines technischen Teils eines Raumbuches in Ergänzung zum Raumbuch des Objektplaners für die Anlagengruppen 1.1.7. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 2.1.5 | Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die PV-Anlage Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 2.1.6 | Die Anforderungen des Technischen Monitorings (TMon) nach AMEV und/oder VDI 6041 sind im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen zu berücksichtigen. Für die Anlagengruppe 1.1.8 Gesondert vergütet werden ausschließlich die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen und Aufwände, die über die Grundleistungen hinausgehen, insbesondere für die Leistungsstufe 2: • Umsetzung der TMon-Anforderungen in Ausführungsplanung • zusätzliche gewerkeübergreifende Abstimmungen, Leistungen, die bereits Bestandteil der vertraglich geschuldeten Grundleistungen sind, werden nicht gesondert vergütet. Das Honorar für diese Leistung beträgt: Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 11/24 SBN Version 07/2026
[Seite 12]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| 2.2 | BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 2 | |
| ☐ 2.2.1 | BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle – Das ist die Besondere Leistung der „BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle“ gem. Leistungsbeschreibung in Nr. 1.2.1, die der Auftragnehmer in der Leistungsstufe 2 zu erbringen hat. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 2.2.2 | Mitwirkung bei dem Fortschreiben des Raumbuchs BIM (AwF 191) Mitwirkung bei dem Fortschreiben eines Raumbuchs für die Anlagen der Anl.-Gr. gem. vereinbarten AIA. Der Detaillierungsgrad ist entsprechend der Leistungsphase umzusetzen. Die Zuarbeit (ifc-basiert) ist in das vom Objektplaner zu koordinierende Raumbuch zu integrieren. Das Ableiten von den Rauminformationen erfolgt in Tabellenformate, Planungswerkzeug zum Abgleich mit der Bedarfsplanung oder anderen Planungsständen, je Raum/ Objekt im Datenumfang: des Anforderungsraumbuches nach der Raumbedarfsplanung gemäß projektspezifischer Anlage: Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 12/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Leistungsstufe 3 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
| a) | Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 2,90 |
| b) | Aufstellen der Vergabeunterlagen insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke, insbesondere unter Beachtung der Richtlinien des Vergabehandbuches und unter Verwendung der Standardleistungsbücher für das Bauwesen und der AMEV- Wartungsmuster | 3,05 |
| c) | Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | 0,10 |
| d) | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse | 0,75 |
| e) | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | 0,10 |
| f)3 | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | |
| Summe (maximal 6,90 v.H. RBBau, 7,00 v.H. HOAI) | 6,90 |
| Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| a)3 | Einholen von Angeboten | |
| b)4 | Prüfen und Werten der Angebote (rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung), Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | 2,50 |
| c)5 | Führen von Bietergesprächen und Auswertung | 0,40 |
| d) | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau | 0,25 |
| e) | Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | 0,50 |
| f)6 | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung | 0,10 |
| Summe (maximal 3,75 v.H. RBBau, 5,00 v.H. HOAI) | 3,65 |
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[Seite 14]
Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Nr. 3 | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3 | Honorar |
|---|---|---|
| ☒ 3.1.1 | Prüfen und Werten von Nebenangeboten Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 3.1.2 | Die Anforderungen des Technischen Monitorings (TMon) nach AMEV und/oder VDI 6041 sind im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen zu berücksichtigen. Für die Anlagengruppe 1.1.8 Gesondert vergütet werden ausschließlich die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen und Aufwände, die über die Grundleistungen hinausgehen, insbesondere für die Leistungsstufe 3: • Integration der TMon-Anforderungen in Ausschreibung und Vergabe Leistungen, die bereits Bestandteil der vertraglich geschuldeten Grundleistungen sind, werden nicht gesondert vergütet. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
| Mitwirkung am Inbetriebnahmemanagement Für die Mitwirkung am durch den Auftraggeber gesondert beauftragten Inbetriebnahmemanagement (IBM) wird ausschließlich der über die Grundleistungen hinausgehende Mehraufwand in folgenden Leistungsphasen als besondere Leistung vergütet: • zusätzlicher Aufwand für die Integration von Inbetriebnahme- und Prüfanforderungen in die Vergabeunterlagen; Die reguläre Zusammenarbeit und Koordination mit dem IBM im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen ist mit dem Honorar abgegolten. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
|---|---|---|
