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Verhandlungsverfahren zum Neubau
Labor – und Bürogebäude Medizin, 2. Bauabschnitt
Campus „Im Technologiepark“ Oldenburg
Juni 2026
Aufgabenbeschreibung
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Hochbaumaßnahmen des Landes Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Neubau eines Labor- und Bürogebäudes Medizin, 2. BA
Allgemeines zur Aufgabenstellung
Aufgrund eines erheblichen Bedarfes an medizinischen Forschungsflächen für die Universitäts- medizin Oldenburg am Standort Oldenburg, beabsichtigt das Land Niedersachsen ein neues La- bor- und Bürogebäude für Medizin, 2. BA (s. Perspektive) für die Universität Oldenburg zu errich- ten. Der Neubau umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt 3.400m2 (NUF 1-6) und beinhaltet Labor- und Büroflächen, Besprechungsräume, Lager, Nebenräume und Infrastrukturflächen. Die- ser Neubau ist der zweite von insgesamt drei Bauabschnitten an einem neuen Medizincampus in Oldenburg. Die geschätzten Erschließungs- und Baukosten betragen rd. 65.102.000 €.
Lage
Der Medizincampus soll in Oldenburg südlich des Pophankenwegs entstehen, wo die Ansiedlung eines Technologieparks beabsichtigt wird, für den die Neubauten der Universität Oldenburg einen wesentlichen Bestandteil darstellen werden. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt zu- nächst ausschließlich über die Straße „Im Technologiepark“. Komplettiert werden soll die Er- schließung des Medizincampus durch eine östlich angrenzende Planstraße, welche die Straße „Im Technologiepark“ mit dem Kreisverkehr am Pophankenweg verbinden soll, sowie eine in Nordsüdrichtung geplante Fuß- und Radwegeverbindung westlich des Campusgeländes.
Abbildung 1: Luftbild Baufeld [Quelle: Google]
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Abbildungen 2: Übersicht Technologie- und Innovationspark
Städtebau und Lageplan
Der Campus „Im Technologiepark“ soll auf einem ca. 23.000 m² großen Grundstück nordwestlich der Innenstadt Oldenburgs und in unmittelbarer Nähe zum Campus Wechloy und Campus Haarentor entstehen.
Baugrundstück
Abbildung 3: Auszug aus der Liegenschaftskarte
Dazu wurde im Juli 2021 vom Staatlichen Baumanagement eine städtebauliche Studie erarbeitet, dass eine bauliche Entwicklung in drei aufeinander folgenden Bauabschnitten für die Medizini- sche Fakultät vorsieht.
Mit den ersten beiden Bauabschnitten werden die Forschungslabore und die Nassanatomie rea- lisiert. Das Lehrgebäude ist als 3. Bauabschnitt vorgesehen.
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Unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans (17 m Gebäu- dehöhe, IV-Vollgeschosse, Abstandsflächen etc.) sollen Bautypen eines Laborgebäudes mit ca. 23 m Breite, 17 m Höhe, einer Technikzentrale als Staffelgeschoss und einer Länge entsprechend des benötigen Raumbedarfs entstehen.
Abbildung 4: Städtebauliche Studie SB-OE
Der Neubau des 2. BA und 3. BA soll nördlich auf der Grundstücksfläche errichtet werden. Der 2. BA weist dieselbe Typologie wie der 1. BA auf, der 3. BA, welcher u. a. Praktikumslabore, Mikroskopiersäle, Seminarräume, Hörsäle, eine Bibliothek und Cafeteria umfasst, schließt östlich an den 2. BA an und bildet den nördlichen Randabschluss zum angrenzenden Areal der Stadt Oldenburg. Infrastruktureller Schwerpunkt der städtebaulichen Studie ist eine Spange in nördlicher Verlän- gerung des 1. BA mit den dienenden Einrichtungen Wertstoffhof und Energiezentrale. Die dortige Konzentrierung der Infrastruktur hat den Vorteil, dass der eigentliche Campus nahezu autofrei bleiben kann.
