Erneuerung und Modernisierung der Steuerung der Bühnenmaschinerie
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 550.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadttheater Klagenfurt OG
- Erfüllungsregion
- AT211, Austria
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinentechnische Installationsarbeiten (45351000)
- Diverse Dienstleistungen (98300000)
- Bekanntmachung
- ktn.vergabeportal.at
- Bekanntmachungsnummer
- 752684-2026
- Verfahrensnummer
- 418b3d91-b0eb-401a-9192-cef1d664519a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Stadttheater Klagenfurt OG in Klagenfurt am Wörthersee (Österreich) lässt die veraltete Steuerung seiner bühnentechnischen Einrichtung erneuern und auf den Stand der Technik bringen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 550.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Steuerung der bühnentechnischen Einrichtung ist in die Jahre gekommen und soll erneuert und auf den Stand der Technik aufgerüstet werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-3162 · Erneuerung der Steuerung der Bühnenmaschinerie
Die Steuerung der bühnentechnischen Einrichtung ist in die Jahre gekommen und soll erneuert und auf den Stand der Technik aufgerüstet werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
{0}
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
{0}
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.