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| Nr. 3.2 | BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 3 | |
| ☐ 3.2.1 | ||
| Das Honorar für diese Leistung beträgt: | ||
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 3.2.1 | ||
| Das Honorar für diese Leistung beträgt: | ||
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
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| Leistungsstufe 4 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
| a) | Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. | 17,50 |
| b) | Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten | 0,30 |
| c) | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) Dieser ist nach Objekten und Bauabschnitten zu untergliedern und entsprechend dem notwendigen / zielgerichteten Ablauf der Baudurchführung fortzuschreiben. | 0,65 |
| d) | Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) gemäß der VHB-Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs | 0,50 |
| e) | Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise nach dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB). | 0,10 |
| f) | Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, zeitnah und regelmäßig, unabhängig von den Rechnungseingängen | 2,25 |
| g) | Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise | 6,50 |
| h) | Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen, bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst. | 0,85 |
| i) | Kostenfeststellung nach DIN 276 unter Verwendung des Musters 6 RBBau/RLBau. | 0,80 |
| j) | Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen | 0,50 |
| k)7 | Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufort-schritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Feststellen der fachtechnischen Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RBBau) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften | 2,00 |
| l)8 | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | 0,05 |
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| m) | Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung | 0,75 |
|---|---|---|
| n) | Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung | 0,10 |
| o) | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel | 1,50 |
| p) | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts sowie Mitwirken bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt H RBBau. | 0,10 |
| Summe (maximal 34,45 v.H. RBBau, 35,00 v.H. HOAI)9 | 34,30 |
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| Nr. 4 | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4 | Honorar |
|---|---|---|
| ☒ 4.1.1 | Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau/RLBau Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 4.1.2 | Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, z.B. Aufmaß. Für die Anlagengruppen 1.1.7. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| Die Anforderungen des Technischen Monitorings (TMon) nach AMEV und/oder VDI 6041 sind im Rahmen der vertraglich geschuldeten Grundleistungen zu berücksichtigen. Für die Anlagengruppe 1.1.8 Gesondert vergütet werden ausschließlich die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen und Aufwände, die über die Grundleistungen hinausgehen, insbesondere für die Leistungsstufe 4: • TMon-spezifische Funktionsprüfungen / Probebetriebe • zusätzliche Begleitung von Funktionsprüfungen, Probebetrieben und Auswertungen • zusätzliche gewerkeübergreifende Abstimmungen Leistungen, die bereits Bestandteil der vertraglich geschuldeten Grundleistungen sind, werden nicht gesondert vergütet. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz |
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| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
|---|---|---|
| ☒ 4.1.4 | Schlussrechnung (Ersatzvornahme). Für die Anlagengruppen 1.1.7 Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 4.1.5 | Zuarbeit für das Durchführen von Funktions- und Wirkprinzip-Prüfungen im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements Zusätzlicher Aufwand für die Mitwirkung an zusätzlichen Funktionsprüfungen, Probebetrieben und Wiederholungsprüfungen sowie für zusätzliche Auswertungen und die Bearbeitung von Feststellungen des IBM und des Wirkprinzipprüfers. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. in v.H. des Honorarsatzes nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto v.H.-Satz EUR netto |
| ☒ 4.1.6 | Nachhaltiges Bauen Mitwirkung bei der Fortschreibung der Gesamtbewertung inklusive der Mitarbeit bei der Ökobilanzierung und Lebenszykluskostenbetrachtung sowie Dokumentation der Planungsschritte und -ergebnisse (bezogen auf die gemäß Vertrag zu bearbeitenden Anlagen-/Kostengruppen und Leistungsbilder) gemäß Teil 6 des Leitfadens für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Landesbau bezüglich Ökologie, Ökonomie und Nutzungskomfort, Übergeben der Beiträge an die federführende Objektplanung. Die Anwendung der Planungsgrundsätze des Leitfadens ist eine allgemeine Leistungspflicht gemäß § 5 des Vertrages. Das Honorar für diese Leistung beträgt: | EUR netto |
