Bauhauptleistungen für Instandhaltung, Reparaturen und Störungsbeseitigung an BVG-Dienststellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.04.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen (45221000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 161323-2024
- Verfahrensnummer
- 9252c5bb-6d28-4d3e-b652-75e36f53ab14
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Rahmenvertrag für regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, Kleinreparaturen sowie die Beseitigung von Störungen und Havarien. Die Leistungen betreffen sämtliche Dienststellen der BVG im Stadtgebiet Berlin, darunter U-Bahnhöfe und -anlagen, Straßenbahn- und Omnibusstandorte, Werkstätten, Infrastruktur-Dienststellen sowie Endstellen. Die Angebotsfrist endet am 16. April 2024 um 10:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Bauhauptleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag für Bauhauptleistungen/alle Dienststellen der BVG
Bei dem gegenständlichen Rahmenvertrag handelt es sich um das Gesamtleistungsspektrum der regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten, Kleinreparaturen und Störungsbeseitigung/ Havariebeseitigung auf allen Dienststellen der BVG, unter anderem U-Bahnhöfe, U-Bahnanlagen, Pausenheime, Straßenbahn-, Omnibus- und Infrastruktur-Dienststellen, Werkstätten und Endstellen vom Omnibus und Tram im Stadtgebiet von Berlin. Das Leistungsspektrum wird unterteilt in die Gewerke Sicherheits- und Baustelleneinrichtung, Erd- und Wegebauarbeiten, Estricharbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Trockenbauarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Abdichtungs- und Fugenarbeiten und Abbrucharbeiten als Bauhauptleistungen dargestellt. Es handelt sich zum einen um regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, zum anderen jedoch auch um schnelle, kurzfristige Reparaturen im öffentlichen, fahrgastrelevanten und sicherheitstechnischen Bereich der BVG-Anlagen. Es ist folglich nur ein Teil der erforderlichen Arbeiten planbar. Die Beseitigung von Havarien kann zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen der Woche erforderlich werden. Zur Gewährleistung kurzfristiger Reparaturen spontan auftretender Schäden muss daher über vom AG festgelegte Zeiträume eine Bereitschaft vorgehalten werden. Die Bereitschaft wird in einem monatlich wechselnden System unter allen Wirtschaftsteilnehmern aufgeteilt. Solange das Kontingent des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers nicht erschöpft ist. Ist das Kontigent erschöpft, scheidet der Wirtschaftsteilnehmer auch für die Vorhaltung der Bereitschaft aus. Es gilt im Falle einer Havarie den Einsatzort innerhalb von 90 Minuten aufzusuchen und umgehend erste Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist unterwiesenes und entsprechend erfahrenes Personal zur Ausführung der Arbeiten einzusetzen. Die Arbeitsbereiche können sich teilweise im oder am Gleisbereich der U-Bahn befinden und sind daher teilweise nur in Nachtarbeit ausführbar. Das geschätzte Rahmenvertragsvolumen beträgt 15 Mio. EUR für die Dauer der Laufzeit von 48 Monaten. Diese sollen anteilig auf bis zu 6 verschiedene Rahmenvertragspartner aufgeteilt werden. Die sechs wirtschaftlichsten Angebote erhalten den Zuschlag. Die Teillose werden anhand des Rankings gem. Preisspiegel auf diese Angebote verteilt. Wenn mehrere Bieter ein gleichrangiges Angebot abgegeben haben, werden die entsprechenden Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen an die betreffenden Bieter vergeben. Wenn weniger als 6 Bieter ein Angebot einreichen, werden die übrigen Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen auf alle beteiligten Bieter vergeben. Der AG wird die Abrufe im Rotationsprinzip, also rollierend platzieren. Es wird begonnen mit dem Teillos 1 und dann gem. der Reihenfolge weiterverfahren.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 508072-2024
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