Planungsumfang des 2. Bauabschnitts
▪ 2.BA – Labor- und Bürogebäude ▪ Anschluss an die Energiezentrale über den unterirdischen Tunnel ▪ Schwierige Grundwasserverhältnisse erfordern besondere Beachtung ▪ Bau eines Parkhauses an der Planstraße (siehe Mobilitätskonzept) – Planung durch GU
Folgende Punkte werden bereits im 1. BA mit umgesetzt: ▪ Die Kampfmittelsondierung für das gesamte Grundstück wird im Zuge des 1. BA durch- geführt. Daher keine Berücksichtigung in der Planung des 2. BA ▪ Die erforderlichen Geothermie Sonden für den 2.BA werden bereits im 1. BA umgesetzt.
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Abbildung 5: Planungsumfang 2.BA
Abbildung 6: Ausschnitt Bebauungsplan W-796
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Öffentlich-rechtliche Anforderungen
Grundlage des Bauvorhabens ist der für das Grundstück geltende qualifizierte Bebauungsplan W-796 (Technologiepark Oldenburg), der seit dem 10.07.2020 rechtsverbindlich ist. Dieser ist den Unterlagen beigefügt. Die sich hieraus ergebenden Rahmenbedingungen sind zu beachten. Auf folgende zusätzliche Rahmenbedingungen wird hingewiesen: Der zu beplanende Bereich ist als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Dienstleistung und Forschungszentrum ausgewiesen. Das Gebäude darf höchstens 4-geschossig und mit einer Ge- bäudehöhe von max. 17 m errichtet werden. Die GRZ wurde mit 0,6, die GFZ mit 2,0 festgesetzt. Eine abweichende Bauweise ist zulässig.
Das Bauvorhaben des Landes unterliegt dem Zustimmungsverfahren nach Niedersächsischer Bauordnung. Das Genehmigungsverfahren (LP 04) wird gemäß § 74 NBauO vom SB RNW bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeleitet.
Energiekonzept für den Medizincampus „Im Technologiepark“
Bezüglich der Kriterien der Nachhaltigkeit gilt der Leidfaden für Nachhaltigkeit, der mit dem 23.01.2025 eingeführt wurde.
Zielwert aus dem novellierten NKlimaG: GEG -60% und verbesserter Wärmeschutz (analog zu EGB 40 im Bundesbau)
Passend zum vorgenannten Punkt ist ein campusweites nachhaltiges Energieversorgungskon- zept geplant. Im 1. BA wird bereits die Energiezentrale gebaut, die von den beiden folgenden Bauabschnitten mitgenutzt werden soll. Hierfür wird im 1. BA bereits eine unterirdische Anbin- dung vorbereitet, an die im 2. BA angeschlossen werden soll. Die Energieversorgung soll im We- sentlichen folgende Punkte berücksichtigen:
▪ Photovoltaik ▪ Hauptversorgung Strom und Netzersatz ▪ Elektrische Wärme- / Kältepumpe mit (ca. 110) Erdsonden, im 1. BA werden 57 Sonden bereits umgesetzt
Diese Punkte wurden bereits im 1. BA berücksichtigt. Für die Bauabschnitte 2 und 3 ist eine Überprüfung der vorgenannten Energieversorgung zu überprüfen.
Angestrebtes Ziel der C. v. O. Universität Oldenburg ist es, die CO²-Neutralität des gesamten Campus nicht später als es bundesweit ist, zu erreichen (im Idealfall sogar früher). Das Bundes- ziel ist 2030 lt. Klimaschutzgesetz.
Es werden Wasser / Wasser und Luft / Wasser Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik- Stromerzeugung umgesetzt. Das Versorgungskonzept für den Medizincampus wird die Versor- gungsvariante mit Wärmepumpe inkl. Kühlen weiterverfolgt.
Das Konzept weist die folgenden Vorteile auf:
- Installation von PV-Anlagen zur Stromerzeugung mit direktem Eigenverbrauch
- Geringer Energieverbrauch
- Niedrige CO 2 Emissionen
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- Reversible Wärmepumpe bringt doppelten Nutzen. Kühlen des Gebäudes und Regene- ration des Erdreiches durch Einbringen von Wärme im Sommer.
