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Anlage 3b - Vertrag Los 2 (Ombudsstelle).pdf

Externer Compliance-Beauftragter und ausgelagerte Ombudsstelle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vertrag über die

Einsetzung einer internen, ausgelagerten Ombudsstelle zur

Unterstützung des Compliance-Managements

zwischen

der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin

– nachfolgend "Vivantes“ oder „Auftraggeber“ genannt –

und

dem im Zuschlagsschreiben benannten Unternehmen

– nachfolgend "Auftragnehmer" genannt –

– zusammen nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

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VSG_DL_e26001 Einsetzung einer internen, ausgelagerten Ombudsstelle zur Unterstützung des Compliance-Managements

Inhalt

Präambel ............................................................................................................................... 3 § 1 Vertragsgegenstand und Leistungen des Auftragnehmers .......................................... 3 § 2 Vertragsbestandteile und Rangordnung ...................................................................... 3 § 3 Stundenkontingente und Abruf optionaler Leistungen ................................................. 4 § 4 Projektteam ................................................................................................................ 4 § 5 Unterstützung durch den Auftraggeber ....................................................................... 5 § 6 Berichtspflicht ............................................................................................................. 5 § 7 Zeit und Ort der Leistungserbringung ......................................................................... 5 § 8 Vergütung ................................................................................................................... 6 § 9 Berufshaftpflichtversicherung ...................................................................................... 8 § 10 Schutzrechte ............................................................................................................... 9 § 11 Offenlegung von Interessenskonflikten ....................................................................... 9 § 12 Vertraulichkeit, Datenschutz ....................................................................................... 9 § 13 Vertragslaufzeit ..........................................................................................................10 § 14 Kündigung ................................................................................................................11 § 15 Haftungsbegrenzung .................................................................................................12 § 16 Kommunikation und Ansprechpartner ........................................................................12 § 17 Vertragserweiterungsoptionen ...................................................................................12 § 18 Abtretungsverbot .......................................................................................................13 § 19 Vertragsänderungen ..................................................................................................13 § 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand .....................................................................13 § 21 Salvatorische Klausel................................................................................................13

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VSG_DL_e26001 Einsetzung einer internen, ausgelagerten Ombudsstelle zur Unterstützung des Compliance-Managements

Präambel

Im Ergebnis des Vergabeverfahrens mit dem Aktenzeichen VSG_DL_e26001 hat der

Auftraggeber den Zuschlag an den Auftragnehmer erteilt. Damit gilt zwischen den

Vertragsparteien was folgt:

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber fachkundige Rechtsberatungs- und Dienstleistungen im Compliance-Bereich zu erbringen; er übernimmt insoweit Aufgaben im Zusammenhang mit der ausgelagerten internen Meldestelle für den Auftraggeber.

Im Einzelnen ergeben sich die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen und die insoweit zu beachtenden Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 2 zu diesem Vertrag).

§ 2 Vertragsbestandteile und Rangordnung

(1) Der Vertrag besteht aus den Regelungen dieses Vertragstexts und den Anhängen zu diesem Vertrag:

• Anhang 1: Zuschlagsschreiben des Auftraggebers

• Anhang 2: Leistungsbeschreibung

• Anhang 3: (mit dem Angebot eingereichtes) Konzept des Auftragnehmers

• Anhang 4: (mit dem Angebot eingereichtes) Preisblatt

• Anhang 5: übriges Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anhängen (inkl. ausgefüllter Formblätter sowie Eigenerklärungen etc.) • Anhang 6: Besondere Vertragsbedingungen (über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, zum Mindeststundenentgelt, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie zur Frauenförderung) • Anhang 7: VOL/B 2003 (gilt in der jeweils geltenden Fassung).

Im Fall von Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen diesem Vertragstext und den Anhängen oder den Anhängen untereinander gilt die vorstehend genannte Reihenfolge zugleich als Rangfolge.

(2) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn er sie seinem Angebot beigefügt hat. Das gilt nicht im Hinblick auf eine ggf. vom Auftragnehmer standardmäßig verwendete Mandatsvereinbarung, soweit diese diesem Vertrag und seinen Anhängen nicht widerspricht.

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§ 3 Stundenkontingente und Abruf optionaler Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die fachkundigen (Rechts-)Beratungs- und Dienstleistungen im Compliance-Bereich nur, soweit entsprechende Compliance-Themen und -Fragestellungen tatsächlich anfallen.

