Ergänzungsausstattung für ein Kernspinresonanzspektrometer
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Uniwersytet Warszawski
- Erfüllungsregion
- PL911, Poland
- Verfahren
- Sonstiges mehrstufiges Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Spektrometer (38433000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 743857-2026
- Verfahrensnummer
- 98bbdc51-2675-4d78-b3d1-7b2c477513aa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Warszawski beschafft zusätzliche Ausstattung für ein Kernspinresonanzspektrometer der Chemiefakultät, das für wissenschaftliche Untersuchungen eingesetzt wird. Der Auftrag wird in Polen ausgeführt und hat eine Laufzeit von 28 Tagen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Doposażenie spektrometru magnetycznego rezonansu jądrowego dla Wydziału Chemii UW na potrzeby doposażenia spektrometru
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Doposażenie spektrometru magnetycznego rezonansu jądrowego dla Wydziału Chemii UW
Doposażenie spektrometru magnetycznego rezonansu jądrowego na potrzeby wyposażenia spektrometru do badań naukowych
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Doposażenie spektrometru magnetycznego rezonansu jądrowego dla Wydziału Chemii UW
- Cena badanej oferty
- termin dostawy
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.