Nachteil des Konzeptes ist der erhöhte Stromverbrauch und dessen Abhängigkeit in Be- zug auf CO -Emissionen und Kosten für den Betrieb der Wärmepumpen. Als Kompen- 2 sation zum Strombezug kann ein Teil des benötigten Stromes für die Wärmepumpen, besonders für die Kälteenergieerzeugung, aus den vorgesehenen PV-Anlagen direkt ge- nutzt werden, was die CO -Bilanz erheblich verbessert und den Nachhaltigkeitsfaktor 2 besonders hervorhebt.
Im 1. Bauabschnitt wird die Energieversorgung mittels Wärmepumpe erfolgen. Nach Fertigstellung des 1. BA werden die Messungen zu Strom- und Wärmeverbrauch über 1 Jahr ausgewertet. Je nach Ergebnis ist die Anpassung des Versorgungskonzeptes mög- lich.
Raumbedarfsplan
Der Raumbedarfsplan beinhaltet die 7 Abteilungen, die Anatomie, die Core Facilities und die not- wendige Infrastruktur (s. Anlage).
Gesamtflächen 2. BA:
- NUF 1-6: 3.400 m²
- NUF 7: 247 m²
- Sonst. Flächen: 0 m²
Forschungslabore
Allgemein und Großlabore:
Das Gebäude „Labor- und Bürogebäude Medizin, 2. BA“ ist als Forschungsgebäude für acht nass-chemisch arbeitende, fachliche Einrichtungen (professoral geleitete Abteilungen) der Fakul- tät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften geplant.
Die Nutzung erfolgt als Labore, inkl. Nebenräume (Lager-, Sammlungsflächen etc.), Büroräume sowie Sozial- und Besprechungsräume. Die Zuordnung der Räume an einzelne Abteilungen er- folgt dabei bedarfsgerecht und ist dynamisch. Die Labore sind daher im Wesentlichen als Groß- raumlabore geplant, in denen die einzelnen Abteilungen je nach Gruppenstärke eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen erhalten. Das Gebäude wird voll ausgelastet sein. In Phasen sehr star- ker Belegung der Labore sind max. 300 Personen gleichzeitig im Gebäude.
Flankiert werden diese Großraumlabore einerseits durch Speziallabore für gemeinsam genutzte Geräte (Mikroskope, Autoklaven, Spüleinrichtungen, Ultratiefkühlgeräte, Zentrifugen) oder ge- meinschaftlich genutzte methodische Bereiche (z.B. Histologie, Zellkultur, Tierversuche, physio- logische Experimente) und andererseits durch Büroräume, Aufenthaltsräume mit Teeküchen und vier Besprechungsräumen. Die Besprechungsräume stehen jeweils den Abteilungen der jeweili- gen Etage zur Verfügung.
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Funktionsräume:
Diese dienen der Nutzung durch mehrere Abteilungen. Sie werden unterschieden in Service- räume und Speziallabore. Die Räume für Kühl- und Gefrierschränke sind dabei in räumlicher Nähe zu den Großraumlaboren zu planen.
Unter Serviceräume fallen z.B. Spülküchen, Ver- und Entsorgungsflächen und Probenlagerflä- chen (z.B. Kühl- und Gefrierschränke, Labormaterialien). Diese sollten in den Obergeschossen ein- bis zweimal (Spülküche, Tiefkühl- und Ultratiefkühlgerätelager) vorgehalten werden. Die Räume für Kühl- und Gefrierschränke sind dabei in räumlicher Nähe zu den Großraumlaboren zu planen. Zudem sind vier Kühlzellen (16 m²) im Gebäude vorzusehen.