(2) Die Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 2 zu diesem Vertrag) hat der Auftragnehmer zu erbringen, soweit sie tatsächlich erforderlich werden. Das Stundenkontingent für diese Leistungen beträgt bis zu 20 Stunden pro Monat.

Steht eine Überschreitung dieses Stundenkontingents an, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Erbringung weiterer Leistungen in Textform darauf hinzuweisen und diese nur zu erbringen, wenn der Auftraggeber die Erbringung dieser weiteren Leistungen in Textform beauftragt; andernfalls scheidet eine Vergütung der weiteren Leistungen aus.

(3) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Freigabe, die Erbringung und Abnahme vertragsgegenständlicher Leistungen in einem bestimmten Umfang, auch nicht im Umgang des vorgenannten Stundenkontingents. Der Auftraggeber gibt das Stundenkontingent nach eigenem Ermessen frei. Werden keine Leistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung erforderlich oder keine geplanten Leistungen freigegeben, hat der Auftragnehmer insoweit keine Leistungen zu erbringen; ein Anspruch auf Vergütung oder sonstige Zahlung steht ihm in diesem Fall nicht zu.

§ 4 Projektteam

(1) Der Auftragnehmer erbringt die Rechtsberatungs- und Dienstleistungen für den Auftraggeber ausschließlich durch das von ihm in seinem Konzept (Teil von Anhang 3 zu diesem Vertrag) dargestellte Projektteam.

(2) Der Auftragnehmer stellt zu jedem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit sicher, dass die nach diesem Vertrag und seinen Anhängen geschuldeten Leistungen sach- und fachgerecht, qualitativ hochwertig und stets unter Beachtung der aktuellen Vorschriften wie auch Anforderungen der Rechtsprechung erbracht werden. Insbesondere stellt er sicher, dass das von ihm eingesetzte Projektteam dazu in der Lage ist und über die hierzu erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.

(3) Ein ggf. notwendiger Austausch (im Falle der Kündigung oder langfristigen Krankheit) eines Mitglieds des Projektteams ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber wird die Zustimmung erteilen, wenn die Qualifikationsmerkmale und Erfahrungen des vorgesehenen neuen Mitglieds des Projektteams dem des ausscheidenden Mitglieds entsprechen.

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(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Austausch eines Mitglieds des Projektteams des Auftragnehmers zu verlangen, wenn sich die Zusammenarbeit mit diesem Mitglied des Projektteams fortwährend nicht zufriedenstellend gestaltet. Ab Zugang des Austauschverlangens darf das auszutauschende Mitglied des Projektteams nicht weiter für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzender Frist ein neues Mitglied des Projektteams vorzuschlagen, wobei die Qualifikationsmerkmale und Erfahrungen des vorgesehenen neuen Mitglieds des Projektteams dem des ausscheidenden Mitglieds entsprechen müssen.

§ 5 Unterstützung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere ihm die von ihm angeforderten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit der Auftragnehmer diese zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benötigt. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

§ 6 Berichtspflicht

(1) Der Auftragnehmer hat auf jederzeit mögliche Anforderung des Auftraggebers sofort und umfassend über seine Tätigkeit und den Stand seiner Leistungen schriftlich oder in Textform zu informieren und dem Auftraggeber Kontrollen zu ermöglichen.

(2) Die Berichtspflichten des Auftragnehmers im Übrigen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 2 zu diesem Vertrag) sowie dem Konzept des Auftragnehmers (Anhang 3 zu diesem Vertrag).

(3) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer auch Präsentationen, mündliche Berichte etc. in den Gremien des Auftraggebers durchzuführen (bspw. Aufsichtsrat).

§ 7 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich von seinem Standort aus bzw. remote. Den Umfang der Präsenz des Auftragnehmers am Verwaltungsstandort des Auftraggebers (Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin) stimmen die Parteien fortwährend einvernehmlich ab. Soweit dies zur fachgerechten Erledigung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erforderlich ist, hat dieser seine Leistungen auch an den Krankenhausstandorten des Auftraggebers (bspw. in Neukölln, Friedrichshain etc.) oder sonstigen Standorten des Auftraggebers (bspw. Sitz von Tochtergesellschaften etc.) zu erbringen.

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§ 8 Vergütung

(1) Vergütet wird nur der tatsächlich beim Auftragnehmer entstandene Aufwand für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Auftragnehmer hat den von ihm tatsächlich erbrachten Aufwand separat für jedes Mitglied seines Projektteams – minutengenau zu erfassen und dem Auftraggeber nachzuweisen.

