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Erweiterung Fernwärmenetz und Installation von Übergabestationen in Unterschleißheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.02.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
16.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
  • Bauarbeiten für Rohrleitungen (45231100)
  • Bau von Fernheizleitungsnetzen (45232140)
  • Straßenbauarbeiten (45233120)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
110029-2026
Verfahrensnummer
0d669fb6-f423-4f62-a790-89f65c6549d2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die GTU Geothermie Unterschleißheim AG schreibt die Erweiterung ihres Fernwärmenetzes im Gewerbegebiet aus. Der Auftrag umfasst Tiefbauarbeiten, die Verlegung von ca. 2,3 km Kunststoffmantelrohrleitungen, den Ausbau des LWL-Netzes sowie die Installation von sechs Wärmeübergabestationen. Die Bauzeit ist auf 30 Wochen angesetzt.

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Leistungsbeschreibung

Die zu vergebenden Bauleistungen betreffen die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes der GTU AG im Stadtgebiet Unterschleißheim. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Erstellung einer Ringleitung im Gewerbegebiet Unterschleißheim sowie die Erstellung einzelner Stichleitungen. Die Leistungen sind in folgenden Straßen auszuführen: Carl-von-Linde-Straße (West), Robert-Bosch-Straße, Edisonstraße, Siemensstraße und Carl-von-Linde-Straße (Ost). Es sind insgesamt sechs Hausanschlüsse inklusive Installation und Anbindung der Wärmeübergabestationen zu erstellen. Es sollen fünf Gewerbe und eine Wohnimmobilie an das Fernwärmenetz der GTU AG angeschlossen werden, davon vier Bestandgebäude in der Edisonsstraße 1, 2 + 4, 6 + 8 sowie in der Siemensstraße 19, außerdem zwei Neubaugebäude in der Siemensstraße 2 /2a (Wohngebäude) sowie der Siemensstraße 16. Die Leistungen umfassen folgende Massen und Mengen: (1) Tiefbauarbeiten: ca. 4.700 m³ Aushub, ca. 1.600 m³ Frostschutzschicht, ca. 7.300 m² Asphaltfläche, ca. 1.700 m³ Grobsand (Umhüllung der Leitung). (2) Rohrbauarbeiten: Verlegung von Kunstoffmantelrohrleitungen: 20 Trasssenmeter DN 32, 40 Trassenmeter DN 65, 60 Trassenmeter DN 80, 140 Trassenmeter DN 100, 175 Trassenmeter DN 125, 1930 Trassenmeter DN 200 (3) 6 Fernwärmehausanschlüsse zwischen DN 32 und DN 100 (4) 2.500 m Erweiterung des bestehenden LWL-Netzes, einschließlich Leerrohrsystem (5) Installationen: Installation von 6 Fernwärmeübergabestationen zwischen 80 kW und 1.000 kW Die Baumaßnahme ist mit (mindestens) zwei Kolonnen durchzuführen. Die Gesamtbauzeit wird auf insgesamt 30 Wochen festgelegt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fernwärmeleitungsbau und Installation von Fernwärmeübergabestationen im Stadtgebiet Unterschleißheim | Los 1: Fernwärmeerschließung Gewerbegebiet Unterschleißheim

    Die zu vergebenden Bauleistungen betreffen die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes der GTU AG im Stadtgebiet Unterschleißheim. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Erstellung einer Ringleitung im Gewerbegebiet Unterschleißheim sowie die Erstellung einzelner Stichleitungen. Die Leistungen sind in folgenden Straßen auszuführen: Carl-von-Linde-Straße (West), Robert-Bosch-Straße, Edisonstraße, Siemensstraße und Carl-von-Linde-Straße (Ost). Es sind insgesamt sechs Hausanschlüsse inklusive Installation und Anbindung der Wärmeübergabestationen zu erstellen. Es sollen fünf Gewerbe und eine Wohnimmobilie an das Fernwärmenetz der GTU AG angeschlossen werden, davon vier Bestandgebäude in der Edisonsstraße 1, 2 + 4, 6 + 8 sowie in der Siemensstraße 19, außerdem zwei Neubaugebäude in der Siemensstraße 2 /2a (Wohngebäude) sowie der Siemensstraße 16. Die Leistungen umfassen folgende Massen und Mengen: (1) Tiefbauarbeiten: ca. 4.700 m³ Aushub, ca. 1.600 m³ Frostschutzschicht, ca. 7.300 m² Asphaltfläche, ca. 1.700 m³ Grobsand (Umhüllung der Leitung). (2) Rohrbauarbeiten: Verlegung von Kunstoffmantelrohrleitungen: 20 Trasssenmeter DN 32, 40 Trassenmeter DN 65, 60 Trassenmeter DN 80, 140 Trassenmeter DN 100, 175 Trassenmeter DN 125, 1930 Trassenmeter DN 200 (3) 6 Fernwärmehausanschlüsse zwischen DN 32 und DN 100 (4) 2.500 m Erweiterung des bestehenden LWL-Netzes, einschließlich Leerrohrsystem (5) Installationen: Installation von 6 Fernwärmeübergabestationen zwischen 80 kW und 1.000 kW Die Baumaßnahme ist mit (mindestens) zwei Kolonnen durchzuführen. Die Gesamtbauzeit wird auf insgesamt 30 Wochen festgelegt.

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat anhand des Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bestehen, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, oder, dass für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegt, bzw. zwar ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 Absatz 1 GWB vorliegt, dass Unternehmen aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Falls das Angebot in die engere Auswahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen darzulegen, welcher Ausschlussgrund ggf. konrekt erfüllt ist bzw. welche Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen worden sind und warum diese die Zuverlässigkeit nach Ansicht des Bieters wieder hergestellt haben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 51 Abs. 4 SektVO). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Auftraggeber nicht berücksichtigt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fernwärmeleitungsbau und Installation von Fernwärmeübergabestationen im Stadtgebiet Unterschleißheim | Los 1: Fernwärmeerschließung Gewerbegebiet Unterschleißheim

Höhe des Angebotspreises Brutto

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Bieter hat anhand des Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bestehen, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, oder, dass für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegt, bzw. zwar ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 Absatz 1 GWB vorliegt, dass Unternehmen aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Falls das Angebot in die engere Auswahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen darzulegen, welcher Ausschlussgrund ggf. konrekt erfüllt ist bzw. welche Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen worden sind und warum diese die Zuverlässigkeit nach Ansicht des Bieters wieder hergestellt haben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 51 Abs. 4 SektVO). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Auftraggeber nicht berücksichtigt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 349831-2026

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