Speziallabore enthalten Apparaturen und technische Ausstattungen, die aufgrund ihrer Anforde- rungen nicht in Großraumlaboren untergebracht werden können. Sie werden aber häufig benötigt und sollen daher die Großraumlabore flankieren. Sie müssen jedoch jeweils getrennte Räume darstellen. • Typ Zellkulturlabor (8x): Er dient der Anzucht von und dem Experimentieren mit Zelllinien und Mikroorganismen. • Typ Labor Zellkultur mit Schleuse (2x): Es handelt sich hierbei um BSL3-Labore mit ent- sprechenden technischen Anforderungen. • Typ Mikroskopielabor (4x): Er dient der Mikroskopie. Hier muss die Temperatur konstant auf 22°C +2 K gehalten werden. • Typ Labor für spezielle Geräte oder Methoden (2x): Hier werden Geräte und Methoden z. B. für die Durchflusszytometrie, Zellsortierung, Gewebepräparation, Histologie und/oder Molekularbiologie genutzt. Auch hier ist eine Temperaturkonstanz erforderlich. • Lager Chemikalien für das Abfüllen und Abwiegen von Chemikalien 4x: Diese Räume müssen Gefahrgutschränke etc. sowie schwingungsisolierte Wägetische enthalten. • Typ Labor für Tierversuche (4x): Es sind vier Räume für experimentelle Arbeiten (Tier- OPs, mehrwöchige Injektionsversuche, elektrophysiologische Experimente u.a.) am und mit dem Tier vorgesehen. • Typ Labor physiologische Experimente (2x): Im Erdgeschoss des Forschungsgebäudes sollen zwei vibrationsarme Räume mit Temperaturkonstanz (22 °C + 2 K) für speziell ar- beitende Abteilungen (elektrophysiologische Experimente mit Kleintiernagern mittels Patch-Clamp & in vivo elektrophysiologischen Ableitungen) bereitgestellt werden.
Besonderheiten
Für die maximale Flexibilität bei der Weiterentwicklung von Forschungsvorhaben werden alle La- bore (mit Ausnahme der Zellkulturlabore mit Schleuse, die der biologischen Schutzstufe 3 zuge- hörig sind) bautechnisch zur Nutzung für Arbeiten der gentechnischen Sicherheitsstufe 2 ausge- legt (Wände, Decken, Fußböden, Handwascharmaturen). Die Genehmigung als S2-Anlage wird für einzelne Labore oder Laborspangen je Geschoss von den verantwortlichen Abteilungen (Pro- jektleitungen) beantragt werden. Labore und Funktionsräume, die aufgrund der geplanten For- schungsprojekte zeitweise oder dauerhaft nicht als S2-Anlagen beantragt werden, werden als Räume der gentechnischen Sicherheitsstufe 1 (nach GenTSV und BioStoffV) angezeigt und be- trieben.
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Abbildung 7: Zuordnung Laborgruppen
Archiv- und Lagerflächen
Als Ergänzung zu den Büro- und Laborflächen sind für den Neubau Archiv- und Lagerflächen vorgesehen. Flächen für die Ver- und Entsorgung sowie Flächen für die Infrastruktur sind eben- falls hier verortet.
Büroflächen
Die Bürostruktur soll flexibel jedoch thematisch eher halböffentlich gehalten werden, hier sind Rückzugsbereiche einzuplanen. Kommunikationsflächen mit Raum- und Aufenthaltsqualität sol- len entstehen.
Je Abteilung sollen mindestens ein Einzel- und zwei Doppelbüros zur Verfügung stehen. Die räumliche Nähe der Büroräume zu den Laboren ist gewünscht. Die Aufteilung in Einzel-, Doppel- und Viererbüros ermöglicht eine flexible Verteilung der verschiedenen Größen in den Bürospan- gen des Gebäudes mit Hilfe eines Rasters.
Zusätzliche Gruppenbüroflächen für wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktoranten und Studierende sind als Großraumbürofläche geplant. Sowohl die Gruppenbüros als auch die Großraumbüroflä- che sollen in unmittelbarer Nähe zu den Laborflächen verortet werden.
Infrastrukturelle Versorgung 117m²
Außerdem sind für den Gebäudebetrieb in Ergänzung zu den Flächen für die Forschung zusätz- liche Flächen für Infrastruktur vorgesehen. Die Lagerräume für Hausmeister und eine Standort- werkstatt sollen vorzugsweise am Rand, der Erste-Hilfe-Raum zentral im Gebäude verortet wer- den. 9
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- Hausmeisterraum
- Werkstatt
- Lager Hausmeister
- Entsorgungsraum
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- Hilfe-Raum
Wertstoffgebäude / Energiezentrale
Auf dem Medizincampus „Im Technologiepark“ soll außerdem ein Wertstoffgebäude mit der Ge- samtfläche von 238 m² entstehen, das im 1. BA mit realisiert werden soll.
