Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und EMSR-Technik einer Kläranlage

Status
Offen
Angebotsfrist
02.12.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
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  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
  • Installation von elektrischen Kabeln (45311100)
  • Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
  • Niederspannungsarbeiten (45315600)
  • Installation von Schaltanlagen (45315700)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
747758-2026
Verfahrensnummer
eb162c93-45d4-4182-886d-23b666034b2e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb Abwasserbehandlung e.K. modernisieren die Kläranlage Schramberg auf dem bestehenden Gelände. Beauftragt werden der Aufbau eines Schaltanlagenraums und die Installation einer neuen Niederspannungshauptverteilung sowie Kabel-, Elektro- und Steuerungsarbeiten einschließlich Software für die speicherprogrammierbare Steuerung und das Prozessleitsystem; die Arbeiten erfolgen bei laufendem Kläranlagenbetrieb. Die Angebotsfrist endet am 2. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb e.K modernisiert die Kläranlage Schramberg. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Kläranlagengelände.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EMSR-Technik Erneuerung NSHV - Umbau Kläranlage BA 1

    Maßnahmen: - Aufbau des NSHV Schaltanlagenraums - Neubau und Installation der NSHV Schaltanlage - Installation eines Notstrom Anschluss Punktes - Umbau bestehender TN-C Systeme zu TN-S Systemen - Kabelverlegung, Kernlöcher und Brandschutz - Einspeisung der neuen Schaltanlage von bestehender Schaltanlage - Umschluss der Lastabgänge zur neues NSHV Schaltanlage - Software für SPS und PLS - Provisorien Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan).

    Frist: 02.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · EMSR-Technik Erneuerung NSHV - Umbau Kläranlage BA 1

Die Rangfolge erfolgt auf Grundlage des niedrigsten Preises des Hauptangebots.
1 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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