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | ||
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 19/24 SBN Version 07/2026
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| BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 4 | ||
|---|---|---|
| ☐ 4.2.1 | BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle Das ist die besonderen Leistung der „BIM-Gesamtfachkoordination, TA-Modelle“ gem. Leistungsbeschreibung in Nr. 1.2.1, die der Auftragnehmer in der Leistungsstufe 4 erbringt. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☒ 4.2.2 | Fortschreibung Ausführungsplanung zu einer as-built Planung (AwF 190) Fortschreiben des 3D-Datenmodells sowie der abzuleitenden Ausführungspläne bis zum as-built-Zustand – insbesondere Modellierung von wesentlichen geometrischen Änderungen im Modell im Detailierungsgrad der Ausführungsplanung aufgrund von: Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der tatsächlichen Ausführung Integration der von den mit der Bauausführung beauftragten Firmen gelieferten Bestands- und Revisionsunterlagen gem. VOB/C ATV DIN Verwendung der fortgeschriebenen 3D-Datenmodellen bzw. Fachmodellen der mit der Bauausführung beauftragten Firmen (Werk- und Montageplanung). Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| Dokumentation (aus dem BIM-Modell) (AwF 190) (verifizierte Datenlieferung aus dem BIM-Modell) Das sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zur Gebäudebestandsdokumentation gemäß RLBau / Abschnitt H RBBau / . Das Dokumentationsmodell ist einer abschließenden Gesamtkoordination zuzuführen und an den Auftraggeber zu übergeben. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.) | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz |
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| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
|---|---|---|
| ☐ 4.2.4 | Mitwirkung bei Baufortschrittskontrolle (AwF 140) Während der Bauausführung ist eine modellbasierte Baufortschrittskontrolle gewünscht. Die Baufortschrittskontrolle hat in der Rohbauphase alle 3 Monate und in der Ausbauphase ebenfalls alle 2 Monate zu erfolgen. Der Baufortschritt ist als Grundlage in den Modellen der TGA-Planung mittels definierter Attribute (Baufortschritt, Detaillierungsgrad, Teilbereich) entsprechend dem oben genannten Turnus einzupflegen. Dafür sind die Modellelemente ggf. verschiedenen Bereichen zur Taktung zuzuordnen. D.h. ein Geschoss wird z.B. in drei Bereiche wie Links, Mitte, Rechts aufgeteilt, so dass die Anlagenkomponenten den Bereichen zuzuordnen sind. Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 21/24 SBN Version 07/2026
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| Leistungsstufe 5 Objektbetreuung | ||
|---|---|---|
| Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9) | Technische Ausrüstung v.H.-Satz | |
| a) | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | 0,50 |
| b) | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | 0,40 |
| c) | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | 0,10 |
| Summe (maximal 1,00 v.H. RBBau / HOAI) | 1,00 |
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| Nr. 5 | Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5 | Honorar |
|---|---|---|
| ☐ 5.1.1 | Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen Das Honorar für diese Leistung beträgt: pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.) | EUR netto |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| ☐ 5.1.2 | ||
| Das Honorar für diese Leistung beträgt: | ||
| pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr. | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto | |
| 5.2 | BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 5 | |
| ☐ 5.2.1 | ||
| Das Honorar für diese Leistung beträgt: | ||
| pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche) | EUR netto | |
| in v.H. des Honorarsatzes | v.H.-Satz | |
| nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Stunden | EUR netto |
1 Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 HOAI erhöht werden.
2 Bei Beauftragung der Entwurfsplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 HOAI erhöht werden.
3 Die Teilleistung wird durch den AG erbracht (0,10 v.H.).
4 Abzug von 1,00 v.H., da der AG die Durchsicht, das Nachrechnen der Angebote und das Aufstellen des Preisspiegels erbringt (3,50 v.H.).
5 Abzug von 0,10 v.H., da Bietergespräche federführend durch AG geführt werden (0,50 v.H.).
6 Abzug von 0,05 v.H., da Leistung durch den AG erbracht wird (0,15 v.H.)
7 Abzug von 0,50 v.H., da Abnahme verantwortlich durch AG erfolgt (2,50 v.H.).
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 23/24 SBN Version 07/2026
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Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung Vertragsmuster, VM3/2
8 Abzug von 0,05 v.H., da Antrag durch AG gestellt wird (0,10 v.H.).
9 Bei Beauftragung der Objektüberwachung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 3 HOAI erhöht werden.
Basis: Erlass BMI vom 21.12.2020 – BWI1-70000/1#1 / BIM: BMWSB vom 03.04.2024 VM3/2 24/24 SBN Version 07/2026