Der Bau einer Energiezentrale soll ebenfalls im 1. BA erfolgen. Die Energiezentrale soll mit ei- nem unterirdisch begehbaren Versorgungstunnel zwischen dem 1. BA und 2. BA errichtet wer- den. Der Tunnel soll neben der eigentlichen Funktion der Trassenführung auch als Verbindung der Laborgebäude des 1. und 2. BA untereinander dienen. Im Vordergrund steht hier der wet- terunabhängige Transport aus dem Tierhaltungsbereich des1. BA zu Laboren des 2. BA.
Stellplatzflächen für PKW und Fahrräder
PKW-Einstellplätze: Gemäß § 47 der NBauO - Notwendige Einstellplätze und den Ausführungs- empfehlungen zu § 47 NBauO (RdErl. D. MU v. 16.12.2019) - errechnet sich die Anzahl der Stell- plätze aus den flächenbezogenen Studienplätzen der Universität. Mit der Realisierung des 1. Bauabschnitts wird in Abstimmung mit der Stadt Oldenburg zunächst eine temporäre Stellplatz- anlage in einfacher Ausführung vorgesehen.
Mit dem 2. BA soll ein Parkdeck geplant werden, das östlich der neuen Planstraße in Höhe des HIFMB verortet werden soll. Die Anzahl der Stellplätze (lt. Raumbedarf 155, modular erweiterbar) gilt es im Zuge der HU Bau Planung zu prüfen.
Abbildung 8: Planungsumfang 2.BA
Die aktuelle Fahrradstellplatzberechnung der Universität Oldenburg aus Mai 2024 sieht für die drei Bauabschnitte einen Stellplatzbedarf von insgesamt ca. 600 Fahrradstellplätzen vor (1. BA: 250 Stellplätze; 2. BA: 150 Stellplätze; 3. BA: 200 Stellplätze). Hierfür wurde im Rahmen der HU Bau-Planung des 1.BAs im Untergeschoss ein Fahrradkeller, erreichbar über eine Rampen- anlage parallel zur Nord-Süd-Fahrradmagistrale, zur Aufnahme nahezu aller notwendigen Stell- plätze aller drei Bauabschnitte inkl. möglicher E-Ladestruktur geplant.
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Kosten
Gesamtbaukosten (Teil 2) des kompletten 2. Bauabschnitts betragen ca. 65.102.000 € (Brutto). Darin enthalten sind Baukosten für das Parkhaus in Höhe von 3.290.000 € (ohne Indexsteige- rung).
Die Kosten sind wie folgt aufgeteilt:
KG 200 794.063 € (Brutto)
KG 300 18.492.951 € (Brutto)
KG 400 19.082.234 € (Brutto)
KG 500 3.790.485 € (Brutto)
Das Bauprojekt umfasst die folgenden Bedarfe:
Teilprojekt 1 – Labor- und Bürogebäude für Medizin, 2. BA ▪ Geschätzte Baukosten in Höhe von ca. 65 Mio. EUR brutto (KG 200 – 500) ▪ Angestrebter Baubeginn: 4. Quartal 2028 ▪ Angestrebtes Bauende: 4. Quartal 2031
optional:
Teilprojekt 2 – Lehrgebäude für Medizin, 3. BA welcher u. a. Praktikumslabore, Mikroskopiersäle, Seminarräume, Hörsäle, eine Bibliothek und Cafeteria umfasst ▪ Geschätzte Baukosten in Höhe von ca. 74 Mio. EUR brutto (KG 200 – 500) ▪ Angestrebter Baubeginn: 07/29 ▪ Angestrebtes Bauende: 7/32
Die Baumaßnahme ist in der BIM-Methode umzusetzen. Die BIM-Anforderungen und BIM-An- wendungsfälle entnehmen Sie bitte aus den Austausch-Informationsanforderungen (AIA) und de- ren Anlagen.
Anlagenverzeichnis
- Raumbedarfsplan
- Raumanforderungsblätter mit Angabe der Nutzungscodes
- Funktionsdiagramm Labor und Bürobereich
- Betriebs- und Organisationskonzept – Forschungsneubau
- Stellen- und Arbeitsplatzübersicht
- Bebauungsplan W-796 – Technologiepark Oldenburg
- Leitfaden für die Nachhaltigkeit
- Mobilitätskonzept
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