(2) Es gelten die Stundensätze gemäß Preisblatt (Anhang 4 zu diesem Vertrag). Die Abrechnung erfolgt in Minuten. Jede geleistete Minute wird mit 1/60 des vereinbarten Stundensatzes vergüten. Die im Preisblatt genannten fiktiven Mengenzahlen und die in § 3 dieses Vertrags genannten Stundenkontingente vermitteln dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf dieser Mengenzahlen/Stundenanzahl; vielmehr wird entsprechend Abs. 1 nur der tatsächlich beim Auftragnehmer entstandene Aufwand vergütet.

(3) Die Stundensätze gemäß Preisblatt (Anhang 4 zu diesem Vertrag) beinhalten sämtliche Nebenkosten (wie z. B. Auslagen für Post und Telekommunikation, Fahrt- und Reisekosten Kosten für Übernachtungen, sowie Reisezeiten etc.). Nebenkosten sind mit der Zahlung der Stundensätze für die vertragsgegenständliche Leistungen abgegolten und sind vom Auftraggeber nicht gesondert zu vergüten. Sonstige vertragliche, vertragsähnliche und gesetzliche Vergütungs-, Aufwendungsersatz- und Ausgleichsansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Vergütung monatlich bis zum 10. Tag des auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum folgenden Monats an folgende Adresse in Rechnung:

Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH Kreditorenbuchhaltung Postfach 260167 13411 Berlin

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch im PDF-Format durch Übersendung an rechnungen@vivantes.de.

Für die elektronische Rechnungsübermittlung gelten folgende Anforderungen: • Jede E-Mail darf nur eine PDF-Datei enthalten. • Die PDF-Datei darf jeweils nur eine Rechnung einschließlich der zugehörigen Anlagen und Nachweise enthalten. • Die E-Mail sowie die zugehörige PDF-Datei sind jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezeichnen. • Die E-Mail darf nicht elektronisch signiert sein. • Gepackte Dateien bzw. Archivdateien (z. B. ZIP) sowie RAW-Dateien dürfen nicht verwendet werden.

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• Die Rechnung muss maschinell lesbar sein. Handschriftlich erstellte Rechnungen sind nicht zulässig. • Eine Rechnung darf nur einmal übermittelt werden. Eine zusätzliche Übersendung in Papierform oder eine sonstige doppelte Übersendung ist nicht zulässig.

An die E-Mail-Adresse rechnungen@vivantes.de dürfen ausschließlich neu erstellte Rechnungen einschließlich der zugehörigen Anlagen und Nachweise übermittelt werden. Mahnungen, Anfragen und sonstige Korrespondenz dürfen nicht an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Mahnungen zu offenen Rechnungen sowie sonstige Anfragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Rechnungsbearbeitung sind an lieferantenmahnun- gen@vivantes.de zu richten.

Die Rechnung muss den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Anforderungen des § 14 UStG, entsprechen sowie übersichtlich und aus Sicht eines objektiven Dritten nachvollziehbar sein.

Sie muss darüber hinaus mindestens folgende Angaben enthalten: • Abrechnungszeitraum (abzurechnender Monat), • Rechnungsdatum, • eindeutige Rechnungsnummer, • korrekte und vollständige Bezeichnung der betreffenden Vivantes-Einheit als Rechnungsempfänger einschließlich der maßgeblichen Rechnungsanschrift, • vollständige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer des Auftragnehmers, • Aktenzeichen des Vergabeverfahrens, in dessen Ergebnis dieser Vertrag zu-stande gekommen ist, • die vom Auftraggeber mitgeteilte gültige Bestellnummer als Referenz, • Angabe des Bestellers/Auftraggebers, • Kosten- und Verwendungsstelle nach Vorgabe des Auftraggebers, • aktuelle und vollständige Bankverbindung des Auftragnehmers, • Währung, • Nettorechnungsbetrag, • Umsatzsteuerbetrag und anzuwendender Umsatzsteuersatz, soweit Umsatz-steuer anfällt, • Bruttorechnungsbetrag sowie • Gesamtrechnungssumme für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Datum der zugrunde liegenden Leistungserbringung liegen. Bei Leistungen, die sich über einen Zeitraum erstrecken, ist der jeweilige Leistungszeitraum maßgeblich.

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Der Rechnung ist als Anlage ein Stundennachweis beizufügen. Dieser muss eine eindeutige Zuordnung der abgerechneten Leistungen ermöglichen und nachvollziehbar Auskunft darüber geben, welches Mitglied des Projektteams in welchem Umfang und an welcher konkreten Fragestellung gearbeitet hat.

Der Stundennachweis muss für jedes eingesetzte Mitglied des Projektteams mindestens folgende Angaben enthalten: • Leistungsumfang, • Leistungsbereich gemäß Leistungsbeschreibung und • konkret bearbeitete Fragestellung.

Rechnung und Stundennachweis müssen inhaltlich miteinander übereinstimmen und eine sachliche und rechnerische Prüfung der abgerechneten Leistungen ermöglichen. Der Stundennachweis ist als Bestandteil bzw. Anlage derselben PDF-Datei wie die zu-gehörige Rechnung zu übermitteln.

Rechnungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Angaben nicht ordnungsgemäß geprüft oder verarbeitet werden können, können vom Auftraggeber zurückgewiesen und dem Auftragnehmer zur Korrektur übermittelt werden.

Soweit eine Rechnung aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretendem Mangel zu- rückgewiesen wird, beginnt die für die betreffende Rechnung maßgebliche Zahlungsfrist erst mit Eingang einer den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen-den, ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

(6) Der Auftraggeber behält sich vor, dem Auftragnehmer fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen zurückzusenden und deren Berichtigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die berichtigte Rechnung binnen 14 Tagen nach Erhalt der beanstandeten Rechnung zu übersenden.

§ 9 Berufshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die alle vertragsgegenständlichen Leistungen abdeckt. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden von mindestens € 1.000.000,00 (brutto) pro Versicherungsfall aufweisen; dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache dieser Versicherungssummen betragen.

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§ 10 Schutzrechte

(1) Sämtliche aufgrund der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erzielten Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers stehen dem Auftraggeber zu. Hierzu gehören insbesondere alle Erfindungen, Konzepte/Ausarbeitungen und Verbesserungsvorschläge des Auftragnehmers.

(2) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Auftragnehmers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. Organmitglieder sowie Gremienmitglieder des Auftraggebers sowie mit diesem verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG und deren Organmitglieder sowie Gremienmitglieder gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift.

§ 11 Offenlegung von Interessenskonflikten

(1) Der Auftragnehmer hat tatsächliche, potenzielle oder den Anschein eines Interessenkonflikts begründende Umstände, die eine unabhängige, objektive oder unparteiische Leistungserbringung beeinträchtigen könnten, unverzüglich und unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen. Dies gilt auch für entsprechende Umstände bei den vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen.

(2) Die Offenlegung hat zu erfolgen, sobald der Auftragnehmer von dem betreffenden Umstand Kenntnis erlangt, und muss Art und Umfang des möglichen Interessenkonflikts hinreichend erkennen lassen. Der Auftragnehmer hat bis zur Abstimmung mit dem Auftraggeber alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung der Interessen des Auftraggebers zu vermeiden. Die Entscheidung über den weiteren Einsatz des Auftragnehmers bzw. der betroffenen Person obliegt dem Auftraggeber.

§ 12 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer wird sämtliche vertraulichen Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und mit ihm verbundener Unternehmen während der Laufzeit dieses Vertrages und nach seiner Beendigung streng vertraulich behandeln, soweit er hiervon Kenntnis im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen erhalten hat oder soweit diese ausdrücklich von dem Auftraggeber als vertraulich bezeichnet oder als solche zu erkennen sind. Gleiches gilt für personenbezogene Daten.

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(2) Der Auftragnehmer wird durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Projektteams sicherstellen, dass die Mitglieder des Projektteams die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Absatz 1 beachten.

(3) Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, wird der Auftragnehmer nach Beendigung dieses Vertrages und auf Anforderung des Auftraggebers während der Laufzeit dieses Vertrages sämtliche Unterlagen an Vivantes übergeben, die sich in seinem Besitz befinden und die sich auf Vivantes und/oder mit ihm verbundene Unternehmen beziehen, insbesondere sämtliche Aufzeichnungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen, Protokolle, Berichte, Akten oder ähnliche Unterlagen (einschließlich von Kopien). Gleiches gilt für Informationen, die elektronisch gespeichert sind, insbesondere Computerprogramme, Auflistungen oder computermäßig aufbereiteten Analysen etc.

(4) Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die in Absatz 3 genannten Unterlagen ausschließlich im Eigentum des Auftraggebers oder von mit ihm verbundenen Unternehmen stehen. Dem Auftragnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht an derartigen Unterlagen zu.

§ 13 Vertragslaufzeit

(1) Dieser Vertrag tritt zum 01.03.2027 in Kraft und endet am 29.02.2028 (Vertragsgrundlaufzeit).

(2) Dem Auftraggeber steht siebenmalig das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Vertragsverlängerungsoptionen):

• Vertragsverlängerungsoption 1 bis 28.02.2029: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2028 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

• Vertragsverlängerungsoption 2 bis 28.02.2030: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2029 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

• Vertragsverlängerungsoption 3 bis 28.02.2031: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2030 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

• Vertragsverlängerungsoption 4 bis 29.02.2032: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2031 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

• Vertragsverlängerungsoption 5 bis 28.02.2033: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2032 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

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• Vertragsverlängerungsoption 6 bis 28.02.2034: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2033 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

• Vertragsverlängerungsoption 7 bis 28.02.2035: Die Ausübung dieser Option hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum 31.01.2034 in Textform mitzuteilen; es bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 14 Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der Vertragslaufzeit unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit für die jeweilige Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

a) über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dies mangels Masse abgelehnt wird oder Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenz- ordnung angeordnet werden;

b) während der Vertragsdauer Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Auftragnehmers erwecken und der Auftragnehmer diese Zweifel nicht innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist entkräftet;

c) der Auftragnehmer trotz angemessener Nachfristsetzung seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Betrifft die Nicht- oder Schlechterfüllung nur einzelne Leistungen, so ist ein wichtiger Grund nur dann gegeben, wenn die dadurch eingetretene Leistungsstörung ein derartiges Gewicht hat, dass dadurch oder im Zusammenhang mit anderen Leistungsstörungen eine wesentliche Störung in der ordnungsgemäßen Erfüllung der übertragenen Aufgaben insgesamt eintritt. (Der Auftraggeber ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund teilweise zu kündigen, soweit sich die Kündigung des Vertrags auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistungen bezieht.) Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn durch die Nicht- oder Schlechtleistungen des Auftragnehmers die Prozessabläufe des Auftraggebers erheblich gestört werden;

d) der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist;

e) der Auftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien im Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;

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f) sich herausstellt, dass das eingesetzte Personal nicht für die vergebene Leistung qualifiziert ist oder

g) ein Austauschverlangen des Auftraggebers i. S. v. § 4 Abs. 4 dieses Vertrags ohne Erfolg bleibt.

Dem Auftraggeber steht im Übrigen ein Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB zu.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 15 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Auftragnehmers für fahrlässig verursachte Schäden aus dieser Vereinbarung ist begrenzt auf die Deckungssumme der geschuldeten Haftpflichtversicherung i. S. v. § 9 Abs. 1 dieses Vertrags. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

§ 16 Kommunikation und Ansprechpartner

Jegliche Kommunikation zu den vertraglichen Pflichten der Vertragsparteien – und insbesondere jegliche Kommunikation bezüglich des Abrufs optionaler Leistungen und der Überschreitung der Stundenkontingente i. S. v. § 3 dieses Vertrags – hat ausschließlich zwischen nachfolgenden Ansprechpartnern zu erfolgen:

Ansprechpartner beim Auftraggeber: zuständiger Referentin Hinweismanagement

Ansprechpartner beim Auftragnehmer: Projektleiter

Der Auftraggeber kann jederzeit und wiederholt weitere oder andere Ansprechpartner benennen.

§ 17 Vertragserweiterungsoptionen

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag (nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens) zu den bestehenden Vertragskonditionen um Leistungen zu erweitern, wenn während der Vertragslaufzeit zusätzliche Rechtsberatungs- und Dienstleistungen zur Behandlung auftretender Frage- oder Problemstellungen im Compliance-Bereich erforderlich werden, die nicht in der Leistungsbeschreibung vorgesehen waren und deren Erbringung zu den bestehenden Vertragskonditionen durch den Auftragnehmer nach der Prognose des Auftraggebers wirtschaftlicher erscheint, als wenn der Auftraggeber hierfür einen weiteren Auftragnehmer

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beauftragen würde. Hinsichtlich des Umfangs ist diese Vertragserweiterungsoption auf 20 zusätzliche Stunden pro Monat begrenzt (bezogen auf die verbleibende – ggf. verlängerte – Vertragslaufzeit).

§ 18 Abtretungsverbot

Der Auftragnehmer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.

§ 19 Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen, sofern im vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen, Aufhebungen oder einen Verzicht auf die Einhaltung dieser Klausel.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem von den Parteien gewollten Vertragszweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

Dieser Vertrag tritt nach Zuschlagserteilung zu dem in § 13 dieses Vertrages genannten Zeitpunkt in Kraft. Einer Unterzeichnung durch die Vertragsparteien bedarf es nicht.

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